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Anlegerschutz bei Verstößen gegen die Verhaltenspflichten nach §§31 ff Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

  • Peter Balzer
Veröffentlicht/Copyright: 23. Oktober 2015
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Abstract

Durch die Wohlverhaltensregeln nach §§31 ff WpHG ist der Pßichtenkreis für Wertpapierdienstleistungsunternehmen nunmehr (auch) gesetzlich geregelt. Streitig ist jedoch, inwieweit die Verhaltenspflichten, die neben aufsichtsrechtlichen Zwecken auch dem Anlegerschutz dienen, bei Verstößen Haftungsansprüche des einzelnen Anlegers begründen. Der nachfolgende Beitrag nimmt eine rechtssystematische Einordnung der §§31 ff WpHG vor und erörtert die Zulässigkeit einer Freizeichnung von den Verhaltenspflichten

Published Online: 2015-10-23
Published in Print: 1997-09-01

© 2015 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH

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