Zum Prinzip der gegenseitigen Anerkennung
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Sabine Gleß
Abstract
I. Einleitung
Der Zug in Richtung eines europäischen Strafrechts bzw. Strafprozessrechts ist unterwegs. Eine Kritik, die darauf gerichtet ist, diesen Zug außerplanmäßig zu stoppen oder gar zur Umkehr zu bewegen, geht an der Realität vorbei. Es kann nur darum gehen, Einfluss auf die Richtung zu nehmen, die dieser Zug in Europa einschlägt. Dazu muss man die entscheidenden Weichen finden und darauf einzuwirken versuchen. Eine solche Weiche ist das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung. Es ist bereits heute Grundlage zahlreicher europäischer Rechtsakte und nimmt in dem Entwurf für eine Europäische Verfassung eine Schlüsselstellung ein. Darauf hat Nestler in seinem Beitrag zu Recht hingewiesen. Nach seinem Befund führt das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung im Strafprozess zu einer enormen Machtkonzentration auf der Seite der Strafverfolgung und lässt von dem Prinzip der Waffengleichheit zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung wenig übrig.
© Walter de Gruyter
Articles in the same Issue
- Der Entwurf einer Europäischen Verfassung und das Strafrecht
- Strafrecht in einem europäischen Verfassungsvertrag
- Stand und Perspektiven des EU-Strafrechts: Eine Erwiderung auf kritische Anmerkungen
- Bemerkungen zu strafrechtlichen Fragen des Verfassungsentwurfs
- Europäisches Strafprozessrecht
- Zum Prinzip der gegenseitigen Anerkennung
- Bemerkungen zur gegenseitigen Anerkennung justizieller Entscheidungen
- „Ne bis in idem“, Europäischer Haftbefehl und der Verfassungsentwurf für Europa aus polnischer Sicht
- Grundzüge eines Alternativ-Entwurfs zur europäischen Strafverfolgung
- Licht und Schatten im Alternativ-Entwurf Europäische Strafverfolgung
- Radikale Toleranz: Auf dem Weg zu einem zweidimensionalen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
- Der Alternativ-Entwurf Europäische Strafverfolgung: ein Januskopf
- Das Strafrecht auf der Schwelle zum europäischen Verfassungsvertrag: Ein Rückblick auf die außerordentliche Strafrechtslehrertagung am 7. und 8. November 2003 in Dresden
- Europäisches Strafrecht (Teil II)
- Die Polizei im lateinamerikanischen Rechtsstaat: Eine vergleichende Untersuchung
- Die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen im polnischen Recht
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