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Altersdiskriminierung: Grundsätzliche Strukturen und sozialrechtliche Probleme

  • Karl-Jürgen Bieback EMAIL logo
Published/Copyright: May 17, 2016

Zusammenfassung

Im Rahmen des neuen, umfassenden Antidiskriminierungsrechts der Europäischen Union hat das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters eine besondere Stellung. Dabei ist das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters nicht auf das Arbeitsrecht und die Arbeitsbeziehungen begrenzt, sondern findet gemäß Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (Gebot der Gleichbehandlung) auch auf das Sozialrecht Anwendung. Anders als die Verwendung der anderen diskriminierungsverdächtigen Kriterien (ethnische Herkunft, Religion, Behinderung etc.) kann die Verwendung des Kriteriums Alter zwar vielfältig durch wichtige sozialpolitische Ziele gerechtfertigt werden. Aber einige Altersgrenzen im Renten- und Arbeitslosenversicherungsrecht sind dennoch unverhältnismäßig, da sie zur Erreichung der angestrebten sozialpolitischen Ziele nicht erforderlich sind.

Online erschienen: 2016-5-17
Erschienen im Druck: 2006-3-1

© 2006 by Lucius & Lucius, Stuttgart

Downloaded on 10.3.2026 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/zsr-2006-0107/html
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