Jenseits des Relativitätsprinzips: Haftungsstrukturen im neuen Zahlungsdiensterecht
-
Johannes Köndgen
Zusammenfassung
Im Gefolge der Umsetzung der beiden EU-Richtlinien über Zahlungsdienste ist die Vertragshaftung von Zahlungsdienstleistern in einer Weise umgestaltet worden, die sich von den tradierten und nach wie vor akzeptierten Strukturen und Prinzipien des deutschen Vertragshaftungsrechts radikal entfernt. Dabei bewendet es nicht bei massiven Einbrüchen in das Prinzip der Vertragsrelativität; selbst die Grenzen der in Deutschland expansiv propagierten Drittwirkungen von Verträgen werden bei weitem gesprengt. Die folgende Untersuchung fragt, welche neuen und dogmatisierbaren Strukturen und Wertungen hinter diesen rechtspolitischen Umwälzungen zu entdecken sind und ob diese gegebenenfalls rechtsfortbildendes Potential für andere Vertragstypen entfalten.
© 2018 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Aachener Str. 222, 50931 Köln.
Articles in the same Issue
- Cover
- Inhaltsverzeichnis
- Impressum
- Aufsätze
- Jenseits des Relativitätsprinzips: Haftungsstrukturen im neuen Zahlungsdiensterecht
- Aufsichtskonvergenz durch „Questions and Answers“ der ESMA
- Die Zweckverfehlung als Kündigungsgrund von Bauspardarlehen durch Bausparkassen
- Quantitativ-ökonomische Analyse der Abgeltungsteuer unter besonderer Berücksichtigung des Grundfreibetragsabzugs und Kapitalanlageentscheidungen
- Rechtsprechung
- Entscheidungen in Leitsätzen
- Entscheidung im Wortlaut
- Kündigung eines Bausparvertrags wegen Zweckverfehlung bei Nicht-Erreichen der AGB-rechtlich festgelegten Mindestsumme des Bauspardarlehens
Articles in the same Issue
- Cover
- Inhaltsverzeichnis
- Impressum
- Aufsätze
- Jenseits des Relativitätsprinzips: Haftungsstrukturen im neuen Zahlungsdiensterecht
- Aufsichtskonvergenz durch „Questions and Answers“ der ESMA
- Die Zweckverfehlung als Kündigungsgrund von Bauspardarlehen durch Bausparkassen
- Quantitativ-ökonomische Analyse der Abgeltungsteuer unter besonderer Berücksichtigung des Grundfreibetragsabzugs und Kapitalanlageentscheidungen
- Rechtsprechung
- Entscheidungen in Leitsätzen
- Entscheidung im Wortlaut
- Kündigung eines Bausparvertrags wegen Zweckverfehlung bei Nicht-Erreichen der AGB-rechtlich festgelegten Mindestsumme des Bauspardarlehens