Zusammenfassung
Auf einem von freier Selbstbestimmung geprägten Menschenbild fußend, gibt das Grundgesetz ein strikt auf die Schuld, im Sinne individueller Verantwortlichkeit, des Täters ausgerichtetes Strafrecht vor. Der freiheitssichernde Charakter des Schuldstrafrechts beschränkt allerdings die Möglichkeiten, prognostizierter zukünftiger Gefährlichkeit eines Täters durch Strafe entgegenzuwirken. Diese Funktion übernimmt die hierfür geschaffene zweite Säule des deutschen Sanktionensystems, bestehend aus Maßregeln der Besserung und Sicherung. Diese dienen der Erfüllung staatlicher Schutzpflichten und werden durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt.
Abstract
The Basic Law demands a criminal law strictly linked to guilt and individual responsibility. This concept of punishment secures freedom, but it provokes a second kind of sanction linked to risk prevention and proportionality: the measures of reform and prevention.
Literatur
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© 2020 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
Artikel in diesem Heft
- Frontmatter
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- Artikel
- Editorial
- »Schuld, Gefährlichkeit und Verantwortlichkeit« – Sichtweise des Strafrechts
- Zweispurigkeit im polnischen Strafrecht: Regelungsentwicklung und aktuelle Kontroversen
- Guilt, Dangerousness and Liability in the Era of Pre-Crime – the Role of Criminology? To Adapt, or to Die, that is the Question!
- Welche Faktoren unterstützen die Legalbewährung psychisch kranker Straftäter?
- Differenzielle Abschreckbarkeit als Evidenzgrundlage negativer Generalprävention – Eine Bestandsaufnahme der kriminologischen Wissensbasis
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- »Schuld, Gefährlichkeit und Verantwortlichkeit« – Sichtweise des Strafrechts
- Zweispurigkeit im polnischen Strafrecht: Regelungsentwicklung und aktuelle Kontroversen
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