Aktienanleihen: Einordnung als Termingeschäft und Erfordernis schriftlicher Aufklärung?
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Jörg Müller
Abstract
Nach einer neueren Entscheidung des Kammergerichts ist die Aufklärung des Erwerbers einer Aktienanleihe über die Risiken dieser Anlageform nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. In seiner Begründung geht das Gericht davon aus, dass die für StiUbalteroptionsgeschäfte geltenden Grundsätze entsprechend anzuwenden seien. nders als das LG Frankfurt/M. in einer Entscheidung aus dem letzten Jahr scheint das Kammergericht ferner davon auszugehen, ass es sich bei Aktienanleihen um Börsentermingeschäfte handelt. Beide Aspekte haben erhebliche praktische Bedeutung für Emittenten, Banken und Anleger. Der nachfolgende Beitrag geht den insoweit relevanten Fragestellungen nach, wobei auch der soeben vorgelegte Diskussionsentwurf zum Vierten Finanzmarktförderungsgesetz Berücksichtigung findet
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Articles in the same Issue
- Aufsätze
- Konzernbildung und Ausschluss von Minderheiten im neuen Übernahmerecht: Eine verpasste Chance für einen marktorientierten Minderheitenschutz
- Das außerordentliche Kündigungsrecht in § 490 Abs. 2 BGB des Regierungsentwurfs zur Schuldrechtsreform - eine gelungene Konstruktion?
- Anmerkungen zum Börsengesetz nach dem Diskussionsentwurf für das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz
- Entscheidungsrezensionen. I. Entscheidung im Wortlaut
- II. Rezension
- Aktienanleihen: Einordnung als Termingeschäft und Erfordernis schriftlicher Aufklärung?
- Rechtsprechung. Entscheidungen in Leitsätzen
- ZBB-Report
- Entwicklungen im Europäischen Bankrecht - Eine Bestandsaufnahme
- ZBB-Dokumentation. Diskussionsentwurf eines Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes (Art. 1-3)
- Literatur
- Andreas Oehler/Matthias Unser Finanzwirtschaftliches Risikomanagement.
- Neue Bücher
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