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Die elektronische Schuldverschreibung – eine Sache?

  • Matthias Casper und Ludwig Richter
Veröffentlicht/Copyright: 14. April 2022
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Zusammenfassung

Der Gesetzgeber verfolgt mit dem eWpG eine vorsichtige Evolution des Wertpapierrechts. Eine zentrale Rolle spielt dabei § 2 Abs. 2 eWpG. Demnach sind elektronische Schuldverschreibungen im Sinne des Gesetzes rechtlich ebenso zu behandeln wie physische Wertpapiere. Mit § 2 Abs. 3 eWpG streicht das Gesetz zusätzlich heraus, dass elektronischen Wertpapieren Sacheigenschaft zukommt. Der Beitrag geht der Frage nach, wie sich die beiden Fiktionen zueinander verhalten und welche Rechtsfolgen sich aus ihnen ergeben. Auch wenn die pfadabhängige Herangehensweise des Gesetzgebers kaum zu großen Problemen im praktischen Umgang mit dem Gesetz führen dürfte, zeigt der Beitrag doch auf, dass ein mutigerer Schritt nach vorne Praxis und Rechtsdogmatik wieder näher zusammengebracht hätte.

Published Online: 2022-04-14
Published in Print: 2022-04-14

© 2022 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Aachener Str. 222, 50931 Köln.

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