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Unternehmensträger mit Vermögensbindung

  • Rasmus Kristian Feldthusen , Susanne Kalss and Christoph Teichmann
Published/Copyright: December 5, 2024

862Am Firmament des deutschen Gesellschaftsrechts zeigt sich ein neuer Stern, den allerdings nicht wenige nur für eine Sternschnuppe halten: Die „Gesellschaft in Verantwortungseigentum“, oder – etwas prosaischer formuliert – die „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“. Ihr Wesensmerkmal besteht darin, dass mit der Stellung als Gesellschafter keine Gewinnbezugsrechte verbunden sind. Dadurch sollen Investoren ferngehalten werden, die der Gesellschaft lediglich mit dem Ziel der persönlichen Gewinnmaximierung beitreten. Stattdessen soll das Unternehmen von aktiven Gesellschaftern geführt werden, die sich unternehmerisch verwirklichen wollen, ohne dafür mehr als eine marktübliche Tätigkeitsvergütung zu erwarten.863Der Vorschlag, eine Rechtsform mit einer derartigen Vermögensbindung einzuführen, hat im gesellschaftsrechtlichen Schrifttum heftige Debatten ausgelöst. Vielfach wird eine Unternehmung, der die persönlichen Gewinnbezugsrechte fehlen, als lebensfremdes und funktionsuntaugliches Konstrukt angesehen. Dabei wird nicht hinreichend bedacht, dass es solche Unternehmensträger bereits in großer Zahl gibt. Sie wurden lediglich von der Wissenschaft bislang nicht als eigenständiger Typus wahrgenommen. Diese Lücke will der vorliegende Beitrag schließen.Die Autorin und die Autoren betrachten rechtsvergleichend die wesentlichen Merkmale und Funktionsvoraussetzungen eines „Unternehmensträgers mit Vermögensbindung“. Dieser Oberbegriff umfasst Organisationsformen, die in Dänemark und Österreich als sog. Unternehmens- oder Privatstiftung ganz offen in der Auslage stehen, während sie in Deutschland nur unter dem kautelarjuristischen Ladentisch als „Doppelstiftungs-“ oder „Veto Share-Modell“ gehandelt werden. Der Rechtsvergleich arbeitet die Gemeinsamkeiten der Unternehmensträger mit Vermögensbindung heraus und liefert Anregungen für ihre künftige gesetzgeberische Ausgestaltung.

In Germany, the proposal to introduce a new company type with „asset lock“ has triggered heated debates among corporate law scholars. Being a shareholder in such a company would not be associated with profit distribution rights. As a consequence, the company would not be attractive for passive investors who aim at personal profit maximisation and, instead, would be managed by active shareholders who do not expect more than an average remuneration for their services. Some authors argue that such a company could economically not be successful as it lacks the typical incentives for running a business efficiently. This argument, however, does not take into account the fact that businesses owned by legal entities with asset lock are already existing in considerable numbers. They simply have not been recognised as a separate business type by academics to date. In order to close this analytical gap, the authors take a comparative look at Danish industrial foundations and Austrian private foundations and provide suggestions for the German debate.

Online erschienen: 2024-12-05
Erschienen im Druck: 2024-11-29

© 2024 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

Downloaded on 8.9.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/zgr-2024-0033/html
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