Zentrale Akteure der Corporate Governance: Zusammensetzung des Aufsichtsrats
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Katja Langenbucher
Die Erkenntnisse verschiedener Nachbarwissenschaften sowie benachbarter Rechtsordnungen lassen komparative Vorteile unternehmensleitender Gremien vermuten, bei deren Zusammensetzung die Prinzipien hinreichender Qualifikation, Heterogenität und Unabhängigkeit beachtet werden. Es überrascht daher nicht, dass sich diese drei Prinzipien als Bestandteil des Rechtskorpus zahlreicher Länder – unter Einschluss von „soft law“ – wiederfinden. Auch im deutschen Aktienrecht sind diese drei Prinzipien bereits verwirklicht, wenn auch in unterschiedlicher Intensität. Auf diesen Bausteinen müssen weiterführende Überlegungen aufsetzen. Eine Verschärfung der geltenden aktienrechtlichen Anforderungen an die Zusammensetzung von Aufsichtsräten scheitert nicht von vornherein an der europarechtlichen oder der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit. Im Wege einer maßvollen Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen empfiehlt sich die Ausdehnung geltender Publizitätspflichten. In diesem Beitrag wird der Vorschlag einer verpflichtenden Besetzungserklärung mit gesetzlich vorgegebenem Mindestinhalt unterbreitet. Diese soll Transparenz bezüglich eines unternehmensindividuell zu formulierenden Anforderungsprofils für die Besetzung der Anteilseignerbank herstellen. Zum empfohlenen Mindestinhalt gehören die von der Gesellschaft angestrebte Besetzungsstrategie, deren Begründung mit Blick auf die Kernprofile Unabhängigkeit, Qualifikation und Heterogenität sowie ein Bericht über die Evaluation dieser Strategie, was neu berufene und zur Wahl anstehende Kandidaten betrifft.
Combining findings of comparative law, economics and sociology we expect to find competitive advantages of corporate boards which take into account independence, qualification and diversity when recruiting board members. Rather unsurprisingly, we find that these three principles form part of the legal systems (including „soft law“) of several countries. By analysing German law, we show the structure and operation of those principles when converted into legal rules. Finding various shortcomings under German law, we suggest minor amendments to its transparency regime, showing that neither European nor German constitutional law hinders the feasibility of a further tightening of regulation. We propose the introduction of a mandatory „declaration of strategy“ to be published by listed companies with regard to the composition of their supervisory boards. The statement should set out the intended profile of the supervisory board, including, as a minimum, reference to the principles of independence, qualification and diversity. In addition, shareholders and investors should be provided with an evaluation of how newly elected board members and future candidates conform to the published strategy.
© 2012 by Walter de Gruyter Berlin Boston
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