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»Schuld, Gefährlichkeit und Verantwortlichkeit« – Sichtweise des Strafrechts

  • Henning Radtke EMAIL logo
Veröffentlicht/Copyright: 12. November 2020

Zusammenfassung

Auf einem von freier Selbstbestimmung geprägten Menschenbild fußend, gibt das Grundgesetz ein strikt auf die Schuld, im Sinne individueller Verantwortlichkeit, des Täters ausgerichtetes Strafrecht vor. Der freiheitssichernde Charakter des Schuldstrafrechts beschränkt allerdings die Möglichkeiten, prognostizierter zukünftiger Gefährlichkeit eines Täters durch Strafe entgegenzuwirken. Diese Funktion übernimmt die hierfür geschaffene zweite Säule des deutschen Sanktionensystems, bestehend aus Maßregeln der Besserung und Sicherung. Diese dienen der Erfüllung staatlicher Schutzpflichten und werden durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt.

Abstract

The Basic Law demands a criminal law strictly linked to guilt and individual responsibility. This concept of punishment secures freedom, but it provokes a second kind of sanction linked to risk prevention and proportionality: the measures of reform and prevention.

Literatur

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Online erschienen: 2020-11-12
Erschienen im Druck: 2020-11-26

© 2020 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

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