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Anleihekündigung und kollektive Bindung nach dem Schuldverschreibungsgesetz

  • Hans-Gert Vogel
Veröffentlicht/Copyright: 30. Juni 2016
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Zusammenfassung

2009 hat der Gesetzgeber mit Neufassung des Schuldverschreibungsgesetzes (SchVG) einen neuen Rechtsrahmen für die Restrukturierung von Anleihen gesetzt. Erklärtes Ziel des SchVG ist die Erleichterung von Restrukturierungen und Umschuldungen bereits im Vorfeld der Insolvenz. Von der Mehrheit der Anleihegläubiger getragene Sanierungskonzepte werden allerdings vielfach durch Einzelkündigungen dissentierender Gläubiger gefährdet, die ihre Anleihen oft erst nach der Ankündigung von Restrukturierungsmaßnahmen und weit unter dem Nennwert erworben haben, dann aber unter Verweis auf die Sanierungssituation die Rückzahlung des vollen Nennwertes verlangen. Die insgesamt uneinheitliche Rechtsprechung der Instanzgerichte hat derartige Kündigungen teilweise akzeptiert. Nunmehr hat der BGH in seiner Entscheidung zur finanziellen Restrukturierung der Solarworld AG (ZBB 2016, 206) klargestellt, dass Mehrheitsbeschlüsse der Anleihegläubiger auch die Inhaber bereits gekündigter Anleihen binden. Damit werden sanierungsbezogene Kündigungen künftig „ins Leere gehen“. Nach wie vor nicht abschließend geklärt ist damit aber die auch in anderen Zusammenhängen wesentliche Frage, ob und unter welchen Bedingungen Anleihegläubigern bei Ankündigung einer Restrukturierung überhaupt ein Sonderkündigungsrecht zusteht.

Online erschienen: 2016-6-30
Erschienen im Druck: 2016-6-15

© 2016 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Aachener Str. 222, 50931 Köln.

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