Zusammenfassung
Auch nach der jüngsten Gesundheitsreform bleibt es dabei, dass für verschiedene Gruppen von Empfängern staatlicher Hilfeleistungen die Leistungsansprüche im Krankheitsfall sehr unterschiedlich geregelt sind. Dabei findet letztlich zumeist der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung mittelbar oder unmittelbar Anwendung. Zugleich sind diese Personenkreise auch von dem betroffen, was sich unter dem Schlagwort einer stärkeren Eigenverantwortung in Gestalt diverser Zuzahlungsregelungen und Restriktionen im Leistungsumfang der GKV niederschlägt. Im Zusammenwirken mit dem pauschalierten Leistungsniveau der Systeme sozialer Mindestsicherung ergeben sich in atypischen Fallgestaltungen Konfliktlagen, deren Bewältigung mit den vorhandenen Härtefallmechanismen nur unzureichend gelingt.
© 2007 by Lucius & Lucius, Stuttgart
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