Das politische Amt des Abgeordneten und die Frage seiner Entschädigung
Abstract
Die Regelung der finanziellen Entschädigung und der beruflichen Tätigkeit von Abgeordneten unterliegt im Bund wie in den Ländern intensiver Diskussion. Die normative Grundlage dafür bildet das Prinzip des freien Mandats. Durch die Wahrnehmung ihres (zeitlich beschränkten) „Parlamentsberufs“ haben Abgeordnete Anspruch auf angemessenes Entgelt, das auch eine Altersversorgung einschließt. Mit Blick auf das Transparenzgebot erscheint eine Bindung von Diäten an die allgemeine Einkommensentwicklung angebracht. Ähnliches gilt für eine davon getrennte Aufwandsentschädigung, die als steuerfreie Kostenpauschale vorgesehen werden kann. Während die Offenlegung beruflicher, wirtschaftlicher und sonstiger Tätigkeiten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, schränkt eine Veröffentlichungspflicht von „Nebeneinkünften“ die selbstbestimmte Wahrnehmung des Mandats ein. Das Parlament kann die Regelung der Abgeordnetenentschädigung nicht unabhängigen Kommissionen überlassen, sondern muss selbst vor den Augen der Öffentlichkeit darüber entscheiden.
In Germany, it is intensively discussed at both federal and Länder levels how to regulate the reimbursement of parliamentarians as well as their occupational activities. The normative basis for relevant recommendations forms the constitutional principle of the free mandate. Exercising for a limited time period a “parliamentary job”, deputies have a right to claim adequate compensation, including an old-age pension. To secure transparency, parliamentary allowances ought to be oriented at the average income development. Additionally, representatives should receive a separate, tax-free lump sum as compensation for further relevant expenses. To publicise the occupational, economic and other commitments of parliamentarians is in line with constitutional law, the obligation to inform publicly about further supplementary income would severely restrict the autonomy of the mandate. The parliament may not delegate the regulation of such issues to an independent commission, but ought to decide itself – and publicly.
Walter de Gruyter GmbH & Co. KG
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