DNA-Analysedateien für Strafverfolgungszwecke in England und Deutschland
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Katrin Antonow
Abstract
1. Einleitung
Die Technologie des DNA-Profiling hat seit ihrem ersten erfolgreichen Einsatz in Leicestershire, England im Jahre 1986 auch in Deutschland immer größere politische Akzeptanz gewonnen. Insbesondere die Bundestagsfraktion der CDU/CSU plädierte wiederholt für die Erweiterung der Nutzung des genetischen Fingerabdrucks[2] und stellte schließlich am 9. November 2004 einen Gesetzesentwurf vor, welcher die Aufhebung des Richtervorbehalts verlangt, wenn es sich um anonyme Tatspuren handelt[3]. Nach Ansicht der Unionsfraktion sei darüber hinaus für die wirksame Verbrechensbekämpfung ein weiteres Herabsenken der Speicherungsvoraussetzungen bis an die Grenzen der Regelung für den klassischen Fingerabdruck sinnvoll[4].
© Walter de Gruyter
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