IV. Erzählen vor Gericht: Die Basler Zeugenverhörprotokolle der Jahre 1475–1480
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Gabriela Signori
Summary
Since the 13th century, the interrogation of witnesses has been firmly anchored in medieval finding of justice. Theory and practice are in a reciprocal relationship with society, which recurs to testimonies in order to find justice. The level of reflection in the law books is high. Particular attention is paid to the question of who must be excluded from the witness stand, whereas the question of who is suitable is of secondary interest. On the one hand, the law books identify groups of people who are to be excluded, on the other hand, they discuss time-specific forms of social solidarities and hostilities from which bias results. In legal practice, the relationship between law and society presents itself as a tense one. As in Marseille (14th century), the balance can be favoured by the procedure (catalogue of questions) in favour of society, and social solidarities can homogenise the witness depositions. But the same procedure can also individualise them in the sense of the law, as in Aragón in the 15th and 16th century. In the late medieval Rhine metropolis of Basel, on which this contribution focusses, the balance also turns out in favour of the law, though the individual testimony does not follow a fixed grid of questions.
Zusammenfassung
Seit dem 13. Jahrhundert ist das Zeugenverhör fest in Theorie und Praxis der mittelalterlichen Rechtsfindung verankert. Theorie und Praxis stehen dabei in einem wechselseitigen Austauschverhältnis mit der Gesellschaft, die auf Zeugen rekurriert, um Recht zu finden. Das Reflexionsniveau der Rechtsbücher ist hoch. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Frage, wer vom Zeugenstand ausgeschlossen werden muss; die Frage, wer sich dafür eignet, ist hingegen von untergeordnetem Interesse. Zum anderen werden zeitspezifische Formen des gesellschaftlichen Mit- und Gegeneinanders diskutiert, aus denen Befangenheit resultiert. In der Rechtspraxis präsentiert sich der Bezug zwischen Recht und Gesellschaft als spannungsreich. Das Kräftemessen kann, durch das Verfahren begünstigt (Fragenkatalog), zugunsten der Gesellschaft ausfallen und gesellschaftliche Solidaritäten die Aussagen homogenisieren (wie in Marseille, 14. Jahrhundert), es kann dasselbe Verfahren aber auch die Zeugenaussage im Sinne des Beweisrechts individualisieren (wie in Aragon, 15. und 16. Jahrhundert). Auch in der spätmittelalterlichen Rheinmetropole Basel, die hier im Blickpunkt der Aufmerksamkeit steht, fällt das Kräftemessen zugunsten des Rechts aus; die Zeugenaussage folgt hier aber keinem Fragenkatalog.
Inhalt: I. Einleitung. – II. Forschungsstand, S. 178. – III. Die Basler Kundschaftsbücher, S. 180, 1. Die Quelle, 2. Gumbrechts ‚Alltagserzählung‘, 3. Das Formular, 4. Der Eid, 5. Unus testis nullus testis?, 6. Mägde, Knechte, Verwandte und andere ‚Abhängigkeitsverhältnisse‘, 7. Und Frauen?, 8. Das gesprochene Wort, 9. Geld und Schrift. – IV. Fazit, S. 206
© 2023 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
Articles in the same Issue
- Frontmatter
- Aufsätze
- I. Uneheliche Söhne zwischen Erbrecht und Weiheverbot: Norm und Praxis von Illegitimität im ausgehenden Frühmittelalter
- II. Die Königsgerichtsbarkeit und das privilegium fori im deutschen Spätmittelalter (1273–1400)
- III. Mediatio und superioritas
- IV. Erzählen vor Gericht: Die Basler Zeugenverhörprotokolle der Jahre 1475–1480
- V. Securitas. Die Debatte um Unverletzlichkeit und Immunität in der politischen und Rechtstheorie der Diplomatie vom 13. bis zum 18. Jahrhundert
- VI. Freedom of Testation in the Revolutionary and Napoleonic Legislation
- VII. Entspricht das jetzt dem Volksgeist? Geltungsfragen im „Heutigen Römischen Recht“
- VIII Das Reichsoberhandelsgericht als Cour de Cassation für Elsass-Lothringen und seine Rechtsprechung in Zivilsachen (1871–1879)
- Miszellen
- Zur Identifikation von Extravagante 26 des Liber Papiensis in der Hs. Mailand, Biblioteca Ambrosiana O. 55 sup
- Das Hienrecht – ein unbekannter Begriff der mittelalterlichen Rechtssprache
- Ergänzungen zu „Deutsche Rechtsbücher des Mittelalters und ihre Handschriften“
- Ein Bruch mit der Tradition und eine Gefahr für den Reichsfrieden? Die Errichtung der Neunten Kur im Urteil des Reichshofratsconclusums vom April 1693
- Ius commune on the Periphery? A Study of Peasants’ Wills in Poland in the XV–XVII centuries
- Konrad Maurers Briefe in öffentlichen Sammlungen. Ein Nachtrag
- Agrarrechtsgeschichte – ein konstitutiver Gegenstand der Erforschung landschaftsbezogener Rechtsgemeinschaften
- Unter einem „neuen Himmel“? Wachstum und Wandel im juristischen Publikationswesen an der Wende zum 20. Jahrhundert
- In the shadow of Auschwitz … Jews before Special Courts of the ‘Third Reich’ 1933–1945
- Repository for Digital Editions of Legal Historical Sources: ‘IURA. Sources of Law from the Past’)
- Literatur
- 100 Jahre Bundes-Verfassungsgesetz. Verfassung und Verfassungswandel im nationalen und internationalen Kontext
- Andres, Hannah, Karl Peters (1904–1998)
- Authorities in Early Modern Law Courts
- Autonomie des Rechts nach 1945. Eine Veröffentlichung aus dem Arbeitskreis für Rechtswissenschaft und Zeitgeschichte an der Akademie der Wissenschaften und der Literatur /Mainz
- Der Bardewiksche Codex des Lübischen Rechts von 1294
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- The Cambridge Companion to Hugo Grotius
- Decock, Wim, Le marché du mérite
- Douglas, Lawrence R., Späte Korrektur
- Durchbruch der Moderne? Neue Perspektiven auf das 19. Jahrhundert
- Emanzipation und Recht. Zur Geschichte der Rechtswissenschaft und der jüdischen Gleichberechtigung
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- Flechsig, Katharina, Von Causenflickern und Rittern der Rechte
- Fortini, Orsolina, Deutsche Einflüsse auf den italienischen Codice di Commercio von 1882
- Glossen zum Sachsenspiegel-Landrecht. Petrinische Glosse
- Gluth, Sophia, Der apokryphe Nietzsche
- Graeber, David/David Wengrow, Anfänge. Eine neue Geschichte der Menschheit
- Hachenburg, Max, Wie eine Riesenwoge rauscht das Schicksal auf uns zu – Kolumnen in der Deutschen Juristenzeitung 1918–1933
- Lischka, Julia, Umgang mit Unrecht – Die Aufhebung von während der NS- und DDR-Zeit ergangenen strafrechtlichen Unrechtsurteilen
- Haug, Tilman, Städtische Verwaltung und Justiz in der Frühen Neuzeit
- Hilscher, Désirée, Den Helden geschaffen
- Die Idee subjektiver Rechte
- Hermann Kantorowicz’ Begriff des Rechts und der Rechtswissenschaft
- Kikuchi, Shigeto, Herrschaft, Delegation und Kommunikation in der Karolingerzeit
- Lahusen, Benjamin, „Der Dienstbetrieb ist nicht gestört“
- Landau, Peter, Deutsche Rechtsgeschichte im Kontext Europas
- Martin, Pascal, Friedrich Ludwig Keller, théoricien et praticien du procès civil
- Martius, Carl Friedrich Philipp von, Von dem Rechtszustande unter den Ureinwohnern Brasiliens
- Zur Mühlen, Roland von, Mit schweren Schritten aufs Schafott
- Neumann, Volker, Volkswille
- Wilhelm von Ockham, De iuribus Romani imperii /Das Recht von Kaiser und Reich
- Priemel, Kim Christian, The Betrayal
- Vom Konzessions- zum Normativsystem. Materialien zur Aktienrechtsnovelle 1870
- Quellen zur Rechtsgeschichte der Stadt Kassel
- Schütz, Tim, „Hoffnungslose Kriminelle“ und „Neigungstäter“
- Philipp von Schweinitz, Justizbauten als sthetischer Ausdruck des Rechts
- Schweitzer, Doris, Juridische Soziologien. Recht und Gesellschaft von 1814 bis in die 1920er Jahre
- Sorge, Christoph, Abhngige Autoren
- Speich, Heinrich, Burgrecht
- Staudigl-Ciechowicz, Kamila Maria, Das Dienst-, Habilitations- und Disziplinarrecht der Universitt Wien 1848–1938
- Steinfels, Marc/Helmut Meyer, Vom Scharfrichteramt ins Zürcher Bürgertum
- Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West)
- Die Tiroler Landesordnungen von 1526, 1532 und 1573
- Urteiler, Richter, Spruchkörper. Entscheidungsfindung und Entscheidungsmechanismen in der Europäischen Rechtskultur
- Francisco de Vitoria, De iustitia. Über die Gerechtigkeit, Teil III
- Vorderfflik twistringhe unde twydracht. Städtische Konflikte im späten Mittelalter
- Welch gütiges Schicksal! Ernst-Wolfgang Böckenförde/Carl Schmitt: Briefwechsel 1953–1984
- Wilangowski, Gesa, Frieden schreiben im Spätmittelalter
- Zwischen Aufarbeitung und Geheimhaltung: Justiz- und Behördenakten in der Zeitgeschichtsforschung
- Neuerscheinungen
- Nachrufe
- Diethelm Klippel
- Das Mühlhäuser Rechtsbuch. Auf dem Weg zu einer Neuedition
- Zum 43. Rechtshistorikertag Zürich 2022
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