Novation, Hin- und Herzahlen, Stundung und Stillhalten im Kontext des § 302 Abs. 3 AktG
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Philipp Maximilian Holle
915Abstract
Das deutsche Konzernrecht war in den letzten Jahren eine weitgehend statische Materie. Das gilt insbesondere für das Recht des Vertragskonzerns. Abgesehen von Bewertungsfragen schien der Rechtsbestand gefestigt. Zuletzt ist jedoch wieder etwas Bewegung in die Materie gekommen. Das ist umso bemerkenswerter, als an einem zentralen Stützpfeiler des Vertragskonzernrechts gerüttelt wird. Konkret geht es um die Frage, inwieweit der in § 302 AktG geregelte Verlustausgleichsanspruch der abhängigen Gesellschaft in eine Darlehensrückzahlungsforderung umgewandelt oder „zeitlich gestreckt“ werden kann, um dem Konzern ein umfassendes Cash-Pooling zu ermöglichen bzw. dem herrschenden Unternehmen in der Krise Luft zu verschaffen. Die bisherigen Stellung916nahmen schlagen den Verlustausgleichsanspruch aus der Verankerung und bringen die vom Gesetzgeber austarierte Architektur des Vertragskonzerns dadurch ins Wanken.
Abstract
The field of German group law has been static in recent years. This is particularly pertinent in the context of contractual group law. However, recent developments have indicated a new dynamic. This is remarkable, as it could erode a fundamental principle of group contract law. Specifically, there is a debate whether loss compensation, as set out in Section 302 AktG, can be converted into a loan repayment claim or deferred. This would enable loss compensation to be included in the group’s cash pooling and provide security in the event of a parent company crisis, respectively. The following article argues that current proposals deem to disrupt the balance of contractual groups as established by the legislator.
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