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DNA-Analysedateien für Strafverfolgungszwecke in England und Deutschland

  • Katrin Antonow
Veröffentlicht/Copyright: 27. Juli 2005
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Juristische Rundschau
Aus der Zeitschrift Band 2005 Heft 3

Abstract

1. Einleitung

Die Technologie des DNA-Profiling hat seit ihrem ersten erfolgreichen Einsatz in Leicestershire, England im Jahre 1986 auch in Deutschland immer größere politische Akzeptanz gewonnen. Insbesondere die Bundestagsfraktion der CDU/CSU plädierte wiederholt für die Erweiterung der Nutzung des genetischen Fingerabdrucks[2] und stellte schließlich am 9. November 2004 einen Gesetzesentwurf vor, welcher die Aufhebung des Richtervorbehalts verlangt, wenn es sich um anonyme Tatspuren handelt[3]. Nach Ansicht der Unionsfraktion sei darüber hinaus für die wirksame Verbrechensbekämpfung ein weiteres Herabsenken der Speicherungsvoraussetzungen bis an die Grenzen der Regelung für den klassischen Fingerabdruck sinnvoll[4].

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Online erschienen: 2005-07-27
Erschienen im Druck: 2005-03-01

© Walter de Gruyter

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