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Kommunale Swap-Verträge: Wirksamkeit und Beratungspflichten nach neuer BGH-Rechtsprechung

Published/Copyright: October 20, 2015
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Zusammenfassung

In seinem Urteil vom 28. 4. 2015 hat sich der BGH erstmals ausführlich mit kommunalen Swap-Verträgen befasst. Er nimmt deren grundsätzliche Wirksamkeit an. Neues gibt es auch für Swap-Verträge allgemein. Der BGH schränkt die Pflicht zur Aufklärung über den negativen Marktwert u. a. dann ein, wenn der Swap eine „konnexe“ Grundforderung absichert. Überraschend ist zudem, dass der BGH nicht mehr bei allen Derivateverträgen automatisch eine Beratungspflicht annimmt, sondern diese von den jeweiligen Vertragsklauseln abhängig macht. Außerdem nimmt er zu grundsätzlichen Fragen der Vorteilsausgleichung und der Verjährung bei verschiedenen Ansprüchen unter einem Rahmenvertrag Stellung.

Online erschienen: 2015-10-20
Erschienen im Druck: 2015-10-15

© 2015 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Aachener Str. 222, 50931 Köln.

Downloaded on 20.4.2026 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.15375/zbb-2015-0502/html
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