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Überwachen auf Straßen – Polizeiliche Kontrollpraktiken im Straßenverkehr

Verkehrskontrollen, Polizeipraxis, Normalitätskonstruktion, Ethnografie, Ethnomethodologie
  • Tamara Dangelmaier EMAIL logo
Veröffentlicht/Copyright: 16. Mai 2025

Zusammenfassung

In Deutschland bestehen Forschungslücken zu den Praktiken und Funktionen von Verkehrskontrollen durch die Schutzpolizei. Dieser Beitrag untersucht, wie Verkehrskontrollen in der polizeilichen Praxis zur Konstruktion von Verdachtsmomenten, zur Herstellung von Sicherheit und Ordnung sowie zur Legitimation von Eingriffen genutzt werden. Basierend auf ethnografischen Daten und der trans-sequentiellen Analyse (TSA) wird gezeigt, wie polizeilich relevante Marker – etwa Kfz-Kennzeichen, Raumkontexte oder Datenbankabfragen – verknüpft werden, um Fallstrukturen zu erzeugen. Die Analyse verdeutlicht, dass sich Eingriffsgrundlagen im Verlauf der Kontrolle verschieben können, wodurch sich auch die rechtlichen Anforderungen an polizeiliches Handeln verändern. Gleichzeitig wird ersichtlich, dass narrative und kulturelle Wissensbestände polizeiliche Entscheidungsprozesse beeinflussen und selektive Kontrollpraktiken begünstigen.

Die Ergebnisse zeigen, dass anlasslose Verkehrskontrollen über ihre ursprüngliche Funktion der Verkehrssicherheit hinausgehen und sowohl als strategische Ressourcen polizeilicher Ordnungserhaltung als auch als symbolische Demonstrationen von Autorität genutzt werden. Dies wirft rechtliche, praktische und gesellschaftliche Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der Vermischung verdachtsunabhängiger und verdachtsgeleiteter Maßnahmen. Eine stärkere Transparenz und Nachvollziehbarkeit polizeilicher Maßnahmen kann dazu beitragen, Vertrauen in polizeiliches Handeln zu stärken und rechtsstaatliche Standards zu sichern. Der Beitrag hebt hervor, dass eine reflektierte Fehlerkultur sowie eine klare Abgrenzung von Kontrollbefugnissen erforderlich sind, um Verkehrskontrollen sowohl effizienter als auch grundrechtskonformer zu gestalten.

Abstract

Research on the practices and functions of random traffic stops conducted by German uniformed police remains limited. This article examines how traffic stops are used in policing to construct suspicion, maintain security and order, and legitimize interventions. Drawing on ethnographic data and trans-sequential analysis (TSA), the study demonstrates how policing-relevant markers – such as vehicle license plates, spatial contexts, or database queries – are linked to produce case structures. The analysis reveals that the legal basis for interventions can shift during the course of a stop, altering the requirements for police action. Additionally, the findings illustrate how narrative and cultural knowledge structures influence police decision-making and reinforce selective control practices.

The study shows that random traffic stops extend beyond their primary function of ensuring road safety, serving as strategic resources for maintaining public order and as symbolic displays of authority. This raises legal, practical, and societal concerns, particularly regarding the blending of suspicion-based and suspicionless measures. Initiatives such as control receipts and external monitoring mechanisms could enhance transparency and accountability in policing. The article argues for a stronger emphasis on adherence to the rule of law and a reflective error culture to make traffic stops both more efficient and more compliant with fundamental rights.

1 Einleitung: Kontext und Relevanz von anlasslosen Verkehrskontrollen

In Deutschland bestehen auffällige Forschungslücken zu den Praktiken und Funktionen polizeilicher Verkehrskontrollen, insbesondere bei den anlassunabhängigen Kontrollen der Schutzpolizei im Rahmen des Wach- und Wechseldiensts. Während Studien großangelegte Verkehrskontrollen thematisieren (Aden et al., 2022) oder proaktive Verkehrs- und Personenkontrollen in Grenzregionen untersuchen (Fährmann et al., 2022; Thurn, 2023; Thurn et al., 2023), bleibt eine gezielte Analyse der Alltagsdynamiken und Entscheidungsprozesse, die diese Kontrollen im täglichen Polizeidienst prägen, weitgehend aus. Diese Forschungslücke wirft grundlegende Fragen auf: Welche Rolle spielen Verkehrskontrollen in der polizeilichen Praxis, und wie werden sie genutzt, um Verdachtsmomente zu konstruieren, Sicherheit und Ordnung herzustellen und Eingriffe zu legitimieren?

§ 36 Abs. 5 StVO räumt der Polizei die Befugnis ein, Verkehrsteilnehmer:innen unabhängig von einem konkreten Verdacht anzuhalten, um grundlegende Aspekte der Verkehrstüchtigkeit und Fahrzeugzulassung zu überprüfen. Dabei umfasst der zulässige Kontrollrahmen insbesondere die Einsicht in Führerschein und Fahrzeugpapiere sowie die Feststellung der Fahrtüchtigkeit der Fahrer:innen. Eine Fortsetzung der Kontrolle kann auf Grundlage von § 163 b StPO erfolgen, wenn ein Anfangsverdacht für eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit besteht, oder nach den Polizeigesetzen der Länder, sofern gefahrenabwehrende Maßnahmen erforderlich sind. Allerdings unterliegt jede Maßnahme dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und darf nicht allein auf diskriminierenden Kriterien wie Herkunft oder äußeren Merkmalen basieren (Baldarelli, 2020; Fährmann et al., 2022, S. 325). Während § 36 Abs. 5 StVO der allgemeinen Verkehrssicherheit dient, eröffnet sie gleichzeitig einen erheblichen Entscheidungsspielraum für die Polizei, der – insbesondere in Kombination mit subjektiven Verdachtsmomenten – diskriminierende Kontrollpraktiken begünstigen kann.

Dieser Beitrag untersucht, wie polizeiliche Verkehrskontrollen in der Praxis als Instrument zur Konstruktion von Verdachtsmomenten und zur Herstellung von Sicherheit und Ordnung genutzt werden.

Der theoretische Hintergrund zeigt, dass polizeiliche Kontrollen sich zwischen reaktiven und proaktiven Maßnahmen bewegen, wobei insbesondere proaktive Eingriffe auf subjektiven Einschätzungen und kriminalistischer Erfahrung beruhen. Während das Legalitätsprinzip eine konsequente Verfolgung von Straftaten vorsieht, eröffnet die Praxis generalisierter Verdachtslagen weitreichende Ermessensspielräume, die durch soziale Zuschreibungen und organisationsinterne Deutungsmuster geprägt sind. Diese narrativen und kulturellen Wissensbestände beeinflussen, welche Merkmale als verdächtig gelten und wie polizeiliches Handeln in Kontrollsituationen strukturiert wird.

Die methodische Perspektive betrachtet Verkehrskontrollen als Bestandteil des polizeilichen »Doing Policing« und analysiert mit der trans-sequentiellen Analyse (TSA), wie polizeiliche Fälle konstruiert werden. Die empirische Untersuchung zeigt, dass Einstiegsmarker – bestimmte Fahrzeugtypen, Kfz-Kennzeichen, Datenbankeinträge oder bestimmte räumliche Kontexte – eine zentrale Rolle bei der Initiierung von Kontrollen spielen. Diese Einstiegsmarker dienen als erste Bezugspunkte, um einen polizeilichen Fall zu generieren und polizeiliche Maßnahmen einzuleiten. Im Verlauf der Kontrolle werden sie mit weiteren Komponenten verknüpft, darunter personenbezogene Daten, oder situative Verhaltensweisen der Kontrollierten, wodurch sich die Fallstruktur sukzessive erweitert.

Dabei wird deutlich, dass (anlasslose) Verkehrskontrollen über ihren ursprünglichen Zweck der Verkehrssicherheit hinausgehen und oft als Grundlage für identitätsbezogene Maßnahmen, ermittlungsunterstützende Datenerhebungen oder strafprozessuale Eingriffe genutzt werden. Gleichzeitig erfüllen sie eine symbolische Funktion, indem sie polizeiliche Präsenz demonstrieren und soziale Normen durchsetzen. Die Untersuchung zeigt, wie sich formale Eingriffsgrundlagen und polizeiliche Praxis überlagern, sodass Kontrollen situativ angepasst und durch polizeiliches Erfahrungswissen, kriminalitätsbezogene Deutungsmuster und etablierte Verdachtsnarrative legitimiert werden.

Die Diskussion reflektiert die soziologische Bedeutung der aufgezeigten Praktiken, bevor abschließend Implikationen für die polizeiliche Praxis formuliert werden.

2 Theoretischer Hintergrund und Forschungsstand

In der polizeilichen Praxis lassen sich reaktive und proaktive Maßnahmen unterscheiden. Reaktives Handeln erfolgt meist auf Grundlage von Notrufen oder Befehlen und dient der unmittelbaren Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung (Barthel & Buschkamp, 2019, S. 173; Jacobsen, 2001, S. 30). Proaktives Handeln hingegen zielt darauf ab, potenzielle Risiken eigenständig zu erkennen und präventiv einzugreifen, bevor konkrete Vorfälle eintreten. Besonders im Streifendienst kommt der Polizei dabei eine bedeutende Definitionsmacht zu, da Polizist:innen durch subjektive Einschätzungen Verdachtsmomente konstruieren können (Christe-Zeyse, 2017, S. 28; Feest & Blankenburg, 1972).

Polizeiliche Kontrollmaßnahmen sind unterschiedlich rechtlich gerahmt: Anlasslose Kontrollen, wie sie nach § 36 Abs. 5 StVO zulässig sind, dienen der allgemeinen Verkehrssicherheit und erlauben die Überprüfung des Führerscheins, der Zulassungsbescheinigung Teil I sowie der Verkehrstüchtigkeit der Fahrer:innen. Im Gegensatz dazu erfordert eine verdachtsabhängige Kontrolle nach § 163 StPO zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat oder eine erhebliche Ordnungswidrigkeit. Während § 152 StPO das Legalitätsprinzip für die Staatsanwaltschaft normiert, verpflichtet § 163 StPO die Polizei, bei Vorliegen eines Anfangsverdachts Ermittlungen aufzunehmen (Baldarelli, 2020).

Obwohl das Legalitätsprinzip die Polizei dazu verpflichtet, jeden Straftatverdacht zu verfolgen, besteht in der Praxis ein erheblicher Ermessensspielraum, wie mit einer Verdachtslage umgegangen wird (Derin & Singelnstein, 2019, S. 216). Polizeiliche Verdachtskonstruktionen lassen sich nicht allein auf strafprozessuale Kategorien reduzieren, sondern müssen im Kontext polizeilicher Handlungslogiken betrachtet werden. Während spezialisierte Verdachtslagen auf konkrete Hinweise zu einer bestimmten Straftat oder bestimmten Täter:innen gestützt sind, beruhen generalisierte Verdachtslagen auf vagen Indikatoren, die sich aus polizeilichen Erfahrungswerten speisen (Thurn, 2024, S. 73 f.).

Der Bundesgerichtshof (BGH) geht davon aus, dass ein Anfangsverdacht auf Grundlage »tatsächlicher Anhaltspunkte nach kriminalistischer Erfahrung« bestehen muss.[1] Diese kriminalistische Erfahrung stellt jedoch kein objektivierbares Kriterium dar, sondern beruht auf subjektiven Wahrnehmungen und Erfahrungswerten der Polizist:innen. Ihre empirische Überprüfbarkeit ist kaum gegeben, sodass der Polizei ein erheblicher Beurteilungsspielraum eingeräumt wird (Thurn et al. 2023:342; Fährmann et al., 2022, S. 326 f.). Generalisierte Verdachtslagen operieren zudem in einem vergleichsweise unbestimmten Rahmen, wodurch abduktive Fehlschlüsse in bestehende polizeiliche Deutungsmuster überführt und dort mit Sinn versehen werden können (Thurn, 2024, S. 78). Die niedrigen Anforderungen an tatsächliche Anhaltspunkte für polizeiliche Kontrollen oder Ermittlungsmaßnahmen begünstigen eine Praxis, in der Verdachtskonstruktionen nicht zwingend an strafprozessuale oder gefahrenabwehrrechtliche Kriterien gebunden sind, sondern entlang sozialer Zuschreibungen und subjektiver Erfahrungswerte entstehen (Aden et al., 2022; Thurn et al., 2023, S. 337).

Besonders in schnellen Kontrollsituationen, etwa im Rahmen der Schleierfahndung, zeigt sich dieses Problemfeld deutlich: Polizist:innen entscheiden binnen Sekunden, ob eine Person oder ein Fahrzeug »kontrollwürdig« erscheint. Die damit verbundene kriminalistische Erfahrung führt zu Profiling-Effekten, die sich durch vermeintliche Erfolge weiter verstärken und institutionell verfestigen (Behr, 2016, S. 306 f.; Herrnkind, 2014; Thurn, 2023, 2024, S. 84). In diesem Kontext spielen narrative Konstruktionen und vorgeprägte mentale Modelle eine zentrale Rolle, da sie bestimmte soziale Gruppen und Merkmale systematisch mit Devianz verknüpfen (Gutschmidt & Czudnochowski, 2022, S. 209). So werden physische und soziale Merkmale, die in anlasslosen Kontrollen beobachtet werden, häufig als Verdachtsmarker interpretiert und in Narrative eingebunden (Cremer, 2017, S. 405; Thurn et al., 2023, S. 223). Diese Narrative legitimieren polizeiliche Macht und stabilisieren soziale Hierarchien (Manning, 2012, S. 180).

Diese Kategorisierungen bleiben jedoch nicht auf Personen beschränkt, sondern strukturieren auch die räumliche Logik polizeilicher Kontrolle. Narrative über »gefährliche« oder »problematische« Orte bestimmen mit, wo polizeiliche Präsenz verstärkt wird und welche Räume als besonders kontrollbedürftig gelten. Polizist:innen nutzen Räume gezielt als Ressource, um gesellschaftliche Ordnung durchzusetzen. Räume mit einem höheren Anteil sozial benachteiligter oder migrantischer Bewohner:innen unterliegen intensiverer Kontrolle, wobei zugeschriebene »Ethnie« und sozioökonomische Milieus indirekt die polizeilichen Handlungsweisen prägen (Brauer et al., 2023, S. 25; Dangelmaier & Brauer, 2020, S. 231; Hunold et al., 2021; Roh & Robinson, 2009; Terrill & Reisig, 2003). Diese Praktiken beruhen auf Wissensbeständen, die Polizist:innen durch berufliche Erfahrungen innerhalb der spezifischen Polizeikultur entwickeln und verfestigen.

Shearing und Ericson (1991) argumentieren, dass Polizeikultur weniger durch Sozialisation in feste Regeln geformt wird, sondern vielmehr durch die aktive Bezugnahme auf narrative und metaphorische Ressourcen. Diese »Erzählungen« schaffen für Polizist:innen eine scheinbar objektive Realität und fungieren als »Werkzeugkasten«, mit dem sie ihre Handlungen legitimieren und ein Gefühl von Ordnung erzeugen (Chan, 1996, S. 114; Dangelmaier, 2021, S. 361 ff., 366 ff.). Die Weitergabe dieser Kultur erfolgt durch Geschichten und Aphorismen, die eine »Sprache der Präzedenzfälle« schaffen und Polizist:innen auf ihre Arbeit vorbereiten (Ericson et al., 1987). Diese Narrative prägen den polizeilichen Blick und beeinflussen, welche sozialen Gruppen oder Merkmale als normal oder abweichend wahrgenommen werden (Behr, 2006; Grutzpalk, 2016, S. 42; Jacobsen & Bergmann, 2024, S. 117; Rowe, 2023). Chan (1996) betont, dass diese kulturellen Wissensstrukturen nicht nur narrative Konstruktionen von Verdachtsmomenten stützen, sondern tief im polizeilichen Habitus verankert sind. Dieser Habitus ermöglicht intuitive Handlungen, die sowohl die Wahrnehmung von Verdächtigen als auch die Maßnahmen der Polizei beeinflussen. Dadurch entsteht eine »soziale Sortierung« (Loader, 2023, S. 314), bei der äußere Merkmale und Verhaltensmuster als Verdachtsmomente dienen und die Stabilisierung sozialer Hierarchien unterstützen. Bielejewski (2023, S. 312 f.) unterscheidet zwei Formen von Polizeinarrativen: »Linking Narratives« vermitteln allgemeine Prinzipien und schaffen einen gemeinsamen »common sense« für Polizist:innen. »Linked Narratives« beziehen sich auf spezifische Ereignisse und liefern Insider-Wissen über lokale Gegebenheiten. Diese narrativen Rahmungen beeinflussen, wie Räume und Personen polizeilich wahrgenommen und behandelt werden. Insbesondere in Stadtteilen, die als »problematisch« gelten, legitimieren sie intensivere Kontrollmaßnahmen (Belina, 2018; Brauer et al., 2023; Hunold, 2015, S. 107 ff.).

3 Methodische Perspektive: »Doing Policing«

Die Datengrundlage dieses Artikels stammt aus einem Forschungsprojekt[2] zur Konstruktion von Raumwissen und Sicherheit in der Polizeiarbeit. Zwischen Oktober 2017 und Mai 2021 wurden 39 Einsatzschichten im Wach- und Wechseldienst einer westdeutschen Großstadt begleitet. Dabei wurden zwei von der polizeilichen Führung festgelegte Dienstgruppen in sozialstrukturell unterschiedlichen Reviergebieten beobachtet. Im Fokus stand die Analyse polizeilicher Entscheidungsprozesse und Raumpraktiken. Obwohl Verkehrskontrollen nicht explizit Gegenstand des Forschungsprojekts waren, zeigte die Datenanalyse, dass polizeiliches Handeln im öffentlichen Raum häufig mit Maßnahmen im Straßenverkehr verknüpft war.[3]

Zusätzlich wurden 28 leitfadengestützte Interviews, unter anderem mit begleiteten Polizeikräften geführt. Der Interviewleitfaden erfasste Erfahrungen, Wahrnehmungen und Entscheidungsprozesse. Obwohl explizite Fragen zu Verkehrskontrollen nicht gestellt wurden, wurde das Thema in 16 Interviews aufgegriffen, insbesondere wenn Verkehrskontrollen in der Alltagsbeschreibung des Streifendienstes erwähnt wurden.

Die ethnografische Untersuchung polizeilicher Verkehrskontrollen basiert auf der Annahme, dass sich polizeiliches Handeln als ein sich methodisch generierendes und strukturierendes Phänomen vollzieht. Die Polizei als erforschte Kultur stellt dabei den Ausgangspunkt der Analyse dar (Breidenstein et al., 2013, S. 31 f. 45 ff.). In Anlehnung an die ethnomethodologische Perspektive Garfinkels (1967) wird sozialer Sinn als eine methodisch generierte Ordnungsleistung der Beteiligten verstanden. Im Zentrum steht die Explikation impliziter Regeln und Methoden, die Akteur:innen in ihrem Handeln anwenden (Breidenstein et al., 2013, S. 147). Die Herstellung und Stabilisierung von Ordnung erfolgten nicht nur durch formale Vorgaben, sondern durch situativ interpretierte Praktiken, die für Forscher:innen ebenso beobachtbar sind wie für die Polizist:innen selbst. Um diese Prozesse systematisch zu erfassen, wird die trans-sequentielle Analyse (TSA) nach Scheffer (2013, 2017, 2019) als methodisches Instrument herangezogen. Die TSA erlaubt es, die dynamische Konstruktion polizeilicher Fälle nachzuvollziehen, indem sie die schrittweise Verknüpfung von Informationen, situativen Interpretationen und institutionellen Anforderungen rekonstruiert.[4]

Die TSA untersucht über das trans-sequenzierende Codieren (Scheffer & Trischler, 2023) die Abfolge und Verknüpfung spezifischer Handlungen (Komponenten), die zusammen eine weitergehende Bezugsgröße (Komposit) bedienen. So bilden etwa die Komponenten »Gruß« und »Gegengruß« das Komposit »Begrüßung« (ebd., S. 284 f.) Im Rahmen dieser Analyse wird der »ordentliche polizeiliche Fall« als formatives Objekt[5] definiert, dessen Anfertigung die polizeilichen Aktivitäten als methodische Komposition strukturiert (Scheffer, 2013, S. 95 ff., 2019, S. 335, 2020, S. 222). Diese Handlungen zielen darauf ab, sowohl Vollzugsprobleme als auch Bezugsprobleme zu adressieren (Scheffer, 2020, S. 221 f.; Scheffer & Trischler, 2023, S. 291 ff.).

Der polizeiliche Fall bzw. Einsatz als formatives Objekt ist eng mit der Operationalisierung und Vorführung rechtlicher und institutioneller Vorgaben verknüpft. Diese Vorgaben dienen als Orientierungspunkte für die als »ordentlich« dargestellte polizeiliche Praxis und prägen die Fallbearbeitung durch formalisierte Verfahrensweisen. Gleichzeitig sind polizeiliche Fallkonstruktionen jedoch nicht rein normativ determiniert, sondern unterliegen situativen Gegebenheiten, institutionellen Anforderungen sowie heuristischen Deutungsmustern, die sich in der Interaktion entfalten. Das formative Objekt bildet den Rahmen, innerhalb dessen die Polizei ihre Eingriffe strukturiert und legitimiert. Seine Gestaltung erfolgt durch die wechselseitige Bezugnahme auf Vollzugsprobleme und Bezugsprobleme: Vollzugsprobleme betreffen die korrekte und effiziente Durchführung polizeilicher Aufgaben – etwa die Sicherstellung der Verkehrssicherheit durch anlasslose Verkehrskontrollen. Bezugsprobleme hingegen beziehen sich auf die argumentative Konstruktion eines Eingriffsgrundes und dessen rechtliche Verankerung. Sie erfordern die Herstellung narrativer Kohärenz, indem spezifische Komponenten in den Fall eingebunden und mit polizeilich relevanten Kategorien verknüpft werden. Die Übereinstimmung mit rechtlichen Normen, Formularen und offiziellen Kategorien erlaubt nicht nur die Legitimation des polizeilichen Eingreifens, sondern auch die Vorführung von Polizeilichkeit selbst – des »doing acting as police officer«. Polizeiliches Handeln wird dadurch nicht nur als Vollzug gesetzlicher Vorgaben, sondern auch als performative Praxis sichtbar, in der sich das institutionelle Selbstverständnis der Polizei spiegelt.

Ein zentraler Aspekt des trans-sequenzierenden Codierens ist der sogenannte Überschlag, bei dem eine Handlung in einen neuen Kontext überführt und dort eine veränderte Funktion übernimmt (Scheffer & Trischler, 2023, S. 293 f.). Im Fall von Verkehrskontrollen zeigt sich dieser Mechanismus beispielsweise dann, wenn eine zunächst unverdächtige Handlung oder Gegebenheit (ausländisches Kfz-Kennzeichen) in einen neuen Bedeutungsrahmen übertragen wird, sodass sie zur Begründung eines Verdachtsmoments genutzt werden kann. Dadurch kann sich eine ursprünglich anlasslose Kontrolle schrittweise in eine verdachtsabhängige Maßnahme transformieren. Die TSA macht sichtbar, wie polizeiliche Entscheidungen situativ generiert und an rechtliche Rahmenbedingungen angepasst werden. Es zeigt sich eine Wechselwirkung zwischen formellen Eingriffsgrundlagen und informellen Praktiken der Verdachtsgenese, bei der Verdachtsmomente situativ angepasst oder verstärkt werden, um eine Kontrolle auf eine spezifische rechtliche Basis zu stellen. Die Verknüpfung der Komponenten im Rahmen der Fallproduktion wird durch Erfahrungswissen und rechtliche Rahmenbedingungen geprägt. Einstiegsmarker dienen dabei als Bindeglied zwischen den Komponenten, indem sie Verdachtsmomente strukturieren und in einen interpretativen Zusammenhang stellen. Polizeiliches Erfahrungswissen und stereotype Erwartungen spielen eine wesentliche Rolle bei der situativen Bewertung und Entscheidungsfindung (Behr, 2008, S. 123; Feltes & Jordan, 2017, S. 260 f.; Garfinkel, 1967; Grutzpalk, 2016; Hunold, 2022, S. 286; Hunold et al., 2021, S. 27 ff.; Jacobsen & Bergmann, 2024, S. 115 f.).

Die trans-sequentielle Analyse (TSA) ermöglicht eine detaillierte Rekonstruktion der sequentiellen und institutionellen Logik polizeilicher Fallarbeit. Ihr analytischer Fokus liegt auf der schrittweisen Herstellung institutioneller Relevanzstrukturen, weniger auf individuellen Intentionen oder retrospektiven Reflexionen der beteiligten Akteur:innen. Während eine dialogische Validierung der Analyseergebnisse grundsätzlich im Sinne der TSA möglich wäre (Negnal et al., 2017, S. 250 f.), konnte eine solche Rückkopplung im vorliegenden Forschungsdesign nicht umgesetzt werden. Die Analyse bleibt daher auf die Rekonstruktion beobachtbarer Interaktions- und Fallbildungsprozesse begrenzt. Im Anschluss an Scheffer (2018) wird Fallarbeit als trans-sequenzielle, d. h. über einzelne Situationen hinausreichende Herstellung formativer Objekte verstanden. Die TSA erlaubt es, polizeiliche Praktiken als methodische Verknüpfung materieller, institutioneller und diskursiver Elemente sichtbar zu machen. Dabei wird weniger auf Generalisierbarkeit gezielt als auf die feinstrukturierte Analyse von Prozessen der Bedeutungszuweisung und institutionellen Stabilisierung. Für die Untersuchung präventiver Verkehrskontrollen bietet die TSA besondere Vorteile: Sie rekonstruiert, wie polizeiliche Eingriffe prozedural entwickelt, an normative Erwartungen rückgebunden und situativ angepasst werden. Die Kombination von teilnehmender Beobachtung und ergänzenden Interviews erlaubt eine differenzierte Analyse sowohl der praxeologischen als auch der narrativen Dimension polizeilicher Entscheidungsfindung (Kolanoski, 2023, S. 5 ff.; Scheffer, 2013, S. 96, 110; Scheffer & Trischler, 2023, S. 295). Die TSA trägt damit wesentlich dazu bei, die methodische Fabrikation polizeilicher Fälle sowie die situative Ausübung von Ermessen empirisch zugänglich und kritisch analysierbar zu machen.

4 Empirische Ergebnisse: Mechanismen und Entscheidungsprozesse polizeilicher Verkehrskontrollen

Obwohl § 36 Abs. 5 StVO Verkehrskontrollen ohne Anlass als zentralen Bestandteil der Routinearbeit der Schutzpolizei im Wach- und Wechseldienst vorsieht, agieren Polizist:innen selten ohne einen subjektiven Ausgangsimpuls. Thurn (2024, S. 74 ff., 312) verweist auf die grundlegende Problematik, dass anlassunabhängige Kontrollen in der Praxis nicht vollständig verdachtsfrei sind, sondern Polizist:innen in diesen Situationen auf kulturelle, soziale und äußere Merkmale zurückgreifen, um eine Kongruenz oder Inkongruenz zu den erwarteten Normen herzustellen.

»So ein kleiner Anfangsverdacht, also irgendwas Auffälliges braucht man dann schon« (Interview.Süd.Nils).

»Wenn [wir] sehen, dass sich vielleicht ein Auto lohnt für eine Verkehrskontrolle, dann fahren wir dem erst mal hinterher« (Interview.Ost.Dirk)

Die Wahrnehmung bestimmter Fahrzeuge als »lohnend« oder »auffällig« zeigt, dass bereits vor der Kontrolle informelle Verdachtskategorien entstehen. Diese latenten Auswahlmechanismen werden durch die TSA als Teil eines schrittweisen Fallaufbaus analysiert. Während der Kontrolle kann sich dieser latente Verdacht formal verdichten: Sobald Beamt:innen eine Auffälligkeit als potenziellen Gesetzesverstoß interpretieren, verändert sich die Rechtsgrundlage. § 163 StPO verpflichtet die Polizei dann zur Verfolgung, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. In diesem Fall muss eine verdächtige Person nach § 163a StPO über den Tatvorwurf informiert und auf ihr Aussageverweigerungsrecht hingewiesen werden, sofern sie als Beschuldigte gilt. Weitergehende Maßnahmen wie eine Identitätsfeststellung benötigen eine gesonderte Rechtsgrundlage, etwa § 163b StPO für die Strafverfolgung oder gefahrenabwehrrechtliche Vorschriften der Polizeigesetze der Länder. Der Übergang von einer anlasslosen zu einer verdachtsabhängigen Kontrolle hat praktische Konsequenzen: Polizist:innen müssen mit der Feststellung eines Verdachts nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen für ihr weiteres Handeln beachten, sondern auch die sich daraus ergebenden höheren Anforderungen an Dokumentation, Belehrung und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen.

Die Verdachtsgenese bei anlasslosen Verkehrskontrollen stützt sich weniger auf objektiv feststellbare Gefährdungslagen, sondern vielmehr auf Einschätzungen, die durch »Humankategorisierungen« geprägt werden (Hirschauer, 2014, S. 173). Diese Kategorisierungen verbinden äußere Merkmale und soziale Rollen mit spezifischen Verdachtsmomenten.

»Das hängt ganz oft von den Autos ab. Zum einen, ob das eine relativ alte Karre ist mit dem Duftbaum vorne drin oder so was. (lacht) Oder ob da ein relativ neuwertiges, hochmotorisiertes Auto ist. Da guckt man zum einen mal nach. Ist da das Auto, das Oma und Opa fahren? Der Opel Meriva oder so. (lacht) Die Familie, der Sharan, weiß ich nicht, irgendwas besetzt mit dem typischen Familienvater. Da gibt es auf jeden Fall Unterschiede« (Interview.Süd.Meike).

Auffälligkeiten – wie Fahrzeugtyp oder Zustand – werden erst durch polizeiliche Interpretation zu Verdachtsmomenten. Sie sind indexikalische Phänomene (Garfinkel, 1967), deren Bedeutung sich aus Erfahrungswissen und situativen Einschätzungen speist. Die TSA zeigt, dass polizeiliche Kontrollentscheidungen sequenziell strukturiert sind. Ein anfänglich vager Verdacht kann durch nachfolgende Beobachtungen erweitert und als »Überschlag« in einen neuen Kontext überführt werden.

4.1 »Einstiegsmarker« und »situative Verdachtskonstruktionen«

Die folgende Beobachtungssequenz veranschaulicht exemplarisch, welche Faktoren – sogenannte Einstiegsmarker oder situativ hergestellte Verdachtsmomente – in polizeilichen Kontrollsituationen als handlungsleitende Bezugspunkte für die Fallherstellung fungieren. Dabei zeigt sich, dass Verdachtsmomente nicht einfach gegeben sind, sondern im Zuge situativer Beobachtung, Interpretation und Kontextualisierung hergestellt werden. Im Anschluss werden diese Marker systematisch analysiert, indem sie unter Einbezug weiterer empirischer Daten auf ihre Regelhaftigkeit und wiederkehrende Bedeutung hin untersucht werden. Der Fokus liegt auf sechs zentralen Fallkonstruktionsmerkmalen: Fahrzeugtyp und -zustand, Fahrer und Beifahrer, Kfz-Kennzeichen, Einträge im polizeilichen Vorgangssystem, Raum- und Kontextverknüpfungen sowie Normalitätskonstruktionen. Besonders relevant ist hierbei, wie bestimmte Marker im Verlauf des Kontrollprozesses eine Bedeutungsverschiebung erfahren – einen »Überschlag« generieren. In diesem Prozess werden sie mit neuen Kontexten verknüpft und in die Fallkonstruktion integriert.

Wir fahren weiter die üblichen Routen, da bemerkt Paul ein Auto mit komisch flackernden Scheinwerfern und bittet Bernd umzudrehen und dem Auto zu folgen. Mir ist nichts aufgefallen. Es ist hell und sonnig. Wir fahren zügig und überholen zwei Autos innerorts mit Blaulicht und Sirene. […] Paul bemerkt, dass das Auto ein belgisches Kennzeichen hat und wir steigen aus. Das Fahrzeug ist ein AMG-Mercedes und hat zwei dicke Auspuffe. Es sieht hochwertig aus.

Paul erklärt dem Fahrer, der im Auto sitzen bleibt, dass die Scheinwerfer geflackert haben und dass dies der eigentliche Grund ist, warum sie angehalten wurden. Ihm ist jetzt aber aufgefallen, dass das Auto ein belgisches Kennzeichen hat und da würde er jetzt gerne den Nachweis vom Zoll sehen. Paul fragt weiter, ob der Fahrer auch der Fahrzeughalter ist oder ob der Fahrzeughalter im Auto sitzt, erklärt etwas von Steuerzahlungen für ausländische Fahrzeuge und fragt nach den Papieren, auch denen des Beifahrers (beide ca. 20 bis 30 Jahre alt). Der Fahrer scheint nicht zu verstehen und die Aktion verursacht mittlerweile einen kleinen Stau. Bernd bittet den Fahrer auf den Hinterhof zu fahren und dort Verbandskasten, Warndreieck und Warnwesten vorzuzeigen. Fahrer und Beifahrer steigen aus. Der Beifahrer gibt auf Nachfrage von Bernd an, kein Deutsch zu können, steht etwas abseits und zündet sich eine Zigarette an. Der Fahrer sucht langsam und unbeholfen im sehr vollen Kofferraum nach den Utensilien. […]. Der Motor des Fahrzeugs läuft immer noch. Die Abgase sind überall. Ich empfinde die Situation, nicht nur wegen der Abgase als sehr unangenehm. Vor allem Bernd wirkt auf mich angespannt und sehr passiv. Niemand spricht. Nach einer ganzen Weile kommt Paul zurück und erkundigt sich nochmals wegen des Steuernachweises. […]. Der Fahrer zeigt eine E-Mail vom Zoll. Paul entgegnet, dass eine E-Mail nicht als ein zulässiges Dokument gilt. Der Fahrer widerspricht […]. Wir lassen den Fahrer ohne Bußgeldbeschluss wegen des Fehlens der Sicherheitsausrüstung fahren. Bernd belehrt den Fahrer sehr ausführlich über die Wichtigkeit der Sicherheitsausrüstung. Weiter erklärt Paul, dass objektiv der Tatbestand der Steuerhinterziehung besteht und es daher sein kann, dass noch Post von der zuständigen Behörde kommt.

Zurück im Auto erzählt Paul, dass die beiden schon ein paar Einträge im System haben. Nicht unüblich bei »so Südländern«. Der Fahrer wegen Steuerhinterziehung »und so Sachen« und der Beifahrer wegen BTM [Betäubungsmittel] und Körperverletzung. Ich bin etwas schockiert. Die beiden erklären, dass es sich bei der Körperverletzung aber auch um einen Verkehrsunfall handeln könnte, da diese ggf. auch unter fahrlässige Körperverletzung fällt (03.Tag – Süd – F.Samstag, 10.03.18).

4.1.1 Fahrzeugtyp und -zustand

Die im Interviewausschnitt angesprochene Kategorisierung von Fahrzeugen – insbesondere die Wahrnehmung »relativ neuwertiger, hochmotorisierter Autos« als auffällig – spiegelt sich in mehreren Kontrollsituationen wider. Ein technischer Defekt – hier der »komisch flackernde Scheinwerfer« – dient als vordergründiger Anlass der Kontrolle. Im weiteren Verlauf der Maßnahme verliert dieses ursprüngliche Merkmal jedoch jegliche Relevanz. Stattdessen verschiebt sich der Kontrollfokus auf das ausländische Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und damit in auf steuerrechtliche Fragen.

Hier zeigt sich ein Überschlag: Die Kontrolle beginnt mit einem technischen Defekt als Begründung nach § 36 Abs. 5 StVO, wird jedoch im weiteren Verlauf auf einen neuen Ermittlungsstrang überführt, wodurch sich die Fallstruktur verschiebt. Diese Dynamik unterstreicht, dass polizeiliche Kontrollen nicht nur durch objektive Sachverhalte, sondern auch durch situative Interpretationen und stereotype Erwartungen geprägt sind (Gutschmidt & Czudnochowski, 2022, S. 202). Während der flackernde Scheinwerfer als vordergründiger Anlass dient, bleibt das eigentliche Verdachtsmoment – »hochmotorisierter Wagen« in und dessen Insassen – als implizites Verdachtsmoment dezent. Dies zeigt, wie latente Verdachtskategorien flexibel eingesetzt werden können, um eine Kontrolle schrittweise auf eine andere Legitimationsebene zu verlagern.

4.1.2 Fahrer und Beifahrer

Die Einforderung der Ausweisdokumente des Beifahrers signalisiert die Verschiebung der Kontrollgrundlage, da sie nicht mehr allein der allgemeinen Verkehrssicherheit dient, sondern auf eine spezifische Verdachtsannahme verweist und eine speziellere Eingriffsgrundlage erfordert. Die Ausweitung auf steuerrechtliche Aspekte deutet darauf hin, dass sich bereits im Verlauf der Kontrolle ein Verdacht formierte – mutmaßlich auf Basis der Kombination aus Fahrzeugtyp, ausländischem Kfz-Kennzeichen und Bewertung der Fahrzeuginsassen. Die Strafprozessordnung etwa ermöglicht die Identitätsfeststellung verdächtiger Personen nach § 163b StPO, sofern »zureichende tatsächliche Anhaltspunkte« für eine Straftat bestehen.

Während der Kontrolle werden über Funk weitere Informationen über den Fahrer und Beifahrer übermittelt. Diese zeigen, dass beide bereits im polizeilichen Vorgangssystem erfasst sind – der Fahrer wegen Steuerhinterziehung, der Beifahrer wegen Betäubungsmitteldelikten und Körperverletzung. Diese Informationen hätte retrospektiv einen begründeten Verdacht stützen können, waren jedoch zum Zeitpunkt der Identitätskontrolle des Beifahrers noch nicht bekannt.

4.1.3 Kfz-Kennzeichen

Ausländische Kfz-Kennzeichen spielen in der polizeilichen Praxis eine besondere Rolle und werden in unterschiedlichen Kontexten mit bestimmten Delikten assoziiert. Insbesondere im Streifendienst eröffnen sie eine alternative Eingriffsgrundlage zu § 36 Abs. 5 StVO, indem sie nicht nur Verkehrssicherheitsaspekte adressieren, sondern als Anhaltspunkt für steuerrechtliche Ermittlungen dienen. Dies zeigt sich in folgender Aussage:

»Ja, wir haben jetzt ganz viel hier Verstöße, wenn die mit ausländischen Kennzeichen hier herumfahren. Also wenn es um Autoversicherungen geht und Steuern, Steuerhinterziehung. […] Und deswegen kontrollieren wir, einfach nur mal kurz anhalten, das ist eine Sache von zwei Minuten. »Wohnen Sie in (hier)? Wie lange wohnen Sie schon in (hier)?« Und es ist ja auch möglich, ein polnisches Kennzeichen zu behalten, wenn man (hier) wohnt. […] Und das, da geht es halt dann schon um ein paar Hundert Euro […]. Das lohnt sich dann« (Interview.Süd.Nils).

War zum Zeitpunkt der Datenerhebung der Verdacht einer Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO gegeben, waren Polizist:innen nach dem Legalitätsprinzip (§ 152 Abs. 2 StPO) zur Verfolgung verpflichtet. Dies bedeutete, dass bereits zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für einen steuerrechtlichen Verstoß weitere Maßnahmen erforderlich machten. Allerdings hat der BGH mit Beschluss vom 15.12.2022 (1 StR 295/22) klargestellt, dass eine Strafbarkeit nicht allein auf § 15 Abs. 1 KraftStDV gestützt werden kann, da diese Norm zu unbestimmt ist. Damit unterliegt die Steuerpflicht ausländischer Fahrzeuge in Deutschland einer rechtlichen Unschärfe, was die Begründung eines Anfangsverdachts im Einzelfall erschwert. Die Rechtsprechung betont zudem, dass polizeiliche Maßnahmen nicht allein auf kriminalistischer Erfahrung oder vagen Eindrücken beruhen dürfen, sondern einer objektiv überprüfbaren Grundlage bedürfen. Art. 3 Abs. 3 GG verbietet dabei eine Ungleichbehandlung aufgrund äußerer Merkmale (Ruch, 2022, S. 91, 99). Überträgt man diese Argumentation auf ausländische Kfz-Kennzeichen, ergibt sich ein strukturelles Problem: Ein ausländisches Kfz-Kennzeichen allein begründet keinen Verdacht, wird aber in der Praxis als Ausgangspunkt für Kontrollen genutzt.

Auch weitere Beobachtungen zeigen, dass solche Verkehrskontrollen oft nicht routinemäßig durchgeführt werden, sondern einer Vielzahl an bürokratischen, rechtlichen und sozialen Herausforderungen unterliegen: In einem weiteren Fall konnten die Polizist:innen ein ausländisches Kennzeichen zunächst nicht in seiner Nationalität identifizieren. Dennoch reichte die bloße Abweichung von einem deutschen Kennzeichen aus, um eine Kontrolle zu rechtfertigen. Die Unklarheit über Serbiens EU-Status und eine mögliche Ummeldung des Führerscheins sowie sprachliche Barrieren führten zu einer einstündigen Kontrolle, die durch mehrere polizeiliche Instanzen delegiert wurde. Obwohl kein konkreter Verstoß festgestellt wurde, verstärkte sich der Verdacht durch bürokratische Unklarheiten, wodurch die Kontrolle länger andauerte als erforderlich. Besonders problematisch war, dass die Maßnahme direkt vor der Arbeitsstelle der Ehefrau des Fahrers, der diese mit seinen beiden Kindern abholen wollte, stattfand – ein sozial sichtbarer Eingriff, der Stigmatisierungseffekte verstärken kann.

Die Untersuchung zeigt, dass ausländische Kfz-Kennzeichen in der polizeilichen Praxis häufig als Verdachtsverstärker fungieren: Ein Fahrzeug mit polnischem Kfz-Kennzeichen wurde im Rahmen einer Fahndung nach Einbruchdiebstahl kontrolliert – ohne konkrete Hinweise auf eine Tatbeteiligung. Während sich der ursprüngliche Verdacht nicht bestätigte, wurde die Kontrolle stattdessen auf steuerrechtliche Aspekte umgelenkt.

Diese flexible Anpassung von Verdachtsmomenten verdeutlicht die Dynamik polizeilicher Entscheidungsprozesse. Die TSA zeigt, dass spezifische Einstiegsmarker – wie ausländische Kfz-Kennzeichen – nicht nur den Ausgangspunkt einer Kontrolle bilden, sondern auch als Legitimation für deren Fortsetzung dienen.

4.1.4 Einträge im polizeilichen Vorgangssystem

Polizeiliche Informationssysteme wie INPOL sind zentrale Instrumente der Fallkonstruktion. Sie liefern Daten, die Verdachtsmomente verstärken und Entscheidungsprozesse strukturieren (Beek et al., 2023; Brayne, 2021). Eine Kennzeichenabfrage kann latente Informationen offenlegen – von Herkunftsangaben über psychische Belastungen bis hin zu Vermerken wie »BtM-Konsument« oder »bewaffnet« (Guagnin & Creemers, 2014, S. 243; Jacobsen & Bergmann, 2024, S. 115 f.).

»Man kann auch natürlich dann direkt erst mal das Kennzeichen überprüfen und dann gucken, hat der schon mal was mit der Polizei zu tun gehabt, und wenn das positiv ist, dann natürlich erst recht« (Interview.Ost.Tom).

Diese Aussage zeigt, dass eine polizeiliche Vorgeschichte als Einstiegsmarker für polizeiliche Maßnahmen dient. Die TSA macht sichtbar, dass solche Informationen nicht einfach zur Kenntnis genommen, sondern aktiv in den Kontrollprozess integriert werden. Die Kennzeichenabfrage überschlägt sich in eine neue Bedeutungsdimension: Eine zunächst routinemäßige Verkehrskontrolle wird durch eine positive Rückmeldung aus dem System kriminalitätsbezogen umgedeutet. Datenbankabfragen bündeln Informationen aus verschiedenen Behörden und enthalten häufig Vermerke über frühere polizeiliche Maßnahmen, die auch auf veralteten Vorgängen beruhen oder lediglich einen nicht weiter verfolgten Anfangsverdacht dokumentieren – wodurch sie oft unspezifisch oder unpräzise bleiben (Ogorek, 2023). Diese Informationsbasis ist nicht nur für Beamt:innen schwer überprüfbar, sondern beeinflusst auch unbewusst die weitere Kontrollpraxis, da die vermeintliche »Polizeibekanntheit« eines Fahrzeugs oder einer Person den Kontrollfokus verschieben kann.

Trotz der Einordnung der Insassen als »polizeibekannt« verzichten die Polizisten auf strikte Sanktionierung und wählen eine zurückhaltendere Vorgehensweise. So wird der Fahrer nicht aufgefordert, den laufenden Motor während der zwanzigminütigen Kontrolle abzustellen, und auch das Rauchen des Beifahrers wird nicht beanstandet – ein Verhalten, das unter anderen Umständen Anstoß geben könnte. Diese situative Anpassung verdeutlicht die Flexibilität des »Gefahren-Narrativs«, das je nach Kontext unterschiedlich interpretiert wird (Jacobsen & Bergmann, 2024, S. 117). Die Polizisten verzichten auch auf eine Ahndung der Verkehrsverstöße und zeigen sich gegenüber Fahrer und Beifahrer zurückhaltend. Dies verweist auf die symbolische Dimension der polizeilichen Fallproduktion: Die Maßnahme dient weniger der Durchsetzung formaler Normen als vielmehr der Demonstration institutioneller Autorität (Lukas & Gauthier, 2011, S. 194; Pichl, 2018, S. 116). Der polizeiliche Ermessensspielraum ermöglicht es Beamt:innen, sich flexibel an die Dynamik der Interaktion anzupassen, ohne die eigene Autorität zu gefährden. Diese Anpassungsfähigkeit zeigt sich sowohl in der situativen Adaption des polizeilichen Habitus – etwa durch das gezielte Eingehen auf das Verhalten der Kontrollierten zur Konfliktdeeskalation (Hunold, 2015, S. 67) – als auch in strategischen Entscheidungen zur Fortführung oder Beendigung einer Kontrolle. Diese Entscheidungen orientieren sich nicht nur an rechtlichen Vorgaben, sondern auch an situativen Einschätzungen und taktischen Überlegungen, die von der internen Statusdemonstration im Team bis zur Wahrnehmung der Polizei durch die Öffentlichkeit reichen (Zdun, 2010, S. 264). Insbesondere die Entscheidung, Maßnahmen zurückzunehmen oder Sanktionen zu unterlassen, wird häufig durch die Frage beeinflusst, wie sich das eigene Handeln auf das öffentliche Image der Polizei auswirkt (Buvik, 2016, S. 777; Hüttermann, 2000, S. 19 ff.).

Die Kontrolle begann als allgemeine Verkehrskontrolle nach § 36 Abs. 5 StVO mit dem flackernden Scheinwerfer als Anlass. Im Verlauf der Maßnahme rückte jedoch das ausländische Kfz-Kennzeichen in den Fokus, wodurch ein Verdacht auf Steuerhinterziehung entstand. Dieser Verdacht führte dazu, dass weitere Maßnahmen nicht mehr ausschließlich auf die ursprüngliche Eingriffsgrundlage gestützt werden konnten, sondern an die strafprozessualen Anforderungen einer verdachtsabhängigen Kontrolle geknüpft waren. Dennoch blieb die Verkehrskontrolle formal bestehen, sodass § 36 Abs. 5 StVO später erneut herangezogen wurde, um die Sicherheitsausrüstung des Fahrzeugs zu überprüfen. Diese flexible Handhabung ermöglichte eine weitergehende Inaugenscheinnahme des Fahrzeugs, obwohl Einblicke in den Kofferraum grundsätzlich zustimmungs- oder beschlussbedürftig sind. Die Kontrolle oszillierte zwischen verkehrspolizeilicher Maßnahme und strafprozessualer Ermittlungsmaßnahme und zeigt, wie polizeiliche Fallkonstruktionen situativ angepasst werden.

4.1.5 Raum- und Kontextverknüpfungen

Polizeiliche Kontrollpraktiken sind eng mit der sozialen und räumlichen Ordnung verknüpft. Bestimmte Kfz-Kennzeichen werden als »interessante Bewegungen« in spezifischen Stadtbereichen wahrgenommen und in Führungsrunden oder Streifenbesprechungen thematisiert. Dabei dienen sie als Indikatoren für kriminalitätsrelevante Muster. Diese Logik führt dazu, dass Fahrzeuge nicht nur aufgrund individueller Merkmale, sondern auch aufgrund ihrer räumlichen Verortung als verdächtig eingestuft werden.

In privilegierten Stadtteilen richten sich polizeiliche Beobachtungen auf Abweichungen vom erwarteten Status quo:

Dirk sieht jemand, der hier nicht hingehört […] eher lumpige Kleidung, jedoch nicht schwarz gekleidet, an einem kleinen, eher schäbigen Auto am Straßenrand stehen. Wir machen eine Kennzeichenabfrage. Das Auto ist auf eine ältere Frau zugelassen. Die beiden kommen zu dem Schluss, dass es sich bei dem Mann wahrscheinlich um einen Angestellten einer Reinigungsfirma handelt (27.Tag – Ost – S.Mittwoch, 21.11.18).

Hier zeigt sich ein In-/Kongruenzverfahren (Thurn et al., 2023, S. 112 ff.), das sich an Raum-Personen-Kennzeichen-Verknüpfungen orientiert: Das Erscheinungsbild des Mannes und das neben ihm parkenden Fahrzeug werden im sozialen Bedeutungsrahmen des Raumausschnitts interpretiert (Hunold, 2015, S. 116; Sacks, 1972, S. 283). Eine vermeintliche Inkongruenz (»er gehört hier nicht hin«) löst eine Kennzeichenabfrage aus. Das Ergebnis der Abfrage (»registriert auf eine ältere Frau«) führt zur Deeskalation – der Mann wird als »unauffällig« eingestuft. Die Kontrolle zeigt damit die narrative Rahmung polizeilicher Deutungsmuster: Geringe Informationen werden in eine plausible Geschichte eingebettet, die das polizeiliche Handeln strukturiert und begrenzt.

In sozial benachteiligten Stadtteilen verschiebt sich die Perspektive:

Wir fahren durch eine Plattenbausiedlung. Paul erzählt, dass hier eigentlich immer ca. drei Autos ohne Kennzeichen stehen. […] Ein Auto steht nicht auf einem der Parkplätze, sondern auf einer Grünfläche. Das Auto hat kein deutsches Kennzeichen, wahrscheinlich ein osteuropäisches, meint Paul. Er fragt Nils, ob sie dieses Kennzeichen mal durchgeben sollen, da das Auto nicht auf dem Grünstreifen parken darf und zudem der Verdacht auf Steuerhinterziehung bestehen könnte (03.Tag – Süd – F.Samstag, 10.03.18).

Hier zeigt sich ein Überschlag: Ein verkehrsrechtlicher Verstoß (Parken auf Grünfläche) wird mit einem ausländischen Kfz-Kennzeichen verknüpft und als Indiz für Steuerhinterziehung interpretiert. Diese Form der Problemverschiebung illustriert, wie die räumliche Kontextualisierung das Verdachtsmoment verstärkt und dadurch Einstiegsmarker anzeigen: Während Parkverstöße in privilegierten Stadtvierteln allein aufgrund besserer Parkmöglichkeiten selten polizeiliches Handeln nach sich ziehen, werden sie in sozial benachteiligten Vierteln systematisch mit weitergehenden Verdachtsannahmen verknüpft. Narrative Rahmungen überführen den zunächst neutralen Ordnungsverstoß in eine kriminalitätsbezogene Problemdefinition. Das Parken auf einer Grünfläche, das zunächst nur als verkehrsrechtlicher Verstoß zu werten wäre, wird in Kombination mit dem ausländischen Kfz-Kennzeichen zu einem Verdachtsmoment für Steuerhinterziehung. Diese Verknüpfung zeigt, wie eine zugeschriebene Ordnungswidrigkeit als Indikator für eine schwerwiegendere Straftat herangezogen wird. Der Kontrollanlass wird durch das Zusammenspiel von Raum, Kfz-Kennzeichen und polizeilicher Erfahrungslogik dynamisch rekonstruiert. Der Überschlag von einer simplen Parkraumregelung zu einem steuerrechtlichen Verdachtsfall verdeutlicht, wie sich Eingriffsgrundlagen flexibel anpassen lassen, um die Kontrolle zu rechtfertigen und fortzusetzen.

Ein weiteres Beispiel zeigt, wie Raum-Personen-Kennzeichen-Verknüpfungen in Bereichen genutzt werden, die nicht unmittelbar der Verkehrssicherheit dienen, aber dennoch mit polizeilichen Kontrollpraktiken im öffentlichen Raum verbunden sind.

Ca. 20:30 Uhr: Wir fahren auf einen Parkplatz, die beiden erzählen, dass sich hier ›die Schwulen‹ treffen. Sie hätten sich mal ›einen Spaß daraus gemacht‹, die Kennzeichen ›zu checken‹ und dann festgestellt, dass viele davon Familienväter sind (06.Tag – Ost – S.Mittwoch, 21.03.18).

Die Kennzeichenabfragen erfolgen nicht aufgrund eines konkreten kriminalitätsbezogenen Verdachts, sondern zur Überprüfung eines vorab bestehenden polizeilichen Wissens über den Raum und seine Nutzung. Die Annahme, dass es sich um einen Treffpunkt homosexueller Männer handelt, wird dabei nicht als neutraler Fakt behandelt, sondern fungiert als Ausgangspunkt polizeilicher Deutungen, durch die bestimmte Räume und deren Nutzer:innen als potenziell kontrollwürdig markiert werden. Dabei werden durch den Abgleich der Kfz-Kennzeichen mit behördlichen Registern, etwa dem Einwohnermeldeamt, Rückschlüsse auf den »sozialen Status« der Fahrzeughalter gezogen. In diesem Prozess werden narrative Rahmungen fortgeschrieben: Die Maßnahme stützt sich nicht auf eine strafprozessuale oder gefahrenabwehrrechtliche Grundlage, sondern darauf, dass der Ort und seine angenommene soziale Funktion als polizeilich relevant erachtet werden.

Diese polizeiliche Praxis steht in einer langen Tradition der Überwachung und Verfolgung homosexueller Männer, die bis weit in die 1990er Jahre hinein reichte. Besonders sogenannte »Klappen« – öffentliche Treffpunkte homosexueller Männer – gerieten regelmäßig ins Visier der Polizei. Diese Orte wurden nicht nur zur Durchsetzung des § 175 StGB systematisch überwacht, sondern dienten auch der gezielten Kriminalisierung und gesellschaftlichen Marginalisierung homosexueller Männer. Bereits in der NS-Zeit und während der Nachkriegsjahrzehnte wurden polizeiliche Razzien und Ermittlungen in bestimmten Raumausschnitten durchgeführt, was zu massenhaften Verhaftungen und Verurteilungen führte. In der Bundesrepublik blieben diese Praktiken bis zur Reform des Sexualstrafrechts von 1969 bestehen und wirkten in abgeschwächter Form sogar noch darüber hinaus. Die Kontrolle dieser Räume war dabei nicht nur eine Frage der Strafverfolgung, sondern auch ein Mittel staatlicher Disziplinierung, das Homosexualität aus dem öffentlichen Raum verdrängen und gesellschaftliche Normen durchsetzen sollte. Erst mit der vollständigen Entkriminalisierung homosexueller Handlungen 1994 und dem gesellschaftlichen Wandel hin zur rechtlichen Gleichstellung nahm diese spezifische polizeiliche Überwachungspraxis zwar deutlich ab, doch polizeiliche Maßnahmen gegen vermeintlich homosexuelle Treffpunkte blieben auch darüber hinaus punktuell bestehen (Schwartz, 2021). Die Kennzeichenabfragen auf dem Parkplatz stehen in Kontinuität zu früheren polizeilichen Überwachungspraktiken homosexueller Treffpunkte. Sie erfolgen nicht aufgrund eines konkreten Verdachts, sondern beruhen auf der polizeilichen Konstruktion eines Raum-Personen-Verhältnisses, das als normabweichend markiert wird. Diese Praxis ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern wirft auch grundsätzliche Fragen zur polizeilichen Definitionsmacht über soziale Räume und deren Nutzung auf. Sie verdeutlicht, wie sich selektive Kontrollmechanismen, die auf polizeilich konstruierte Abweichungen abzielen, in veränderter Form bis in die Gegenwart fortsetzen und dadurch diskriminierende polizeiliche Routinen fortschreiben.

Damit zeigen sich polizeiliche Kontrollmechanismen, die nicht zwingend auf einer expliziten Kriminalisierung basieren, aber dennoch auf selektiven Wissensbeständen fußen, die die Überprüfung bestimmter sozialer Gruppen als relevant erscheinen lassen. Die TSA macht hier sichtbar, wie Raum-Personen-Verknüpfungen als polizeiliche Ressourcen genutzt werden, um die Notwendigkeit von Maßnahmen (retrospektiv) zu legitimieren.

4.1.6 Normalitätskonstruktionen

Polizeiliche Verkehrskontrollen sind nicht nur rechtlich regulierte Maßnahmen, sondern auch soziale Praktiken, die Vorstellungen von Normalität und Abweichung stabilisieren. Während die formale Durchsetzung von Gesetzen eine zentrale Rolle spielt, zeigt die Analyse, dass Kontrollentscheidungen häufig auf informellen, routinisierten Annahmen über gesellschaftliche Zugehörigkeiten beruhen. Dabei greifen formelle und informelle Normen ineinander: Rechtliche Vorgaben setzen einen Rahmen, innerhalb dessen Polizist:innen situativ agieren und heuristische Deutungsmuster nutzen, um ihre Entscheidungen zu legitimieren.

Die TSA zeigt, dass polizeiliche Kontrollen durch spezifische Marker strukturiert werden, die sowohl die Legitimation des Eingreifens als auch die Bestätigung bereits vorhandener Annahmen ermöglichen. Diese Marker – etwa äußere Merkmale, soziale Zugehörigkeiten oder räumliche Kontexte – werden nicht isoliert betrachtet, sondern in narrative Strukturen eingebunden, die bestimmen, welche Situationen als verdächtig gelten. Der »ordentliche polizeiliche Fall« als formatives Objekt gibt eine interpretative Struktur vor, die die Relevanz bestimmter Kontrollsituationen definiert.

Die Praxis polizeilicher Normalitätskonstruktionen wird besonders deutlich in der Art und Weise, wie Kontrollentscheidungen getroffen und begründet werden. In einem Fall führte die Annahme, dass eine junge Frau in einem luxuriösen Fahrzeug nicht selbst die Halterin sein könne, sondern das Auto vermutlich ihrem Freund gehöre, zu einer gezielten Datenbankabfrage. Diese Maßnahme beruhte nicht auf einem konkreten Verdacht, sondern auf gesellschaftlich verankerten Vorstellungen darüber, wem welche Ressourcen und Privilegien zugeschrieben werden. Ähnliche Mechanismen greifen, wenn bestimmte Personengruppen überproportional kontrolliert werden, weil sie als »nicht passend« für einen bestimmten Raum oder eine bestimmte soziale Position wahrgenommen werden.

Polizist:innen nutzen Räume gezielt als Ressource, um gesellschaftliche Ordnung durchzusetzen. Die Unterscheidung zwischen »legitimen« und »illegitimen« Raumkategorien sowie die hierarchische Bewertung sozialer Zugehörigkeiten strukturieren polizeiliche Kontrollpraktiken. Schweer und Strasser (2008, S. 18) beschreiben, dass sich innerhalb der Polizei stereotype Wahrnehmungen etablieren, die zwischen »Guten«, »Bösen« und »armen Würsten« unterscheiden. Diese Kategorisierungen beeinflussen, wer als kontrollwürdig gilt und wer nicht. Während bestimmte soziale Gruppen oder Räume verstärkt ins Visier geraten, werden andere Abweichungen übersehen oder bewusst ignoriert (Zum-Bruch, 2019, S. 62 f.).

Die Analyse zeigt, dass selektive Kontrollpraktiken kein zufälliges Ergebnis individueller Entscheidungen sind, sondern systematisch in polizeiliche Routinen und Arbeitslogiken eingebettet. Die Flexibilität polizeilicher Eingriffsgrundlagen ermöglicht es, Kontrollen situativ anzupassen und Verdachtsmomente dynamisch zu konstruieren. Damit wird deutlich, dass Verkehrskontrollen nicht nur der Verkehrsüberwachung dienen, sondern auch als Mittel der sozialen Kontrolle fungieren, um bestehende Ordnungsvorstellungen zu stabilisieren.

4.2 Verkehrskontrollen als strategische Ressource

Verkehrskontrollen dienen nicht nur der Gewährleistung der Verkehrssicherheit, sondern werden von der Polizei gezielt als strategische Ressource eingesetzt. Sie ermöglichen es, polizeiliche Präsenz symbolisch zu demonstrieren, Einstiegsmarker zu operationalisieren und institutionelle Anforderungen zu bedienen. Besonders in Abwesenheit sogenannter »besonderer Kontrollorte« bzw. »Gefahrenorte« (Keitzel & Belina, 2022), die anlassunabhängige Personenkontrollen erleichtern, gewinnen Verkehrskontrollen als flexible Eingriffsstrategie an Bedeutung.

Ein Beispiel hierfür ist die Nutzung von Verkehrskontrollen im Kontext kriminalpolitischer Diskurse, insbesondere zur »Clankriminalität«:

»[Im Zusammenhang mit Clankriminalität] gibt es halt Bereiche, die angestiegen sind, also Deliktsfelder.[…]. Was wir festgestellt haben, also in [Bartenbach] gibt es ja auch mehrere Shisha-Bars. […]. Also was da halt passiert, das wissen wir nicht. Man hat halt leider keine besonderen Kontrollorte mehr. Deswegen macht es das auch nicht besser für uns. So, im Süden gibt es halt keinen mehr. Das ist natürlich super unglücklich. Dann hast du halt noch das Mittel, so Verkehrskontrollen« (DGL2.Süd).

Diese Aussage zeigt, dass Verkehrskontrollen gezielt als Ersatzmechanismus für fehlende »besondere Kontrollorte« genutzt werden, um Präsenz zu markieren und polizeiliche Ermittlungslogiken aufrechtzuerhalten. Dabei verschmelzen sicherheitspolitische und mediale Diskurse und tragen zur symbolischen Markierung bestimmter Viertel als »gefährlich« bei (Jacobsen & Bergmann, 2024, S. 129 ff.; Rinn & Wehrheim, 2021, S. 263; Wollinger, 2024). Die TSA verdeutlicht, dass solche Kontrollen nicht nur formalen Zwecken der Verkehrssicherheit dienen, sondern als polizeiliche Fallproduktionsstrategie fungieren: Bestimmte Einstiegsmarker – wie »Clankriminalität« oder ausländische Kfz-Kennzeichen – werden genutzt, um Verdachtsmomente zu konstruieren und Kontrollpraktiken zu legitimieren.

Die gezielte Fokussierung auf ausländische Kfz-Kennzeichen offenbart eine Ambivalenz polizeilicher Kontrollpraktiken: Während Steuerhinterziehung traditionell als Delikt wohlhabender Personen gilt, wird sie hier auf bestimmte soziale Gruppen projiziert, die durch polizeiliche Wahrnehmungsmuster als verdächtig eingestuft werden. Diese selektive Interpretation polizeilicher Einstiegsmarker ermöglicht es, bestehende kriminalpolitische Diskurse in Kontrollpraktiken zu übersetzen und spezifische Gruppen sichtbar zu machen.

Die TSA zeigt, wie narrative Rahmungen polizeiliche Kontrollentscheidungen strukturieren: Verkehrskontrollen werden nicht nur zur Verkehrsüberwachung genutzt, sondern dienen als flexible Instrumente zur Herstellung polizeilicher Ordnungsvorstellungen. Die situative Anpassung von Verdachtsmomenten erlaubt es der Polizei, zwischen verschiedenen Eingriffsgrundlagen zu changieren und Kontrolle auch dort auszuüben, wo keine spezifischen polizeilichen Befugnisse bestehen.

4.3 Zusammenfassung

Die Analyse zeigt, dass polizeiliche Verdachtskonstruktionen nicht auf feststehenden Anfangsverdachten basieren, sondern durch die schrittweise Verknüpfung situativer Deutungsmuster entstehen. Die beobachtete Kontrolle beginnt als routinemäßige Maßnahme nach § 36 Abs. 5 StVO zur Überprüfung eines flackernden Scheinwerfers. Mit der Entdeckung des ausländischen Kfz-Kennzeichens verschiebt sich der Fokus auf steuer- und melderechtliche Belange, wodurch sich die Eingriffsgrundlage verändert. Während eine Kontrolle nach § 36 Abs. 5 StVO der Verkehrssicherheit dient, erfordert die Prüfung steuerrechtlicher Aspekte zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat gemäß § 152 Abs. 2 StPO.

Die TSA veranschaulicht, dass sich die polizeiliche Fallkonstruktion nicht aus einer objektiv begründbaren Verdachtslage entwickelt, sondern durch die narrative Einbindung spezifischer Komponenten – Fahrzeugtyp, Kennzeichen, Erscheinungsbild der Insassen – in kriminalitätsbezogene Annahmen geformt wird. Diese Elemente fungieren als Einstiegsmarker, die den Kontrollrahmen sukzessive erweitern und eine Neukontextualisierung polizeilichen Handelns ermöglichen. Die TSA zeigt dabei, dass polizeiliches Handeln keiner rein juristischen Logik folgt, sondern als methodische Konstruktion von Relevanz und Verdachtsmomenten verstanden werden muss. Während die Kontrolle formal mit der Verkehrssicherheit begründet wird, erlaubt die flexible Fallkonstruktion eine Transformation des Kontrollzwecks. Die abschließende Überprüfung der Sicherheitsausrüstung dient nicht nur der Verkehrssicherheit, sondern ermöglicht zugleich eine strategische Inaugenscheinnahme des Fahrzeuginneren und der Insassen.

Diese Form der Fallbildung verdeutlicht die strukturelle Offenheit polizeilicher Eingriffsgrundlagen: Der Fall beginnt als verkehrspolizeiliche Maßnahme, wird durch narrative Bezugnahmen in einen steuerrechtlichen Kontext überführt und schließlich durch einen formalen Rückgriff auf verkehrsrechtliche Aspekte legitimiert. Die Analyse zeigt zudem eine selektive Anwendung polizeilicher Ressourcen: Während Personen mit ausländischen Kfz-Kennzeichen überproportional kontrolliert werden, bleiben potenziell vergleichbare Verstöße deutscher Fahrer:innen (z. B. das Fahren ohne gültige Versicherung, die private Nutzung eines Firmenwagens oder die Überprüfung des Erstwohnsitzes) häufig unbeachtet.

Die polizeiliche Praxis ist somit nicht allein durch objektive Verdachtsmomente gesteuert, sondern wird maßgeblich durch Vorstellungen von Normabweichung und sozialer Ordnung geprägt. Die gezielte Fokussierung auf ausländische Kfz-Kennzeichen als Einstiegsmarker verweist auf den Zusammenhang zwischen Polizeipraxis und räumlicher Sortierung (Belina, 2018; Loader, 2023). Die Darstellung solcher Maßnahmen als »routinemäßige« und »unverfängliche« Kontrollen verdeckt deren soziale Selektivität und potenziell diskriminierende Wirkung (Thurn, 2024, S. 321 ff.).

Insgesamt zeigt sich, dass polizeiliche Verkehrskontrollen nicht isoliert betrachtet werden können, sondern in kriminalitätsbezogene Narrative, polizeiliche Erfahrungslogiken und kriminalpolitische Diskurse eingebettet sind. Sie reproduzieren selektiv auf Erfahrungswissen gestützte Verdachtslogiken, die sich insbesondere in der Unschärfe zwischen spezialisierten und generalisierten Verdachtslagen manifestieren. Diese eröffnen einen erheblichen Ermessensspielraum und begünstigen die Entstehung kriminalitätsbezogener Narrative. Die Verknüpfung von Verkehrskontrollen mit Konstruktionen wie »Clankriminalität« oder »ausländischer Steuerhinterziehung« zeigt, dass solche Maßnahmen weit über ihren eigentlichen polizeilichen Auftrag hinausgehen und symbolische Funktionen erfüllen – sei es zur Demonstration staatlicher Autorität, zur Kontrolle sozialer Normen oder zur Produktion kriminalitätsbezogener Narrative. Die Grenze zwischen formaler Rechtsdurchsetzung und informeller sozialer Kontrolle bleibt dabei fließend und erfordert eine kritische Auseinandersetzung mit den impliziten Mechanismen polizeilicher Fallkonstruktionen.

5 Diskussion: Soziologische Bedeutung der anlasslosen Verkehrskontrollen

Die Analyse anlassunabhängiger Maßnahmen im Straßenverkehr zeigt, wie polizeiliche Praktiken als organisatorische Prozesse soziale Ordnungen nicht nur absichern, sondern aktiv formen und reproduzieren. Die Polizei agiert dabei in einem Spannungsfeld zwischen formellen Vorgaben und situativer Eigenverantwortung, was Weißmann (2023, S. 14) als Balanceakt zwischen Regeltreue und Effektivität beschreibt. Besonders durch Anreizsysteme, wie sie Hormel und Scharf (2017) und Fassin (2018) darstellen, wird die polizeiliche Handlungsweise auf institutionelle Ziele ausgerichtet, wodurch Verkehrskontrollen zu einem adaptiven Werkzeug für sicherheitspolitische Strategien werden, das flexible Reaktionen auf neue Herausforderungen erlaubt (Liebscher, 2024, S. 409; Schweitzer, 2024, S. 216): Auch wenn Merkmale wie »Clankriminalität« etwa in der Kontrollsituation, die der »flackernde Scheinwerfer« auslöst, nicht explizit genannt werden, agieren die Polizisten in Übereinstimmung mit sicherheitspolitischen Zielen und positionieren sich »vor der Lage«, indem die Kontrolle im Stadtteil durchgeführt wird, der mit Clankriminalität assoziiert wird. Die Kontrolle dient damit sowohl der praktischen Absicherung als auch der symbolischen Kommunikation einer proaktiven und präventiven Ordnungsmacht, die gezielt auf sicherheitspolitische Diskurse reagiert und gesellschaftliche Erwartungen an die Polizei erfüllt. Diese Rahmung erlaubt es der Polizei, die Kontrolle über die Deutungshoheit zu behalten und flexibel über das Ausmaß der Maßnahmen zu entscheiden – ein Prozess, den Loick (2018, S. 13) als »Kunst der Polizei« beschreibt.

Diese Kontrollen sind tief in die Routinearbeit der Polizei eingebettet und greifen auf »organisationskulturelle Ordnungsvorstellungen« zurück, die durch einen kollektiven Wissensbestand geprägt werden (Gutschmidt & Czudnochowski, 2022, S. 207). Die Polizei, als selbstreferenzielles System im Sinne Luhmanns (2021) stabilisiert durch kontinuierliche Entscheidungen und Handlungen ihre eigene Realität. In diesem Rahmen fungieren Verkehrskontrollen als Ressource, um »öffentliche Sicherheit und Ordnung« formal und symbolisch aufrechtzuerhalten (Mensching, 2008, S. 18). Gleichzeitig zeigt sich in der Praxis der »delegierten Problembearbeitung«, wie die Polizei die Deutungshoheit über Probleme bewahrt, deren weitere Bearbeitung jedoch an andere Instanzen auslagert. Diese Praxis behindert die Wissensakkumulation und führt zu einer unvollständigen Aufarbeitung spezifischer Fälle.

In polizeilichen Kontrollen fungieren ausländische Kfz-Kennzeichen als symbolische Einstiegsmarker, die Prozesse des »Otherings« einleiten können, indem sie durch das bloße Merkmal des Kfz-Kennzeichens eine Differenz zur »Normalität« markieren und somit einen pauschalen Verdacht nahelegen (Bozay, 2017, S. 223). Dabei bleibt das Fremdmachen durch das Kfz-Kennzeichen oft implizit und vorweggenommen, sodass die Kontrolle objektiv und unverfänglich wirkt. Die scheinbare Neutralität dieser Praxis verbirgt jedoch die symbolische Grenzziehung zwischen »Inländer:innen« und »Ausländer:innen«, wodurch Letztere als potenziell kontrollbedürftig eingestuft werden (Bozay, 2017; Hunold, 2005, S. 313; Thurn, 2024, S. 138). Dieses Fremdmachen führt zu einer abstrakten Konstruktion, die leicht mit Differenzierungskategorien wie Ethnie oder kultureller Herkunft verbunden wird und polizeiliche Kontrolllogiken prägt (Brauer, 2022; Hunold, 2022, S. 286; Reichertz, 2009, S. 202). Dies zeigt sich exemplarisch in narrativen Rahmungen wie dem des »steuerhinterziehenden Ausländers«. Behr (2019, S. 32 f.) beschreibt solche Diskriminierungspraxen nicht als direkte Zuschreibung ethnischer Merkmale, sondern als Verteidigung einer Normalitätskonstruktion, die auf »die Ordnung bedrohende Differenz« abzielt. Fremdheit erscheint dabei nicht als statische Eigenschaft, sondern als eine relational hergestellte Kategorie, die sich auf das bezieht, was nicht zur eigenen Sinnprovinz gehört. Diese Perspektive führt dazu, dass bestimmte Körper und Verhaltensweisen – insbesondere jene, die mit ethnischen oder sozialen Marginalisierungen assoziiert werden – aufgrund gesellschaftlich verankerter Vorstellungen von Bedrohlichkeit als legitim kontrollbedürftig erscheinen. Polizeiliche Kontrollpraktiken knüpfen somit nicht zwangsläufig an eine tatsächliche ethnische Zugehörigkeit an, sondern aktivieren Differenz als eine Ressource der Abgrenzung (Groenemeyer, 2003, S. 23; Hunold, 2005, S. 311 f.). Die Herstellung von Fremdheit wird dabei nicht allein durch äußerliche Merkmale determiniert, sondern ergibt sich aus situativen Kontexten und polizeilichen Erfahrungswerten. Ethnizität fungiert hier als soziale Konstruktion, die in spezifischen Kontrollsituationen mobilisiert werden kann, um eine vermeintliche Gefahrenlage zu plausibilisieren.

Weiße bürgerliche Werte bilden die normative Richtschnur polizeilichen Handelns, auch wenn die Polizeibeamt:innen diese Perspektive nicht bewusst vertreten müssen (Sabel & Karadeniz, 2022, S. 502). Menschen, die ethnisch oder sozial marginalisiert sind, werden als »Fremdkörper« wahrgenommen und de facto aus dem »Sicherheitskollektiv« der Dominanzgesellschaft ausgeschlossen. Diese Normalitätskonstruktionen sind tief in einer rassistisch und klassistisch geprägten Gesellschaft verankert und führen zu strukturellen Ausschlussmechanismen, die eine Form der »slow violence« schaffen (Sabel & Karadeniz, 2022, S. 499 f.; Thompson, 2018).

Die Verwendung von polizeilichen Datenbanken wie INPOL verstärkt diese Dynamik. Eine Kennzeichenabfrage kann eine »polizeirelevante Vorgeschichte« offenbaren, die oft vage bleibt. Die Informationen aus Datenbanken verschiedener Behörden enthalten Informationen, die teilweise auf veralteten Vorgängen oder lediglich auf Anfangsverdacht beruhen (Ogorek, 2023). Brayne (2021) beschreibt, wie solche Systeme Feedback-Schleifen erzeugen: Personen mit früheren Einträgen werden häufiger kontrolliert, was die Wahrscheinlichkeit auf einen »sauberen« Eintrag verringert. Hunold (2022, S. 284 f.) kritisiert die Reduktion sozialer Komplexität auf Kategorien, die die Grundlage für situative Polizeiarbeit bilden. Dies verstärkt strukturelle Verzerrungen und verleiht scheinbare Objektivität, selbst wenn die zugrunde liegenden Daten ungenau sind.

Narrative, stereotype Konstruktionen und kategoriale Zuordnungen tragen zur kontinuierlichen Reproduktion sozialer Differenzen bei. Die dichotome Gegenüberstellung von »Wir« und »den Anderen« wird durch polizeiliche Routinen stabilisiert und verstetigt gesellschaftliche Stereotype (Elias & Scotson, 2020; Jacobsen, 2015, S. 49). Dabei zeigt sich, wie polizeiliches Handeln in einem autopoietischen Prozess soziale Ordnungen nicht nur bewahrt, sondern fortwährend neu erzeugt (Mensching, 2008, S. 18). Diese Routinen können zu einer »Wahrnehmungsrigidität« führen, die die polizeiliche Entscheidungsfindung prägt und Diskriminierung verstärkt (Dosdall, 2019, S. 412).

Im Licht von Foucaults Konzept der Disziplinarmacht erfüllen anlassunabhängige Verkehrskontrollen eine disziplinierende Funktion, die über reine Gesetzesdurchsetzung hinausgeht. Durch die Einsortierung und kategoriale Zuordnung, mittels bestimmter »(Gefahren-)Narrative«, entsteht eine Differenzierung, die sich in Anlehnung an Garfinkels Konzept der »Degradierung zur niedrigeren Identität« erklären lässt: Die Betroffenen werden zunehmend als defizitäre, potenziell devianten Personen stigmatisiert (Garfinkel, 1956; Sofsky & Paris, 1991, S. 74). Diese Praxis lässt sich auch als Ausdruck des Thomas-Theorems interpretieren, wonach die Annahmen und Überzeugungen der Polizeikräfte – dass bestimmte Narrative in den Kontrollen bestätigt werden – reale Konsequenzen für die Kontrollierten haben (Rinn & Wehrheim, 2021, S. 271).

Dabei verweist die ungleiche Verteilung von Definitions- und Beschwerdemacht darauf, wie polizeiliche Primärdefinitionen von Ereignissen die nachfolgenden Interpretationen dominieren. Dies berührt Beckers Konzept der »Hierarchie der Glaubwürdigkeit« (Becker, 2016, S. 12): In hierarchisch strukturierten Gesellschaften haben subalterne Perspektiven und die Realitätsdefinitionen von als deviant etikettierten Personen weniger Einfluss, sowohl in juristischen Kontexten als auch in der medialen Repräsentation (Rinn & Wehrheim, 2021, S. 257).

6 Schlussfolgerungen und Implikationen für die Praxis

Die Analyse zeigt, dass anlassunabhängige Verkehrskontrollen nicht nur der Verkehrssicherheit dienen, sondern auch zur Stabilisierung und Reproduktion sozialer Normen beitragen. In einer pluralistischen Gesellschaft ist es essenziell, polizeiliches Handeln transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten. Dies erfordert systematische Feedbackmechanismen und eine reflektierte Fehlerkultur, die nicht nur die Selbstkontrolle der Polizei stärken, sondern auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Institution fördern (Feltes & Jordan, 2017, S. 268; Weißmann, 2023, S. 365).

„Die Analyse zeigt, dass Verkehrskontrollen nicht ausschließlich auf Grundlage von § 36 Abs. 5 StVO durchgeführt werden. Vielmehr kann diese Norm als Deckmantel für weitergehende Maßnahmen dienen, die sich aus situativ konstruierten Verdachtslagen ergeben. Die Überprüfung steuerrechtlicher oder melderechtlicher Belange erfordert jedoch zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat, etwa nach § 152 Abs. 2 StPO oder eine entsprechende Ermittlungsermächtigung nach § 163 StPO. Eine bloße kriminalistische Erfahrung oder allgemeine Vermutung genügt hierfür nicht. Die Vermischung dieser Kontrolllogiken führt zu einem Rechtsunsicherheitsmoment, da Betroffene nicht eindeutig nachvollziehen können, auf welcher rechtlichen Grundlage sie überprüft werden, und ihnen die für verdachtsgeleitete Maßnahmen vorgesehenen Rechte (z. B. Belehrung nach § 163a StPO im Falle einer Beschuldigtenstellung) nicht in jedem Fall gewährt werden. Dies eröffnet einen erweiterten Handlungsspielraum, in dem polizeiliche Maßnahmen über ihre ursprüngliche Eingriffsgrundlage hinaus situativ ausgedehnt werden können, ohne dass diese notwendigerweise den strafprozessualen Anforderungen eines konkreten Anfangsverdachts entsprechen.

Dies wirft grundlegende Fragen zur Verhältnismäßigkeit und rechtsstaatlichen Legitimation polizeilicher Verkehrskontrollen auf. Auch hinsichtlich der Effizienz gibt es Zweifel: Die erheblichen Ressourcen, die solche Kontrollen binden, stehen oft in keinem klaren Verhältnis zu ihrem sicherheitspolitischen Nutzen.

Ein weiteres zentrales Problem ist die mangelnde Transparenz polizeilicher Kontrollpraktiken. Kontrollquittungen stellen hier eine vielversprechende Maßnahme dar, um Nachvollziehbarkeit und Rechenschaftspflicht zu erhöhen. Empirische Studien zeigen, dass der verpflichtende Nachweis über eine Kontrolle nicht nur eine Reflexion polizeilicher Entscheidungen anregt, sondern auch das Beschwerdemanagement verbessert und potenziell diskriminierende Kontrollpraktiken reduziert. In internationalen Kontexten – etwa in Großbritannien oder Frankreich – wurden ähnliche Maßnahmen bereits implementiert und führten zu einer erhöhten Akzeptanz polizeilicher Maßnahmen in der Bevölkerung. Darüber hinaus bieten Projekte wie »Communicating Policing« (COP) eine Möglichkeit, die Interaktion zwischen Polizei und kontrollierten Personen zu verbessern. Die Analyse zeigt, dass Kontrollsituationen oft durch Unklarheit über den Anlass und die rechtliche Grundlage der Maßnahme geprägt sind. Ein strukturierter, kommunikativer Ansatz könnte diese Unsicherheit reduzieren und die Legitimität der Kontrolle aus Sicht der Betroffenen stärken. Indem Polizeikräfte angehalten werden, ihr Vorgehen proaktiv und verständlich zu erklären, könnten sie Misstrauen abbauen und die Deeskalation in Konfliktsituationen erleichtern (Abdul-Rahman, 2022, S. 482; Kreissl, 2017, S. 190)

Zusätzlich erscheint eine verstärkte externe Kontrolle polizeilicher Maßnahmen sinnvoll. Die empirischen Befunde zeigen, dass die Definitionsmacht der Polizei in der Konstruktion von Verdachtsmomenten erheblich ist, wodurch problematische Kontrollpraktiken schwerer überprüfbar sind. Unabhängige Monitoring-Mechanismen könnten hier eine kritische Instanz darstellen, um Missstände frühzeitig zu identifizieren und langfristig zu einer reflexiveren Polizeipraxis beizutragen (Fährmann et al., 2022, S. 334; Thurn et al. 2023, S. 357).

Zusammenfassend legen die Befunde nahe, dass eine stärkere Ausrichtung polizeilicher Kontrollen auf Transparenz, Nachvollziehbarkeit und die Beachtung der unterschiedlichen Eingriffsvoraussetzungen notwendig ist. Die rechtlichen Anforderungen an polizeiliche Maßnahmen variieren je nach Eingriffsintensität, sodass die Voraussetzungen für verdachtsunabhängige, verdachtsgeleitete und strafprozessuale Maßnahmen klarer eingehalten und kommuniziert werden müssen. Durch Maßnahmen wie die Einführung von Kontrollquittungen, die Förderung kommunikativer Kontrollpraktiken sowie eine unabhängige Überprüfung von Verdachtskonstruktionen könnte die Polizei zu einer faireren und effizienteren Praxis finden. Dies würde nicht nur die polizeiliche Legitimität stärken, sondern auch langfristig zur Sicherheit und Akzeptanz polizeilichen Handelns in der Gesellschaft beitragen.

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Online erschienen: 2025-05-16
Erschienen im Druck: 2025-07-30

© 2025 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

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