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Das Kleinanlegerschutzgesetz – zwischen berechtigtem und übertriebenem Paternalismus

  • Matthias Casper
Veröffentlicht/Copyright: 20. Oktober 2015
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Zusammenfassung

Die Insolvenz des Windenergieanlagenherstellers Prokon mit ca. 75.000 geschädigten Anlegern hat den Gesetzgeber zum Handeln herausgefordert. Bereits der Koalitionsvertrag hatte einen verbesserten Schutz von Kleinanlegern gefordert. Gut anderthalb Jahre später liegt nun das entsprechende Gesetz vor. Das Kleinanlegerschutzgesetz verfolgt das Ziel, den Anlegerschutz mittels Erweiterung von Prospektpflichten, der Einführung von Mindestlaufzeiten für Vermögensanlagen und Möglichkeiten zur Produktintervention durch die BaFin zu verbessern; die Bekämpfung des „strukturierten Vertriebs“ von Vermögensanlagen ist hingegen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens in den Hintergrund getreten. Ferner hat der Gesetzgeber die Chance genutzt, das boomende Crowdinvesting (Schwarmfinanzierung über das Internet) gleich mit zu regeln. Der nachfolgende Beitrag will nicht nur diese wesentlichen Regelungen des Gesetzes darstellen und bewerten, sondern auch ersten Anwendungsfragen nachspüren. Im Mittelpunkt steht aber vor allem die Frage, ob die neuen Ansätze, wie die Pflicht, ein mit einem Warnhinweis versehenes Vermögensanlagen-Informationsblatt unterschreiben zu müssen, eine neue Dimension des Paternalismus im Kapitalmarktrecht darstellen und eine Abkehr von dem Leitbild eines mündigen bzw. verständigen Anlegers einläuten.

Online erschienen: 2015-10-20
Erschienen im Druck: 2015-10-15

© 2015 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Aachener Str. 222, 50931 Köln.

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