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Modelle, Konzepte, neue Wege der Primärversorgung in Deutschland

  • Thomas Zimmermann ORCID logo EMAIL logo and Susanne Pruskil
Published/Copyright: November 27, 2025

Zusammenfassung

Mit einigen gesetzlichen und sozialrechtlichen Maßnahmen haben der Bundestag sowie die gemeinsame Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte und der Gesetzlichen Krankenversicherung in den vergangenen beiden Jahrzehnten eine zunächst verhaltene, aber nunmehr kaum noch überschaubare Blüte von neuen (primär-)ärztlichen Versorgungseinrichtungen ermöglicht, ergänzt um Gesundheitskiosk-artige Konzepte, die keine ärztlichen Leistungen erbringen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Entwicklung.

Abstract

Over the past two decades, the German Parliament and the joint self-governing body of physicians, dentists, hospitals and statutory health insurance providers have implemented a series of legislative and social policy measures that have enabled the initially modest but now almost unmanageable proliferation of new (primary) medical care facilities, supplemented by health kiosk-like concepts that do not provide medical services. This article provides an overview of this development.

Einleitung: Die Rolle der Primärversorgung

Die Gesundheitsversorgung Deutschlands ist geprägt von bekannten Entwicklungen, die einander bedingen (Demografie der Bevölkerung + Alterung der Hausärztinnen und Hausärzte), einander verstärken (Demografie der Bevölkerung + wachsende Morbidität) und neue Akteursgruppen in die Gestaltung der Versorgung einbeziehen: Kommunen und den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). Insgesamt stellt es eine Herausforderung dar, eine kosteneffiziente, niedrigschwellige und wohnort-nahe Primärversorgung als erste Kontaktstelle aufrechtzuerhalten und zukunftsfähig zu machen.

Die wesentliche Bedeutung einer primären Gesundheitsversorgung [1] ist im politischen und versicherungsrechtlichen Raum, in der Pflege und in der sozialen Arbeit sowie in der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung und allen anderen Gesundheitsfachberufen in Deutschland weitgehend konsentiert.

Auf der Basis der rechtlichen Regelungen aus den vergangenen 20 Jahren (vgl. Tabelle 1) liegt es nahe, die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) weiterzuentwickeln. Dem steht die Verfügbarkeit von Hausärztinnen und Hausärzten entgegen, wenn aktuell 5000 hausärztliche Kassensitze unbesetzt sind [2]. Auch die Weiterbildungsförderung Allgemeinmedizin kann die Nachbesetzungsprobleme bisher nicht beheben [3]. Zudem beruht die HzV gegenwärtig auf Selektiv- und nicht auf Kollektivverträgen. Es müssen also Wege gegangen werden, die ambulante gesundheitliche Versorgung neu zu denken, interprofessionelle, arzt-entlastende Teams zu formen und deren Handlungskompetenzen neu zu bestimmen, sowohl curricular als auch berufs- und haftungsrechtlich [4].

Tabelle 1:

Auswahl gesetzlicher Regelungen zur Entwicklung der Primärversorgung seit 2004.

Name des Gesetzes / der Richtlinie Eckpunkte für die Primärversorgung
GKV-Modernisierungsgesetz (GKV-MG) in Kraft: 01.01.2004
  • Seit dem GKV-MG im Jahr 2004 besteht bereits ein freiwilliges, selektiv-vertraglich geregeltes Primärarztsystem: Die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) nach SGB V §73b.

  • Medizinische Versorgungszentren (MVZ) werden ermöglicht, zunächst als Fachgruppen-übergreifende Einheiten.

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) in Kraft 01.01.2007
  • Möglichkeit der Bildung von Berufsausübungsgemeinschaften (örtlich, überörtlich, über KV-Grenzen hinweg).

  • Ambulante und stationäre Tätigkeit möglich

  • Möglichkeit der Teilzulassung (50 Prozent)

  • Streichung der Altersgrenze von 68 Jahren für die vertragsärztliche Tätigkeit in unterversorgten Planungsbereichen

  • Möglichkeit zur Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen in unterversorgten Gebieten

GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz In Kraft 01.04.2007
  • Verpflichtung der GKV, ihren Versicherten HzV anzubieten

GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) in Kraft 23.07.2015
  • Fachgruppen-gleiche MVZ möglich; Kommunen, Landkreise und kreisfreie Städte ist die Gründung von MVZ als kommunalen Eigenbetrieben erlaubt.

Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) in Kraft 01.03.2025
  • Im 1. Entwurf: Primärversorgungszentren (PVZ) und Gesundheitskioske, Verordnungs- und Delegationsrecht von Ärztinnen und Ärzten im ÖGD

  • Im Gesetz: Entbudgetierung der HÄ und Vorhaltepauschale in der Hausärztlichen Versorgung

Quelle: eigene Recherche.

Dieser Beitrag systematisiert die neuen integrativen Primärversorgungsmodelle mit ihren unterschiedlichen Träger-, Gesellschafter- bzw. Kooperationsmodellen.

Taxonomie der neuen integrativen Versorgungsmodelle der Primärversorgung

Während die HzV seit 2004 allmählich wächst, kann die primäre Gesundheitsversorgung seit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz 2015 durch Gemeinden und Landkreise mitgestaltet werden, so z.B. geschehen im hessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg und in der Nordsee-Gemeinde Büsum, die erste kommunale Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gründeten. Weitere Akzente setzte die Förderung von Patientienorientierten Zentren zur Primär- und Langzeitversorung (PORT) durch die Robert-Bosch-Stiftung [5]. Sie unterstützte die Entwicklung von Primärversorgungszentren (PVZ) an 12 Standorten (vgl. Tabelle 2), u.a. das MVZ in Büsum, städtische Quartiere wie Hamburg-Veddel und Berlin-Neukölln, aber auch weniger stark verdichtete Sozialräume wie Märkische Höhe (Brandenburg), Traben-Trarbach (Rheinland-Pfalz) oder Brüggen (NRW). Zentral für diese Konzepte war der Einsatz von Community Health Nurses (CHN), akademisch ausgebildeten Pflegekräften für das Case und Care Management.

Tabelle 2:

Modelle, Konzepte und Förderlinien für die Primärversorgung in Deutschland.

Name der Modelle, Konzepte, Förderlinien Anzahl Ärztliche Leistung Kommunale Beteiligunga Aufbauhilfe / Förderung / Finanzierungb Webpage
Modelle, Konzepte, Förderungen mit ärztlichen Regelleistungen
PORT-Zentren

supPORT-Zentren
12 Ja Ja Robert Bosch Stiftung PORT Patientenorientierte Zentren zur Primär- und Langzeitversorgung
Regionales MVZ 1 Ja Ja Landkreis Darmstadt Dieburg Darmstadt Dieburg (Hessen, MVZ an 6 Standorten)
Regionales MVZ 1 Ja Ja Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention MVZ Schneeberg (Bayern)
Hausärztliches Primärversorgungszentrum – Patientenversorgung Interprofessionell (HÄPPI) Rheinland-Pfalz 7 Ja Nein Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland https://mwg.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/hausaerztliche-versorgung-zukunftsfaehig-gestalten-pilotprojekt-rheinland-pfalz-wird-haeppi
HÄPPI Baden-Württemberg 10 Ja Nein Mnisterium für den ländlichen Raum, AOK Baden-Württemberg HÄPPI Hausärztliches Primärversorgungszentrum – Patientenversorgung Interprofessionell
HÄPPI Bayern 9 Ja Nein Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention https://www.stmgp.bayern.de/bayern-startet-modellprojekt-zur-staerkung-der-hausaerztlichen-versorgung-gerlach/
Hausärztliches Primär-Versorgungszentrum HPVZ 60 Ja Nein Zertifikat Hausärzteverband Niedersachsen https://www.haevn.de/index.php/verband/versorgung/hausaerztliches-primaerversorgungszentrum-niedersachsen-hpvz
PVZ-Förderung Baden-Württembergc 8 Ja Ja Landesprogramm Baden-Württemberg Zehn Primärversorgungszentren können loslegen: Baden-Württemberg.de
Förderung Lokaler Gesundheitzentren 6 Ja Teils, teils Landesprogramm Hamburg Lokale Gesundheitszentren - hamburg.de
Förderung Integrierte Gesundheitszentren 4 Ja Nein Landesprogramm Berlin https://www.berlin.de/sen/gesundheit/gesundheitsfoerderung-und-praevention/landesprogramm-integrierte-gesundheitszentren--lig--1577864.php
Regionale Gesundheitszentren (RGZ) 4 Ja Ja Landesprogramm Niedersachsen https://www.kma-online.de/aktuelles/klinik-news/detail/rgz-holzminden-regionales-gesundheitszentrum-geht-an-den-start-53483
Regionale Versorgungszentren (RVZ) 5 Ja Ja Landesprogramm Niedersachsen https://www.mb.niedersachsen.de/startseite/regionale_landesentwicklung_und_eu_forderung/regionale_landesentwicklung/regionale_versorgungszentren_in_niedersachsen/alles-unter-einem-dach-regionale-versorgungszentren-in-den-landlichen-raumen-194968.html
Regionale Gesundheitszentren (RGZ) 3 Ja Ja Verband der Ersatzkassen https://www.vdek.com/fokus/regionale-gesundheitszentren-rgz.html
Versorgungsnetze (Integrierte Versorgung) 3 Ja Ja Landkreise, Optimedis AG Gesundes Kinzigtal, Gesunder Werra-Meissner-Kreis, Gesunder Schwalm-Eder-Kreis+
Gesundheitstreffs Stadt München 5 Ja Ja Kommunale Förderung München https://stadt.muenchen.de/infos/gesundheitstreffs.html
Community Health Nursing-Projekt Lindenberg 1 Ja Ja Multiple Förderung durch Land Bayern, DRK, Arztpraxen, Kommune Community Health Nursing - Schwesternschaft München
Sozialberatung in der Hausarztpraxis 1 Ja Nein Landesförderung Berlin https://www.igz-lichtenberg.de/
Sozialberatung in der Hausarztpraxis 6 Ja Nein Landesförderung Hamburg https://www.uke.de/kliniken-institute/institute/allgemeinmedizin/forschung/sozialberatung-in-haus%C3%A4rztlichen-praxen-ein-pilotprojekt-in-hamburg.html
Modelle, Konzepte, Förderungen ohne ärztliche Regelleistungen
Gesundheitskioske oder ähnliche Einrichtungen 12 Nein Ja GKV SGB V §140 a-d, eventuell SGB V §20 e, Kommunale Beteiligungen Aachen; Bremen; Essen, Hamburg; Hörstmar; Köln; Neubrandenburg, Region Seltenrain; Solingen; Sulzberg; Wattenscheid; Wolfenbüttel;
Gemeindeschwester plusd 54 VZÄ Nein Nein Landesprogramm Rheinland-Pfalz Das Landesprogramm Gemeindeschwester plus. Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Gemeindegesundheits-pflegerin Luckau 1 Nein Ja Landesprogramm Brandenburg https://www.drk-flaeming-spreewald.de/luckau/gemeindegesundheitspflege.html
Gesundheitsfachkräfte im Quartier 10 VZÄ Nein Ja Gesundheitsamt Bremen, Gesundheitsamt Bremerhaven https://www.gesundheitsfachkraefte-im-quartier.de/
Förderung nach §§ 92a und 92b Sozialgesetzbuch V (SGB V)e 9 Teils, teils Nein GKV (Innovationsfonds) ErwiN; DemStepCare; FAMOUS; INVEST Billstedt-Horn; LuP-Regio; NAVIGATION; PAAM; PRIMA; StatAMed;
  1. Quelle: eigene Recherche (eine Excel-Liste mit allen recherchierten Projekte, Initiativen und Einrichtungen stellen die Autor:innen auf Anfrage zur Verfügung).

  2. PORT Patienten-orientierte Zentren für Primär- und Langzeitversorgung; HÄPPI Hausärztliches Primärversorgungszentrum - Patientenversorgung Interprofessionell; HPVZ Hausärztliches Primärversorgungszentrum; IGZ Integriertes Gesundheitszentrum; RGZ Regionales Gesundheitszentrum; RVZ Regionales Versorgungszentrum; CHN Community Health Nurse; VZÄ Vollzeitäquivalente.

  3. aBeteiligung ist hier im engeren Sinne verstanden (Trägerschaft, Ko-Finanzierung (auch durch Sachmittel), nicht aber, ob kommunale Angebote einbezogen werden.

  4. bAufbauhilfe / Förderung / Finanzierung außerhalb von regelhaften Arztleistungen, die über die KV oder privat abgerechnet werden. Auch Sachmittel können eingebracht werden.

  5. cBaden-Württemberg hat zwischen 2017 und 2022 drei Förderlinien zur Etablierung von Primärversorgungszentren und -netzwerken aufgelegt. Die Zahl der recherchierten Zentren bzw. Netzwerke ist nicht abschließend.

  6. dGemeindeschwester plus in Rheinland-Pfalz fördert konkrete Stellen Pflegefachkräfte / CHN, die in verschiedenen Settings eingesetzt werden.

  7. eAuswahl der Innovationsfonds-Projekte, deren Schwerpunkte auf Primärversorgung, Kooperation, Koordination und interprofessioneller Versorgung liegen. Es handelt sich um keine abschließende Zahl.

Allerdings setzt die flächendeckende Umsetzung solcher Team-Kooperationen die zumindest stundenweise Verfügbarkeit von (Beratungs-)Räumen innerhalb von niedergelassenen Praxen voraus [6], gerade in Großstädten häufig nicht zu ermöglichen. Um sowohl die primärärztlich-hausärztliche als auch die gebietsärztlich-spezialistische Versorgung durch ein CHN-Angebot außerhalb der ambulanten Praxen zu ergänzen, bewilligte der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss die Förderung von INVEST Billstedt-Horn [7]. Daraus entstand als Walk-in-Einrichtung der erste Gesundheitskiosk in Hamburg-Billstedt, in den die lokalen Haus- und die Gebietsärzt:innen überweisen können, wenn der Bedarf für ein Case und Care Management vorhanden ist.

Inzwischen fördern sowohl der Innovationsfonds und auch die Bundesländer weitere Einrichtungen der Primärversorgung. Aktuell (September 2025) sind Förderlinien in Bayern, Baden -Württemberg, Berlin, Hamburg [8], Niedersachsen und Rheinland-Pfalz ausgerollt – und führen zum Entstehen neuer Modelle oder dem Fortschreiben etablierter Konzepte (vgl. Tabelle 2).

Die neuen Versorgungseinrichtungen lassen derzeit zwei Klassen erkennen: Mit ärztlichen Leistungen und solche ohne ärztliche (Regel-)Leistungen (vgl Tabelle 2). Zu Letzteren gehören Gesundheitskioske und ähnliche Einrichtungen wie Gesundheitstreffs oder Gesundheitspunkte. Zentren mit ärztlichen Leistungen haben gegenwärtig zwei Ausprägungen: a) in denen ausschließlich ambulante Leistungen erbracht werden und b) die intersektoral sowohl ambulante. als auch stationäre Leistungen in Regionalen Gesundheitszentren (RGZ) erbringen.

Träger-, Gesellschafter- bzw. Kooperationsmodelle in den integrativen Einrichtungen der primären Versorgung

Viele der Projekte, die die Autor:innen identifizieren konnten, sind durch eine Beteiligung der Kommunen, Landkreise und kreisfreien Städte gekennzeichnet (vgl. Tabelle 2). Das kann durch die Art der Förderlinie bedingt sein, die einen Einbezug des ÖGD erwartet. Das Engagement der kommunalen Verwaltung ist sehr bedeutsam, denn sie kennt den lokalen Sozialraum und kann die Akteursgruppen miteinander verbinden. Über Vernetzungen innerhalb der Verwaltung können zudem Ressourcen (Räume, Personal, Stadt- bzw. Dorfentwicklungsmittel) zugänglich gemacht werden, die für den Start der neuen Versorgungszentren unverzichtbar sind. Die Vielfalt der Trägerstrukturen entspricht der regionalen Verschiedenheit. Häufig ist eine gemeinnützige GmbH oder ein eingetragener Verein mit der Trägerschaft betraut, in manchen Fällen eine Unternehmensgesellschaft (UG), vereinzelt Stiftungen. HÄPPI-Praxen oder jene mit dem Label HPVZ (vgl. Tabelle 2) sind Inhaber-geführt, gebunden an die HzV und sind durch eine interprofessionelle Zusammensetzung ihrer Teams gekennzeichnet.

PVZ- oder Gesundheitskiosk-artige Einrichtungen können aus stark formalisierten, semi-formalisierten oder lose kollaborativ-partnerschaftlich organisierten Netzwerken bestehen. Hier sind viele Möglichkeiten der rechtlichen Ausgestaltung gegeben.

Diskussion

Die Primärversorgung in Deutschland ist in Bewegung. Um die skizzierte Projektentwicklung und den wahrgenommenen Transformationsschwung aus den Ländern und Kommunen aufzunehmen, zu erhalten und auszubauen, bedarf es gleichwohl eines bundesgesetzlichen rechtlichen Rahmens. In Österreich wurde 2017 das Primärversorgungsgesetz beschlossen und genau dieser Rahmen geschaffen [9]. Seitdem sind 119 so genannte Primärversorgungseinheiten (PVE) entstanden, manchmal in Form von Zentren, also PVZ, aber auch als Netzwerke, PVN.

Gegenwärtig ermöglichen es Förderlinien der Bundesländer, z. T. im Verbund mit der GKV und in der Regel mit lokaler Kreativität, Projekte zu initiieren und zu entwickeln. Durch kommunale Beteiligung kann die verstärkt notwenige Kooperation zwischen der niedergelassenen hausärztlichen Versorgung und dem ÖGD vorangebracht werden [10]. Gruhl [11] sieht in der Kooperationsvereinbarung mit der kommunalen Seite sogar eine wichtige Grundvoraussetzung für ein gelingendes PVZ.

Im Koalitionsvertrag 2025 [12], ist die Absicht hinterlegt, die gesundheitliche Versorgung zu einem “verbindlichen Primärarztsystem“ weiterzuentwickeln. Sollte es dazu kommen, kann das gleichwohl nur der erste Schritt auf dem Weg zu einem Primärversorgungssystem sein [1], in dem verschiedene Berufsgruppen (ärztlich, pflegerisch, sozialarbeiterisch, gesundheitspädagogisch, wahlweise auch ergo-, physio- oder psychotherapeutisch) gemeinsam die Gesundheit der Patientinnen und Patienten stabilisieren, verbessern und möglichst bereits die Entwicklung von Erkrankungen verhindern.

Schröter [13] wendet kritisch ein, die beschriebenen Maßnahmen für die PVZ- und Kiosk-Entwicklung seien eine bloße „Erweiterung der Angebotsstrukturen“, die schlicht nicht notwendig wäre, wenn die ambulante ärztliche Versorgung besser ausgestattet wäre und Wahltarife dafür sorgten, dass eine (allseits gewünschte) Steuerung der Patientinnen und Patienten erfolgt. Dass Kioske und PVZ häufig an Standorten entstehen, an denen sich Angebote eben nicht von selbst schaffen, obwohl der Bedarf sehr hoch ist – also das Inverse Care Law [14] gilt – wird in dieser Kritik übersehen.

Zur notwendigen Transformation des Versorgungssystems gehört auch aktiver Einbezug von Patientinnen und Patienten, wie das von den WHO-Mitgliedsstaaten verabschiedete Rahmenkonzept „Integrierte, personen-zentrierte Gesundheitsversorgung“ [15] vorgibt. Eine zukünftige Anbieterstruktur muss sich für die Menschen organisieren. Dazu könnte die Einschreibepflicht in eine hausärztliche Praxis am Ort der Meldeadresse (analog dem Vorgehen bei der Kirchensteuer) genauso beitragen wie der konsequente gesellschaftliche Einsatz für verhältnispräventive Maßnahmen. Personen-zentrierte Versorgung, gemeinsame Entscheidungsfindung sowie die Stärkung der Gesundheitskompetenz [16], [17] und des Selbstmanagements [18] sollten zukünftig eine zentrale Rolle in den Konzepten der Versorgung einnehmen. PVZ und Gesundheitskiosk-artige Einrichtungen können dazu beitragen.

  1. Autorenerklärung

  2. Autorenbeteiligung: Alle Autoren tragen Verantwortung für den gesamten Inhalt dieses Artikels und haben der Einreichung des Manuskripts zugestimmt. Finanzierung: Die Autoren erklären, dass sie keine finanzielle Förderung erhalten haben. Interessenkonflikt: Die Autoren erklären, dass kein wirtschaftlicher oder persönlicher Interessenkonflikt vorliegt. Ethisches Statement: Für die Forschungsarbeit wurden weder von Menschen noch von Tieren Primärdaten erhoben.

  3. Author Declaration

  4. Author contributions: All authors have accepted responsibility for the entire content of this submitted manuscript and approved submission. Funding: Authors state no funding involved. Conflict of interest: Authors state no conflict of interest. Ethical statement: Primary data for human nor for animals were not collected for this research work.

Literatur

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Online erschienen: 2025-11-27
Erschienen im Druck: 2025-11-25

©2025 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

Downloaded on 10.3.2026 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/pubhef-2025-0106/html
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