Der Rückzahlungsanspruch der Inkassobank nach Verfugungen über vorläufige Scheckgutschriften
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Lutz Haertlein
Abstract
Nimmt ein Kontoinhaber nach vorläufiger Scheckgutschrift eine Abhebung vor und wird die Scheckeinlösung anschließend verweigert, dann stellt sich die Frage, auf welche Grundlage eine Inkassobank den Anspruch auf Rückzahlung stellen kann. Das bislang höchstrichterlich nicht geklärte Problem war Gegenstand der Entscheidungen des OLG Hamm vom 28.6.1995 und des OLG Bremen vom 18.9.1990. Die Urteile beruhen auf dem gleichen rechtlichen Ausgangspunkt, sind aber im Ergebnis gegensätzlich. Sie geben Anlaß, den Problemkreis unter besonderer Beachtung der Auslegung schlüssigen Verhaltens und der Aufgabe, die das Abstraktions- und das Trennungsprinzip der Leistungskondiktion gestellt haben, zu untersuchen.
© 2015 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
Articles in the same Issue
- Titelei
- Gesamtregister 1995/96
- Aufsätze
- „Haftendes Eigenkapital“ und „freie unbelastete Eigenmittel“
- Value-at-Risk-Modelle zur Ermittlung der bankaufsichtlichen Eigenkapitalunterlegung beim Marktrisiko im Handelsbereich
- Der Einwendungsdurchgriff beim Realkredit
- Das Schuldverschreibungsgesetz - Gesetzgeberisches Fossil oder lebendes Kapitalmarktrecht?
- Angebot und Preise von Direktbanken für den Handel an ausländischen Börsen
- Wieviel Aufklärung braucht ein Wertpapierkunde?
- Entscheidungsrezensionen
- I. Entscheidungen im Wortlaut
- BGB §§607,670,116; ScheckG Art. 28; AGB-Bk (1988) Nr. 42 Kreditvertrag durch Verfugung des Bankkunden über vorläufige Gutschrift bei Scheckinkasso
- II. Rezensionen
- Der Rückzahlungsanspruch der Inkassobank nach Verfugungen über vorläufige Scheckgutschriften
- Rechtsprechung. Entscheidungen in Leitsätzen
- ZBB-Report
- Die Rechtsentwicklung im Bankrecht in den Vereinigten Staaten im Jahre 1995
- ZBB-Dokumentation
- Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel: Richtlinienentwurf zum Wertpapierhandelsgesetz
- Literatur
- Ekkehard Storck, Euromarkt: Finanz-Drehscheibe der Welt
- Neue Bücher
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