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Krisenspezifische Solidarität. Der Stellenwert wohlfahrtstaatlicher Solidarität in Krisenzeiten

  • Stefanie Börner

    Stefanie Börner, geb. 1980 in Arnstadt. Studium der Soziologie in Leipzig und Valencia. Promotion in Bremen. Von 2012 – 2018 wissenschaftliche Mitarbeiterin; seit 2018 Juniorprofessorin an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Forschungsschwerpunkte: Gesellschaftstheorie, Soziologie des Sozialstaates, Solidarität, europäische Integration und Transnationalisierung. Wichtige Publikationen: Börner, S. (2023): Der Wohlfahrtsstaat als politische Quelle sozialer Solidarität. Eine institutionentheoretische Perspektive. Österreichische Zeitschrift für Soziologie, im Erscheinen. Börner, S. & Seeleib‐Kaiser, M. (Hg.) (2023): European Social Policy and the Covid‐19 Pandemic. International Policy Exchange Series. New York/Oxford: Oxford University Press. Börner, S., Petersen, N., Rosa, H. & Stiegler, A. (2020): Paradoxes of late‐modern autonomy imperatives. Reconciling individual claims and institutional demands in everyday practice. British Journal of Sociology 71, 236–252. Börner, S. (2013): Belonging, Solidarity and Expansion in Social Policy. Basingstoke: Palgrave Macmillan.

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    and Ulrike Sasse-Zeltner

    Ulrike Sasse-Zeltner, geb. 1988 in Köln. Studium der Soziologie in Bremen und Jena. Von 2017 bis 2019 wissenschaftliche Mitarbeiterin und Lehrbeauftragte an der Leuphana Universität Lüneburg. Seit 2019 wissenschaftliche Mitarbeiterin und Promovendin an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Forschungsschwerpunkte: Soziologische Theorie, Gesellschaftstheorie und Zeitdiagnosen, Katastrophensoziologie. Wichtige Publikationen: Sasse-Zeltner, Ulrike (2021): The Revival of Solidarity in Disasters: A Theoretical Approach. In: Culture, Practice and Europeanization 6, 1, 158–178. Linder, Diana & Sasse-Zeltner, Ulrike (2021): Normalisierende Bewertungsvorgänge in organisationalen Vermittlungspraktiken. In: Frank Meier und Thorsten Peetz (Hrsg.): Organisation und Bewertung. Springer VS, Wiesbaden, S. 271–294.

Published/Copyright: June 2, 2023
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Zusammenfassung

In diesem Beitrag wird der krisenspezifische Einfluss der Covid-19-Pandemie auf wohlfahrtsstaatliche Solidarität während der ersten Infektionswelle und des ersten Lockdowns von März bis Mai 2020 untersucht. Wir verknüpfen dabei ein wohlfahrtsstaatssoziologisches Verständnis von Solidarität mit katastrophensoziologischen Überlegungen zu krisenspezifischer Solidarität und einer differenzierungstheoretischen Sichtweise auf Institutionenwandel. Mittels einer strukturierenden Inhaltsanalyse der Bundestagsplenarprotokolle wird ein innerparlamentarischer Solidarisierungsdruck nachgezeichnet, der zu einer krisenspezifischen Vergemeinschaftung führt. Durch die qualitative Analyse der Parlamentsdebatten verdeutlichen wir zudem die temporäre Begrenzung dieses Zusammenhangs, der nach erfolgreicher Rekonstitution einer gemeinsamen normativen Basis der Parlamentsmitglieder die Wiederaufnahme von parteipolitischen Solidaritätskonflikten erst ermöglichte. Auf einer weiteren Ebene arbeiten wir die Stabilisierungsfunktion von wohlfahrtsstaatlicher Solidarität als abstrakter normativer Leitidee heraus, die auch in konflikthaften Aushandlungen von sozialpolitischen Maßnahmen ihre Wirkung entfaltet.

Abstract

This paper examines the crisis-specific impact of the Covid 19 pandemic on welfare state solidarity during the first wave of infection and the first lockdown from March to May 2020. We combine a sociological understanding of solidarity in the context of the welfare state with sociological reflections on crisis-specific solidarity and a differentiation-theoretical perspective on institutional change. By means of a structuring content analysis of the Bundestagsplenarprotokolle, an intra-parliamentary solidarity pressure is traced that leads to crisis-specific Vergemeinschaftung. Through the qualitative analysis of the parliamentary debates, we also clarify the temporary limitation of this connection, which made the resumption of party-political solidarity conflicts possible in the first place after the successful reconstitution of a common normative basis of the members of parliament. On a further level, we elaborate the stabilizing function of welfare state solidarity as an abstract normative guiding idea (Leitidee), which also exerts its effect in conflictual negotiations of social policy measures.

1 Einleitung

Dass Solidarität seit Beginn der Covid-19-Pandemie eine prominente Rolle einnimmt (Prainsack 2020), mag manche Zeitdiagnostiker:innen überraschen. Gingen soziologische Gegenwartsdiagnosen doch lange Zeit davon aus, dass Solidarität in der Spätmoderne, die durch stark individualisierte und subjektivierte Lebensstile und liberale politische Handlungs- und Denkweisen gekennzeichnet ist, an Bedeutung verliert (Bauman 2000; Nachtwey 2016; Reckwitz 2017). Damit ist Solidarität nicht mehr selbst in der Krise, wie spätestens seit Putnams (2000) Bowling Alone konstatiert wurde, oder gar als Solidaritätsabbau Bestandteil von staatlichen Krisenbewältigungsstrategien wie in der Krise des Sozialstaates seit den 1980er Jahren (Kaufmann 1997), sondern als zentrale Ressource während Krisen zurückgekehrt. Wo die Covid-19-Pandemie auf den zentralen Stellenwert formal-verrechtlichter Formen wohlfahrtsstaatlicher Solidarität verweist (Sandher & Kleider 2020), hoben soziologische Studien am Beispiel vorheriger Krisen wie der Migrations- oder der Finanzkrise eher die Bedeutsamkeit spontaner zivilgesellschaftlicher Formen der Solidarität hervor (Lahusen & Grasso 2018; Della Porta 2018; Koos 2019). Staatlichem und zivilgesellschaftlichem Handeln kommt eine wichtige, wenn auch theoretisch unterbestimmte Bedeutung in der Bereitstellung gesamtgesellschaftlicher Solidarität zu. Gemeint sind die spontane Errichtung von Corona-Notfalltelefonen oder nachbarschaftliche Unterstützungsangebote wie Einkäufe für plötzlich zur Risikogruppe gewordene Personengruppen ebenso wie steuerfinanzierte Notfallhilfen und der erleichterte Zugang zu staatlichen Transferzahlungen. Derartige spontane Formen zivilgesellschaftlicher und wohlfahrtsstaatlicher Solidarität zeugen davon, dass ein als erhöht wahrgenommener Bedarf die Solidaritätsanstrengungen verstärkt und sich punktuell die Hilfsbereitschaft gegenüber anderen Mitmenschen erhöht. Dieser krisenspezifische Effekt ist keineswegs selbstverständlich. Der wahrgenommene Handlungsbedarf lässt sich nur durch die gravierenden Herausforderungen der Pandemie erklären. Folglich haben die sozialpolitischen Krisenprogramme gemeinsam, dass sie bemüht sind, wirtschaftliche und soziale Folgeschäden abzuwenden und das durch Covid-19 unterbrochene Interdependenzgeschehen Gesellschaft wiederherzustellen. Anders als in bisherigen Untersuchungen, in denen in Krisenzeiten hauptsächlich zwischenmenschliche oder internationale Solidarpraktiken fokussiert wurden, stellen wir in diesem Beitrag die bis dato vernachlässigte wohlfahrtsstaatliche Dimension von Solidarität in den Mittelpunkt.

Wohlfahrtsstaatlich institutionalisierte Solidarität dient uns hierbei als Prisma, das uns den analytischen Zugriff auf die gesellschaftliche Solidarität erlaubt. Als spezifisch moderne Variante von Solidarität ist institutionalisierte Solidarität ein Interdependenzbegriff, der in funktional differenzierten Gesellschaften erst an Bedeutung gewonnen hat (Drobot 2020). Im Unterschied zu direkten Solidaritätspraktiken in kleineren Gemeinschaften ist der moderne Wohlfahrtsstaat Ausdruck von abstrakten Solidarbeziehungen in komplexen, traditionell nationalstaatlich verfassten Gesellschaften.

Für unsere Analyse verknüpfen wir deshalb dieses wohlfahrtsstaatssoziologische Verständnis von Solidarität mit katastrophensoziologischen Überlegungen zu krisenspezifischer Solidarität und einer institutionellen Diskursperspektive auf Institutionenwandel. Basierend auf Ralph Turners (1967) klassischer These, dass in Krisenzeiten die etablierte Durkheimsche arbeitsteilige organische Solidarität gefährdet ist und ausfallen kann und durch eine Überbetonung der mechanischen Solidarität kompensiert werden muss, untersuchen wir, ob sich eine bereichsspezifische Zunahme von vergemeinschaftenden Solidaritätssemantiken auf parlamentarischer Ebene beobachten lässt. Entsprechend analysieren wir im Artikel anhand von Plenarprotokollen die wohlfahrtsstaatlichen Solidaritätssemantiken während der sogenannten ersten Infektionswelle bzw. des ersten Lockdowns zwischen März und Mai 2020 und fragen nach den Äußerungen und dem Stellenwert von Solidarität in den sozialpolitischen Parlamentsdebatten während der Pandemie.

Mit der Analyse leisten wir einen differenzierungstheoretisch[1] geprägten gesellschaftstheoretischen Beitrag zur Untersuchung des Einflusses von kollektiven Krisenereignissen auf die Aushandlung von Solidarität im deutschen Wohlfahrtsstaat. Hierbei verfolgen wir zum einen das Ziel, wohlfahrtsstaatliche Semantiken der Solidarität inhaltsanalytisch zu untersuchen und zweitens eine gesellschaftstheoretische[2] Einordnung der Funktionen krisenspezifischer Solidarität zu entwickeln.

2 Forschungsstand: von der Krise der Solidarität zu Solidarität in der Krise

Die jüngere sozialwissenschaftliche Forschung setzt sich verstärkt mit der empirischen Frage auseinander, wie Krisen die individuelle Solidarbereitschaft und zivilgesellschaftliche Solidarpraktiken prägen. So wurden insbesondere die Finanz- und Staatsschuldenkrise, die europäische Migrationskrise und seit 2020 die Covid-19-induzierte Gesundheits- und Wirtschaftskrise auf ihre (ent)solidarisierenden Wirkungen hin untersucht. Krisen seien gleichermaßen „a threat to and an opportunity for solidarity“ (Koos 2019: 629), denn in Krisenzeiten entstehen Ausnahmesituationen, die einerseits nicht nur die üblichen Bekundungen, sondern häufig auch eine besondere Unterstützungsbereitschaft erkennen lassen. Diese krisenspezifische Solidarbereitschaft wird in der Katastrophenforschung seit Jahrzehnten als prosoziales Verhalten empirisch untersucht (zusammenfassend Tierney 2020). Andererseits können Krisen die vorherrschenden Gemeinsamkeitserzählungen und sozialintegrativen Institutionen in Frage stellen und neue Unsicherheiten oder Verteilungskonflikte hervorbringen, die den sozialen Zusammenhalt schwächen. So wurde die im Sommer 2015 beginnende Migrationskrise zu einer Krise der internationalen Solidarität in Europa erklärt, verdeutlichte sie doch die fehlende Bereitschaft einiger Staaten, sich auf eine gemeinsame europäische Migrationspolitik zu einigen und die konfligierenden Vorstellungen von Solidarität in Einklang zu bringen (Saracino 2018; Wallaschek 2020). Auf Seiten der Bevölkerung dagegen brachte die Erfahrung des Versagens der zuständigen öffentlichen Stellen, die mit der Aufgabe des Empfangs, der Versorgung und der Integration von Geflüchteten überfordert waren, neue Praktiken der Solidarität hervor (Agustín & Jørgensen 2016: 3; della Porta 2018). Lahusen und Grasso (2018: 262) zufolge habe sich fast jede dritte Person an Hilfsaktionen für Migrant:innen beteiligt. Vergleichbare erste Studien liegen zur individuellen Solidarbereitschaft und bürgerschaftlichen Unterstützungspraktiken während der Covid-19-Pandemie vor. Die Freiwilligenforschung untersucht an vielfältigen lokalen Beispielen die neuen Praktiken der Solidarität, mit denen zivilgesellschaftliche Akteure auf die gesundheitlichen und lockdownbedingten Herausforderungen während der ersten Infektionswelle im Frühjahr 2020 reagiert haben. Sie reichen von der Bereitstellung selbstgenähter Schutzmasken (Kuhnt 2021) über die spontane Errichtung stadtteilbasierter Hilfstelefone und -netzwerke bis hin zu einer kreativen Umwidmung bestehender lokaler Netzwerke und NGOs (Fiedlschuster & Reichle 2021; Mazzola & De Backer 2021; Walliser & De Gasperi 2021). Insgesamt haben diese Untersuchungen, indem sie Solidarpraktiken fokussieren, gezeigt, wie zivilgesellschaftliche Akteure in krisenhaften Situationen auf die wahrgenommenen Bedrohungen und Notlagen reagieren, Leerstellen besetzen und neue Unterstützungsangebote und -strukturen schaffen, selbstverständlich ohne, dass sie stärker institutionalisierte und verrechtlichte Formen von Solidarität ersetzen würden.

Demgegenüber zeigen sozialpsychologische Untersuchungen, wie sich die Bereitschaft, kollektive Interessen über die eigenen zu stellen, je nach Krisenkontext verändert. So habe die Pandemie die Bereitschaft zur Solidarität in den USA erhöht (Cappelen et al. 2021). Auch ältere Befunde der Katastrophenforschung werden zurzeit wieder rezipiert, denn die anwendungsorientierten disaster studies zeigen bis heute sehr anschaulich, dass Panik und Plünderungen auch in Ausnahmesituationen eine Seltenheit darstellen und in den meisten Fällen eine katastrophenspezifische Solidarität zu beobachten ist (Quarantelli & Dynes 1977: 43 ff.; Geenen 2010: 75–77; Hoffman 2020a: 144 ff.; Tierney 2020: 3 ff.). Neben anthropologischen und sozialpsychologischen Untersuchungen zum Katastrophenerleben auf der Mikroebene sind in den letzten Jahren besonders Erklärungsansätze aus dem Bereich der Kulturwissenschaften getreten, die sich mit der Bildung von resilienten lokalen Gemeinschaften und Katastrophenkulturen befassen (Oliver-Smith & Hoffman 2020). Allerdings stellt die Covid-19-Pandemie auch für die Katastrophenforschung einen Spezialfall dar, auf den die zeitlich und räumlich begrenzten empirischen Ergebnisse der Einzelfallstudien nicht gänzlich angewendet werden können. Epidemien und andere „slow disasters“ (Stehrenberger 2020: 2) wurden im Unterschied zu den oben genannten schnellen ereignishaften Katastrophenphänomenen, von denen man sich umsetzbare Erkenntnisse für den Bevölkerungsschutz erhoffte, weit weniger untersucht.

Insbesondere die Folgen für eine institutionelle Ordnung, die im Kontext eines pandemischen Ereignisses nicht sofort zusammenbricht, sondern sehr lange Zeit in einem wohlfahrtsstaatlichen Krisenmodus verbleibt, sind bisher in ihrer Komplexität unterbelichtet. In spätmodernen Gesellschaften müssen entscheidende Unterschiede in der Vulnerabilität von Bevölkerungsgruppen berücksichtigt werden. Dabei müssen politische Entscheidungen nicht nur in Bezug auf die jeweiligen Risikogruppen getroffen werden, sondern insbesondere im Hinblick auf sich verstärkende soziale Ungleichheiten. Schwerwiegende Krisen wirken häufig, entgegen der anfänglichen medialen Erzählung einer gleichmachenden Pandemie, als Verstärker bereits bestehender struktureller gesellschaftlicher Probleme (Tierney 2020: 5 ff.; Stehrenberger 2020: 2). Dabei sind die klassischerweise von Armut oder Einkommenseinbußen betroffenen Personengruppen auch stärker Gesundheitsrisiken ausgesetzt und haben weniger Ressourcen, sich selbst zu schützen (Gustavsson & McCurdy 2020; Hövermann & Kohlrausch 2020). In Wohlfahrtsstaaten kommt demnach den sozialen Sicherungssystemen in Krisensituationen eine zentrale Bedeutung zu, denn Solidarpraktiken von unten reichten allein nicht aus, um die COVID-19-induzierten Krisen zu bearbeiten (Prainsack 2020: 130).

Das macht die Covid-19-Pandemie zu einem Realexperiment für wohlfahrtsstaatliche Wiederaufbaumaßnahmen und den sogenannten „Notfallkeynesianismus“ (Beland et al. 2021a). So haben nicht nur die ausgebauten westeuropäischen Wohlfahrtsstaaten, sondern auch dem liberalen Wohlfahrtstyp zugehörige Staaten wie die USA mit ergänzenden Instrumenten auf die Krisen geantwortet (Beland et al. 2021b; Cantillon et al. 2021).

Die unterschiedlichen Blickwinkel auf den Zusammenhang von Solidarität und Krisen zeugen von dem hohen Stellenwert, den die sozialwissenschaftliche Forschung der Frage der Bedeutung von Solidarität während Krisen beimisst. Während die empirische Umfrageforschung Solidarität auf der Einstellungsebene als Solidarbereitschaft adressiert, nimmt die akteurszentrierte Forschung Solidarität als Handlungspraxis und die Wohlfahrtstaatsforschung die Instrumentenebene in den Blick. Eine Leerstelle stellt unseres Erachtens die gesellschaftstheoretische Perspektive, die Solidarität als gesamtgesellschaftlichen Interdependenzbegriff stark macht, dar. Systematische und theoretisch fundierte Untersuchungen fehlen hier bisher.

Die pandemiebedingte „Rückkehr der Gesellschaft“, wie sie Dubet (2021: 4 f.) im Sommer 2020 konstatierte, führe uns die Arbeitsteiligkeit komplexer moderner Gesellschaften ebenso vor Augen wie die wechselseitige Abhängigkeit unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen und Branchen und die Funktionsweise von Organisationen. Der Wohlfahrtsstaat fungiert dabei als modernes Institutionengefüge, das zwischen unterschiedlichen sozialen Gruppen vermittelt und Interdependenzen bei Bedarf unterstützend unterbricht und neubestimmt, indem er für einen Lastenausgleich zwischen Familien, Branchen, sozialen Lagen, Kommunen etc. sorgt. Um diese bisher unterbeleuchtete Dimension von wohlfahrtsstaatlicher Solidarität in Krisenzeiten zu untersuchen, fragen wir in diesem Artikel nach den parlamentarischen Solidaritätssemantiken und dem Stellenwert dieser Debatten für die Krisenbewältigung.

3 Theoretischer Zugriff: krisenspezifische Solidarität im Wohlfahrtsstaat

Während kollektiver Krisen wie der Covid-19-Pandemie kommt es zu einer unvorhergesehenen Häufung von individuellen (gesundheitlichen, finanziellen, psychologischen) Notlagen, die eine besondere Herausforderung für das klassische wohlfahrtsstaatliche Instrumentarium darstellen. Im Gegensatz zu immanenten Krisen des Wohlfahrtsstaates verstehen wir eine solche Pandemie als Katastrophe und damit als eine spezifische Form einer kollektiven Krise, die durch externe Einflüsse induziert und nicht intendiert worden ist. Da die Katastrophe im Unterschied zu anderen kollektiven Krisen wie Terror oder Revolutionen „von keinem je so gewollt“ war, ermöglicht sie „in der Krisensituation altruistische Kräfte zu mobilisieren und zu bündeln“ (Geenen 2003: 6). Diese Entstehungsbedingungen gelten auch für katastrophenspezifische Solidaritätsformen, die sich damit strukturell von Solidaritätskonflikten in immanenten Krisen des Wohlfahrtsstaates abgrenzen lassen. Da in der Katastrophe als externer kollektiver Krise „nicht die konflikthafte Zuspitzung von Gegensätzen zwischen sozialen Gruppierungen (wenngleich sie solche sichtbar machen kann)“ (Geenen 2003: 6) im Vordergrund steht, kann Solidarität als normative Leitidee einen besonderen Stellenwert einnehmen. Entsprechend ist die politische Legitimierung kostenintensiver Krisenbewältigungsstrategien (vgl. Abschnitt 5.1) durch vermehrte Aufforderungen zu solidarischem Verhalten und eine verstärkte Anrufung von Solidarität in verschiedensten Kontexten geprägt (Wallaschek & Ziegler 2021). Wie oben besprochen, entwickelten sich besonders zu Beginn der Pandemie typische Formen von prosozialem Verhalten und eine Reihe zivilgesellschaftlicher Solidarpraktiken (Fiedlschuster & Reichle 2021; Kuhnt 2021; Mazzola & De Backer 2021).

Im Unterschied zu den eingangs beschriebenen fallspezifischen Ergebnissen der disaster studies haben Turners (1967) theoretische Überlegungen zu katastrophenspezifischer Solidarität bis heute nicht an Gültigkeit verloren und werden in der Debatte zu post-disaster Solidarität in einschlägigen Texten rezipiert (Oliver-Smith 2020b: 233 f). Seine empirisch inspirierte Grundannahme, dass sich bei der Gruppenbildung im Anschluss an vereinzelnde katastrophale Ereignisse Solidaritätsformen in lokalen Kleingruppen als Voraussetzung für den Wiederaufbau von abstrakteren Solidaritätsformen mit einer höheren Reichweite herausbilden, haben verschiedene Ansätze der Katastrophenforschung größtenteils bestätigt (Hoffman 2020a, b; Oliver-Smith 2020a, b). In Bezug auf den Zusammenhang zwischen Durkheims (1992 [1893]) mechanischer und organischer Solidarität argumentiert Turner, dass moderne Gesellschaften in Krisen und Katastrophen auf die zugrundeliegende gemeinschaftliche mechanische Solidarität zurückgreifen müssen, da die arbeitsteilige organische Solidarität temporär nicht funktioniert (Turner 1967; Oliver-Smith 2020b: 233). Aufbauend auf Turners Interpretation einer zunehmenden Anrufung von Solidarität zu Beginn kollektiver Krisen als notwendiger Stabilisierung der gefährdeten organischen Solidarität, interessieren wir uns in unserer Analyse der Parlamentsdebatten für die Inszenierung mechanischer Solidarität. Sie dient der Wiederherstellung der zugrundeliegenden normativen Zusicherungen, auf die Turner zufolge (1967: 63) auch organische Solidaritätsformen strukturell angewiesen sind. Eine krisenspezifische Phase erhöhter demonstrativer Solidarität ist in dieser Perspektive notwendig für die Etablierung oder Rekonstitution von organischer institutionalisierter Solidarität in und zwischen Gruppen. Wie auch bei Durkheim (1992 [1893]: 200 f.) ersetzt demzufolge organische Solidarität nicht mechanische, sondern bleibt weiterhin konstitutiv auf die normativen Grundlagen mechanischer Solidarität angewiesen. Dieser abstrakte normative Minimalkonsens über gemeinsame Solidaritätsvorstellungen bildet mindestens implizit, wenn auch alltäglich unausgesprochen und unhinterfragt, eine Basis für die Aushandlung konkreter beispielsweise umverteilender Solidarinstrumente. Zu diesem Basiskonsens gehören insbesondere auch Vorstellungen über die legitime Zugehörigkeit zur anspruchsberechtigten Solidargemeinschaft. Turners Theoriemodell erlaubt es also, den beobachteten Anstieg von Solidaritätspraktiken und -rhetoriken theoretisch plausibel zu interpretieren. Die wechselseitige Vergewisserung und Konsensbeschwörung dienen gewissermaßen als Rückversicherung über die Wertgleichheit der Grundlagen mechanischer Solidarität, um die krisenbedingt zu erwartenden gesellschaftlichen Umverteilungskämpfe und politischen Interessenkonflikte bewältigen zu können.

Das lässt sich auch solidaritätstheoretisch untermauern, denn die Akzeptanz von Solidaritätsopfern (bspw. im Rahmen wohlfahrtsstaatlicher Umverteilung) beruht auf der Annahme einer normativen oder Interessengleichheit zwischen den Mitgliedern einer Solidargemeinschaft (Durkheim 1992 [1893]; Bayertz 1998: 21). Für Turner (1967: 63) stellen das Vertrauen in die Wechselseitigkeit der Arbeitsteilung und ein Konsens in Bezug auf die Ziele des arbeitsteiligen Vergesellschaftungsmodus diese gemeinsame Basis dar. Dieser sich als funktional erweisende Vergemeinschaftungsmoment – leave no one behind – ist in modernen Gesellschaften jedoch nur von kurzer Dauer.

Diese Idee einer notwendigen Inszenierung von mechanischer Solidarität als Kompensation für die Gefährdung organischer Solidarität in Krisen und Katastrophen wird im folgenden Artikel durch die Untersuchung der diskursiven Auseinandersetzungen um Solidarität in den Parlamentsdebatten während der Covid-19-Pandemie weiterentwickelt. Als sich langsam entfaltende Katastrophe unterliegt die Pandemie spezifischen Zeitstrukturen, welche je unterschiedliche Intensitäten und Formen von Solidarität hervorbringen. Unter Berücksichtigung dieser zeitlichen Logik untersuchen wir den Wandel der parlamentarischen Solidaritätssemantiken während der ersten drei Monate, denn innerhalb dieser Anfangsphase findet der entscheidende Umschlagpunkt von der Gemeinschaftsfixierung zurück zur Vergesellschaftung, den es diskursiv zu untersuchen gilt, statt.

Zuvor gilt es aber noch unseren Solidaritätsbegriff zu klären. Im Kern bezeichnet Solidarität einen wechselseitigen Zusammenhang zwischen Mitgliedern einer Gruppe oder sozialen Ordnung, aus dem sich legitime Unterstützungsbeziehungen ableiten (Bayertz 1998: 11 f.). Angewendet auf einen sozialstaatlichen Kontext kommt sie immer dann zustande, wenn innerhalb der Gruppe ein „umverteilungsgenerierendes“ Ungleichheitsmoment hinzutritt (Fehmel 2020: 27). Wir knüpfen hier an die verbreitete, wenngleich nicht unumstrittene,[3] Lesart des Wohlfahrtsstaates als „moderne Verkörperung von Solidarität“ an (Prisching 2003: 157; Bayertz 1998: 34 f.; Dallinger 2009: 214; Lessenich 2012), d. h. auch formalisierte Umverteilungsmechanismen etwa im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung fallen unter Solidarität. Der Wohlfahrtsstaat entwickelte sich im Zuge gesellschaftlicher Modernisierungsprozesse aus der zunehmenden Institutionalisierung von ursprünglich mechanischen Solidarpraktiken wie Kinderbetreuung oder Versorgung von Kranken und stellt damit einen Prozess der Vergesellschaftung dar (Fehmel 2019: 7; Lessenich 2012). In dieser Perspektive betrachten wir sozialpolitische Maßnahmen und Instrumente als Ausdruck arbeitsteiliger organischer Solidarität. Die in dieser Form institutionalisierte organische Solidarität des Wohlfahrtsstaates zeichnet sich durch eine im Vergleich zu mechanischer Solidarität erhöhte Reichweite, eine erweiterte Gültigkeit über heterogene Gruppen hinweg und einen damit einhergehenden erhöhten Abstraktionsgrad sowie Anonymität aus.

In Anlehnung an Lepsius’ (1995, 1996) Überlegungen zu Institutionalisierung verstehen wir wohlfahrtsstaatliche Solidarität einerseits als Verkörperung einer abstrakten handlungsleitenden normativen Leitidee im politischen Handlungskontext und andererseits als Sedimentierung von konkreten solidarischen Praktiken. Wir verknüpfen demnach die Betrachtung der normativen und der strukturellen Ebene von wohlfahrtstaatlicher Solidarität. Der Wohlfahrtsstaat ist in dieser Perspektive das Ergebnis der Institutionalisierung von Solidarität als übergeordneter normativer Leitidee. Die Institutionalisierung von konkreten sozialpolitischen Solidarinstrumenten wie z. B. dem Kurzarbeitergeld ist dabei als Prozess zu verstehen, der durch konfligierende Aushandlungen einen kontinuierlichen strukturellen Institutionenwandel zur Folge hat. Innerhalb des konkreten politischen Geltungskontextes konkurrieren dabei verschiedene normative Leitideen wie beispielsweise Solidarität und Wirtschaftlichkeit miteinander (Lepsius 1995). Im Folgenden sprechen wir daher zum einen von Solidarnormen, auf die sich im parlamentarischen Prozess jeweils diskursiv bezogen wird und die sich in ihrem Geltungsanspruch v. a. bezüglich ihrer Reichweite, Großzügigkeit und Konditionalität unterscheiden können. Solidarnomen sind Verhaltensnormen, „die den Willen eines Solidarnormgebers zum Ausdruck bringen, dass bestimmte Adressaten ein Opfer auf sich nehmen sollen“ (Tranow 2012: 53). Davon trennen wir analytisch zum anderen bereits institutionalisierte Solidarität, wenn wir uns auf konkrete wohlfahrtstaatlich organisierte Solidarinstrumente beziehen. Diese Unterscheidung ermöglicht es, sowohl die Veränderungen der krisenspezifischen Solidaritätssemantiken auf normativer Ebene als auch den strukturellen Wandel institutionalisierter Solidaritätsformen im Wohlfahrtsstaat, also den Reformprozess zu untersuchen.

Wir analysieren die diskursiven Aushandlungsprozesse um die Ausgestaltung des Solidaritätsbegriffes in parlamentarischen Debatten dabei als Teil des permanenten Institutionalisierungsprozesses von Solidarität im Wohlfahrtsstaat. Mit diesem Konzept von wohlfahrtsstaatlicher Solidarität grenzen wir uns sowohl von aktuellen performativen Theorien über Solidarität als Diskurs (Alharbi 2018) als auch von einem rein „materialen Verständnis von Solidarbeziehungen“ (Fehmel 2020: 33) und praxisorientierten Ansätzen (Dombrowsky 1981) ab. Die Betrachtung der diskursiven Ebene ermöglicht es im Unterschied zu Fehmels (2020: 33) Modell Solidaritätsbekundungen zu analysieren, die auch ohne „faktische materiale Transfers“ oder eine andere „praktische“ (Dombrowsky 1981: 29) Umsetzung auskommen und mehr als nur irrelevante „Lippenbekenntnisse“ (Fehmel 2020: 33; Dombrowsky 1981: 29) hervorbringen. Mit dem Fokus auf den Prozess der Institutionalisierung von Solidarität gehen wir über eine Betrachtung der (materiellen) Resultate hinaus. Mit Alharbis (2018) Konzeption von verschiedenen performativen solidarischen Akten ließen sich solche rein semantischen Solidaritätsäußerungen durch Politiker:innen beispielsweise auch im Rahmen unserer Theorieperspektive als Funktionen in politischen Strategien untersuchen. Indem wir Solidarität aber im Gegensatz zu Alharbi nicht nur als Diskurs, sondern als Institutionalisierungsprozess mit diskursiven Anteilen verstehen, wird uns zusätzlich ein Blick auf den Wandel von wohlfahrtsstaatlicher Solidarität in Krisen ermöglicht.

Basierend auf der wissenssoziologischen Annahme, dass aktuelle Veränderungen in der Solidaritätssemantik in der politischen Debatte nicht losgelöst von ihrer Realisierung in sozialpolitischen Maßnahmen als politischen Outcomes betrachtet werden könne, ist die sprachliche Verwendung von Solidarität in diesem Handlungskontext für uns stets mehr als eine reine Äußerung von Solidarbereitschaft. Wir nehmen demnach auch Solidaritätsbekundungen und -forderungen in unsere Analyseperspektive mit auf und unterscheiden nicht zwischen einer wie auch immer gearteten „tatsächlichen Transferbereitschaft“ und einer nur „annoncierten“ Solidarbereitschaft durch Akteure im „politischen Tagesgeschäft“ (Fehmel 2020: 12). Für uns ist bereits die Ausgestaltung des Solidaritätsbegriffs und der Konflikt um die jeweilige Auslegung von Solidarnormen bereichsspezifischer Bestandteil des Institutionalisierungsprozesses von Solidarität.[4] Die normative Ebene wohlfahrtsstaatlicher Solidarnormen ist dabei mit der strukturellen Ebene institutionalisierter Solidarität wechselseitig verkoppelt. Ein Wandel der aktuell gültigen Solidarnormen kann Änderungen auf der strukturellen Ebene in Form von Rechtsänderungen bewirken. Umgekehrt können insbesondere schnell beschlossene Krisenbewältigungsmaßnahmen und deren praktische Umsetzung politische Debatten und eine normative Umorientierung auslösen, wie dies bspw. für die Grundsicherung für Langzeitarbeitslose der Fall ist (Beckmann et al. 2021: 5 ff.). Die jeweils vorherrschenden Solidarnormen sind also im politischen Aushandlungsprozess stets diskursiv umkämpft (Börner 2022; Fehmel 2020). Dabei bedienen sich, wie Alharbis (2018) Untersuchung politischer Reden gezeigt hat, Politiker:innen unterschiedlicher performativer Akte mit verschiedenen Absichten. Solidarität kann in diesem Sinne sprachlich gezielt erzeugt werden und unterschiedliche Funktionen für die Deutung einer Situation erfüllen.

Mit dieser theoretischen Perspektive richtet sich der Fokus unserer empirischen Analyse auf den Institutionalisierungsprozess von krisenspezifischer Solidarität. Da dieser Prozess sowohl die Auseinandersetzung um verschiedene Verwendungen des Solidaritätsbegriffes beinhaltet, als auch deren Konsequenzen in Form der innerparlamentarisch ausgehandelten Formulierungen der verabschiedeten Gesetze umfasst, betrachten wir konkurrierende Vorstellungen von Solidarität. Diese können je nach Interpretation als (Ent-)Solidarisierung mit unterschiedlichen Gruppen gelesen werden und je nach Sprecher:innenposition verschiedene Funktionen erfüllen.

4 Methodisches Vorgehen

Solidarität als wohlfahrtsstaatliche Leitidee wirkt einerseits stabilisierend, indem sie als normativer Kompass für soziale Grundorientierungen fungiert (Börner 2022), und birgt andererseits Konfliktpotential, da sie im konkreten Reformprojekt jeweils wieder aktualisiert und konkretisiert werden muss. Diese Leitidee, so die These, erhält jedoch in externen kollektiven Krisen in Form von Katastrophen einen anderen Stellenwert als in immanenten Krisen. Die katastrophensoziologisch abgeleitete Besonderheit der schleichenden Katastrophen ist, dass der sonst hochgradig interdependente Kontexte prägende moderne Solidaritätsbegriff kurzzeitig wieder der Gemeinschaftsbildung dient und damit mechanische Solidarität im Mittelpunkt steht. Ob und wie sich diese krisenbedingte Wiederherstellung von Gemeinschaft als Grundlage für organische Solidarität in den wohlfahrtsstaatlichen Solidaritätssemantiken zum Zeitpunkt des Ausbruchs der Covid-19-Pandemie niederschlägt, gilt es im Folgenden anhand der Plenarprotokolle zwischen März und Mai 2020 zu untersuchen. Der Untersuchungszeitraum ist theoretisch motiviert und vor dem Hintergrund der politischen Rahmenbedingungen und Reaktionen auf den Verlauf der Pandemie in der BRD gewählt worden. Das anfänglich sehr schnelle Ansteigen der Infektionszahlen führte im März 2020 zur Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag, die bis zum 25.11.2021 immer wieder verlängert worden ist. Im Mai erfolgten dann als Reaktion auf die erstmals sinkenden Infektionszahlen die ersten Lockerungen der zuvor beschlossenen Maßnahmen. Aufgrund der oben erläuterten spezifischen Temporalität der Pandemie und der theoretisch zu erwartenden wechselseitigen Einschwörung auf die grundlegenden Wertorientierungen und Ziele, eignen sich diese ersten Monate besonders gut zur Analyse. Wir vermuten außerdem, dass aufgrund der rasanten Abfolge der politischen Entscheidungen und der schnell sichtbar werdenden sozialen Verwerfungen aufgrund des Lockdowns eine Rückkehr in den „normalen“ Konfliktmodus bereits in diesem Zeitraum erfolgt.

Der Materialkorpus besteht für diesen Zeitraum aus den sieben Transkripten der Plenardebatten (folgend BT-PP) sowie den Beratungen zum Krisenkurzarbeitergeld und den Sozialschutz-Paketen I und II. Darüber hinaus wurden die zwei in diesem Zeitraum liegenden Regierungserklärungen und die Gesetzentwürfe mit in den Materialkorpus aufgenommen (Drucksachen folgend BT-Dr). Im Rahmen einer an Kuckartz (2012) orientierten strukturierenden Inhaltsanalyse, die nicht auf Quantifizierung, sondern auf sinnverstehende Identifizierung und Verknüpfung von thematischen Kategorien abzielte, wurden zunächst für alle Dokumente die Verwendungsweisen des Solidaritätsbegriffs in einer ersten Materialsichtung grob kodiert. In die vergleichende dokumentenübergreifende Feinanalyse wurden hingegen nur die parlamentarischen Debatten und Beratungen mit einbezogen. Dabei wurden in einem mehrstufigen Kodierungsprozess, neben den bereits mit dem Schlüsselwort Solidarität indizierten Textstellen, alle Beiträge der Abgeordneten vor dem Hintergrund der Konstruktion von mechanischer und organischer Solidarität offen kodiert. Beispiele für eine Operationalisierung von mechanischer Solidarität stellen etwa die Herstellung von fraktionsübergreifenden Wir-Bezügen oder die lobende Betonung der guten Zusammenarbeit dar. Solidaritätskonflikte um die instrumentelle Ausgestaltung institutionalisierter Solidarität (Höhe; Adressat:innenkreis) wurden hingegen mit der Oberkategorie organische Solidarität kodiert. In ihnen spiegelt sich die Aushandlung darüber, wie und bis zu welchem Grad soziale Interdependenzen politisch bearbeitet werden sollen, wider.

Analytisch sind damit zwei Ebenen angesprochen, auf denen institutionalisierte Solidarität und solidarische Normen empirisch zugänglich werden und die im Folgenden im Mittelpunkt der Untersuchung stehen: Erstens, krisenspezifische Solidaritätssemantiken, deren potentiell vergemeinschaftende Dimension und zeitliche Struktur (5.2) und zweitens wohlfahrtsstaatliche Solidaritätskonflikte, die sich aus den konkreten Umverteilungsmechanismen der jeweiligen Instrumente und den parteipolitischen Positionen ergeben (5.3). Zuvor werden die Besonderheiten des Regierens zu Beginn der Pandemie und die wichtigsten, im ersten Lockdown verabschiedeten sozialpolitischen Maßnahmen skizziert (5.1).

5 Parlamentarische Solidaritätsdebatten in der Krise

5.1 Sozialpolitische Krisenantworten im Eilverfahren

Nachdem die Covid-19-Pandemie Ende Januar 2020 Deutschland erreicht hatte und die Infektionszahlen zügig ansteigen ließ, beschloss die Bundesregierung Anfang März eine Reihe an Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens, die das öffentliche, soziale und wirtschaftliche Leben nahezu zum Stillstand brachten. Diese infolge des Lockdowns verabschiedeten sozialpolitischen Maßnahmen, gewissermaßen Krisenantworten zweiter Ordnung, stehen im Zentrum der Analyse. Sie sind weniger auf die gesundheitspolitische Regulierung der Pandemie gerichtet, sondern vielmehr auf die Eindämmung der wirtschaftlichen und sozialen Folgeschäden der Infektionsschutzmaßnahmen. Entscheidungsfindung unter Bedingungen der Pandemie bedeutet Regieren unter Ausnahmebedingung und Zeitdruck, was durch verfahrenstechnische Besonderheiten wie das Schnellverfahren[5] oder Übergangsregelungen gekennzeichnet ist. Der Bundestag verabschiedete bereits am 13. März 2020 und damit im gleichen Atemzug, in dem die Bundesregierung soziale Kontakte auf das Nötigste einschränkte und die meisten Bundesländer Schul- und Kitaschließungen anordneten, das „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“, kurz Krisenkurzarbeitergeld (2020) einstimmig und im Schnellverfahren. Damit liegt das Mindesterfordernis für Betriebe der von einem Entgeltausfall Betroffenen bei 10 statt wie zuvor bei 33 Prozent. Zudem werden die arbeitgeberseitigen Sozialversicherungsbeiträge während der Pandemie vollständig oder teilweise von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Das am 27. März in Kraft getretene erste Sozialschutz-Paket (SSP 2020) führte einen erleichterten Zugang zur sozialen Sicherung gemäß SGB II und XII sowie zum Kinderzuschlag ein und sicherte das Fortbestehen der sozialen Dienstleister aus Bundesmitteln. Wesentliche vorübergehende beschäftigungspolitische Veränderungen entstanden zudem durch die Erhöhung der Beschäftigungshöchstdauer von geringfügig Beschäftigten von drei auf fünf Monaten (SGB IV) und die Ausweitung der Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Kurzarbeit (SGB III) und Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt (SGB VI). Das zweite, am 20.05. in Kraft getretene Sozialschutz-Paket sah eine einmalige Verlängerung des Arbeitslosengeldbezuges um drei Monate sowie die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten und siebten Bezugsmonat vor (SSP II 2020).

Die verabschiedeten Maßnahmen führten eine vorübergehende Verbesserung des sozialen Schutzes in Form von Leistungserhöhungen, der Verlängerung der Bezugsdauer oder Vereinfachung im Zugang zu Sozialleistungen für die betroffenen Personengruppen herbei. Leitender Gedanke ist die Gewährleistung des Existenzminimums, also die Verhinderung von Armut oder eines Abgleitens in den Grundsicherungsbezug (vgl. BT-Dr. 19/18107; 19/18966). Mit Ausnahme von einmaligen Sonderzahlungen wie dem Kindergeldbonus oder der Corona-Prämie für Pflegepersonal wurden keine neuen sozialpolitischen Instrumente eingeführt.

5.2 Die parlamentarische Inszenierung von Gemeinschaft als Krisenmodus

In den anfänglichen Beratungen zu den pandemiespezifischen Krisenmaßnahmen des Jahres 2020 heben die Abgeordneten nicht nur die verfahrenstechnischen Besonderheiten der Ausnahmesituation hervor, sondern insbesondere die auch für Krisenzeiten außergewöhnliche Geschwindigkeit und Einigkeit des Parlaments. In seiner Position als Quarantänevertretung für den Arbeitsminister Hubertus Heil richtete sich Olaf Scholz bereits am 13. März 2020 in der Debatte zum Krisenkurzarbeitergeld an die Parlamentarier:innen und bediente sich der später immer wieder ähnlich angeführten übergeordneten Leitidee der Solidarität:

„Dass das ungewöhnliche Zeiten sind, dass es schnell gehen muss, das sieht man daran, dass Sie sich hier entschlossen haben – wahrscheinlich das erste Mal oder eines der ersten Male –, die erste, zweite und dritte Lesung gewissermaßen an einem Tag zu bewältigen. Aber das ist ein gutes Zeichen an die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, nämlich dass wir in der Lage sind, als Demokratie so schnell zu handeln, wie es erforderlich ist. Neben der Tatsache, dass wir ein richtiges Gesetz auf den Weg bringen, zeigen wir: Wir sind entschlossen, handlungsstark und wollen das auch tun. […] Wir müssen dort wie auch in anderen Branchen dafür Sorge tragen, dass die Möglichkeit besteht, Arbeitsplätze zu erhalten, indem wir Kurzarbeit 24 Monate gewähren, indem wir sagen, dass das mit Qualifizierung für die neue Arbeit verbunden ist, und indem wir deshalb ein ganz großes Band der Solidarität über unser Land spannen.“ (BT-PP 19/153: 19029, Scholz, SPD)

In seiner Rede wird durch die zunächst als „Sie“ adressierten Abgeordneten, welche er anschließend in ein vergemeinschaftendes „Wir“ einbezieht, ein „Band der Solidarität“ für „unser Land“ geschaffen.[6] Er stiftet damit in einer Krisensituation eine Gemeinschaftserzählung, die sowohl innerparlamentarische Handlungsfähigkeit beschwört, als auch eine solidarische Signalwirkung an die Bevölkerung aussenden soll. Ausnahmslos alle Parteien bedienen sich dieses Solidaritätsnarrativs als (ver-)einender Leitidee in der darauffolgenden Debatte zum ersten Sozialschutz-Paket vom 25. März 2020. Beispielhaft zeigt sich die Rahmung des Sozialschutz-Paketes als solidarische Übereinkunft im folgenden Beitrag von Alexander Dobrindt (CDU):

„Die Coronakrise wird tiefe Spuren bei Wirtschaft und Gesellschaft in unserem Land und in Europa hinterlassen. Dabei ist es unsere Aufgabe, alles dafür zu tun, dass wir die Folgen im medizinischen, sozialen und wirtschaftlichen Bereich mildern. […] Wir haben die Kraft, in diesem Land solidarisch zusammenzustehen. Deswegen, meine Damen und Herren, ist dieses Gesetzespaket, das wir heute verabschieden, der größte Solidarpakt unserer Gemeinschaft seit der deutschen Wiedervereinigung.“ (BT-PP 19/154: 19132, Dobrindt, CDU)

Diese Verknüpfung der Gemeinschaftsrhetorik mit Superlativen (wie hier das „größte Solidarpaket […] seit der Wiedervereinigung“) ist typisch für das Material. Dem gemeinsamen Ziel einer solidarischen Unterstützung der von der Pandemie Betroffenen werden dabei kurzfristig die parteipolitischen Unstimmigkeiten untergeordnet. Neben der übergeordneten Solidaritätsnorm in Bezug auf die Gesellschaft findet sich damit auch eine krisenspezifische innerparlamentarische Solidarität, die in Dobrindts Äußerung durch die Beschreibung von „unsere[r] Aufgabe“ und im Begriff der „Gemeinschaft“ zum Ausdruck kommt. Diese institutionell vergemeinschaftende krisenspezifische mechanische Solidarität wird durch zahlreiche gegenseitige Danksagungen und Beschreibungen der außergewöhnlich konstruktiven Zusammenarbeit von allen Parteien sehr stark betont, wie die folgenden Beispiele aus der ersten Beratung zum Sozialschutz-Paket am 25.03.2020 auszughaft illustrieren.

So bedankt sich der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Ralph Brinkhaus eingangs „ausdrücklich auch bei der Opposition […], die auf Beratungsrechte, die auf Fristen verzichtet hat und die gesagt hat: Jetzt ist es wichtiger, dass wir Lösungen für dieses Land bekommen“ (DS 19/154: 19123, Brinkhaus, CDU). Er betont, dass dies „nicht selbstverständlich“ sei und spricht einen „[h]erzlichen Dank dafür“ (BT-PP 19/154: 19123, Brinkhaus, CDU) aus. Im Anschluss an diese Rede legitimiert der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Lindner die ungewöhnlich schnelle Einigkeit durch „eine gemeinsame staatspolitische Verantwortung“ von „Regierung und Opposition“ (BT-PP 19/154: 19124, Lindner, FDP) und möchte ebenfalls „der Bundesregierung und den die Regierung tragenden Fraktionen ausdrücklich für das konstruktive Klima danken“ (BT-PP 19/154: 19124, Lindner, FDP). Diese außergewöhnlich harmonische Arbeitsatmosphäre wird anschließend durch die Fraktionsvorsitzende der Linken Amira Mohamed Ali wie folgt beschrieben: „Das Hilfspaket der Bundesregierung zur Bewältigung dieser beispiellosen gravierenden Krise enthält viele gute Regelungen, mit denen wir einverstanden sind. Die Gespräche, die wir in den letzten Tagen mit der Bundesregierung dazu geführt haben, waren sehr konstruktiv.“ (BT-PP 19/154: 19125, Mohamed Ali, Die Linke) Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt bezieht sich daraufhin in ihrer Kooperationsbeschreibung ganz explizit auf die Aussagen von Ralph Brinkhaus: „Für uns Grüne ist klar: In dieser Zeit steht Kooperation vor Konkurrenz. Zusammenarbeit – Herr Brinkhaus, ich gebe diesen Dank zurück –, das war in den letzten Tagen wirklich ein konstruktives Miteinander.“ (BT-PP 19/154: 19128, Göring-Eckardt, B90/Die Grünen) Einen Schwerpunkt auf den gemeinsamen Erfolg legt dann der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich. Er begründet die Einigkeit auch durch die Pandemie und nutzt seine Redezeit, um zu „versprechen, dass wir versuchen werden, die Folgen der Krise so gut wie möglich einzuhegen und zu mildern. Deswegen bin ich auch den Oppositionsfraktionen dankbar, dass wir dies in den vergangenen Tagen gemeinsam schaffen konnten.“ (BT-PP 19/154: 19130, Mützenich, SPD)

Seinen Höhepunkt erlebte das semantische Feld der Gemeinschaftsrhetorik, das sich hier dokumentiert, in der Debatte vom 25. März 2020. Danach nimmt die Verwendung solcher mechanische Solidarität markierenden Begriffe wie ‚zusammen‘ oder ‚Gemeinschaft‘ deutlich ab (vgl. Tabelle 1).

Tabelle 1:

Verwendung rhetorischer Gemeinschaftsmarker in den Debatten zu unterschiedlichen Zeitpunkten (Nennungen pro Debatte)

Debatte vom

13.03.2020

25.03.2020

23.05.2020

gemeinsam/Gemeinschaft

8

39

3

Zusammenarbeit/zusammen*; Kooperation/kooperativ

6

28

1

Solidarität/solidar*

4

28

0

Quelle: Eigene Darstellung (BT-PP 19/153, S. 6–20, BT-PP 19/154, S. 8–27, 48–59; BT-PP 19/158, 120–131)

Lediglich der AfD Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland verzichtete in seiner Rede in dieser Sitzung auf Danksagungen und innerparlamentarische Gemeinschaftserzählungen und wahrte damit den Anschein einer harten Opposition. Stattdessen nutzte er seine Rede für Kritik und parteipolitische Forderungen. Seine Parteikollegen Jürgen Pohl und Jens Maier holten diese vergemeinschaftende Erzählung allerdings im Verlauf der Debatte später nach. So bezog sich beispielsweise Jürgen Pohl bei der Zustimmung zum Sozialschutz-Paket explizit auf ein Solidaritätskonzept, wie im folgenden Zitat zum Ausdruck kommt.

„Sehr geehrte Damen und Herren, werte Kollegen, unser Grundgesetz fußt auf dem Gedanken der Gemeinschaft, der Solidarität. Jetzt ist die Zeit gekommen, an einem Strang zu ziehen und Solidarität und Gemeinsinn zu zeigen. Jetzt zählt nur noch das Einstehen für die Familie, für die Nachbarn, für die Gemeinschaft. Wir stimmen dem Sozialschutz-Paket zu. Danke schön. (BT-PP 19/154: 19160, Pohl, AfD)

Darüber hinaus diente die sehr deutliche Beschreibung einer Unterordnung unter die Entscheidung der Regierung als „konstruktive“ Zusammenarbeit von Jens Maier in seiner Redezeit als klare Legitimation für das Abstimmungsverhalten der AfD.

„In Notzeiten hat die Regierung das Wort. An ihr ist es, das Land durch die Not hindurchzuführen. Eine verantwortungsvoll handelnde Opposition, der das eigene Volk und das Vaterland am Herzen liegen, begleitet den Weg der Regierung in dieser Zeit konstruktiv. (Beifall bei der AfD) Opposition um der Opposition willen verbietet sich. Die AfD-Fraktion ist sich dieser Verantwortung bewusst und hat deshalb mehrere Änderungsanträge und einen Entschließungsantrag eingebracht.“ (BT-PP 19/154: 19150, Maier, AfD)

Diese strategische Aufteilung der Redebeiträge der AfD Abgeordneten ist kein Zufall, sondern lässt sich als eine Reaktion auf vorherige Vorwürfe lesen. Die Abgeordnete Karin Maag (CDU) sprach die Diskrepanz zwischen den Worten der Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und einem ihrer Parteikollegen bereits in der Sitzung zur ersten Regierungserklärung zur Bekämpfung des Coronavirus am 04. März 2020 direkt an.

„Ich finde es ausgesprochen ärgerlich, wenn Ihr Fraktionskollege Herr Schlund das Vorgehen des Ministers und seine gute Aufklärungsarbeit ausdrücklich lobt, ihm im Namen der ganzen Fraktion, sogar der AfD, gedankt hat und Sie das Ganze ignorieren und ins Lächerliche ziehen. Da sollten Sie sich besser ein Beispiel an einigen Ihrer Fraktionsmitglieder nehmen.“ (BT-PP 19/148: 18449, Maag, CDU)

In der Debatte zum Kurzarbeitergeld am 13. März 2020 folgen weitere implizite Vorwürfe, wie beispielsweise von Sebastian Hartmann (SPD), wenn er betont, dass „das, was wir als Koalition zusammen mit konstruktiven Teilen der Opposition – nicht mit den Hetzern und Spaltern, die hier im Haus sitzen – auf den Weg gebracht haben“ besonders „wichtig“ (BT-PP 19/153: 19097, Hartmann, SPD) sei.

Die Anforderung, in Krisenzeiten gemeinschaftlich und geschlossen zu reagieren, ist eng an vergemeinschaftende Solidaritätsnormen gekoppelt. Nichtbeachtung und abweichendes Verhalten in Bezug auf diesen kurzfristig übergeordneten normativen Anspruch werden dabei auch im Parlament mit moralischen Sanktionierungen und Zurechtweisungen beantwortet. Zu diesen Abweichungen zählen auch inakzeptable nationalistische Deutungen des Gemeinschaftsnarrativs. Diesen sozialen Mechanismus eines krisenspezifischen Solidarisierungsdrucks unterstreichen der Redebeitrag von Michael Kuffer (CDU) und die darin enthaltenen Reaktionen vom 13. März 2020 in besonderer Deutlichkeit. Kuffer beginnt seine Rede mit einem Dank „bei allen, die an diesem Ergebnis so konstruktiv mitgewirkt haben“ (BT-PP 19/153: 19100-19101, Kuffer, CDU) und betont dabei die Beteiligung von einzelnen Personen und Gruppen des Parlamentes noch besonders. Im Anschluss daran richtet er seine Worte dann empört und „fassungslos“ an den Abgeordneten Martin Hess von der AfD und wirft ihm vor, angesichts der Krise nicht zu verstehen, „was momentan auf dem Spiel steh[e]“ und „Reden [zu halten], bei denen es Ihnen offensichtlich darum geht, Klicks auf Ihre Webseite zu bekommen“ (ebd.). Zahlreiche zustimmende Zwischenrufe und Beifall von allen anderen Parteien außer der AfD unterstreichen den Appell. Danach führt er belehrend mit einem Aufruf zum Zusammenhalt fort:

Es geht um das Land, es geht um die Menschen, es geht um die Sicherheit der Menschen, und in einer solchen Zeit war es immer eine Stärke dieses Hauses, dass wir über die Parteigrenzen hinweg zusammengehalten und zusammengearbeitet und das parteipolitische Klein-Klein hintangestellt haben. Nur an Ihnen ist diese Lektion wie immer völlig vorübergegangen […] Kommen Sie an dieser Stelle zur Besinnung, Herr Hess!“ (BT-PP 19/153: 19100-19101, Kuffer, CDU)

Am Beispiel des Umgangs mit den widersprüchlichen AfD-Aussagen lässt sich der narrative Umschwung der AfD-Fraktion im Zeitverlauf als Reaktion auf die anfänglichen Rügen nachzeichnen. Es ist zu vermuten, dass die rahmende Solidaritätserzählung derart an Bedeutung gewinnt, dass sich auch die AfD-Fraktion dieser Anforderung zumindest zeitlich befristet nicht entziehen kann.

In der pandemischen Ausnahmesituation führt der unmittelbare Handlungsdruck so einerseits zu einer notwendigen Legitimation des politischen Handelns über die normative Leitidee der Solidarität und andererseits zu einer gruppenbezogenen innerparlamentarischen Solidarisierung. Die übergeordnete Konzeption von Solidarität als einer handlungsleitenden Norm funktioniert im politischen Ausnahmezustand insbesondere über den Begriff der „gemeinsamen staatspolitischen Verantwortung“ (BT-PP 19/154: 19124, Lindner, FDP), der parteiübergreifend übernommen wird und in der Hausmetapher im Kontrast zum „parteipolitischen Klein-Klein“ (BT-PP 19/153: 19101, Kuffer, CDU) zum Ausdruck kommt. Die inhaltliche und zeitliche Krisenspezifik dieser Situation bringen dabei sowohl Regierung als auch Opposition in ihren Statements immer wieder zum Ausdruck. Ein Beispiel dafür bietet der Abgeordnete der regierungstragenden Fraktion Georg Nüßlein am 25. März 2020 mit der folgenden Aussage:

„Uns alle, Regierung wie Opposition, eint ein Ziel, nämlich das, genau diese Bilder mit aller Kraft zu verhindern und Schaden vom deutschen Volke abzuwenden. Das ist Dreh- und Angelpunkt, meine Damen und Herren, dieser Gesetze, die wir heute debattieren. Dabei danke ich allen, die konstruktiv mitgewirkt haben: Opposition wie Koalition, Abgeordneten wie Mitarbeitern. Sie haben in den letzten Tagen nicht nur hart gearbeitet, sondern eine gemeinsame staatspolitische Verantwortung wahrgenommen. Vielen Dank!“ (BT-PP 19/154: 19159, Nüßlein, parteilos[7]).

Neben dem einenden Ziel muss laut Oppositionsvertreter Michael Theurer (FDP) aber auch der zeitlichen Besonderheit der Krise mit verantwortungsvollem Abstimmungsverhalten begegnet werden:

„Wir als Regierungsfraktionen und Opposition haben hier aber sichergestellt, dass Beratungen, die sonst Wochen dauern, in wenigen Stunden – und hier: an einem Tag – über die Bühne gehen. Das ist unsere staatspolitische Verantwortung. Auch wir danken den Ministerien und den Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen.“ (BT-PP 19/154: 19162, Theurer, FDP)

Wie die normative Leitidee der Solidarität konkret ihre Wirkung entfaltet, ist in diesem Abschnitt über die Herausarbeitung eines korrespondierenden Solidarisierungsdrucks gezeigt worden. Dieser Druck kann als Auslöser für die verstärkte Anrufung von Solidarität gesehen werden, die an dieser Stelle als Rückversicherung über einen geteilten normativen Minimalkonsens dient. In der Debatte konstruieren die Abgeordneten auf diese Weise krisenspezifische mechanische Solidarität, die die Gemeinsamkeit des Handelns betont und eine innerparlamentarische parteiübergreifende Vergemeinschaftung zur Folge hat. Dass dieser Konsens sehr fragil ist und nicht immer konfliktfrei verlaufen muss, zeigen die Auseinandersetzungen mit der AfD. Die Inszenierung von Gemeinschaftlichkeit bildet allerdings nur eine Seite der Doppelstruktur von wohlfahrtsstaatlicher Solidarität ab. Die beiden Funktionen wohlfahrtsstaatlicher Solidarnormen lassen sich an dieser Stelle als konsensstiftende vergemeinschaftende Solidarität und legitimierende vergesellschaftende Solidarität konzipieren. Die diskursiven Strategien ermöglichen den Abgeordneten sowohl Solidaritätsnarrative für die beschriebene innerparlamentarische Vergemeinschaftung zu nutzen, als auch eine Signalwirkung an die bundesdeutsche Bevölkerung auszusenden. Im nächsten Abschnitt wird die auf die konsensuelle parlamentarische Gemeinschaft folgende Wiederherstellung von Gesellschaftlichkeit dargestellt und damit ein Fokus auf die Rekonstitution von organischer Solidarität gelegt.

5.3 Die Ausdifferenzierung von Solidaritätshorizonten als Wiederherstellung von Gesellschaftlichkeit

Mit der Ablehnung der beiden von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vorgelegten Gesetzentwürfe zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes Ende April endete die etwa sechswöchige katastrophische Ausnahmesituation und der Bundestag war zu seinem parlamentarischen Kerngeschäft des Aushandelns von konfligierenden Interessen zurückgekehrt. In den Plenarprotokollen dokumentiert sich das in einer zunehmenden Verfahrenskritik wie hier vom 7. Mai:

„Heute geht es eigentlich um die Sozialversicherung und um ein Gesetz mit 28 Artikeln, 166 Seiten und 52 Seiten Änderungsantrag. Jetzt wird in der zweiten und dritten Lesung ganz einfach noch das Sozialschutz-Paket II dazugestellt. Für all das haben wir jetzt eine Debattenzeit von gerade mal 30 Minuten. Für mich bedeutet das einen Sprint von drei Minuten. Das nervt gewaltig. Das wird vor allem diesen wichtigen Themen in keiner Weise gerecht.“ (BT-PP 19/158: 19648, Müller-Gemmeke, B 90/Die Grünen)

Galt das gleiche Verfahren in den Sitzungen vom 13. und 25. März noch als effizient und konstruktiv, vermag es die anhaltende pandemische Lage nicht länger, die Gemeinsamkeitsbekundungen und die Gemeinschaftsfiktion aufrecht zu halten. Indem sich der Hauptkonflikt jedoch um die inhaltliche Ausgestaltung der sozialpolitischen Coronamaßnahmen und damit um Ausmaß und Reichweite von institutionalisierter Solidarität entspinnt, treten die parteipolitischen Konfliktlinien wieder deutlich zu Tage. Die zwischen 22. April und 14. Mai stattfindende Debatte über die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes verdeutlicht, dass auch die Verwendung des Solidaritätsbegriffs wieder parteipolitisch geprägt ist.

Während Die Linke eine Erhöhung der Lohnersatzquote auf 90 Prozent und für Mindestlohnbeziehende auf 100 Prozent forderte (BT-Dr. 19/18686), sahen die Grünen in ihrem Entwurf ab einem Nettoeinkommen von 2300 Euro eine stückweise Anhebung der Lohnersatzrate bis zu dem Höchstsatz von 90 Prozent vor (BT-Dr. 19/18704).

„Lassen Sie den Beschäftigten in diesem Land endlich das gleiche Maß an Solidarität zukommen wie Sie es auch den Arbeitgebern zukommen lassen!“ (BT-PP 19/155: 19242, Ferschl, Die Linke)

Mit ihrem Appell an die Regierung kritisiert die Oppositionspolitikerin die regierungsseitig eingeführte Lastenverteilung, der zufolge „Millionen Beschäftigte […] mit 60 bzw. 67 Prozent ihres Nettoeinkommens abgespeist und zum Teil in Armut geschickt [werden], und im Gegenzug […] Arbeitgeber 100 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erstattet [bekommen]“ (BT-PP 19/155: 19242, Ferschl, Die Linke).

Den Forderungen nach mehr Solidarität gegenüber Beschäftigten mit geringem Einkommen begegnen die CDU-Abgeordneten, indem sie die konkurrierende Leitidee der Eigenverantwortung, die sich in Gestaltungsprinzipien wie dem Äquivalenzprinzip und dem Lohnabstandsgebot (BT-PP 19/155: 19243, 19248; BT-PP 19/160: 19814) niederschlagen, betonen.

„Es ist schon erstaunlich, wie konsequent Sie den Leistungsgrundsatz ignorieren. […] Arbeit, meine Damen und Herren, soll und muss sich lohnen. Wenn Lohnersatzleistungen fast genauso hoch sind wie ein normales Einkommen, gibt es keine Anreize, Situationen wie Arbeitslosigkeit zu verändern; auch das wollen wir nicht.“ (BT-PP 19/155: 19248, Weiler, CDU)

Für Wolfgang Strengmann-Kuhn (B90/Die Grünen) seien derlei ordnungspolitische Überlegungen „in normalen Zeiten durchaus richtig. Wir befinden uns aber nicht in normalen Zeiten; deswegen brauchen wir auch ungewöhnliche Lösungen“ (BT-PP 19/155: 19247). Die Vermutung liegt nahe, dass die nach wie vor omnipräsente rhetorische Figur des Ausnahmezustandes zunehmend auch zum Einsatz kommt, um parteipolitische Interessen durchzusetzen. Einen Mittelweg versucht die SPD-Abgeordnete Kerstin Tack einzuschlagen, indem sie auf die „Win-win-Situation“ hinweist, die entsteht, wenn man in sozialdemokratischer Manier die Sozialpolitik als Investition in die Wirtschaft begreift:

„[D]ie, die heute sagen: „Eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes, das brauchen wir nicht!“, sind doch genau diejenigen, die in vier Wochen zu uns kommen und rufen werden: Wir brauchen dringend Konjunkturprogramme für die Wirtschaft. – Ja, aber, meine lieben Kolleginnen und Kollegen: Was ist denn Kaufkraft in diesem Land? Und ist nicht gerade deshalb die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auch für die Wirtschaft zentral?“ (BT-PP 19/155: 19244, Tack, SPD; ähnlich auch Heil, SPD, BT-PP 19/158: 19640)

Solidarität wird hier von der abstrakten wohlfahrtsstaatlichen Leitidee und einem gemeinschaftsdienlichen Stabilisator zu einem ideologisch gefärbten, an ganz bestimmte Umverteilungsvorstellungen geknüpften Leitwert, der um die sozialpolitische Kernfrage, wie viel sozialstaatliche Solidarität welcher sozialen Gruppe unter welchen Bedingungen zusteht, kreist. Während der ersten Phase der fraktionsübergreifenden Vergemeinschaftung zwischen März und April hatte die parlamentarische Gemeinschaftsfiktion diese offenen Fragen weitgehend gedeckelt. Hier hatten die Abgeordneten die aus Parteisicht zu berücksichtigenden sozialen Gruppen lediglich pflichtbewusst aufgezählt. Die Ende Mai schließlich verabschiedete Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten (70 bzw. 77 %) und siebten Monat (80 bzw. 87 %) stellt nicht nur einen Kompromiss zwischen dem Entwurf der Grünen und der CDU-Position dar, sondern berücksichtigt auch die zeitliche Logik der kollektiven Krise, die als slow disaster ihre sozialen Konsequenzen langsam entfaltet.

Das aus Beiträgen der Arbeitslosenversicherung finanzierte Kurzarbeitergeld, wie bereits während der Finanzkrise das erste Mittel der Wahl, folgt einer lohnkompensierenden Versicherungslogik und erzielt geringere Umverteilungseffekte als bspw. steuerfinanzierte Instrumente. Als eine Art „Beschäftigungsversicherung“ begünstigt es beitragszahlende Arbeitsmarkt-Insider (Fischer & Schmid 2021: 15). Als „Zeichen der Stärke des deutschen Sozialstaates“ (BT-PP 19/158: 19640, Heil, SPD) steht das vielfach gelobte „Instrument der Solidarität“ (BT-PP 19/153: 19030, Kleinwächter, AfD) jedoch nicht für Selbstständige und viele andere atypisch Beschäftigte bereit,[8] trotz vielfacher Appelle aus den Reihen der Oppositionsparteien Die Grünen, FDP und Die Linke, dass auch diesen Personengruppen Solidarität in Form eines existenzsichernden Lohnäquivalents gebührt: Minijobbern, Solo-Selbstständigen, freischaffenden Künstler:innen, Click-und-Crowd-Workern, Niedriglohnbeziehenden (BT-PP 19/153: 19034 f.; BT-PP 19/158; BT-PP 19/160). Die Antwort der Bunderegierung ist eindeutig: „wer derzeit vorübergehend kein Einkommen hat, zum Beispiel als Selbstständiger“ (BT-PP 19/154: 19120, Scholz, SPD), solle die Grundsicherung für Arbeitsuchende nutzen. Gemäß Gesetzentwurf vom 24.03.2020 werde die Regierung angesichts der zu erwartenden 1,2 Millionen zusätzlichen Antragstellenden den Zugang zur Grundsicherung erleichtern (BT-Dr. 19/18107). Der Ende April aufflammende Solidaritätskonflikt spitzte sich so zu einem Konflikt zwischen existenzsichernder Grundsicherungsleistung mit Bedürftigkeitsprüfung und lohnkompensierender Sozialversicherungsleistung zu, der in der institutionellen Ordnung des bundesdeutschen Systems sozialer Sicherung symbolisch für den Zwei-Klassen-Konflikt zwischen Arbeitsmarkt-Insidern und Outsidern steht.[9] Zwar ist auf den ersten Blick beiden Instrumenten die sozialstaatliche Leitidee der Solidarität inne. Die Leistungsarten weisen aber graduelle Unterschiede der Leistungshöhe und qualitative Unterschiede in der Gestaltung des Zugangs sowie der Sicherstellung der Mitbeteiligung auf. Aus Sicht der genannten Oppositionsparteien bedeutet die aufgezeigte Alternative eine regierungsseitige Absage an institutionalisierter Solidarität für die betreffenden Arbeitsmarktgruppen und folglich deren soziale Ausgrenzung. Entsprechend scharf kritisierten Abgeordnete der Fraktion Die Linke in der Bundestagsdebatte vom 7. Mai die „Verweigerung“ der Bundesregierung, die „Grundsicherung auch nur um einen Cent zu erhöhen“ (BT-PP 19/158: 19641, Lehmann, Die Linke):

„Bei der sozialen Abfederung der Coronakrise vergisst diese Regierung beständig Familien in Hartz IV, Rentnerinnen und Rentner, die Grundsicherung im Alter beziehen, Menschen mit Behinderung, deren Werkstätten gerade geschlossen haben und Wohnungslose, kurzum: Die Coronapolitik der Bundesregierung leidet unter dem toten Winkel: soziale Hilfen für die Ärmsten.“ (BT-PP 19/158: 19648, Kipping, Die Linke)

Eine quer zu den bisher genannten sozialen Gruppen liegende Beschäftigtengruppe, die ebenfalls Gegenstand von wohlfahrtsstaatlichen Solidaritätskonflikten geworden ist, sind die „Beschäftigten im Gesundheitswesen, im Einzelhandel, die Berufskraftfahrer und viele andere in den sogenannten systemrelevanten Berufen“ (BT-PP 19/154: 19125, Mohamed Ali, Die Linke). Die Linke und die Grünen forderten einen „angemessenen finanziellen Ausgleich für die erhöhte Arbeitsbelastung, für die Würdigung dieses außergewöhnlichen Engagements“ (BT-PP 19/154: 19125), denn es könne nicht sein, dass „zum Beispiel Pflegerinnen und Pfleger, deren enorme Wichtigkeit für unsere Gesellschaft uns jetzt jeden Tag vor Augen geführt wird, weiter zu Hungerlöhnen arbeiten müssen“ (BT-PP 19/154: 19125, 19128). Solidarität wird hier im Gewand der Entschädigung eingefordert, Entschädigung hier allerdings nicht als Kompensation von Lohnausfall verstanden, sondern als Würdigung der erbrachten Opfer für die Gesellschaft.[10] Hier tritt nicht nur ein Konflikt zwischen unterschiedlichen Adressat:innen, sondern zwischen Motiven solidarisch zu sein zu Tage:

„Der Bund und die Länder, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben Milliardenpakete für die Wirtschaft auf den Weg gebracht. Lasst uns nun die Menschen nicht vergessen, denen wir oft zujubeln und die wir „Helden des Alltags“ nennen!“ (BT-PP 19/155: 19249, Rützel, SPD)

Das Sozialschutz-Paket II wird am 14. Mai 2020, im Unterschied zu dem einstimmig angenommenen Sozialschutz-Paket I und dem Krisenkurzarbeitergeld, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, nicht aber denen der Oppositionsfraktionen verabschiedet. Auch darin zeigt sich die abnehmende Einhelligkeit zwischen beiden.

Nachdem also im Rahmen der ersten Debattenphase um das Sozialschutzpakt I und das Krisenkurzarbeitergeld ein normativer Minimalkonsens wiederhergestellt worden war, konnte die mechanische Solidarität als Basis für komplexere Aushandlungen wieder vorausgesetzt und zum tagespolitischen Geschäft zurückgekehrt werden. Außerhalb von kollektiven Katastrophen ist wohlfahrtsstaatliche (organische) Solidarität Gegenstand eines permanenten konfliktiven Aushandlungsprozesses um die konkrete instrumentelle Ausgestaltung und Intensität von institutionalisierter Solidarität. Je konkreter das Instrument, umso vager ist die Zuschreibung von Solidarität, denn von der abstrakten und allgemein anerkannten normativen Leitidee wird Solidarität hier zu kompromisshaften Formationen historisch gewachsener sozialpolitischer Maßnahmen, deren solidaritätsbezogene Beurteilungen im Parlament nur noch über parteipolitische Zuschreibungen funktionieren.

6 Diskussion und Fazit

In unserem Beitrag haben wir eine theoretisch plausible Interpretation des Zusammenhangs von der Coronapandemie mit krisenspezifischer Solidarität vorgenommen. Die Analyse des wohlfahrtsstaatlichen Solidaritätsdiskurses hat gezeigt, wie der durch die pandemische Ausnahmesituation ausgelöste Handlungsdruck im März 2020 einerseits zu einer notwendigen Legitimation des politischen Handelns über die normative Leitidee der Solidarität und andererseits zu einer gruppenbezogenen innerparlamentarischen Solidarisierung geführt hat. Indem so auf der parlamentarischen Ebene Solidarität sowohl konsensstiftende vergemeinschaftende als auch legitimierende vergesellschaftende Wirkung hat, wird die stabilisierende Wirkung der wohlfahrtsstaatlichen Leitidee Solidarität deutlich. Die gegenseitige Zusicherung einer gemeinsamen Handlungsgrundlage wird dadurch möglich, dass der Begriff der Solidarität auf dieser Ebene inhaltlich vage und entsprechend abstrakt bleibt. Dadurch konnte gezeigt werden, dass der diffuse Eindruck von erhöhter Bereitschaft zur Solidarität im Krisenfall auf die Rückversicherung mechanischer Solidarität in der Gesellschaft zurückzuführen ist. Einerseits geschieht dies durch die gut dokumentierten zwischenmenschlichen Solidarpraktiken auf der lokalen Ebene (vgl. Abschnitt 2), andererseits erfüllt die hier untersuchte wohlfahrtsstaatliche Inszenierung von Solidarität diese wichtige Funktion. Zugleich, und das wird hier deutlicher als in bisherigen Untersuchungen, handelt es sich bei diesem Phänomen um einen vorübergehenden Zustand, der die Rückkehr ins politische Tagesgeschäft und das konfliktreiche Interdependenzgeschehen Gesellschaft erlaubt. Insgesamt erlaubt unsere Analyse, den gesamtgesellschaftlichen Stellenwert wohlfahrtsstaatlicher Solidarität theoretisch herauszuarbeiten, auf drei analytischen Ebenen näher zu bestimmen und so zwischen Solidarität als Vergemeinschaftungsform, der abstrakten, aber handlungsleitenden Leitidee Solidarität und strategischer Solidaritätsrhetorik unterscheiden zu können:

In unserer gesellschaftstheoretischen Perspektive lässt sich krisenspezifische Solidarität als gesamtgesellschaftlicher Interdependenzbegriff in drei unterschiedlichen Dimensionen interpretieren. (1) Auf der normativen Ebene kommt mechanische Solidarität als krisenspezifische Form der Vergemeinschaftung zum Ausdruck. In dieser Dimension dokumentiert sich Solidarität als fraktionsübergreifende Gemeinschaftserzählung, in der das bildliche Band der Solidarität als einende Leitidee konstruiert wird. Institutionell wird über diese krisenspezifische Solidarnorm eine innerparlamentarische Solidarität beschworen, die sich durch einen starken sozialen Solidarisierungsdruck in der Gruppe auszeichnet. Krisenspezifische mechanische Solidarität erfüllt in dieser Phase die Funktion einer moralischen Anforderung, in der temporären Ausnahmesituation gemeinschaftlich und geschlossen zu reagieren. Diese moralische Funktion ermöglicht erst die beschleunigte Krisenbewältigung im politischen Handlungskontext und ist konstitutiv für die spätere Wiederaufnahme der alltäglichen parteipolitischen Konflikte um die konkrete Ausgestaltung von sozialpolitischen Maßnahmen. (2) In Bezug auf eine vergesellschaftende Dimension zeigte sich organische Solidarität als abstrakte sozialstaatliche Leitidee, auf die sich alle einigen können. Durch Solidarität als institutionalisierter Leitidee (Lepsius 1996) wird eine Klammer geschaffen, die sonst Getrenntes wieder verbindet und bei aller modernisierungsbedingten Unterschiedlichkeit eine zumindest abstrakte Gemeinsamkeit von Werten, Interessen und Handlungszielen betont. In dieser Dimension erweist sich die Vagheit der Leitidee als konstitutive Stärke, wie Drobot (2020) kürzlich treffend argumentierte. Als abstrakte normative Leitidee erfüllt wohlfahrtsstaatlich institutionalisierte Solidarität damit auch eine Stabilisierungsfunktion. (3) Quer dazu macht unsere Analyse in einer rhetorischen Dimension die Legitimationsfunktion von Solidarität als politisch appellierender Strategie sichtbar. Die Aufforderung zu solidarischem Handeln wurde in diesem Kontext in kleinteiligen Diskussionen um die konkrete Ausgestaltung von Maßnahmen als rhetorische Figur funktionalisiert. Vermeintlich moralisch überlegene Sprecher:innenpositionen fungierten über den Appell zur Solidarität als Legitimationsgrundlage. In diesen Solidaritätskonflikten konnte es dabei durchaus zu entgegengesetzten und widersprüchlichen Deutungen über (Ent-)Solidarisierungen kommen.

Für zukünftige Krisen und Katastrophen lässt sich aus unserer Analyse die Relevanz der Institutionalisierung von krisenspezifischer Solidarität in unterschiedlichen Dimensionen ableiten. Wie gezeigt, kann sie dabei je nach politischem Kontext verschiedene Funktionen erfüllen. Insbesondere die gegenwärtige Energiekrise und der Klimawandel als bereits laufendes slow disaster stellen eine gemeinschaftliche Aufgabe dar, die es gesellschaftspolitisch zu bearbeiten gilt. Die damit verbundenen verteilungspolitischen Herausforderungen stellen die soziale Frage der Zukunft dar, für die die notwendigen Solidarnormen erst noch etabliert und erfolgreich institutionalisiert werden müssen. In diesem Rahmen ist auch innerparlamentarisch mit erneuten Solidaritätskonflikten zu rechnen. Zugleich kann davon ausgegangen werden, dass sich die beteiligten Parteien an den bereits bestehenden wohlfahrtsstaatlichen Solidarnormen und -praktiken eben gerade aufgrund deren legitimierender und stabilisierender Bedeutung orientieren werden.

About the authors

Stefanie Börner

Stefanie Börner, geb. 1980 in Arnstadt. Studium der Soziologie in Leipzig und Valencia. Promotion in Bremen. Von 2012 – 2018 wissenschaftliche Mitarbeiterin; seit 2018 Juniorprofessorin an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Forschungsschwerpunkte: Gesellschaftstheorie, Soziologie des Sozialstaates, Solidarität, europäische Integration und Transnationalisierung. Wichtige Publikationen: Börner, S. (2023): Der Wohlfahrtsstaat als politische Quelle sozialer Solidarität. Eine institutionentheoretische Perspektive. Österreichische Zeitschrift für Soziologie, im Erscheinen. Börner, S. & Seeleib‐Kaiser, M. (Hg.) (2023): European Social Policy and the Covid‐19 Pandemic. International Policy Exchange Series. New York/Oxford: Oxford University Press. Börner, S., Petersen, N., Rosa, H. & Stiegler, A. (2020): Paradoxes of late‐modern autonomy imperatives. Reconciling individual claims and institutional demands in everyday practice. British Journal of Sociology 71, 236–252. Börner, S. (2013): Belonging, Solidarity and Expansion in Social Policy. Basingstoke: Palgrave Macmillan.

Ulrike Sasse-Zeltner

Ulrike Sasse-Zeltner, geb. 1988 in Köln. Studium der Soziologie in Bremen und Jena. Von 2017 bis 2019 wissenschaftliche Mitarbeiterin und Lehrbeauftragte an der Leuphana Universität Lüneburg. Seit 2019 wissenschaftliche Mitarbeiterin und Promovendin an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Forschungsschwerpunkte: Soziologische Theorie, Gesellschaftstheorie und Zeitdiagnosen, Katastrophensoziologie. Wichtige Publikationen: Sasse-Zeltner, Ulrike (2021): The Revival of Solidarity in Disasters: A Theoretical Approach. In: Culture, Practice and Europeanization 6, 1, 158–178. Linder, Diana & Sasse-Zeltner, Ulrike (2021): Normalisierende Bewertungsvorgänge in organisationalen Vermittlungspraktiken. In: Frank Meier und Thorsten Peetz (Hrsg.): Organisation und Bewertung. Springer VS, Wiesbaden, S. 271–294.

Primärdokumente

BT-PP 19/148: Protokoll der 148. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages vom 04.03.2020.
BT-PP 19/153: Protokoll der 153. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages vom 13.03.2020.
BT-PP 19/154: Protokoll der 154. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages vom 25.03.2020.
BT-PP 19/155: Protokoll der 155. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages vom 22.04.2020.
BT-PP 19/156: Protokoll der 156. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages vom 23.04.2020.
BT-PP 19/158: Protokoll der 158. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages vom 07.05.2020.
BT-PP 19/160: Protokoll der 160. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages vom 14.05.2020.
BT-Dr 19/18686: Kurzarbeitergeld erhöhen – Kosten der Krise nicht einseitig Beschäftigten zumuten. Antrag Fraktion DIE LINKE vom 21.04.2020.
BT-Dr 19/18704: Kurzarbeitergeld Plus einführen. Antrag Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 21.04.2020.
BT-Dr 19/18107: Entwurf eines Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket). Gesetzentwurf Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 24.03.2020.
BT-Dr 19/18966: Entwurf eines Gesetzes zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II). Gesetzentwurf Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 05.05.2020.
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Danksagung

Besonderer Dank gilt Nadine Langer für Ihre Arbeit am Manuskript und Mithilfe bei der Kodierung der Dokumente. Für wertvolle Hinweise bedanken wir uns bei den Gutachter:innen und Herausgeber:innen. Die Studie ist Teil des DFG-geförderten Projektes „Umkämpfte Solidarität. Solidaritätsdynamiken zwischen sozialpolitischem Tagesgeschäft und Krise“ – 459765303.

Published Online: 2023-06-02
Published in Print: 2023-06-02

© 2023 bei den Autorinnen und Autoren, publiziert von De Gruyter.

Dieses Werk ist lizensiert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.

Downloaded on 31.1.2026 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/zfsoz-2023-2011/html
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