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Die Zweckverfehlung als Kündigungsgrund von Bauspardarlehen durch Bausparkassen

  • Tim Kupfer
Published/Copyright: June 19, 2018
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Zusammenfassung

Die anhaltende Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank setzt die Bausparkassen weiterhin wirtschaftlich unter Druck. Um dieser angespannten ökonomischen Situation zu entkommen, kam und kommt es nach wie vor zu zahlreichen Kündigungen alter Bausparverträge mit einer entsprechend hohen Verzinsung durch die Bausparkassen. Dieser Praxis hat der BGH in mehreren Entscheidungen im Jahr 2017 im Grundsatz Recht gegeben und verschiedene Kündigungsgründe zu Gunsten der Bausparkassen anerkannt. Hieran anknüpfend versuchen die Bausparkassen ihre Kündigungen aber unter Erweiterung der anerkannten Kündigungsgründe fortzusetzen, um sich schneller von den unliebsamen Bausparverträgen lösen zu können. Dies ist der Anlass, die höchstrichterliche Rechtsprechung und die Annahmen der überwiegenden Ansicht in der Literatur kritisch zu hinterfragen.

Published Online: 2018-06-19
Published in Print: 2018-06-19

© 2018 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Aachener Str. 222, 50931 Köln.

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