II. Die Königsgerichtsbarkeit und das privilegium fori im deutschen Spätmittelalter (1273–1400)
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Masaki Taguchi
Summary
This article studies the relationship between the German royal jurisdiction and the clerical privilege about jurisdiction (privilegium fori) from 1273 to 1400. In investigating this it is important to consider that many conflicts in which the clergy participated were decided at the sovereign court through reconciliation and arbitration. From the end of the 13th century to the begin of the 14th century, the privilegium fori was respected in principle at the rulers‘ courts, but the privilege was invalid when a cleric fell into conflict with the king himself. Especially clerics with good connections to the court – such as the clerical princes – began to submit to the royal jurisdiction. At the end of the reign of the Wittelsbach Louis IV clerical cases were often treated at the sovereign court during a severe confrontation between the emperor and the Curia. At the same time the imperial court tribunal began to be active. From the middle of the 14th century, under the Luxemburg emperor Charles IV, the clerical privileges of the suit and forms of the process at the ruler court developed further. If the court tribunal had accepted lawsuits against the clergy, Charles IV intervened in favor of the defendant. At the end of the 14th century, under Wenceslas, the parties promoted the ‘Verrechtlichung‘ of the Holy Roman Empire in the later middle ages.
Zusammenfassung
Der vorliegende Aufsatz behandelt das Verhältnis zwischen der deutschen Königsgerichtsbarkeit und dem klerikalen Gerichtsprivileg (privilegium fori) im Zeitraum von 1273 bis 1400. Bei der Untersuchung gilt es zu berücksichtigen, dass zahlreiche Konflikte, an denen Geistliche beteiligt waren, am Herrscherhof durch Vergleich und Schiedsspruch entschieden wurden. Vom ausgehenden 13. Jahrhundert an wurde das privilegium fori am Herrscherhof im Prinzip respektiert, aber das Privileg war ungültig, wenn ein Kleriker in Konflikt mit dem König selber geriet. Bei besonders herrschernahen Geistlichen, wie den geistlichen Fürsten, begann sich ihr besonderer Gerichtsstand am Herrscherhof herauszubilden. In der Spätphase der Regierungszeit Ludwigs IV. wurde die Geistlichkeit häufig verklagt, im Zusammenhang mit der zugespitzten Auseinandersetzung zwischen dem Kaiser und der Kurie einerseits und der zunehmenden Tätigkeit des kaiserlichen Hofgerichts andererseits. Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts verfeinerte sich die Behandlung des klerikalen Gerichtsprivilegs unter Karl IV. Nahm das Hofgericht Klagen gegen die Geistlichkeit an, griff Karl IV. zugunsten der Beklagten ein. Im ausgehenden 14. Jahrhundert trieben die Beteiligten unter König Wenzel Differenzierungen des privilegium fori voran, und damit zugleich die Verrechtlichung des Heiligen Römischen Reiches im Spätmittelalter.
Inhalt: I. Einleitung, S. 63. – II. Die Zeit von Rudolf I. bis Heinrich VII. (1273–1313), S. 66, 1. Vorbemerkungen, 2. Geltendmachung und Beachtung des privilegium fori am Herrscherhof, 3. Die Geistlichen als Beklagte am Herrscherhof, a) Konflikte mit dem König selbst, b) Naheverhältnis zum Königtum, 4. Zusammenfassung. – III. Die Zeit Ludwigs IV. (1314–1347), S. 90. – IV. Die Zeit Karls IV. (1346–1378), S. 97, 1. Differenzierung des Streitgegenstandes und der Verfahren, 2. Der Gerichtsstand der geistlichen Fürsten am Herrscherhof, 3. Das Hofgericht und Karl IV., 4. Zusammenfassung. – V. Die Zeit Wenzels (1376–1400), S. 112. – VI. Schluss, S. 125.
© 2023 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
Artikel in diesem Heft
- Frontmatter
- Aufsätze
- I. Uneheliche Söhne zwischen Erbrecht und Weiheverbot: Norm und Praxis von Illegitimität im ausgehenden Frühmittelalter
- II. Die Königsgerichtsbarkeit und das privilegium fori im deutschen Spätmittelalter (1273–1400)
- III. Mediatio und superioritas
- IV. Erzählen vor Gericht: Die Basler Zeugenverhörprotokolle der Jahre 1475–1480
- V. Securitas. Die Debatte um Unverletzlichkeit und Immunität in der politischen und Rechtstheorie der Diplomatie vom 13. bis zum 18. Jahrhundert
- VI. Freedom of Testation in the Revolutionary and Napoleonic Legislation
- VII. Entspricht das jetzt dem Volksgeist? Geltungsfragen im „Heutigen Römischen Recht“
- VIII Das Reichsoberhandelsgericht als Cour de Cassation für Elsass-Lothringen und seine Rechtsprechung in Zivilsachen (1871–1879)
- Miszellen
- Zur Identifikation von Extravagante 26 des Liber Papiensis in der Hs. Mailand, Biblioteca Ambrosiana O. 55 sup
- Das Hienrecht – ein unbekannter Begriff der mittelalterlichen Rechtssprache
- Ergänzungen zu „Deutsche Rechtsbücher des Mittelalters und ihre Handschriften“
- Ein Bruch mit der Tradition und eine Gefahr für den Reichsfrieden? Die Errichtung der Neunten Kur im Urteil des Reichshofratsconclusums vom April 1693
- Ius commune on the Periphery? A Study of Peasants’ Wills in Poland in the XV–XVII centuries
- Konrad Maurers Briefe in öffentlichen Sammlungen. Ein Nachtrag
- Agrarrechtsgeschichte – ein konstitutiver Gegenstand der Erforschung landschaftsbezogener Rechtsgemeinschaften
- Unter einem „neuen Himmel“? Wachstum und Wandel im juristischen Publikationswesen an der Wende zum 20. Jahrhundert
- In the shadow of Auschwitz … Jews before Special Courts of the ‘Third Reich’ 1933–1945
- Repository for Digital Editions of Legal Historical Sources: ‘IURA. Sources of Law from the Past’)
- Literatur
- 100 Jahre Bundes-Verfassungsgesetz. Verfassung und Verfassungswandel im nationalen und internationalen Kontext
- Andres, Hannah, Karl Peters (1904–1998)
- Authorities in Early Modern Law Courts
- Autonomie des Rechts nach 1945. Eine Veröffentlichung aus dem Arbeitskreis für Rechtswissenschaft und Zeitgeschichte an der Akademie der Wissenschaften und der Literatur /Mainz
- Der Bardewiksche Codex des Lübischen Rechts von 1294
- Barta, Heinz, Der Gabentausch. Eine verwirklichte Utopie? Zugleich ein Beitrag zur Unterscheidung der normativen Epochen „Gegenseitigkeit“ und „Recht“ sowie zur Rechtsgeschäftslehre und Rechtsethnologie
- Beginn der Gegenwart. Studien zur juristischen Zeitgeschichte der 1980er Jahre
- Buggeln, Marc, Das Versprechen der Gleichheit
- The Cambridge Companion to Hugo Grotius
- Decock, Wim, Le marché du mérite
- Douglas, Lawrence R., Späte Korrektur
- Durchbruch der Moderne? Neue Perspektiven auf das 19. Jahrhundert
- Emanzipation und Recht. Zur Geschichte der Rechtswissenschaft und der jüdischen Gleichberechtigung
- Flam, Helena, Juristische Expertise zwischen Profession und Protest
- Flechsig, Katharina, Von Causenflickern und Rittern der Rechte
- Fortini, Orsolina, Deutsche Einflüsse auf den italienischen Codice di Commercio von 1882
- Glossen zum Sachsenspiegel-Landrecht. Petrinische Glosse
- Gluth, Sophia, Der apokryphe Nietzsche
- Graeber, David/David Wengrow, Anfänge. Eine neue Geschichte der Menschheit
- Hachenburg, Max, Wie eine Riesenwoge rauscht das Schicksal auf uns zu – Kolumnen in der Deutschen Juristenzeitung 1918–1933
- Lischka, Julia, Umgang mit Unrecht – Die Aufhebung von während der NS- und DDR-Zeit ergangenen strafrechtlichen Unrechtsurteilen
- Haug, Tilman, Städtische Verwaltung und Justiz in der Frühen Neuzeit
- Hilscher, Désirée, Den Helden geschaffen
- Die Idee subjektiver Rechte
- Hermann Kantorowicz’ Begriff des Rechts und der Rechtswissenschaft
- Kikuchi, Shigeto, Herrschaft, Delegation und Kommunikation in der Karolingerzeit
- Lahusen, Benjamin, „Der Dienstbetrieb ist nicht gestört“
- Landau, Peter, Deutsche Rechtsgeschichte im Kontext Europas
- Martin, Pascal, Friedrich Ludwig Keller, théoricien et praticien du procès civil
- Martius, Carl Friedrich Philipp von, Von dem Rechtszustande unter den Ureinwohnern Brasiliens
- Zur Mühlen, Roland von, Mit schweren Schritten aufs Schafott
- Neumann, Volker, Volkswille
- Wilhelm von Ockham, De iuribus Romani imperii /Das Recht von Kaiser und Reich
- Priemel, Kim Christian, The Betrayal
- Vom Konzessions- zum Normativsystem. Materialien zur Aktienrechtsnovelle 1870
- Quellen zur Rechtsgeschichte der Stadt Kassel
- Schütz, Tim, „Hoffnungslose Kriminelle“ und „Neigungstäter“
- Philipp von Schweinitz, Justizbauten als sthetischer Ausdruck des Rechts
- Schweitzer, Doris, Juridische Soziologien. Recht und Gesellschaft von 1814 bis in die 1920er Jahre
- Sorge, Christoph, Abhngige Autoren
- Speich, Heinrich, Burgrecht
- Staudigl-Ciechowicz, Kamila Maria, Das Dienst-, Habilitations- und Disziplinarrecht der Universitt Wien 1848–1938
- Steinfels, Marc/Helmut Meyer, Vom Scharfrichteramt ins Zürcher Bürgertum
- Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West)
- Die Tiroler Landesordnungen von 1526, 1532 und 1573
- Urteiler, Richter, Spruchkörper. Entscheidungsfindung und Entscheidungsmechanismen in der Europäischen Rechtskultur
- Francisco de Vitoria, De iustitia. Über die Gerechtigkeit, Teil III
- Vorderfflik twistringhe unde twydracht. Städtische Konflikte im späten Mittelalter
- Welch gütiges Schicksal! Ernst-Wolfgang Böckenförde/Carl Schmitt: Briefwechsel 1953–1984
- Wilangowski, Gesa, Frieden schreiben im Spätmittelalter
- Zwischen Aufarbeitung und Geheimhaltung: Justiz- und Behördenakten in der Zeitgeschichtsforschung
- Neuerscheinungen
- Nachrufe
- Diethelm Klippel
- Das Mühlhäuser Rechtsbuch. Auf dem Weg zu einer Neuedition
- Zum 43. Rechtshistorikertag Zürich 2022
Artikel in diesem Heft
- Frontmatter
- Aufsätze
- I. Uneheliche Söhne zwischen Erbrecht und Weiheverbot: Norm und Praxis von Illegitimität im ausgehenden Frühmittelalter
- II. Die Königsgerichtsbarkeit und das privilegium fori im deutschen Spätmittelalter (1273–1400)
- III. Mediatio und superioritas
- IV. Erzählen vor Gericht: Die Basler Zeugenverhörprotokolle der Jahre 1475–1480
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- VI. Freedom of Testation in the Revolutionary and Napoleonic Legislation
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- Literatur
- 100 Jahre Bundes-Verfassungsgesetz. Verfassung und Verfassungswandel im nationalen und internationalen Kontext
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- Zum 43. Rechtshistorikertag Zürich 2022