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Vorbemerkungen zum Themenschwerpunkt

  • Justus Heck , Alfons Bora and Fritz Jost
Published/Copyright: August 19, 2016
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Die Überzeugung, man könne und solle Konflikte außergerichtlich lösen, findet ihr Echo seit langem in justizkritischen Diskursen um Alternativen zur Konfliktentscheidung durch Richter. Diese – selber oft nicht unumstrittene – Kritik versucht zu begründen, warum Konfliktbearbeitungen sinnvoll und geboten scheinen, die anders als gerichtliche Prozesse strukturiert sind. Wie auch immer diese Debatte im Einzelnen in der Vergangenheit geführt wurde und gegenwärtig geführt wird, lässt sich doch ein struktureller Zusammenhang zwischen der Ausdifferenzierung des modernen Rechts – und damit der funktional differenzierten Gesellschaft – und der Ausdifferenzierung alternativer Konfliktbearbeitungen vermuten. Peter Collin bringt es in diesem Heft mit der Formel „vom Richten zum Schlichten“ auf den Punkt, und der Gesetzgeber selbst hat gerade in jüngster Zeit wieder Wegmarken für eine solche Entwicklung gesetzt (s. etwa das Mediationsförderungsgesetz von 2012 und das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz von 2016). Eine nähere Untersuchung offenbart zwar die Heterogenität alternativer Verfahren, aber zugleich, dass sie sich im Gegensatz zu Gerichtsverfahren allesamt an Konfliktlösung (Luhmann 1995[1993]: 156 ff.) und an der Dethematisierung von Recht (Luhmann 1999[1981]: 71) orientieren sowie die Schaffung von Akzeptanz und Nachgiebigkeit im Streit begünstigen (Luhmann 2008[1969]: 107 ff.).

Der Konnex von Justizkritik und der Institutionalisierung entsprechender alternativer Verfahren stößt immer wieder auf wissenschaftliche Aufmerksamkeit. Ein Höhepunkt in der rechtssoziologischen Beschäftigung mit dem Thema ist auf die Zeit um 1980 datierbar (Blankenburg et. al. 1980). Die nie ganz versiegende Aufmerksamkeit nahm im Zuge der Ausbreitung und Verberuflichung der „Mediation“ als einer spezifischen Alternative wieder zu. Anlässlich zweier Veranstaltungen im September 2014 am Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF) in Bielefeld und im darauf folgenden Jahr im Rahmen des Kongresses deutsch-sprachiger Rechtssoziologie-Vereinigungen an der Humboldt-Universität zu Berlin entstanden die vorliegenden Beiträge mit dem Ziel, den Stand der soziologischen Forschung zu sichten und der wissenschaftlichen Debatte neue Impulse zu geben. Im Vordergrund stand dabei nicht, die alternativen Streitbelegungen gegen Gerichtsverfahren im Hinblick auf ihre Erwünschtheit oder Effizienz auszuspielen, oder umgekehrt die Vorteile von Gerichtsverfahren herauszustellen (Fiss 1984; Galanter & Cahill 1994), als vielmehr eine historisch informierte soziologische Beschreibung der angesprochenen Verfahren zu liefern, sie in ihrer Struktur auszuleuchten und ihre Verbreitung besser zu verstehen.

Das vorliegende Schwerpunktheft „Soziologie der Mediation“ ist in drei thematische Blöcke gegliedert: Zunächst wird Mediation professions- und berufssoziologisch beschrieben, sodann folgt eine mikrosoziologische Analyse von Vermittlungen im Streit in einem weiteren Sinne, etwa anhand des Täter-Opfer-Ausgleichs. Das Heft schließt mit einem rechtshistorischen Blick auf Schlichtungsinstitutionen, die gegen Ende des 19. und zu Anfang des 20. Jahrhunderts in Deutschland entstehen, und mit einem geschichtswissenschaftlichen und vergleichenden Beitrag zur soziologischen Mediationsforschung.

Den ersten thematischen Schwerpunkt bildet, wie gesagt, die professions- und berufssoziologische Analyse der Struktur und der Verbreitung des im engeren Sinne als Mediation bezeichneten Verfahrens (Maiwald und Münte in diesem Heft; siehe auch Bröckling 2015). In dieser Perspektive zeichnet Kai-Olaf Maiwald bisherige Erfolge in der Professionalisierung von Mediation sowie ihren grundsätzlichen Bedarf und ihre Grenzen nach. Zwar anerkennt Maiwald, dass Mediation den Praktikern Geld einbringt, dass Mediationswissen akademisiert wird und berufsständische Organisationsformen entstehen, doch identifiziert er – im Vergleich zu den klassischen Professionen des Arztes oder des Richters – Defizite sowohl bei der Ausweisung des grundsätzlichen Handlungsproblems als auch in der (ausbleibenden) Fallorientierung des Praktikerdiskurses ebenso wie der praktischen Interventionen. Anschließend leuchtet Maiwald selber die „Pragmatik“ der Mediation weiter aus und rückt das Autonomieproblem ins Zentrum seiner Kritik.

Skeptischer fällt Peter Müntes Diagnose aus: Mediation sei, so argumentiert er, soziologisch gesehen gar keine genuine Vermittlung im Streit, wovon man in der Forschung vorschnell ausgehe. Vielmehr handelt es sich, so darf man Münte interpretieren, um eine gesellschaftsweite Kolonialisierung nicht durch Recht, sondern durch sozialtechnologisch arbeitende Sozialwissenschaft. Über eine scharfe Kontrastierung des mediatorischen Wissens (bzw. der Selbstbeschreibung der Akteure), welches im sogenannten „Harvard-Konzept“ oder dem „transformativen Ansatz“ zum Ausdruck kommt, mit den darin empirisch tatsächlich nachweisbaren Sozialmodellen, gelangt Münte zu der Einsicht, dass das mediatorische Wissen nur äußerlich an genuines Vermittlungshandeln anschließt und es als „Sozialtechnologie“, „Prozesssteuerung“ oder „Management“ besser verstanden sei. Die gesellschaftlichen Entwicklungen, die solche „eigentümlichen Experten“ hervorbringen, sieht Münte im Anschluss an Maiwald in der Kritik herkömmlicher Berufe der Konfliktbearbeitung und darüber hinaus in einer „fortschreitenden Versozialwissenschaftlichung“ von Berufen.

Auf die Notwendigkeit, sich eingehender mit Vermittlungssituationen zu befassen, verweisen bereits Maiwald und Münte. Darüber hinaus erscheint es instruktiv, sich nicht allein auf Mediation als spezielle Form der alternativen Streitbeilegung zu beschränken, sondern allgemein solche Situationen interaktionssoziologisch zu interpretieren, in denen neutrale Dritte vermittelnd intervenieren. Dieser Aspekt steht im Mittelpunkt des zweiten Teils (Heck und Messmer in diesem Heft). Justus Heck argumentiert, Mediation sei ein Vermittlungsverfahren neben anderen wie etwa dem Schiedsverfahren oder der Güteverhandlung. Außerdem erforderten Organisationsrollen oft informelle Vermittlungsarbeit. Daher fragt sein Beitrag in grundsätzlicher Weise, welchen Unterschied anwesende, neutrale und vermittelnd-intervenierende Dritte für die Art und Weise machen, wie gestritten wird. Anwesenheit und Interventionen des vermittelnden Dritten böten gute Bedingungen für die Einhegung von Konfliktintensivierungen und Transformation von Konfliktstufen sowie für Selbstdisziplinierung und Identitätsmanagement der Parteien. Heinz Messmer hingegen fokussiert auf den von ihm konversationsanalytisch untersuchten Täter-Opfer-Ausgleich im Jugendstrafrecht als ein Vermittlungsverfahren, in welchem Täter auffallend oft zu Rechtfertigungen des inkriminierten Verhaltens griffen. So bauten die Täter etwa eine konkurrierende Konfliktversion auf, in der das Opfer den Streit begonnen hat, oder bagatellisierten die Tatfolgen. Messmer widmet sich den Gründen, aus denen dieser Rekurs auf Rechtfertigung verständlich wird und arbeitet dabei einen sinnlogisch begründeten „Gestaltschließungszwang“, also eine gewisse Reziprozität von Anschuldigung und entsprechender Rechtfertigung heraus.

Drittens hebt die historische Sicht besonders strukturelle Bedingungen konfliktlösender Institutionen hervor (Collin und Kamp in diesem Heft). Schon kurz nach der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung (1877), so weist Peter Collin nach, wird Kritik an der „Weltfremdheit“ der Richter und an der Komplexität des Verfahrens laut. Ausgehend vom Theorem einer sich auf funktionale Differenzierung umstellenden Gesellschaft rekonstruiert Collin die konkreten politischen und ökonomischen Umstände sowie Rechtfertigungsnarrative, die die Einführung dreier exemplarischer Alternativen ermöglichten (die Gewerbegerichtsbarkeit, Mieteinigungsämter und die Schiedsämter der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen). Strukturen und Erfolg dieser Institutionen sind nicht immer gleich, doch macht Collin drei Gemeinsamkeiten aus: Die Beteiligung von Laien, die Vereinfachung des (Einigungs-)Prozesses und die Berücksichtigung „außerrechtlicher Rationalitäten“. In seinem geschichtswissenschaftlichen Beitrag bespricht Hermann Kamp, wo sich Positionen vermittelnder Dritter im Mittelalter fanden, wie Vermittlung bestehende Herrschaft stabilisierte und wie ihre Verbreitung von den Defiziten des damaligen Gerichtswesens profitierte (Kamp 2001). Dabei lässt Kamp keinen Zweifel daran, dass eine vergleichende Perspektive auf Vermittlung im Streit einen fruchtbaren Forschungszweig für Historiker, Rechtswissenschaftler und Soziologen darstellt (Althoff 2011).

Die Beiträge zu diesem Schwerpunktheft beschreiben also unterschiedliche Zugänge zu einer Soziologie der Mediation. Angesichts der skizzierten offenen Fragen in einzelnen Beiträgen und der Heterogenität der Perspektiven ergeben sich damit Desiderate für weitere Forschung. Es sind Angebote, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen.

Literatur

Althoff, Gerd (Hrsg.) (2011) Frieden stiften. Vermittlung und Konfliktlösung vom Mittelalter bis heute. Darmstadt: WBG. Search in Google Scholar

Blankenburg, Erhard, Klausa, Ekkehard & Rottleuthner, Hubert (Hrsg.) (1980) Alternative Rechtsformen und Alternativen zum Recht. Opladen: Westdeutscher Verlag. 10.1007/978-3-322-96990-3Search in Google Scholar

Bröckling, Ulrich (2015) Gute Hirten führen sanft. Über Mediation. Mittelweg 36 24 (1-2): 171-186. Search in Google Scholar

Fiss, Owen (1984) Against Settlement. Yale Law Journal 93 (6): 1073-1093. 10.2307/796205Search in Google Scholar

Galanter, Marc & Cahill, Mia (1994) “Most Cases Settle”. Judicial Promotion and Regulation of Settlement. Stanford Law Review 46 (6): 1339-1391. Search in Google Scholar

Kamp, Hermann (2001) Friedensstifter und Vermittler im Mittelalter. Darmstadt: WBG. Search in Google Scholar

Luhmann, Niklas (1995[1993]) Das Recht der Gesellschaft. Frankfurt am Main: Suhrkamp. Search in Google Scholar

Luhmann, Niklas (1999[1981]) Ausdifferenzierung des Rechts. Beiträge zur Rechtssoziologie und Rechtstheorie. Frankfurt am Main: Suhrkamp. Search in Google Scholar

Luhmann, Niklas (2008[1969]) Legitimation durch Verfahren. Frankfurt am Main: Suhrkamp. Search in Google Scholar

Online erschienen: 2016-8-19
Erschienen im Druck: 2016-8-1

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