Seit langer Zeit verpflichten die Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ihre Mitglieder, die als Vertreter der Arbeitnehmer ein Aufsichtsratsmandat wahrnehmen, einen erheblichen Teil der hieraus resultierenden Vergütung insbesondere an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen. Die Abführungspflicht ist in der jüngeren Vergangenheit mehrfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen gewesen. Ihre rechtliche Zulässigkeit ist lebhaft umstritten. Sowohl die zivil- als auch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung hegt keine durchgreifenden Bedenken gegen die Abführungspflicht. Im Schrifttum mehren sich hingegen kritische Stimmen. Das OLG Frankfurt a. M. hatte nun schon zum zweiten Mal darüber zu entscheiden, ob ein Gewerkschaftsmitglied zur Abführung seiner Aufsichtsratsvergütung auch dann verpflichtet ist, wenn es ohne gewerkschaftliche Unterstützung für das Amt im Aufsichtsrat kandidiert hat.
For a long time, the affiliated unions of the German Federation of Trade Unions (Deutscher Gewerkschaftsbund/DGB) oblige their members, who represent the employees on the supervisory board of corporation, to pay a substantial part of the resulting remuneration in particular to the Hans Böckler Foundation (Hans-Böckler-Stiftung). This duty to pay has been the subject of numerous legal disputes in the recent past. Its legal admissibility is highly controversial. Both civil and labour courts have no serious reservations about the legality of the duty to pay. On the other hand, the number of critical voices in academic literature is increasing. The Higher Regional Court of Frankfurt am Main had now for the second time to decide whether a union member is obliged to forward his supervisory board remuneration even if he has run for office in the supervisory board without trade union support.
© 2020 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
Artikel in diesem Heft
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- Kompetenzordnung und Gesellschafterliste – zu den Grenzen der Legitimationswirkung der Gesellschafterliste im GmbH-Recht
- Die satzungsmäßige Abführung der Aufsichtsratsvergütung von Gewerkschaftsmitgliedern
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