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More than words: Eine mehrsprachigkeitsorientierte Perspektive auf die Dilemmata von Street-level Bureaucrats in der Klient*innenkommunikation

  • Clara Holzinger

    Clara Holzinger, geb. 1987 in Wien. Studium der Geschichte in Paris, Studium der Soziologie und Deutsch als Fremd- und Zweitsprache in Wien. Seit 2016 wissenschaftliche Mitarbeiterin und Lektorin an der Universität Wien.

    Forschungsschwerpunkte: Migration, Sprache, soziale Ungleichheiten.

    ‘We Don’t Worry That Much about Language’: Street-Level Bureaucracy in the Context of Linguistic Diversity. Journal of Ethnic and Migration Studies 46(9): 1792–1808 (2020).

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    and Anna-Katharina Draxl

    Anna-Katharina Draxl, geb. 1986 in Graz. Studium der Kultur- und Sozialanthropologie sowie Deutsch als Fremd- und Zweitsprache in Wien. Seit 2017 wissenschaftliche Projektmitarbeiterin an der Universität Wien.

    Forschungsschwerpunkte: Bildung, Arbeit und Institutionen im Kontext von Migration und sprachlicher Diversität.

    Beforschte Positionierungen, positionierende Forschung. S. 165–183 in: A. Wegner & İ. Dirim (Hrsg.), Normative Grundlagen und reflexive Verortungen im Feld DaF und DaZ. Opladen; Berlin; Toronto: Budrich UniPress (2018, mit C. Holzinger).

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Published/Copyright: February 11, 2023
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Zusammenfassung

In „super-diversen“ Migrationsgesellschaften ist die Frage nach dem Umgang mit Pluralität entscheidend und folgenreich für soziale Gerechtigkeit. Insbesondere sprachliche Diversität stellt für öffentliche Organisationen, die in einem Spannungsfeld zwischen gesellschaftlicher Mehrsprachigkeit und monolingualer Orientierung agieren, eine Herausforderung dar. Ausgehend von der Annahme, dass Sprache neben der mittelnden stets auch eine soziale Funktion hat, analysiert der vorliegende Beitrag, wie sprachliche Pluralität auf der Beziehungsebene die professionelle Interaktion zwischen Street-level Bureaucrats und Klient*innen prägt. Die Daten stammen aus dem qualitativen Forschungsprojekt AMIGS, das den Umgang mit sprachlicher Diversität am österreichischen Arbeitsmarktservice untersucht. Die Analysen zeigen, dass die Beziehungsarbeit mit Herausforderungen und Paradoxien verbunden ist, welche im Kontext migrationsgesellschaftlicher Mehrsprachigkeit verschärft auftreten können und zusätzliche Dimensionen aufweisen.

Abstract

In “super-diverse” migration societies, the question of how to deal with plurality is crucial and consequential for social justice. Linguistic diversity, in particular, is a challenge for public organizations that are monolingually oriented by tradition while operating within multilingual societies. Based on the assumption that language always has both a social and a mediating function, this article analyzes how linguistic plurality shapes the professional interaction between street-level bureaucrats and clients at the relational level. The analysis refers to data from the qualitative AMIGS research project that investigates how the Austrian Public Employment Service deals with linguistic diversity. Our findings show that relational work in client interactions is associated with challenges and paradoxes, which can emerge more intensely in the context of multilingualism and have additional dimensions in a migration society.

1 Einleitung

Der Umgang mit sprachlicher Pluralität hat weitreichende Folgen für gesellschaftliche Teilhabe sowie soziale Gerechtigkeit und beeinflusst in der postmigrantischen Gesellschaft (Foroutan 2019) die Lebenswelten aller. Von besonderer Relevanz ist der Blick auf öffentliche Organisationen, für die der Umgang mit (migrationsbedingter) sprachlicher Vielfalt eine große Herausforderung darstellt. Sie können in Bezug auf Sprache(n) keine neutrale Position einnehmen, da sie als Organisationen vor allem mit und durch Sprache agieren und dabei Gruppen mit einem bestimmten Sprachrepertoire gegenüber anderen privilegieren (vgl. Brubaker 2014: 21). Im Umgang öffentlicher Institutionen mit Sprache wird hier zumeist eine monolinguale Norm reifiziert, der zufolge „Mehrfachzugehörigkeiten als Ausnahmen und sprachliche Hybridität als Unzulänglichkeit gelten“ (Dizdar 2021: 138–39).

Bisher verfügen öffentliche Organisationen noch über wenig Wissen, Strategien und – gerade auf Managementebene – Bewusstsein für die Herausforderungen in Zusammenhang mit sprachlicher Heterogenität. Es sind vor allem Mitarbeiter*innen im Klient*innenkontakt – Street-level Bureaucrats (Lipsky 1980) – die hierbei eine wichtige Rolle spielen und in einem Arbeitsumfeld tätig sind, das vom Widerspruch monolingual konzipierter organisationaler Strukturen und faktischer gesellschaftlicher Plurilingualität geprägt ist. Zugleich stehen diese Mitarbeiter*innen in der Beziehungsarbeit mit Klient*innen – auch unabhängig vom heterolingualen Kontext – stets vor einer Reihe unaufhebbarer Grundwidersprüche (Schütze 2021, 2016) bzw. Dilemmata (Lipsky 1980). Der vorliegende Artikel fokussiert die Schnittmenge dieser beiden Spannungsfelder. Wir untersuchen am Beispiel des österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS), wie sich die institutionelle Kommunikationssituation im heterolingualen Kontext gestaltet und welche kontextspezifischen Möglichkeiten und Einschränkungen sich dabei für die Handlungsfähigkeit von Berater*innen zur Bewältigung von ihrer Tätigkeit inhärenten widersprüchlichen Anforderungen (insbesondere beim Aufbau von Kooperation, bei der Ausgestaltung des Doppelmandats und bei der Reproduktion von Asymmetrie) ergeben.

2 Forschungsstand

2.1 Kommunikation und Beziehungsarbeit an der Schnittstelle von Staat und Öffentlichkeit

Das AMS ist die zentrale arbeitsmarktpolitische Institution in Österreich, welche 1994 durch die Ausgliederung der Arbeitsmarktverwaltung aus dem Bundesministerium als Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts konstituiert wurde. Zu seinen Aufgaben zählen Vermittlung, Beratung, Qualifizierung und finanzielle Unterstützung bzw. Förderung von Arbeitslosen und Unternehmen. Im Hinblick auf die Arbeit von AMS-Berater*innen gilt es neben einem Wandel in der Beschäftigungsstruktur und der Arbeitsmarktdynamik generelle Veränderungsprozesse bezüglich der Konzeption des Sozialstaates im Blick zu behalten, welche sowohl auf ideologischer als auch auf legistischer Ebene individuelle Leistungen und Fähigkeiten sowie die aktive Beteiligung von Bürger*innen ins Zentrum stellen (Lessenich 2015; Penz et al. 2017; Soysal 2012). Der Umbau von staatlicher Bürokratie in selbstverwaltete Dienstleistungsorganisationen, die effizienter und bürgernäher sein sollen, brachte bzw. bringt auch gravierende Veränderungen des Arbeitskontextes von AMS-Mitarbeiter*innen mit sich (Penz et al. 2017: 188): Einerseits setzte sich eine Handlungsökonomie durch, die auf dem Prinzip der ressourceneffizienten Mittelverwendung beruht und an arbeitsmarktbezogenen Zielvorstellungen ausgerichtet ist, andererseits wird der Anspruch auf Kund*innenorientierung betont.

Bei der Betrachtung der Berater*innen am AMS orientieren wir uns theoretisch an Lipskys (1980) Konzept der „Street-level Bureaucrats“, die als Beschäftigte in öffentlichen Institutionen in direktem Klient*innenkontakt stehen und die Realisierung und Implementierung von Sozialpolitik entscheidend prägen. Sie verfügen über einen bedeutenden Ermessensspielraum. Dieser beruht einerseits auf der Tatsache, dass sie als Expert*innen angesehen werden, von denen ein entsprechendes Urteilsvermögen erwartet wird. Andererseits rührt er aber auch von der Komplexität ihrer Aufgaben her, deren Bearbeitung nicht vollständig festgelegt werden kann und sich oft der direkten Kontrolle entzieht. Street-level Bureaucrats sehen sich teilweise widersprüchlichen Anforderungen und Herausforderungen gegenüber, die ihr Handeln beeinflussen, wie etwa steigende Nachfrage nach ihren Diensten, inadäquate Ressourcen, widersprüchliche institutionelle Ziele und Schwierigkeiten bei der Messung ihrer Leistung. Sie entwickeln daher Routinen, um Komplexität zu reduzieren, Kontrolle über ihre Arbeit zu erlangen und Stress zu bewältigen. Indem sie folglich nicht immer gemäß den institutionellen Richtlinien handeln, prägen sie die Implementierung von politischen Maßnahmen entscheidend (siehe auch Brodkin 2013).

In Kombination mit der Konzeptualisierung der AMS-Berater*innen als Street-level Bureaucrats scheint uns bei der vorliegenden Betrachtung der Beratungsarbeit am AMS eine Analyse in Begriffen der Professionalisierungstheorie angebracht, um eine noch größere Tiefenschärfe zu entwickeln. Wie Ludwig-Mayerhofer et al. (2009: 29 f.) ausführen, sind für zentrale Handlungsprobleme in der staatlichen Arbeitsverwaltung professionalisierte Bewältigungsformen notwendig. Sie sprechen deshalb von einer „empirischen Teilprofessionalisierungsbedürftigkeit“: Gegenstand des Arbeitsbündnisses ist eine stellvertretende Krisenbewältigung, die einer fallspezifischen, nicht standardisierbaren, rekonstruktiven Diagnose sowie der fallspezifischen Anwendung von methodisiertem Wissen bedarf. Die Interventionspraxis adressiert die ganze Person und setzt an der allgemeinen Strukturlogik des konkreten Falls an. Beziehungsarbeit ist ein zentraler Aspekt in der Arbeit von AMS-Berater*innen, da professionelle Beziehungen stets auch von zusätzlichen, nicht explizit intendierten Interaktionen zwischen den beteiligten Personen beeinflusst sind (Schröder 2013). Oevermann (1996) konzipiert die soziale Beziehung zwischen professioneller Fachkraft und Klient*in als Arbeitsbündnis, welches zugleich eine diffuse (auf konkrete Menschen gerichtete) und eine spezifische (an professionellen Rollen orientierte) Beziehung darstellt. Ein aus der therapeutischen Dienstleistungsbeziehung stammendes Modell wie „Arbeitsbündnis“ kann jedoch nicht einfach auf die Praxis in der öffentlichen Arbeitsvermittlung übertragen werden (vgl. Böhringer et al. 2012: 248). Hier ist die Handlungskonstellation „als legitime herrschaftliche asymmetrisch in den Machtverhältnissen“ (Ludwig-Mayerhofer et al. 2009: 15), verschärft durch Zwang, der daher rührt, dass Arbeitslose nur dann Transferleistungen erhalten, wenn sie sich beraten und kontrollieren lassen. Street-level Bureaucrats in der Arbeitsverwaltung unterliegen dem doppelten, in sich widersprüchlichen Mandat, Klient*innen fallspezifisch zu unterstützen und zugleich zu kontrollieren.

Ähnlich wie Lipsky (1980), der von den „Dilemmata des Individuums im öffentlichen Dienst“ spricht, unterscheidet auch Schütze in seinen professionstheoretischen Schriften eine Reihe von Paradoxien, welche er als „unaufhebbare Schwierigkeiten bzw. Dilemmata des Handelns in professionellen Arbeitsbereichen“ definiert, „die auf diesem Handeln innewohnenden widerstrebenden sachlogischen Anforderungen beruhen“ (Schütze 2021: 242). Sie bedingen mitunter „schwerwiegende Orientierungsdilemmata, entsprechende Irritationen und daraus hervorgehende fehlerhafte Verhaltensweisen“ (Schütze 2016: 241). Professionelle Paradoxien können weder vermieden noch grundsätzlich gelöst, sondern nur bearbeitet oder ausgeblendet werden, wobei der Situations- und Organisationsrahmen, politisch-gesellschaftliche und organisationsinterne Diskurse sowie heteronome Systembedingungen (bspw. begrenzte finanzielle oder zeitliche Ressourcen) entscheidend sind (Schütze 2021: 243–46). Wir gehen wie Schütze (2016: 254) davon aus, dass die dilemmatischen Anforderungen im professionellen Handeln auch die Inkommensurabilitäten der existenzweltlichen kommunikativen Interaktion generell betreffen und diese in der außeralltäglichen Interaktion zwischen Berater*in und Klient*in im heterolingualen Kontext verschärft auftreten.

Mit der Spezifik der institutionellen Gespräche in deutschen Jobcentern und Arbeitsagenturen setzen sich einige empirische Studien auseinander. Ludwig-Mayerhofer et al. (2009) kontrastieren die Perspektiven von Langzeitarbeitslosen und Arbeitnehmervermittler*innen, die in offenen Interviews befragt wurden. Sie skizzieren handlungsleitende Deutungsmuster der Arbeitsvermittler*innen und legen dar, dass die Handlungsprobleme in der Arbeitsagentur aus den Unvereinbarkeiten von drei Foki (therapeutisch-sozial, juristisch, verwaltungsrational) erwachsen: Sie liegen in der Vermittlung zwischen „der Autonomie des Einzelfalls und deren Stärkung“, dem Allgemeinwohl („empirisch verkörpert im Gesetz“) und „bürokratischer Verwaltungsrationalität“ (Ludwig-Mayerhofer et al. 2009: 291). Böhringer et al. (2012) und Weinbach (2014) erforschen die institutionelle Praxis, indem sie anhand natürlicher Daten nachzeichnen, wie beispielsweise Beratung, Vermittlung oder Aktivierung von Mitarbeiter*innen und Kund*innen interaktiv als soziale Tatbestände hergestellt werden. Ihre Analysen basieren auf transkribierten Gesprächsaufnahmen und zeigen, dass der beobachtete interaktive Aufwand auf die Herstellung einer Kooperationsbeziehung abzielt und das Interaktionsmuster ‚Entscheiden und Befolgen‘ zu vermeiden sucht (vgl. Weinbach 2014: 162). Böhringer et al. (2012) machen deutlich, dass die erforschte institutionelle Kommunikation keinem einheitlichen Schema folgt, sondern zwischen amtlichem und informell beziehungsorientiertem Charakter changieren kann. Um die grundsätzliche Bearbeitbarkeit des Falls zu sichern, müssen die Akteur*innen „permanent an der Reproduktion, Stabilisierung oder auch nur Aufrechterhaltung ihrer Beziehung arbeiten“ (Böhringer et al. 2012: 249), da sie bei der Erreichung des Ziels der sozialen Dienstleistung aufeinander angewiesen sind. Ein Spektrum an kommunikativen Praktiken trägt dazu bei, „die Gespräche trotz vielfältiger Möglichkeiten von Irritationen, Störungen, Frustrationen und emotionaler Involviertheit möglichst störungsfrei ablaufen zu lassen“ (Böhringer et al. 2012: 242). Situations- und fallbezogen geht es zunächst darum die „Annahme der Kooperation aufrechtzuerhalten“ (Böhringer et al. 2012: 246), wobei die institutionellen Rollen und die damit verbundene Asymmetrie meist stillschweigend anerkannt werden, um interaktive Abkürzungswege zu ermöglichen. Darüber hinausgehend weist Weinbach (2014) darauf hin, dass grundlegende Probleme in der Jobcenter-Interaktion durch divergierende Erwartungen aus den Sozialebenen Organisation und Interaktion geprägt sind. Um den „Spagat von einseitiger Zuweisung, um Organisationserwartungen durchzusetzen, und kooperativem Koproduktionsprozess (Interaktionserwartungen)“ zu bewältigen, wird eine spezifische Variante der Personenkategorie vom guten Kunden eingesetzt: Mithilfe der Kategorie „flexible Kundin“, die „kooperativ will, was die Jobcenter-Fachkraft (einseitig) von ihr will“ werden „systemische Ordnungsvorstellungen in Interaktionserwartungen transformierbar“ (Weinbach 2014: 162).

Die dargestellten Analysen institutioneller Kommunikation in der Arbeitsverwaltung beziehen sich auf den monolingualen Kontext. Bisher noch unerforscht ist, wie sich migrationsbedingte gesellschaftliche Mehrsprachigkeit auf die Beratungsarbeit in der staatlichen Arbeitsverwaltung auswirkt.

2.2 Gesellschaftliche Mehrsprachigkeit und öffentliche Organisationen

Migrationsbedingte Veränderungen in der Beschäftigungsstruktur am österreichischen Arbeitsmarkt haben den Anteil an AMS-Klient*innen mit anderen Erstsprachen als Deutsch in den letzten Jahrzehnten entscheidend erhöht. Die Sprachkenntnisse der beim AMS Wien vorgemerkten Arbeitslosen werden nicht direkt erhoben, allerdings lassen der Anteil an Klient*innen mit ‚Migrationshintergrund‘ (2019 über 60 %) sowie der Anteil an Klient*innen mit einer Staatsbürgerschaft aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland (2019 über 40 %) indirekt Schlüsse auf die sprachliche Diversität am AMS Wien zu (AMS 2019; BaliCore 2021). Die Organisation AMS und ihre Mitarbeiter*innen handeln also in einem Kontext sprachlicher Pluralität, welcher organisationale Adaptierungsprozesse bedingt.

Wir gehen davon aus, dass die Beratungsarbeit den Regeln alltäglicher kommunikativer Interaktion unterliegt, für welche u. a. ein elementarer wechselseitiger Vertrauens- und Beziehungsaufbau wesentlich ist. Für diesen Beziehungsaufbau sind eine Reihe idealisierender (also empirisch nicht geprüfter) wechselseitiger Interaktionsunterstellungen notwendig (etwa die Sinnübereinstimmung zwischen der gesendeten Botschaft und deren Interpretation durch den*die Empfänger*in, die hinreichende Übereinstimmung der mitgebrachten biographischen Relevanzen und praktischen Interessen sowie eine gemeinsame Vertrauens- und Kooperationsgrundlage) (Schütze 2016: 254). In dem von uns untersuchten Kontext sind Verschärfungen nicht nur aufgrund des oben dargestellt asymmetrischen Charakters der Interaktion zwischen AMS-Mitarbeiter*innen und Klient*innen gegeben. Zusätzliche Herausforderungen sind aufgrund der sprachlichen Diversität erwartbar.

Mit Bourdieu (1982) verstehen wir Sprache nicht nur als Kommunikationsmittel von Inhalten, sondern betonen auch ihre Funktion, Machtverhältnissen auszudrücken und auf symbolischer Ebene zu (re)produzieren. Die Sprache der Herrschenden wird (nicht ausschließlich, aber vor allem in offiziellen Kontexten) als einzige „legitime Sprache“ dargestellt und als generelle Norm angesehen. Sprachkompetenz wird von Bourdieu als habitueller Besitz und symbolisches Kapital konzipiert, als die Fähigkeit, sich situationsadäquat in anerkannter Weise auszudrücken. Der „sprachliche Tausch“ (Bourdieu 1982) wird immer praktisch vollzogen und ist sowohl durch „die leibliche, biografische und milieuspezifische Prägung der Akteure“ als auch „die gesellschaftliche Strukturierung von Situationen bedingt“ (Klemm 2020: 56). Sprachregime, die sich aus Gewohnheiten, rechtlichen Regulierungen und Ideologien zusammensetzen, schränken Sprecher*innen in räumlich situierten Interaktionen in der Wahl ihrer sprachlichen Mittel ein (vgl. Coulmas 2005: 7).

Neben Unterschieden zwischen klassenspezifischen Sprachvarietäten (zur klassischen Sprachbarrierenforschung siehe u. a. Labov 1977; Bernstein 1977; Bourdieu 1982) ist im migrationsgesellschaftlichen Kontext vor allem die Vielfalt von Einzelsprachen von zunehmender Relevanz. Einzel- bzw. Nationalsprachen sind dabei nicht als natürliche Entitäten, sondern als soziale und historische Konstrukte anzusehen (Heller 2007; Otheguy et al. 2015). (National-)Sprachen kommt im Kontext von Globalisierung, europäischer Integration und Transnationalismus eine zunehmend wichtige Rolle und auch symbolische Funktion zu, da sie als Fokus persönlicher und kollektiver Identität (Brubaker, 2014: 6), als Zeichen nationaler Einheit und als Indikator für gesellschaftliche Integration angesehen werden (Busch 2009; Duchêne, Moyer, & Roberts 2013; Park & Wee 2017).

Öffentliche Organisationen und deren Mitarbeiter*innen sehen sich in ihrer vermittelnden Funktion zwischen Staat und Öffentlichkeit kommunikativen Herausforderungen in Bezug auf migrationsbedingte sprachliche Pluralität gegenüber. Institutionelle Kommunikationssituationen orientieren sich meist an der Mehrheitsgesellschaft und sehen keine Bereitstellung von – mitunter stark benötigten – Übersetzungs- und Dolmetschleistungen vor (vgl. Dizdar 2021: 149). Menschen, welche der jeweiligen Amtssprache nicht mächtig sind, können so vom gleichberechtigten Zugang zu Leistungen und Rechten ausgeschlossen werden. Translation hat folglich politische Effekte und ist nicht nur „Verständlichmacherin“, sondern erfüllt auch „symbolische Funktionen“ (Dizdar 2021: 155).

Die größte Aufmerksamkeit erfuhr der institutionelle Umgang mit Sprachenvielfalt und Sprachbarrieren im Bereich der Schule. Für den schulischen Kontext zeigten Gomolla und Radtke (2009), dass Institutionen auf heterogenitätsbedingte Überforderung meist mit dem Versuch reagieren, homogene Gruppen zu schaffen und Abweichungen von der Norm zu sanktionieren. Diskriminierung in der Schule resultiert folglich nicht nur „aus individuellen Einstellungsmustern und sozialen Interaktionen“, sondern ist „zu einem Großteil in den formalen Rahmenbedingungen des professionellen Handelns angelegt“ (Gomolla 2011: 187). Indem Institutionen auf monolingualen Erwartungshaltungen aufbauen, um zu funktionieren, wird migrationsbedingte Mehrsprachigkeit zum Problem (für den schulischen Bereich siehe beispielsweise Gogolin 1994; Dirim 2015; Steinbach 2015; Gomolla 2011; Gomolla & Radtke 2009; Schulze & Yildiz 2009). Auch im Bereich der Gesundheitsversorgung gibt es einige Studien zur Kommunikation mit Patient*innen, welche die Mehrheitssprache kaum oder gar nicht beherrschen. Sie verweisen auf die Wichtigkeit, zielgruppenadäquate sprachliche Kommunikation in den generellen Diversity-Richtlinien zu berücksichtigen (Novak-Zezula, Schulze et al. 2005), zeigen aber auch, dass Krankenhäuser bisher noch keine systematische Antwort auf die Herausforderungen, die zunehmende kulturelle und sprachliche Vielfalt mit sich bringen, gefunden haben (Junge & Schwarze 2013) und Probleme vor allem in der täglichen Arbeit der Spitalsmitarbeiter*innen im Patient*innenkontakt auftreten, wohingegen migrationsspezifische Diversität auf Ebene der Entscheidungsträger nach wie vor noch zu wenig beachtet wird (Trummer 2013).

Neben dem Schul- und Gesundheitsbereich existiert verhältnismäßig wenig empirische Forschung zum Umgang von Akteur*innen in sozialstaatlichen Institutionen mit sprachlicher Diversität. Ausnahmen stellen hier beispielsweise die Studien von Kriz und Skivenes (2010), Maiter, Alaggia, Chan und Leslie (2017) sowie Alaggia, Maiter und Jenney (2017) dar, die sich mit Sozialarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendfürsorge beschäftigen. Kriz und Skivenes (2010) fokussieren jedoch in Interviews mit Sozialarbeiter*innen in England und Norwegen gedolmetschte Kommunikation und identifizieren diesbezüglich eine Reihe von Herausforderungen und potentielle Nachteile für Familien aus ethnischen Minderheiten beim Zugang zu Leistungen. Auch für den kanadischen Kontext zeigten Maiter, Alaggia, Chan und Leslie (2017) und Alaggia, Maiter und Jenney (2017), dass Sozialarbeiter*innen den Einsatz von Dolmetscher*innen ambivalent wahrnehmen. Ihre Ergebnisse betonen generell, wie komplex es für Sozialarbeiter*innen sein kann, mit Familien mit eingeschränkten Englischkenntnissen zu arbeiten – und dass auch der Einsatz zweisprachiger Mitarbeiter*innen aufgrund mangelnder spezifischer Ausbildung problematisch sein kann.

Empirische Studien zum Umgang institutioneller Akteur*innen mit sprachlicher Diversität in Ämtern und Behörden sind seltener. Zu nennen ist hier die Arbeit von Codó (2008) zu sprachlichen Praktiken in Einwanderungsbehörden in Spanien, die basierend auf der Analyse von Tonaufnahmen zeigt, dass es in Gesprächen zwischen institutionellen Akteur*innen und Migrant*innen weniger um die Vermittlung wichtiger Informationen als vielmehr um die Reglementierung von Sprache und Verhalten geht. Für den Bereich der Arbeitsmarktverwaltung zeigte Ratzmann (2018), dass die zunehmende Diversität der Antragsteller*innen in den untersuchten Jobcentern kaum berücksichtigt und für leistungsberechtigte EU-Bürger*innen Sprache als Haupthemmnis sowohl beim Zugang zur deutschen Grundsicherung als auch bei der Integration in den Arbeitsmarkt wahrgenommen wird. Auch Holzinger (2020) und Scheibelhofer et al. (2020) wiesen darauf hin, dass sprachliche Barrieren den Zugang von EU-Migrant*innen zu Sozialleistungen beschränken können.

Unsere bisherigen Analysen (Holzinger & Draxl 2022; Scheibelhofer et al. 2021; Holzinger 2020; Holzinger 2019) legen nahe, dass Forschungsergebnisse aus dem Gesundheitsbereich, der Schule sowie zur deutschen Arbeitsverwaltung auch für den Umgang mit sprachlicher Diversität innerhalb des AMS relevant sind. Trotz steigender Relevanz hat diese Organisation bisher noch keine systematische Antwort auf die Herausforderungen gefunden, die zunehmende kulturelle und sprachliche Vielfalt mit sich bringen, und es sind vorrangig die Street-level Bureaucrats, die in der Interaktion mit Klient*innen auf mehrsprachigkeitsspezifische Herausforderungen reagieren müssen. Für ein Verständnis der Sprechpraktiken innerhalb des AMS ist zentral, dass es sich um eine Organisation handelt, die als prinzipiell monolingual konzipiert ist. Ein Bestehen auf die Amtssprache Deutsch führt jedoch in vielen Fällen zu Schwierigkeiten bzw. ist gar unmöglich. Sichtbar werden Tendenzen der Individualisierung von Zuständigkeiten in Bezug auf Kommunikationsprobleme: Einerseits lehnt das AMS die Zuständigkeit für sprachliche Verständnissicherung mitunter ab und stellt es implizit als ‚Bringschuld‘ der Klient*innen dar, Sprachbarrieren zu überwinden. Andererseits sind es oft die Mitarbeiter*innen im Klient*innenkontakt, die auf die entstehenden Herausforderungen direkt reagieren und individuelle Lösungsstrategien finden müssen. Dieses Fehlen einer kohärenten systematischen Antwort auf die Herausforderungen, die sprachliche Diversität mit sich bringen kann, sowie daraus resultierende Tendenzen der Individualisierung von Verantwortlichkeiten werden von betroffenen Akteur*innen durchaus als problematisch erlebt. Unter den gegebenen institutionellen Rahmenbedingungen schränken Sprachbarrieren den Zugang von Migrant*innen zu Beratung und Leistungen des AMS ein. Ferner führt sprachliche Heterogenität allerdings auch zu Problemen für Street-level Bureaucrats, welche Kommunikationsschwierigkeiten mit Klient*innen in einem generell als immer komplexer erlebten Arbeitsalltag als zusätzliche Belastung beschreiben.

3 Forschungsfokus und empirischer Ansatz

Soziologische Studien zu öffentlichen Institutionen im Kontext migrationsbedingter gesellschaftlicher Heterolingualität legten bisher kaum Fokus auf die Beziehungsarbeit und die Handlungsfähigkeit von Street-level Bureaucrats in der (nicht-gedolmetschten) Interaktion mit Klient*innen. Bei der Betrachtung von Institutionen der Arbeitsverwaltung standen vor allem Zugangsbarrieren für Migrant*innen im Zentrum. Analysen der spezifischen institutionellen Kommunikationssituation in der staatlichen Arbeitsverwaltung hingegen haben zwar das Spezifische dieser Kommunikationssituation gezeigt, berücksichtigen jedoch nicht die Besonderheiten, welche sich durch die Spannung zwischen monolingualen institutionellen Strukturen und empirisch beobachtbarer gesellschaftlicher Mehrsprachigkeit ergeben.

Hier setzt der vorliegende Artikel an und geht der Frage nach, wie migrationsgesellschaftliche Mehrsprachigkeit die Handlungsfähigkeit von Berater*innen am AMS bei der Bewältigung widersprüchlicher Anforderungen und Dilemmata in der Klient*innenkommunikation beeinflusst. Wir betrachten, welche Bedeutung der heterolinguale Kontext für die Gestaltung der Arbeitsbeziehung zwischen Street-level Bureaucrat und Klient*in hat, insbesondere für den Aufbau von Kooperation, für das Austarieren von Unterstützung und Kontrolle und für die Reproduktion von Asymmetrie. Dabei in den Fokus nehmen wir die Perspektive der Street-level Bureaucrats (Lipsky 1980). Erforscht wird jedoch nicht das Sprechen in konkreten Interaktionssituationen, sondern das Sprechen über das Sprechen. Orientiert am symbolischen Interaktionismus liegt diesem Forschungsfokus die Annahme zugrunde, dass Handeln ein interaktiver Interpretationsprozess ist. Akteur*innen müssen die Kontextbedingungen, in denen sie sich befinden, erst interpretieren, um sich orientieren und handeln zu können. Auch in vermeintlich starren Handlungszusammenhängen wie einer wohlfahrtsstaatlichen Organisation sind Handelnde auf Interpretationsprozesse angewiesen – und durch das interpretierende Handeln werden wiederum Strukturen produziert, reproduziert und verändert (vgl. Joas & Knöbl 2013: 183 ff.). Handeln wird folglich entscheidend von den Vorstellungen geprägt, die Handelnde über ihr Umfeld haben.

Dementsprechend wurde ein qualitativ-interpretatives Vorgehen gewählt, um über die „Wirklichkeitskonzeption der Handelnden“ auf gesellschaftliche Tatsachen zuzugreifen (Hoffmann-Riem 1980: 343).[1] Basierend auf den Prinzipien der konstruktivistischen Grounded Theory (Charmaz 2014) wurden die Daten vorrangig in Form von problemzentrierten Interviews (Witzel & Reiter 2012; Scheibelhofer 2008) mit Mitarbeiter*innen des AMS erhoben. Zusätzlich wurden Beobachtungen in regionalen Geschäftsstellen des AMS sowie Artefaktanalysen von Publikationen und der Webpräsenz des AMS durchgeführt. Alle Daten wurden mithilfe des von Charmaz (2014) vorgeschlagenen Kodierverfahrens ausgewertet: Auf das „Open Coding“ (in unserem Fall vorrangig line-by-line) folgen dabei Phasen des fokussierten Kodierens und ein konstantes Vergleichen und In-Beziehung-Setzen von Kodes und Datenfragmenten, beständig begleitet von der Erstellung von Memos.

Räumlich konzentriert sich die Studie auf das AMS Wien, da der Fokus auf ein Bundesland aufgrund der föderalen Struktur der Organisation sinnvoll ist. Die Bundeshauptstadt weist außerdem österreichweit den höchsten Migrant*innenanteil auf, weshalb sprachliche Diversität hier besonders ausgeprägt ist (Statistik Austria 2019). Insgesamt basiert der vorliegende Beitrag auf 24 Interviews mit AMS-Mitarbeiter*innen unterschiedlicher organisationaler Ebenen, um möglichst vielfältige Einblicke in die Organisation zu erhalten.[2] Neben zehn Interviews auf verschiedenen Managementebenen, wurden 14 Interviews mit Berater*innen geführt, deren Aufgaben von der administrativen Abwicklung von Geldleistungen (z. B. aus der Arbeitslosenversicherung), über Unterstützung und Beratung bei der Arbeitssuche bis hin zu Information und Vermittlung zu Aus- und Weiterbildungsprogrammen reichen.

4 Kommunikation mit Klient*innen im heterolingualen Kontext: Herausforderungen und Widersprüche

Im Zentrum des vorliegenden Beitrags steht die Frage, wie in dem hier beschriebenen Arbeitskontext sprachliche Diversität nicht nur im Sinne von Verständigungsfragen Einfluss auf die Beratungssituationen hat, sondern auch auf der Beziehungsebene die professionelle Interaktion zwischen Berater*innen und Klient*innen prägt. Zunächst betrachten wir den grundsätzlichen Aufbau einer Arbeitsbeziehung zwischen Berater*in und Klient*in und fokussieren dabei den Einfluss des heterolingualen Kontextes auf die Herstellung von Kooperation. Darauf aufbauend analysieren wir die Aushandlung von Berater*innen- und Klient*innenrollen. Abschließend gehen wir auf mehrsprachigkeitsspezifische Irritationspotentiale institutioneller Machtasymmetrien ein.

4.1 Die Herstellung einer Kooperationsbeziehung im heterolingualen Kontext

Um handlungsfähig zu sein (und zu bleiben) sind AMS-Berater*innen in der Interaktion auf ihre Klient*innen und deren Kooperationsbereitschaft angewiesen. Vor dem Hintergrund, dass potentielle Sanktionen die Vertrauensbasis beständig gefährden (können), müssen sie eine Arbeitsbeziehung aufbauen. Sprache kommt hierbei in zweierlei Hinsicht eine besondere Bedeutung zu. Wie im Folgenden gezeigt werden soll, können Verständigungsschwierigkeiten einerseits den Aufbau einer Kooperationsbeziehung erschweren, andererseits kann der Rückgriff auf eine gemeinsame Minderheitensprache Möglichkeiten eröffnen, Vertrauen und Kooperation herzustellen.

Da Berater*innen Pflichten und auch potentiell negative Nachrichten an Klient*innen (wie beispielsweise das Verhängen von Sanktionen) vermitteln müssen, ist Verständnissicherung im Gespräch erforderlich. Der Großteil der interviewten Berater*innen sieht es als wichtigen Teil ihrer Aufgabe, Klient*innen so gut als möglich über Rechte und Pflichten zu informieren, auch wenn dies aufgrund geringer Deutschkenntnisse mitunter eine große Herausforderung darstellt. Kommt es zu einem Verständigungsproblem, ist es schwer für die Berater*innen abzuschätzen, ob Klient*innen sie tatsächlich nicht verstehen oder „halt einfach nicht verstehen wollen“ (IP7, Abteilungsleiterin). Für das Gelingen von Kommunikation ist Kooperation jedoch entscheidend, da beide Gesprächspartner*innen voneinander abhängig sind: Der Wille zum Verstehen und Verständlich-Machen muss auf beiden Seiten gegeben sein und ein elementarer wechselseitiger Vertrauensaufbau ist wesentlich. Zum Prozess des ständigen Austarierens zwischen Vertrauen und Misstrauen in der Klient*innenkommunikation kommt im Kontext gesellschaftlicher Mehrsprachigkeit durch die mögliche Existenz sprachlicher Barrieren folglich eine weitere Dimension hinzu. Diese wird in folgendem Zitat deutlich:

„Allgemein mal die Voraussetzungen zu verstehen, was muss ich eigentlich erfüllen, damit ich eine Leistung erhalte, is halt mal eigentlich die schwierigste Barriere. Dann is es meistens so, dass die Kunden[3] nicht wollen, nicht dass sie’s nicht wissen, sondern dass sie nicht wollen. Aber am Anfang is es halt wirklich schwer, ich kann es schwer einschätzen: Versteht sie mich jetzt und möchte es einfach nicht so haben? Oder versteht sie mich nicht und wehrt sich halt quasi so, weil sie’s nicht anders kann, nicht anders ausdrücken kann?“ (IP15, Beraterin)

Wie die Interviewpartnerin hier erwähnt, ist ein entscheidender Punkt bei den Begegnungen am Arbeitsmarktservice, dass die Klient*innen über Voraussetzungen des Leistungsbezugs aufgeklärt werden. Das Verstehen des Systems selbst ist für manche Klient*innen bereits eine Hürde – insbesondere wenn zusätzliche sprachliche Verständigungsschwierigkeiten bestehen. Unsere Interviewpartnerin unterstellt Klient*innen jedoch mitunter sprachliches Unverständnis vorzuschützen, wenn sie mit den Bedingungen, die sie zum Leistungsbezug erfüllen müssten, nicht einverstanden sind. Die demonstrativ zur Schau gestellte Unzulänglichkeit von Sprachkenntnissen deutet sie als Ressource von Migrant*innen, um Widerstand zu leisten. Für sie als Beraterin ist es in diesem Kontext schwierig einzuordnen, ob sie ihrem Gegenüber vertrauen kann oder nicht – und ob die Person nicht kooperieren kann oder nicht kooperieren will. Inwieweit „Nicht-Verstehen“ tatsächlich von Klient*innen strategisch eingesetzt wird, kann anhand unseres Forschungsdesigns nicht beantwortet werden. Für uns interessant im vorliegenden Analysekontext ist, dass diese Möglichkeit von unseren Interviewpartner*innen gesehen wird[4] und dementsprechend die Aushandlung der Beratungsbeziehung im heterolingualen Kontext prägt, insbesondere die Herstellung von Kooperation.

Mit der Etablierung und Stabilisierung einer kooperativen Arbeitsbeziehung einher geht ein beständiges Ausbalancieren des Verhältnisses von Nähe und professioneller Distanz. Sprache ist hier ein entscheidender Faktor. Berater*innen berichten generell darüber, wie wichtig es ist, ‚richtig‘ mit Klient*innen zu kommunizieren, etwa in Bezug auf Siezen und Duzen im Gespräch mit jugendlichen Arbeitssuchenden, den Einsatz von Körpersprache oder aktives Zuhören. Kommunikation mit Klient*innen wird auch in der AMS-internen Berater*innenausbildung explizit behandelt. Im mehrsprachigen Arbeitskontext kommen hier weitere Faktoren dazu. So ist etwa die Wahl der mit den Klient*innen gesprochenen Sprache durchaus auch eine strategische Frage. Die bewusste Entscheidung für eine bestimmte Sprache kann beispielsweise getroffen werden, um eine gute Kommunikationsbasis zu schaffen. Auf diese Weise bietet der heterolinguale Kontext auch Potentiale für zusätzliche Ressourcen bei der Herstellung von Kooperation: Berater*innen berichten, mitunter auf andere Sprachen zurückzugreifen, um Nähe und Vertrauen herzustellen. Dabei kann es sich um Sprachen handeln, die Berater*innen in der Schule oder privat gelernt haben und auch nicht unbedingt auf einem hohen Niveau beherrschen. Diesbezüglich meint etwa ein Interviewpartner: „um das Eis zu brechen, sag ich mal, ist selbst eine kleine Floskel genial“ (IP4, Berater). Deutlich wird in den Daten jedoch auch, dass die Zugehörigkeit zu einer Sprecher*innengemeinschaft auch als Zugehörigkeit zu natio-ethno-kulturellen Gemeinschaften gedeutet – und auch mit dieser Absicht eingesetzt – wird. So betont etwa eine Interviewpartnerin, dass sie ihre Erstsprache Schwedisch ausschließlich informell einsetze. Dies sei „eine Sympathiesache“, „wenn man sich freut, mal Landsleute kennenzulernen“ (IP3, Beraterin). Empathie aufgrund geteilter Migrations- oder Fluchterfahrung und eigener Mehrsprachigkeit wird von einigen unserer Interviewpartner*innnen als wichtige Ressource in der Klient*innenkommunikation dargestellt. Mehrsprachige Mitarbeiter*innen könnten etwa leichter und schneller eine gute Vertrauensbasis herstellen und hätten mitunter ein besseres Verständnis für kulturell geprägte Deutungsmuster.[5] Diese Ressource wird auch von Führungskräften erkannt und Mitarbeiter*innen werden auch aufgefordert, darauf zurückzugreifen – etwa um in schwierigen Situationen Klient*innen zu beruhigen, wie folgendes Zitat illustriert:

„es geht ja bei uns immer ums Göd[6] [lacht], also ganz oft, und es heißt nicht umsonst Existenzsicherung […] also da wirst du wahnsinnig, dieser bürokratische Dschungel. Und wenn man da einfach kurz einmal sogen kann in der Herkunftssprache: ‚Jetzt beruhigen’S eana amoi, wir schauen uns des jetzt durch und wir klären des, erklär i eana des.‘[7] Dann, dann ist einfach einmal schon die Aggression draußen. Also da raten wir schon dazu, dass die Kolleginnen auch ihre, ich mein, das ist ja, ist ja was Schönes, wenn man eine andere Sprache spricht ähm, dass sie das verwenden.“ (IP5, Mitarbeiterin der Landesgeschäftsstelle)

In der geschilderten Situation wird – entgegen der sonst üblichen organisationalen Praxis – dazu geraten, Klient*innen in anderen Sprachen als Deutsch anzusprechen. Begründet wird dies auf emotionaler Ebene. Durch den Wechsel der Sprache soll eine weitere und über die professionelle und bürokratische Sprache hinausgehende Verbindung aufgemacht werden. Interessant ist in diesem Zitat auch die explizite Wertschätzung von Mehrsprachigkeit. Hier wird eine enge Verbindung von Emotionen und Sprache offenbar, die auch auf die affektive Dimension der Tätigkeit von AMS-Berater*innen verweist. Das Zitat illustriert anschaulich, wie Mitarbeiter*innen aufgefordert werden, Emotionsarbeit (Hochschild 1990) zu leisten, indem sie sowohl affektives Kapital (Penz & Sauer 2016) als auch ihre sprachlichen Ressourcen einsetzen.

Das Sprechen einer gemeinsamen Sprache – und die meist damit assoziierte gemeinsame Zugehörigkeit – wird innerhalb des AMS jedoch nicht nur als Ressource (etwa beim Herstellen von Kooperation) gesehen, sondern auch als potentiell gefährlich für die gesetzeskonforme Ausübung der Berater*innentätigkeit. Diesem Aspekt widmen wir uns im folgenden Abschnitt.

4.2 Zwischen Orientierung am Einzelfall und Orientierung am institutionellen Auftrag

Ein zentrales ‚Grunddilemma‘ der AMS-Berater*innen resultiert aus ihrem doppelten Mandat: Auf der einen Seite haben sie die Aufgabe, ihre Klient*innen zu beraten und bei der Arbeitssuche zu unterstützen, was eine Orientierung am Einzelfall notwendig macht. Auf der anderen Seite sind sie aber auch dafür zuständig, die Einhaltung von Regelungen und Vereinbarungen zu kontrollieren und bei Bedarf Verstöße zu sanktionieren. Hierbei steht die Orientierung am Allgemeinwohl (verkörpert in gesetzlichen Vorgaben) sowie an Interessen der Organisation im Mittelpunkt. Im Arbeitsalltag der Berater*innen findet ein ständiges Aushandeln und Ausbalancieren dieser beiden Funktionen statt. Die folgende Interviewpassage zeigt, dass Berater*innen sich dieser widersprüchlichen Anforderungen durchaus bewusst sind:

„ich hab‘ die Machtposition, ich mach einen Klick und das Geld ist gesperrt. Ja? Aber ich mach total verständlich, total transparent: Ich bin für Sie da. Und wenn irgendwas blockiert, können Sie mich jederzeit anrufen, am Nachmittag, um das zu erklären, ich erkläre alles, soweit ich kann.“ (IP14, Beraterin)

Die interviewte Beraterin macht in dieser Passage explizit, dass sie in der Interaktion mit den Kund*innen die machtvollere Position einnimmt. Als zentral für diese Asymmetrie präsentiert sie ihre Entscheidungsmacht über den Zugang zu Transferleistungen. Zugleich geht mit dieser Macht auch Verantwortung einher: Die Interviewpartnerin betont ihre Verfügbarkeit und ihre Bereitschaft, die Kund*innen zu unterstützen. So absolut, wie sie ihre Machtposition beschreibt, so absolut stellt sie auch ihre Unterstützungsbereitschaft dar. Sie macht deutlich, dass die potenzielle Spannung ihrer Ansicht nach auch den Klient*innen bewusst ist und von den Street-level Bureaucrats in der täglichen Interaktion immer wieder aufs Neue bewältigt werden muss.

Vor besonderen Herausforderungen beim Bewältigen dieser Spannung stehen Mitarbeiter*innen, die aufgrund eigener oder familiärer Migrationserfahrungen mehrsprachig sind. Sie stehen sowohl seitens der eigenen Institution als auch seitens der Klient*innen unter Verdacht, Klient*innen aufgrund einer (vermeintlich) geteilten natio-ethno-kulturellen Zugehörigkeit eine privilegierte Behandlung zukommen zu lassen – und also in der Interaktion die Orientierung am Einzelfall über die Orientierung am Allgemeinwohl zu stellen. Auf Managementebene wird die Gefahr von „massive[n] Versuche[n] der Vereinnahmung“ (IP17, Leiter einer regionalen Geschäftsstelle) gesehen, wie folgendes Zitat einer Führungskraft betont:

„das hat die Erfahrung schon auch gezeigt, dass wenn Kunden, Kundinnen auf Beraterinnen mit demselben Hintergrund treffen, dass da dann einfach oft Dinge eingefordert werden, also so, so wie: ‚Du muasst mi ja verstehen, weil ich, wir san jo von derselben hmhmhm‘. Und das funktioniert ned! Weil das AMS ist nun mal zwar eine- leistet zwar Serviceleistungen, aber auf der andern Seiten haben wir einfach Gesetze umzusetzen. Und ich kann nicht jemanden, der zufällig auch Kroatisch spricht, jetzt Sachen durchgehen lassen, die ich bei wem anderen nicht durchgehen lasse, wenn sie nicht gesetzeskonform sind, also. Und deswegen ist es auch … leichter alle in derselben Sprache zu beraten, um dieses Verbrüdern unter Anführungszeichen gar nicht aufkommen zu lassen.“ (IP23, Mitarbeiterin der Landesgeschäftsstelle)

Das Zitat ist beispielhaft für Berichte mehrerer Interviewpartner*innen, denen zufolge Klient*innen mitunter versuchen würden, Mitarbeiter*innen anzustiften, sich über die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinwegzusetzen und sie aufgrund einer (vermeintlich) geteilten natio-ethno-kulturellen Zugehörigkeit bevorzugt zu behandeln. Die Interviewpartnerin geht in dieser Passage von der Annahme aus, dass die Arbeitsbeziehung in der Interaktion zwischen Klient*in und Berater*in gemeinsam ausgehandelt wird. Einen geteilten natio-ethno-kulturellen Hintergrund sieht sie dabei als potentielle Schwächung der Berater*innen in ihrer amtlichen Rolle, weil sie sich der Einforderung einer natio-ethno-kulturellen Solidarität gegenüber sehen können – die wiederum ihre Orientierung am staatlichen Allgemeinwohl (vertreten durch das Gesetz) gefährdet. Um dieser Gefährdung zu entgehen, befürwortet die Interviewpartnerin ein Beharren auf der Amtssprache. Durch die Kommunikation auf Deutsch, so die implizite Annahme, werde die ‚amtlich-klassische‘ Rollenverteilung betont – und so die Aufrechterhaltung einer professionellen Beziehung zwischen Berater*in und Klient*in aus derselben (nicht-deutschen) Sprachgruppe und die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen gewährleistet. Die Sprachwahl markiert – ähnlich wie eine Uniform oder eine Richterrobe – klar erkennbar die Rollen. An der (vermeintlich) geteilten natio-ethno-kulturellen Zugehörigkeit ändert sich zwar nichts, aber es findet eine symbolische Grenzziehung statt. Durch das Sprechen in der Amtssprache Deutsch positionieren die Berater*innen sich auf Seiten der staatlichen Institution und signalisieren, dass sie als deren Vertreter*innen agieren.

Vor diesem Hintergrund kann auch der Widerstand innerhalb des AMS gegen Änderungen institutioneller Sprechpraktiken interpretiert werden, vor allem in Hinblick auf die Infragestellung von Deutsch als einzig legitimer (Amts-)Sprache. So gab es beispielsweise unter Mitarbeiter*innen und Führungskräften „ganz viel Gegenwind“ (IP7, Abteilungsleiterin) gegen die Gründung eines Erstberatungszentrums für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte im Jahr 2017, in welcher explizit mehrsprachige Beratung angeboten wird. Gründe für das Beharren auf der Amtssprache Deutsch waren neben dem Misstrauen gegenüber Klient*innen auch ein Argwohn gegenüber mehrsprachigen Mitarbeiter*innen, die sich mit den Klient*innen ‚solidarisieren‘ und von der Leiterin nicht mehr kontrolliert werden könnten:

„Am Anfang hat’s gheißen, also ich hab oft ghört, mach das nicht, das ist ein … ein Himmelfahrtskommando, das kann nur schief gehen, das is ein Blödsinn, wie soll das funktionieren, die Mitarbeiterinnen werden sich solidarisieren mit den Kundinnen, die Kunden werden glauben, sie haben einen Vorteil daraus … Das wird eine Spaßabteilung werden.“ (IP7, Abteilungsleiterin)

In dieser Interviewpassage berichtet eine Führungskraft, die in die Gründung des Erstberatungszentrums involviert war, von Kolleg*innen, die das Vorhaben als zum Scheitern verurteilt sahen. Die Kommunikation in einer von Klient*in und Berater*in geteilten Minderheitensprache wurde von ihnen als Gefahr für die Würde des Amtes dargestellt und mit Kontrollverlust seitens der Institution assoziiert. Die Angst schwingt mit, dass sich dann nicht mehr Amtsperson und Klient*in gegenüberstehen, sondern zwei ‚Landsleute‘, deren (sprachlich nicht kontrollierbare) Interaktionen als potentiell subversiv und gefährlich gesehen werden.

Der wiederkehrende Topos der Vereinnahmung steht im Gegensatz zum oben dargestellten positiv besetzten Wir-Gefühl, welches durch die Verwendung einer gemeinsamen (Minderheiten-)Sprache hergestellt wird. Innerhalb des Kontinuums zwischen diesen beiden Extrempolen wählen mehrsprachige AMS-Berater*innen durchaus unterschiedliche Handlungsstrategien. Während manche gerne auf ihren Erstsprachen beraten, so beharren andere Berater*innen darauf, Deutsch zu sprechen, oft gerechtfertigt mit dem Argument „in Österreich ist halt Amtssprache Deutsch“ (IP4, Berater). Die Unterschiede in der Herstellung und Wahrung von Professionalität und Distanz sind zum Teil damit zu erklären, dass die Aushandlung einer professionellen Beziehungsebene auf der einen Seite und der Umgang mit dem Argwohn von Kolleg*innen und Vorgesetzten auf der anderen Seite manchen leichter fällt als anderen. Es zeigt sich, dass Kategorisierungen wie Gender, Ethnizität und Alter hierbei eine wichtige Rolle spielen. So erklärt beispielsweise eine junge Beraterin, deren Eltern aus Serbien migriert sind, folgendermaßen, warum sie serbischsprechenden Klient*innen gegenüber vorgibt, nur auf Deutsch beraten zu dürfen:

„Also wie gesagt, ich vermeid’s wirklich. Einfach … also von der Mentalität her ist es dann so, dass die Personen sich … bevorzugter vorkommen. Und … deswegen, das ist eigentlich der ausschlaggebende Grund, warum ich’s nicht mache. Weil … es nicht mehr Berater zu Kunde ist, sondern eher die Kunden sich dann eine Freundschaftsbasis dadurch erhoffen und quasi ‚Ja, aber … das müss ma nicht so machen‘ und solche Sachen. […] Und … ich sag immer, ich darf’s nicht. Ich darf nicht Serbisch sprechen.“ (IP15, Beraterin)

Die hier zitierte Beraterin berichtet an anderen Stellen des Interviews, aufgrund ihres Alters und Geschlechts mitunter von Klient*innen nicht in ihrer professionellen Rolle anerkannt zu werden. In dem Zitat wird erkennbar, dass sie sich mit Erwartungshaltungen konfrontiert sieht, aufgrund einer vermeintlich geteilten Zugehörigkeit, eine eingeforderte natio-ethno-kulturelle Solidarität vor das Gesetz zu stellen. Der Verweis auf ein behauptetes, de facto jedoch nicht-existierendes Verbot anderer Kommunikationssprachen und das Beharren auf Deutsch als einzig legitime Sprache in der Beratungssituation kann als sehr drastische Strategie gelesen werden, den professionellen Rahmen zu betonen. Sichtbar wird, dass sie sich beim Wechseln in eine gemeinsame Minderheitensprache nicht in der Lage sieht, die Anerkennung ihrer Rolle als Amtsperson zu gewährleisten. Sie beruft sich auf vermeintliche institutionelle Vorgaben und betont durch ihre eigene (sprachliche) Unterwerfung ihre Rolle als ‚Dienerin‘ des Gesetzes – womit sie gleichzeitig auch eine Anerkennung desselben seitens der*s Kund*in einfordert.

Deutlich wird auch, dass Berater*innen als ganze Person in die Interaktion involviert sind und individuelle Ressourcen zum Gelingen der Kommunikation einbringen müssen. Die Sprachwahl ist dabei zwar ein wichtiger, jedoch nicht einziger entscheidender Aspekt bei der Herstellung professioneller Distanz. Gefragt, ob es seitens der Institution vorgesehen sei, andere Sprachen als Deutsch in der Interaktion mit Klient*innen einzusetzen, meint etwa eine in Italien geborene und aufgewachsene Beraterin:

„Mm, genau, das is a graue Zone. Ja? Ich denke mir, das is so: Ich habe kein Problem damit. Ich bin auch fast 53, ich hab auch gewisse Lebenserfahrung, ja, ich steh dazu, ja, ich habe kein Problem. Ja? Mm, die italie- zum Beispiel die italienischen Kenntnisse einzusetzen. Ja? Und ich steh auch dazu. Und in meinen Text schreib ich auch, Beratungsgespräch auf Italienisch geführt. Ja? Und das tu ich immer, ja, wenn auf Italienisch … und das is auch so, eben ich habe kein Problem, nur ich höre immer wieder von eher jüngeren Kolleginnen […], dass sie sagen: Na das fang ich mir gar nicht an. Ja? Zum Beispiel so … ich denke mir eher … bei Bosnisch-Kroatisch, ja, das … und Türkisch. Ja? Wo die Kolleginnen natürlich das Recht haben auch, sich abzugrenzen. Ja? Wo führt hin. Und das Witzige is, wenn Italiener, Italienerinnen bei mir sind, sie sind sofort per du. Ja? Und das is eben- Ja? Und wo ich dann sofort switche, ja, und sage: Na bitte, bleiben wir, weil trotzdem die Professionalität und so weiter. Ja?“ (IP8, Beraterin)

Die zitierte Beraterin präsentiert die Kommunikation in ihrer Erstsprache als unproblematisch, da sie sich aufgrund eigener Ressourcen wie Alter und Erfahrung in der Lage sieht, das Gespräch professionell zu gestalten. Sie präsentiert sich als diejenige, die den Gestaltungsauftrag erfüllt: Sie strukturiert das Gespräch und kann auch auf Italienisch den Klient*innen klar die vorgesehene Rollenverteilung vermitteln und sich als Vertreterin der Institution positionieren. Sie räumt jedoch ein, dass Kategorisierungen wie Alter oder Ethnizität beim Aushandeln der Beziehung zwischen Berater*in und Klient*in relevant gemacht werden können. Ein wichtiger Punkt hierbei, den sie auch explizit anspricht, ist die Absenz einer eindeutigen institutionellen Regelung in Bezug auf die Sprachwahl im Beratungsgespräch. Die zitierte Beraterin nützt den so eröffneten Handlungsspielraum selbstbewusst, indem sie auch ihre Erstsprache einsetzt. Durch die Verwendung des Begriffs „graue Zone“ werden jedoch Ambivalenzen in Bezug auf die Erwünschtheit nicht-deutscher Beratungssprachen angedeutet. Auch ihre Betonung, Vorgesetzten gegenüber zu ihrer Haltung zu stehen (sie erwähnt, dass sie die Beratungssprache in der Gesprächsdokumentation vermerkt), impliziert, dass dies nicht selbstverständlich ist. Unsere Daten weisen darauf hin, dass bei der Bewältigung widersprüchlicher Anforderungen die Frage relevant ist, ob nicht-deutschsprachige Beratung formal vorgesehen oder aber eine freiwillige Zusatzleistung der Berater*innen ist und dementsprechend als persönliche Gefälligkeit wahrgenommen werden kann. So wird die Gründung des oben erwähnten Erstberatungszentrums, in welcher explizit mehrsprachige Beratung angeboten wird, retrospektiv als Erfolgsgeschichte dargestellt. Zwar sehen sich auch Berater*innen, die in diesem Erstberatungszentrum mit Geflüchteten zusammenarbeiten, Herausforderungen gegenüber, wenn es darum geht, eine professionelle Ebene herzustellen. Sie beklagen beispielsweise ein Verschwimmen von Zuständigkeiten sowie diesbezüglich falsche Vorstellungen der Klient*innen. Da nicht-deutschsprachige Beratung jedoch in dieser Abteilung formell vorgesehen ist und daher nicht als „Goodwill“ (IP3, Beraterin und IP7, Abteilungsleiterin) der Berater*innen gedeutet werden kann, wird nicht der Einsatz anderer Sprachen als Zeichen dafür gesehen, dass die Orientierung am Einzelfall über die Orientierung am Allgemeinwohl gestellt wird. Vielmehr wird in dieser Abteilung die Aushandlung der Beziehungsebene selbst als zentrale Herausforderung begriffen und den Mitarbeiter*innen werden entsprechende Unterstützungsstrukturen (wie etwa regelmäßige Supervisionen) zur Verfügung gestellt.

4.3 Machtrelationen im Beratungsgespräch: Irritationspotentiale im mehrsprachigen Kontext

Die bisherigen Ausführungen haben illustriert, dass verschiedene Humandifferenzierungskategorien in der Aushandlung der Arbeitsbeziehung relevant gemacht werden (können). Mit dem Ausmaß der Beherrschung der gewählten Verkehrssprache kommt im mehrsprachigen Kontext eine zusätzliche Kategorie hinzu, die im institutionellen Kontext erwartbare Machtverhältnisse potentiell irritieren kann.

Vorrangig verstärken (auch zugeschriebene) Unterschiede in der Kenntnis der legitimen (Amts-)Sprache Deutsch die existierenden Machtasymmetrien. So werden die durch geringe Deutschkenntnisse ‚sprachlos‘ gemachten Klient*innen von Berater*innen als leichter kontrollierbar wahrgenommen, wie folgende Interviewpassage anschaulich illustriert:

„wo es dann halt leichter ist mit jemandem zu arbeiten, der geringere Deutschkenntnisse hat. […] Weil die, also das is mein Empfinden, dass die einfach dann sagen: ‚Ok, ich mach alles so, wie die es wollen, nur ich möchte keine Probleme haben.‘ Genau aus dem Grund, weil sie der Sprache nicht mächtig sind, weil sie nicht wissen vielleicht, wie … wo kann ich mich hinwenden … wenn ich mich jetzt irgendwie ungerecht behandelt fühle. Das is halt meine Vermutung, dass das halt so ist. Die schauen, soll alles nur passen, nur keine Komplikationen und solche Sachen.“ (IP15, Beraterin)

Die zitierte Beraterin macht deutlich, dass sie bei Klient*innen mit geringen Deutschkenntnissen weniger Widerstand und eine geringere Wahrscheinlichkeit von Beschwerden erwartet. Die Machtasymmetrie zwischen Berater*in und Klient*in wird durch Unterschiede in den Kenntnissen der Amtssprache verstärkt. Das Zitat bringt mangelnde Deutschkenntnisse in Zusammenhang mit fehlendem Zugang zu Informationen und Unterstützung im Fall von (wahrgenommener) institutioneller oder individueller Willkür. Die Vulnerabilität der ‚sprachlos‘ gemachten Klient*innen wird so thematisiert, jedoch nicht problematisiert. Vielmehr wird hier die ‚gute Kundin‘ (Weinbach 2014) als diejenige definiert, die macht, was die Beraterin will, weil sie nicht anders kann.

Im Umkehrschluss zeigt sich, dass die Verwendung anderer Sprachen neben oder statt Deutsch als potentiell gefährlich für etablierte Machtrelationen erlebt wird. So artikuliert beispielsweise eine Beraterin ihre generelle Skepsis gegenüber (zu viel) Kommunikation zwischen Klient*in und Begleitperson in einer anderen Sprache während eines Termins folgendermaßen:

„Wenn sie die ganze Zeit in der Fremdsprache miteinander reden, dann würd ich schon auch sagen: Können wir bitte hier drinnen Deutsch reden, können Sie das nachher besprechen? Und wir bleiben hier bei Deutsch. Weil’s unangenehm is. Ich weiß ja nicht, wird da jetzt geschimpft oder wird irgendwelche Freizeitgestaltung besprochen oder ist das wichtig? Das kann ich ja nicht wissen. Und dann, das unterbinde ich dann schon. Auch aus Zeitmangel.“ (IP3, Beraterin)

Die Beraterin berichtet, dass sie im Beratungsraum die Amtssprache Deutsch als vorrangiges Kommunikationsmittel einfordert. Nur so sieht sie sich in der Lage, ihrem Gestaltungsauftrag im Gespräch nachkommen zu können und inakzeptables Verhalten wie das Tätigen abfälliger Äußerungen oder den Missbrauch der Kommunikationssituation für inadäquate Themen zu unterbinden. Freilich scheint die Vorstellung absurd, dass Kund*innen vor der Beraterin Freizeitgestaltung besprechen würden, und wirkt, wie auch das Einräumen von pragmatischen Gründen (begrenzte Zeitressourcen), wie ein vorgeschobenes Argument. In dieser Passage erkennbar ist eine Angst vor Exklusion und Kontrollverlust über das Gesprochene sowie vor neuen Machtasymmetrien, die im Mikrokosmos des Beratungszimmers durch die Umkehr sprachlicher Mehr- und Minderheitenverhältnisse entstehen könnten. Die Beraterin fordert ein, dass die im Beratungszimmer gesprochene Sprache eine ist, derer sie mächtig ist, damit sie als „legitime Sprecherin“ agieren und die Kontrolle behalten kann.

Ein weiteres Moment der Irritation von Machtbeziehungen entsteht, wenn Berater*innen in eine Sprache wechseln, die sie weniger gut beherrschen als der bzw. die Klient*in. Wie eingangs ausgeführt ist das Gros der sprachbezogenen Kommunikationsschwierigkeiten von Berater*innen im Klient*innenkontakt ad hoc selbst zu bewältigen. Die häufigste Strategie, die dabei beschrieben wird, ist der Rückgriff auf individuelle Sprachkompetenzen, zumeist Englisch als Lingua Franca. Berater*innen erfahren die Kommunikation auf Englisch jedoch mitunter als Belastung, wenn sie sich aufgrund als unzureichend eingeschätzter eigener Sprachkenntnisse unwohl fühlen. Eine Beraterin (IP19) bezeichnet beispielsweise ihre Englischkenntnisse als „grottenschlecht“ und berichtet, dass ihr in Beratungsgesprächen auf Englisch oft Wörter fehlen. Sie spricht ein gewisses Schamgefühl an, das sie empfindet, wenn Klient*innen diese Sprache „perfekt“ beherrschen:

„also mir ist es dann oft peinlich, wenn ich da sitze, vor mir … Also es war mir wirklich letztes Mal peinlich, da ist ein junger Syrer vor mir gesessen und der spricht perfekt Englisch und ich versuch dem da was zu erklären und ich bring das nicht heraus, was ich meine.“ (IP19, Beraterin)

Erkennbar in dieser Interviewpassage werden Machtrelationen, die nicht der am AMS gewohnten (Ungleich-)Verteilung sprachlicher Ressourcen entsprechen und dadurch etablierte Hierarchien irritieren: Während die betroffene AMS-Beraterin in ihrer Rolle als Vertreterin der Institution, an die sich ihr Gesprächspartner als Antragsteller wendet, in der Beratungssituation eigentlich die machtvollere Position einnimmt, so wendet sich diese Hierarchie zeitweise, indem sie sich (aufgrund ihrer als unzureichend wahrgenommenen Kenntnissen in der legitimen Lingua Franca) ihrem Gesprächspartner unterlegen fühlt.[8]

5 Diskussion

Unsere Analysen der in den Interviews generierten Narrationen nehmen Wahrnehmungen und Deutungen in den Fokus, auf die AMS-Berater*innen in ihren Schilderungen von kommunikativen Handlungen und Beratungssituationen im heterolingualen Kontext Bezug nehmen. Die dabei entwickelten Erkenntnisse stimmen mit bisherigen Studien überein, dass die Beziehung zwischen Berater*in und Klient*in als eine asymmetrische zu verstehen ist, die jedoch einer beständigen kooperativen Herstellung bedarf und von einem breiten Spektrum an kommunikativen Praktiken charakterisiert ist. In den hier analysierten Interviewdaten wurde deutlich, dass es in der Arbeit von AMS-Berater*innen stets um ein Austarieren widersprüchlicher Handlungsorientierungen und -möglichkeiten geht. Dabei beruhen Dilemmata auf dem Ermessensspielraum der Street-level Bureaucrats, den sie zum Erfüllen ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen, um allgemeine Vorgaben auf individuelle Fälle und Interaktionen anzuwenden (Lipsky 1980). Am konkreten Fall des AMS Wien lässt sich erkennen, dass diese Beziehungsarbeit mit Herausforderungen und Paradoxien verbunden ist, welche im Kontext migrationsgesellschaftlicher Mehrsprachigkeit (sowie finanzieller und personeller Ressourcenknappheit) verschärft auftreten können und zusätzliche Dimensionen aufweisen. Zugleich wurde deutlich, dass die organisationalen Richtlinien auch in Bezug auf sprachliche Praktiken Handlungsspielräume offen lassen, deren individuelle Ausgestaltung folgenreich für die Interaktion zwischen Berater*in und Klient*in ist.

Unsere Analysen zeigen, dass in der Bezugnahme auf die institutionelle Kommunikationssituation im mehrsprachigen Kontext verschiedene Funktionen von Sprache relevant gemacht werden: Sprache als Kommunikationsmedium, als Marker von Zugehörigkeiten und als symbolisches Kapital.

Zunächst ist Sprache ein Kommunikationsmedium, mit dem Inhalte vermittelt werden. Im heterolingualen Kontext hat die Tatsache, dass durch die mögliche Existenz von sprachlichen Barrieren diese Verständigungsfunktion nicht als gesichert angenommen werden kann, Einfluss auf die Aushandlung der Arbeitsbeziehung. Idealisierende Unterstellungen wie wechselseitiges Verstehen (Schütze 2016: 254) sind hier problematisch, weshalb es für Berater*innen mitunter schwierig sein kann, einzuschätzen, inwieweit (Bereitschaft zur) Kooperation besteht. Eine Grundanforderung in der Beziehungsarbeit wird so verkompliziert. Dies ist umso schwerwiegender als eine arbeitsfähige Beziehung nicht „einmal zu Beginn des Hilfeprozesses hergestellt“ wird, sondern es „einer kontinuierlichen, situations- wie fallbezogenen Arbeit bedarf, um die grundsätzliche Bearbeitbarkeit des Falls zu sichern“ (Böhringer et al. 2012: 247). Ein zusätzlicher Aspekt, den es hier in der Interaktion zwischen Berater*in und Klient*in zu beachten gilt, ist, dass es nicht nur um sprachliches Verstehen, sondern auch ein Verstehen des Systems geht. Ludwig-Mayerhofer et al. (2009: 271 f.) führen den Begriff des verwaltungsbezogenen kulturellen Kapitals ein, um ein Verständnis für die impliziten Standards der Arbeitsverwaltung zu beschreiben, das sich zwar nicht mit den formalen Qualifikationen der Klient*innen deckt, aber für die Handlungsfähigkeit in der Interaktion bedeutsam ist. Im heterolingualen Kontext kann ein Zusammenfall von sprachlichen und systembezogenen Verständnisschwierigkeiten den Aufbau einer Kooperationsbeziehung in besonderem Maße erschweren und die Handlungsfähigkeit von Berater*in und Klient*in gleichermaßen einschränken.

Neben Kommunikationsmedium ist Sprache als Fokus persönlicher und kollektiver Identität (Brubaker 2014: 6) auch ein Marker von Humandifferenzierung: Das Sprechen einer gemeinsamen Sprache wird von AMS-Berater*innen oft als Zeichen geteilter Zugehörigkeit zu einer ethno-natio-kulturellen Gemeinschaft gedeutet. Dies kann eine Ressource darstellen (beim Aufbau einer Kooperationsbeziehung), bei der Aushandlung von Berater*innen- und Klient*innenrollen aber auch problematisiert werden, wie bei der Analyse der Schilderungen von Beratungssituationen deutlich wird. Zurückführbar ist dies auf eine grundlegende Paradoxie des professionellen Handelns, die in einer gewissen empathischen Einlassung auf den Klienten bzw. die Klientin einerseits und der Notwendigkeit zu analytischer Distanz andererseits besteht (Schütze 2021: 238). Es geht dabei um die Aushandlung von Klient*innen- und Berater*innen-Rolle, um die Herstellung einer persönlichen Beziehung einerseits und die Einhaltung professioneller Grenzen andererseits – also um eine zugleich diffuse und spezifische Beziehung (Oevermann 1996). Wie oben beschrieben, deuten Berater*innen den Einsatz von Sprachen hier strategisch, um Nähe oder Distanz herzustellen, um das Gegenüber auf emotionaler Ebene zu erreichen, aber auch klare Grenzlinien zu ziehen. Die vorliegenden Analysen verweisen ähnlich wie die Studie von Penz et al. (2017) auf die affektive Dimension der Tätigkeit von AMS-Berater*innen. So kann etwa auf eine gemeinsame (Erst-)Sprache zurückgegriffen werden, um Vertrautheit zu schaffen und ein natio-ethno-kulturelles „Wir“-Gefühl (Mecheril 2003) zu stärken, was einem kooperativen Arbeitsbündnis zuträglich ist. Ähnlichkeiten zeigen sich hier zu empirischen Forschungen mit Lehrkräften, die migrationsspezifische Erfahrungen (etwa mehrsprachiges Aufwachsen) beim Beziehungsaufbau zu Lernenden und zur Konfliktmediation bewusst einsetzen (Georgi 2015: 329–30). Zugleich stehen mehrsprachig aufgewachsene Berater*innen jedoch auch – wie in 4.3 ausgeführt – aufgrund von (unterstellten) Loyalitätskonflikten vor spezifischen Herausforderungen bei der Vermittlung zwischen der „Autonomie des Einzelfalls“ und dem Allgemeinwohl, „empirisch verkörpert im Gesetz“ (Ludwig-Mayerhofer et al. 2009: 291). Deutlich wird dabei, dass auch in Bezug auf das Grunddilemma, ein adäquates Maß an Nähe und Distanz zu finden, im heterolingualen Kontext neue Dimensionen hinzukommen und etwa die Wahl der Sprache eine Erweiterung des Handlungsspielraums bei der gemeinsamen Gestaltung der professionellen Beziehung darstellt, sowohl seitens der Klient*innen als auch seitens der Street-level Bureaucrats. Parallelen finden sich hier zu Böhringer at al. (vgl. 2012: 241), die aufzeigen, dass das Besondere der institutionellen Kommunikation in Jobcentern darin besteht, keinem einheitlichen Schema zu folgen, sondern zwischen amtlich und informell beziehungsorientiert zu changieren.

Zuletzt hat Sprache auch durch ihre soziale Funktion (Bourdieu 1982) Auswirkungen auf die Asymmetrien in der Beziehung zwischen Berater*in und Klient*in: Sprachkenntnisse der im Beratungszimmer gesprochenen Sprache werden von unseren Gesprächspartner*innen als symbolisches Kapital bei der Positionierung im bürokratischen Feld wahrgenommen. Berater*innen können ihre überlegenen Kenntnisse der legitimen Sprache heranziehen, um eine hierarchisch höhere Position zu betonen: Dabei können sie das durch die Unterscheidung von legitimen und illegitimen Sprecher*innen entstehende Machtgefälle nutzen, indem sie Klient*innen verweigern, dieses durch das Ausweichen auf eine andere gemeinsame (Erst-)Sprache zu umgehen. Durch die Ausübung symbolischer Gewalt kann Sprache eine exkludierende Funktion zukommen (Bourdieu 1982): Sprecher*innen, welche die ‚legitime‘ Sprache der eigenen Einschätzung sowie Fremdeinschätzung zufolge nur ungenügend beherrschen, tendieren in der Wahrnehmung von Berater*innen dazu, sich nicht berechtigt bzw. befähigt genug zu fühlen, in offiziellen Kontexten zu (wider-)sprechen, was sie beispielsweise bei der Einforderung ihrer Sozialrechte behindert. Dies kann interaktive Abkürzungsprozesse ermöglichen, wie Böhringer et al. (2012: 243) sie beschreiben: „Besonders deutlich wird die Asymmetrie durch die institutionenspezifischen Positionen, wenn den Kunden klar gemacht wird, dass sie eigentlich über keinen Entscheidungsspielraum verfügen, sondern nur die Möglichkeit haben, der Anordnung zu folgen oder sich dagegen aufzulehnen – und die Konsequenzen dafür zu tragen.“ Wie in 4.3 beschrieben, kann solch eine Situation durch Unterschiede in sprachlichen Ressourcen zusätzlich verstärkt werden, erwartbare und etablierte Machtasymmetrien können im heterolingualen Sprachkontext jedoch auch irritiert werden. Während AMS-Berater*innen in ihrer Rolle als Vertreter*innen der Institution eigentlich die machtvollere Position einnehmen, so kann sich die Wahrnehmung dieser Hierarchie zeitweise wenden, entweder durch die oben beschriebene punktuelle Umkehr von sprachlichen Mehr- und Minderheiten-Verhältnissen oder indem sie sich in der konkreten Gesprächssituation als ‚illegitime‘ Sprecher*innen empfinden und damit gegenüber einer*m (vermeintlich) ‚legitimen‘ Sprecher*in einen Machtverlust wahrnehmen.

6 Conclusio

Sprache und Kommunikation, so zeigt sich in der Analyse, ist mehr als eine Aneinanderreihung von Worten und Informationen – ‚more than words‘. Denn Sprechen findet immer in einem spezifischen sozialen Kontext statt, der von Machtrelationen geprägt ist. Folglich beeinflusst die Art, wie auf welcher Sprache mit wem gesprochen wird, die Beziehung zwischen Berater*innen und Klient*innen entscheidend. Die beschriebenen Dilemmata und Paradoxien, denen sich Street-level Bureaucrats in ihrer täglichen Arbeit mit Klient*innen gegenübersehen, sind nicht grundsätzlich lös- oder aufhebbar. Sie sind ein konstitutives Element der professionellen Beziehungsarbeit – entscheidend ist der Umgang damit. Wie sich dieser gestaltet, hängt u. a. von den Situations- und Organisationsrahmen, von politisch-gesellschaftlichen und organisationsinternen Diskursen sowie heteronomen Systembedingungen ab (Schütze 2021: 245–46). Unsere Analysen verweisen deutlich auf die Wichtigkeit einer expliziten und kritischen Auseinandersetzung mit diesen Handlungsproblemen – insbesondere im heterolingualen Kontext. Migrationsbedingte (sprachliche) Diversität betont die Zentralität der Beziehungsarbeit in der Tätigkeit von AMS-Berater*innen und zugleich trägt der heterolinguale Kontext dazu bei, dass dieser Aspekt ihrer Arbeit verschleiert bzw. verdrängt wird, indem auf „Sprachprobleme“ verwiesen und so das Problem ver- und auf Individuen abgeschoben wird, statt strukturell bearbeitet zu werden (indem beispielsweise unterstützende Maßnahmen wie Supervision vorgesehen sind). Die organisationsinterne Aushandlung von Sprechpraktiken und -regulierungen ist in breitere Machtverhältnisse eingebettet und von gesellschaftlichen Diskursen beeinflusst. In diesem Sinne hat der vorliegende Artikel zum Ziel, einen Beitrag zum Verständnis des notwendig politischen Charakters von Sprechpraktiken bzw. -regimen in öffentlichen Organisationen zu leisten. Dieser ist insbesondere im Kontext migrationsbedingter gesellschaftlicher Mehrsprachigkeit von hoher Relevanz und bedarf vertiefender und vergleichender Forschung. Abschließend gilt es daher, die Wichtigkeit von weiteren Studien zu unterstreichen, die den Umgang mit sprachlicher Diversität in verschiedenen Organisationen aus der Perspektive unterschiedlicher Akteur*innen erforschen.

About the authors

Clara Holzinger

Clara Holzinger, geb. 1987 in Wien. Studium der Geschichte in Paris, Studium der Soziologie und Deutsch als Fremd- und Zweitsprache in Wien. Seit 2016 wissenschaftliche Mitarbeiterin und Lektorin an der Universität Wien.

Forschungsschwerpunkte: Migration, Sprache, soziale Ungleichheiten.

‘We Don’t Worry That Much about Language’: Street-Level Bureaucracy in the Context of Linguistic Diversity. Journal of Ethnic and Migration Studies 46(9): 1792–1808 (2020).

Anna-Katharina Draxl

Anna-Katharina Draxl, geb. 1986 in Graz. Studium der Kultur- und Sozialanthropologie sowie Deutsch als Fremd- und Zweitsprache in Wien. Seit 2017 wissenschaftliche Projektmitarbeiterin an der Universität Wien.

Forschungsschwerpunkte: Bildung, Arbeit und Institutionen im Kontext von Migration und sprachlicher Diversität.

Beforschte Positionierungen, positionierende Forschung. S. 165–183 in: A. Wegner & İ. Dirim (Hrsg.), Normative Grundlagen und reflexive Verortungen im Feld DaF und DaZ. Opladen; Berlin; Toronto: Budrich UniPress (2018, mit C. Holzinger).

Literatur

Alaggia, R., S. Maiter & A. Jenney, 2017: In Whose Words? Struggles and Strategies of Service Providers Working with Immigrant Clients with Limited Language Abilities in the Violence against Women Sector and Child Protection Services. Child & Family Social Work 22: 472–481.10.1111/cfs.12266Search in Google Scholar

AMS (Arbeitsmarkt Service), 2019: Geschäftsbericht AMS Wien. Abgerufen am 17.02.2021 unter https://www.ams.at/organisation/geschaeftsberichte/geschaeftsbericht-wien-2019/der-wiener-arbeitsmarkt-2019.Search in Google Scholar

BaliCore, 2021: Online-Datenbankabfragesystem von Arbeitsmarktinformationen des Bundesministeriums für Arbeit. Abgerufen am 18.02.2021 unter https://www.dnet.at/bali/Query_v2.aspx.Search in Google Scholar

Bernstein, B., 1977: Class, Codes and Control. London: Routledge & Kegan.Search in Google Scholar

Böhringer, D., U. Karl, H. Müller, W. Schröer & S. Wolff, 2012: Den Fall bearbeitbar halten. Opladen: Barbara Budrich.10.2307/j.ctvddzz5gSearch in Google Scholar

Bourdieu, P., 1982: Ce que parler veut dire: L’économie des échanges linguistiques. Paris: Fayard.Search in Google Scholar

Bourdieu, P., 2014: Über den Staat. Vorlesungen am Collège de France 1989–1992. Berlin: Suhrkamp.Search in Google Scholar

Brodkin, E.Z., 2013: Work and the Welfare State: Street-Level Organizations and Workfare Politics. Washington: Georgetown University Press.Search in Google Scholar

Brubaker, R., 2014: Linguistic and Religious Pluralism: Between Difference and Inequality. Journal of Ethnic and Migration Studies 41: 3–32.10.1080/1369183X.2014.925391Search in Google Scholar

Busch, B., 2009: Local Actors in Promoting Multilingualism. S. 129–51 in: G. Hogan-Brun, C. Mar-Molinero & P. Stevenson (Hrsg.), Discourses on Language and Integration: Critical Perspectives on Language Testing Regimes in Europe. Amsterdam: Benjamins.10.1075/dapsac.33.11busSearch in Google Scholar

Canagarajah, S., 2017: The Nexus of Migration and Language. The Emergence of a Disciplinary Space. S. 1–28 in: S. Canagarajah (Hrsg.), The Routledge Handbook of Migration and Language. London: Routledge.10.4324/9781315754512-1Search in Google Scholar

Charmaz, K., 2014: Constructing Grounded Theory. London: Sage.Search in Google Scholar

Collins, J. & S. Slembrouck, 2006: “You Don’t Know What They Translate”: Language Contact, Institutional Procedure, and Literacy Practice in Neighborhood Health Clinics in Urban Flanders. Journal of Linguistic Anthropology 16: 249–68.10.1525/jlin.2006.16.2.249Search in Google Scholar

Coulmas, F., 2005: Changing Language Regimes in Globalizing Environments. International Journal of the Sociology of Language 175: 3–15.10.1515/ijsl.2005.2005.175-176.3Search in Google Scholar

Dirim, İ., 2015: Umgang mit migrationsbedingter Mehrsprachigkeit in der schulischen Bildung. S. 25–48 in: R. Leiprecht & A. Steinbach (Hrsg.), Schule in der Migrationsgesellschaft. Bd. II: Sprache – Rassismus – Professionalität. Schwalbach am Taunus: Debus Pädagogik.Search in Google Scholar

Dizdar, D., 2021: Translation als Katalysator von Humandifferenzierung. Eine translationswissenschaftliche Bestandsaufnahme. S. 135–59 in: D. Dizdar, S. Hirschauer, J. Paulmann & G. Schabacher (Hrsg.), Humandifferenzierung: Disziplinäre Perspektiven und Sondierungen. Weilerswist: Velbrück Wissenschaft.10.5771/9783748911364-133Search in Google Scholar

Duchêne, A., M. Moyer & C. Roberts, 2013: Introduction: Recasting Institutions and Work in Multilingual and Transnational Spaces. S. 1–21 in: A. Duchêne, M. Moyer & C. Roberts (Hrsg.), Language, Migration and Social Inequalities: A Critical Sociolinguistic Perspective on Institutions and Work. Bristol: Multilingual Matters.10.21832/9781783091010-002Search in Google Scholar

Foroutan, N., 2019: Die postmigrantische Gesellschaft. Ein Versprechen der pluralen Demokratie. Bielefeld: transcript.10.1515/9783839442630Search in Google Scholar

Froschauer, U., 2012: Organisationen in Bewegung. Wien: Facultas WUV.Search in Google Scholar

Georgi, V.B., 2015: Selbstwirksamkeitserwartungen von Lehrkräften mit Migrationsgeschichte im Umgang mit migrationsbedingter Heterogenität. S. 313–34 in: R. Leiprecht & A. Steinbach (Hrsg.), Schule in der Migrationsgesellschaft. Bd. II: Sprache – Rassismus – Professionalität. Schwalbach am Taunus: Debus Pädagogik.Search in Google Scholar

Gogolin, I., 1994: Der monolinguale Habitus der multilingualen Schule. Münster: Waxmann.10.31244/9783830970989Search in Google Scholar

Gomolla, M., 2011: lnstitutionelle Diskriminierung: Rechtliche und politische Hintergründe, Forschungsergebnisse und Interventionsmöglichkeiten im Praxisfeld Schule. S. 181–95 in: U. Neumann & J. Schneider (Hrsg.), Schule mit Migrationshintergrund. Münster: Waxmann.Search in Google Scholar

Gomolla, M. & F.-O. Radtke, 2009: Institutionelle Diskriminierung. Wiesbaden: VS10.1007/978-3-531-91577-7Search in Google Scholar

Heller, M., 2007: Bilingualism as Ideology and Practice. S. 1–22 in: M. Heller (Hrsg.), Bilingualism: A Social Approach. London: Palgrave Macmillan UK.10.1057/9780230596047_1Search in Google Scholar

Hirschauer, S., 2021: Menschen unterscheiden. Grundlinien einer Theorie der Humandifferenzierung. Zeitschrift für Soziologie 50: 155–74.10.1515/zfsoz-2021-0012Search in Google Scholar

Hochschild, A.R., 1990: Das gekaufte Herz: zur Kommerzialisierung der Gefühle. Frankfurt am Main: Campus.Search in Google Scholar

Hoffmann-Riem, C., 1980: Die Sozialforschung einer interpretativen Soziologie – Der Datengewinn. Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 32: 339–72.Search in Google Scholar

Holzinger, C., 2019: „wir streben schon in erster Linie an, dass man mit uns Deutsch spricht“. Zum institutionellen Umgang mit gesellschaftlicher Mehrsprachigkeit am Beispiel des österreichischen Arbeitsmarktservice. Masterarbeit, Universität Wien.Search in Google Scholar

Holzinger, C., 2020: ‘We Don’t Worry That Much about Language’: Street-Level Bureaucracy in the Context of Linguistic Diversity. Journal of Ethnic and Migration Studies 46: 1792–1808. https://doi.org/10.1080/1369183X.2019.1610365.10.1080/1369183X.2019.1610365Search in Google Scholar

Holzinger, C. & A.-K. Draxl, 2022: Amtssprache Deutsch? Öffentliche Organisationen zwischen gesellschaftlicher Mehrsprachigkeit und monlingualer Orientierung. S. 211–30 in: W. Sievers, R. Bauböck, I. Josipovic, D. Karabegović, & K. Shinozaki (Hrsg.), Jenseits der Migrantologie: Aktuelle Herausforderungen und neue Perspektiven der Migrationsforschung. Wien: Verlag der Österr. Akademie der Wissenschaften. http://www.austriaca.at/0xc1aa5576_0x003dae11.pdf.Search in Google Scholar

Joas, H. & W. Knöbl, 2013: Sozialtheorie. Zwanzig Einführende Vorlesungen. Frankfurt am Main: Suhrkamp.Search in Google Scholar

Junge, F. & A. Schwarze, 2013: Sprach- und Integrationsmittlung: Ein praxisbewährtes Instrument zum Umgang mit sprachlicher und kultureller Vielfalt (nicht nur) im Krankenhaus. S. 367–82 in: R.B. Bouncken, M.A. Pfannstiel & A.J. Reuschl (Hrsg.), Dienstleistungsmanagement im Krankenhaus I: Prozesse, Produktivität und Diversität. Wiesbaden: Springer VS.10.1007/978-3-658-00873-4_18Search in Google Scholar

Klemm, M., 2020: Sprachsoziologie revisited: von der Machtkritik zurück zur Sprache als Lebensform? Soziologische Revue 43: 55–63.10.1515/srsr-2020-0007Search in Google Scholar

Kriz, K. & M. Skivenes, 2010: Lost in Translation: How Child Welfare Workers in Norway and England Experience Language Difficulties When Working with Minority Ethnic Families. British Journal of Social Work 40: 1353–1367.10.1093/bjsw/bcp036Search in Google Scholar

Krzyżanowski, M. & R. Wodak, 2008: The Politics of Exclusion. Debating Migration in Austria. New Brunswic: Transaction.Search in Google Scholar

Labov, W., 1977: Language in the Inner City. Oxford: Blackwell.Search in Google Scholar

Lessenich, S., 2015: Die Neuerfindung des Sozialen: Der Sozialstaat im flexiblen Kapitalismus. Bielefeld: Transcript.10.14361/9783839407462Search in Google Scholar

Lipsky, M., 1980: Street-Level Bureaucracy. New York: Russell Sage Foundation.Search in Google Scholar

Maiter, S., R. Alaggia, A. Chan & B. Leslie, 2017: Trial and Error: Attending to Language Barriers in Child Welfare Service Provision from the Perspective of Frontline Workers. Child & Family Social Work 22: 165–174.10.1111/cfs.12214Search in Google Scholar

Ludwig-Mayerhofer, W., O. Behrend & A. Sondermann, 2009: Auf der Suche nach der verlorenen Arbeit: Arbeitslose und Arbeitsvermittler im neuen Arbeitsmarktregime. Konstanz: UVK Verlag.Search in Google Scholar

Mecheril, P., 2003: Prekäre Verhältnisse. Über natio-ethno-kulturelle (Mehrfach-)Zugehörigkeit. Münster: Waxmann.Search in Google Scholar

Moyer, M., 2013: Language as a Resource. Migrant Agency, Positioning and Resistance in a Health Care Clinic. S. 196–224 in: C. Roberts, M. Moyer & A. Duchêne (Hrsg.), Language, Migration and Social Inequalities: A Critical Sociolinguistic Perspective on Institutions and Work. Bristol: Multilingual Matters.10.21832/9781783091010-010Search in Google Scholar

Novak-Zezula, S., B. Schulze, U. Karl-Trummer, K. Krajic & J. M. Pelikan, 2005: Improving Interpreting in Clinical Communication: Models of Feasible Practice from the European Project ‘Migrant-Friendly Hospitals’. Diversity in Health & Social Care 2: 223–232.Search in Google Scholar

Oevermann, U., 1996: Theoretische Skizze einer revidierten Theorie professionalisierten Handelns. S. 70–182 in: A. Combe & W. Helsper (Hrsg.), Pädagogische Professionalität. Frankfurt am Main: Suhrkamp.Search in Google Scholar

Otheguy, R., O. García & W. Reid, 2015: Clarifying Translanguaging and Deconstructing Named Languages: A Perspective from Linguistics. Applied Linguistics Review 6: 281–307.10.1515/applirev-2015-0014Search in Google Scholar

Park, J. S.-Y. & L. Wee, 2017: Nation-State, Transnationalism and Language. S. 47–62 in: S. Canagarajah (Hrsg.), The Routledge Handbook of Migration and Language. London: Routledge.10.4324/9781315754512-3Search in Google Scholar

Penz, O., M. Gaitsch, B. Glinsner, J. Hofbauer & B. Sauer, 2017: Affektive Gouvernementalität: Beratung von Arbeitssuchenden im Ländervergleich. S. 185–210 in: F. Sowa & R. Staples (Hrsg.), Beratung und Vermittlung im Wohlfahrtsstaat. Baden-Baden: Nomos.10.5771/9783845282732-184Search in Google Scholar

Penz, O. & B. Sauer, 2016: Affektives Kapital: die Ökonomisierung der Gefühle im Arbeitsleben. Frankfurt am Main/New York: Campus.Search in Google Scholar

Piller, I., 2016: Linguistic Diversity and Social Justice. Oxford: Oxford University Press.10.1093/acprof:oso/9780199937240.001.0001Search in Google Scholar

Piller, I. & K. Takahashi, 2011: Linguistic Diversity and Social Inclusion. International Journal of Bilingual Education 14: 371–381.10.1080/13670050.2011.573062Search in Google Scholar

Ratzmann, N., 2018: Gleichberechtigt – und diskriminiert. Für EU-Bürger gibt es Zugangsbarrieren zur deutschen Grundsicherung. WZ Mitteilungen 159: 41–43.Search in Google Scholar

Sabaté Dalmau, M., M.R. Garrido Sardà & E. Codó, 2017: Language-Mediated Services for Migrants. Monolingualist Institutional Regimes and Translinguistic User Practices. S. 558–76 in: S. Canagarajah (Hrsg.), The Routledge Handbook of Migration and Language. London: Routledge.10.4324/9781315754512-32Search in Google Scholar

Scheibelhofer, E., 2008: Combining Narration-Based Interviews with Topical Interviews: Methodological Reflections on Research Practices. International Journal of Social Research Methodology 11: 403–416.10.1080/13645570701401370Search in Google Scholar

Scheibelhofer, E., C. Holzinger, & E.N. Regös, 2020: Navigating the Labyrinths of Transnational Social Security: Experiences and Meaning-making Processes of EU Migrants When Accessing and Porting Social Rights. S. 91–112 in: A. Amelina, E. Carmel, A. Runfors, & E. Scheibelhofer (Hrsg.), Boundaries of European Social Citizenship: EU Citizens’ Transnational Social Security in Regulations, Discourses and Experiences. London: Routledge.10.4324/9780429285318-5Search in Google Scholar

Scheibelhofer, E., C., Holzinger, & A.-K. Draxl, 2021: Linguistic Diversity as a Challenge for Street-Level Bureaucrats in a Monolingually-Oriented Organisation. Social Inclusion 9: 24–34.10.17645/si.v9i1.3520Search in Google Scholar

Schröder, A., 2013: Beziehungsarbeit. S. 427–31 in: U. Deinet & B. Sturzenhecker (Hrsg.), Handbuch Offene Kinder- und Jugendarbeit. Wiesbaden: VS.10.1007/978-3-531-18921-5_51Search in Google Scholar

Schulze, E. & E. Yildiz, 2009: Zur Gestaltung von Bildung in der Migrationsgesellschaft. Von der Interkulturellen zu einer alltagsweltorientierten Bildung. S. 247–64 in: İ. Dirim & P. Mecheril (Hrsg.), Migration und Bildung. Soziologische und erziehungswissenschaftliche Schlaglichter. Münster: Waxmann.Search in Google Scholar

Schütze, F., 2016: Schwierigkeiten bei der Arbeit und Paradoxien des professionellen Handelns: Ein grundlagentheoretischer Aufriß. S. 241–81 in: F. Schütze, W. Fiedler & H.-H. Krüger (Hrsg.), Sozialwissenschaftliche Prozessanalyse: Grundlagen der qualitativen Sozialforschung. Leverkusen-Opladen: Barbara Budrich.10.2307/j.ctvdf09cn.12Search in Google Scholar

Schütze, F., 2021: Professionalität und Professionalisierung in pädagogischen Handlungsfeldern: Soziale Arbeit. Opladen: Barbara Budrich UTB.10.36198/9783838554624Search in Google Scholar

Soderstrom, S., 2014: Lost in Translation? Communication Challenges in Minority Families’ and Healthcare Workers’ Interactions. Disability & Society 29: 807–820.10.1080/09687599.2013.848783Search in Google Scholar

Soysal, Y.N., 2012: Citizenship, Immigration, and the European Social Project: Rights and Obligations of Individuality. The British Journal of Sociology 63: 1–21.10.1111/j.1468-4446.2011.01404.xSearch in Google Scholar

Statistik Austria, 2019: Statistisches Jahrbuch Österreichs 2020. Wien: Verlag Österreich GmbH.Search in Google Scholar

Steinbach, A., 2015: Forschung zu Sichtweisen von Lehrpersonen im Kontext der Schule in der Migrationsgesellschaft. Zur Konstruktion einer schulischen ‚Nicht-Pasung’ von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. S. 335–67 in: R. Leiprecht & A. Steinbach (Hrsg.), Schule in der Migrationsgesellschaft. Bd. II: Sprache – Rassismus – Professionalität. Schwalbach am Taunus: Debus Pädagogik.Search in Google Scholar

Trummer, U., 2013: Diversität am Arbeitsplatz Krankenhaus: Hemmschuh und Chance. S. 327–43 in: R.B. Bouncken, M.A. Pfannstiel & A.J. Reuschl (Hrsg.), Dienstleistungsmanagement im Krankenhaus I: Prozesse, Produktivität und Diversität. Wiesbaden: Springer VS.10.1007/978-3-658-00873-4_16Search in Google Scholar

Weinbach, C., 2014: Moralische Personenkategorien als Transformationsmechanismus in politischen Dienstleistungsbeziehungen: Das Beispiel der Jobcenter-Interaktion. Zeitschrift für Soziologie 43: 150–169.10.1515/zfsoz-2014-0206Search in Google Scholar

Witzel, A. & H. Reiter, 2012: The Problem-Centred Interview. London: Sage.10.4135/9781446288030Search in Google Scholar

Danksagung

Das Forschungsprojekt AMIGS (2019–2021) wurde durch den Jubiläumsfonds der Österreichischen Nationalbank gefördert (Projektnummer: 18078). Besonderer Dank gilt der Leiterin dieses Projektes und geschätzten Kollegin Elisabeth Scheibelhofer für ihre Unterstützung. Ebenso möchten wir uns herzlich bei Yannic Wexenberger sowie den Gutachter*innen und Herausgeber*innen für ihre konstruktive Kritik und wertvollen Kommentare zu früheren Versionen dieses Artikels bedanken.

Published Online: 2023-02-11
Published in Print: 2023-03-31

© 2023 bei den Autorinnen und Autoren, publiziert von De Gruyter.

Dieses Werk ist lizensiert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.

Downloaded on 13.9.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/zfsoz-2023-2004/html
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