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Das Absolute im Relativen – Das Verwertungsverbot des § 136 a Abs. 3 Satz 2 StPO und Überlegungen zu reinen Belastungsverboten
Zugleich Besprechung von BGH 7. 6. 2022 – 5 StR 332/21 – https://doi.org/10.1515/juru-2022-2194
Veröffentlicht/Copyright:
21. Oktober 2022
Online erschienen: 2022-10-21
Erschienen im Druck: 2022-11-29
© 2023 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
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Artikel in diesem Heft
- Frontmatter
- Frontmatter
- Abhandlung
- Die ökonomische Begründung von vorvertraglichen Aufklärungspflichten
- Das Absolute im Relativen – Das Verwertungsverbot des § 136 a Abs. 3 Satz 2 StPO und Überlegungen zu reinen Belastungsverboten
- Entscheidung | Zivil- und Zivilprozessrecht
- Anwendung des § 314 BGB im Rahmen von Nießbrauchsverhältnissen
- Steuererstattungsanspruch und Vorfälligkeits-entschädigung im Zugewinnausgleichsverfahren
- Keine Entgeltkürzung im Pflegeheim wegen Corona-Beschränkungen
- Entscheidung | Straf- und Strafprozessrecht
- Zur Unterscheidung bei der Einziehung zwischen Tatobjekten (Beziehungsgegenständen) und Taterträgen (dem durch die Tat Erlangten)
- Keine wirksame Anbringung eines Strafantrags mittels »einfacher« E-Mail
- Das Verwertungsverbot des § 136 Abs. 3 Satz 2 StPO gilt absolut
- Rezension
- Das Handbuch der Justiz 2022/2023 – Dt. Richterbund (Hrsg.), C.F. Müller Verlag, 36. Jahrgang 2022, 778 Seiten, ISBN 978-3-8114-8705-5
- BAG Aktuell
- Der Rücktritt vom Aufhebungsvertrag bei Verletzung des Gebots zum fairen Verhandeln
Artikel in diesem Heft
- Frontmatter
- Frontmatter
- Abhandlung
- Die ökonomische Begründung von vorvertraglichen Aufklärungspflichten
- Das Absolute im Relativen – Das Verwertungsverbot des § 136 a Abs. 3 Satz 2 StPO und Überlegungen zu reinen Belastungsverboten
- Entscheidung | Zivil- und Zivilprozessrecht
- Anwendung des § 314 BGB im Rahmen von Nießbrauchsverhältnissen
- Steuererstattungsanspruch und Vorfälligkeits-entschädigung im Zugewinnausgleichsverfahren
- Keine Entgeltkürzung im Pflegeheim wegen Corona-Beschränkungen
- Entscheidung | Straf- und Strafprozessrecht
- Zur Unterscheidung bei der Einziehung zwischen Tatobjekten (Beziehungsgegenständen) und Taterträgen (dem durch die Tat Erlangten)
- Keine wirksame Anbringung eines Strafantrags mittels »einfacher« E-Mail
- Das Verwertungsverbot des § 136 Abs. 3 Satz 2 StPO gilt absolut
- Rezension
- Das Handbuch der Justiz 2022/2023 – Dt. Richterbund (Hrsg.), C.F. Müller Verlag, 36. Jahrgang 2022, 778 Seiten, ISBN 978-3-8114-8705-5
- BAG Aktuell
- Der Rücktritt vom Aufhebungsvertrag bei Verletzung des Gebots zum fairen Verhandeln