Startseite Im Verfahren gegen Heranwachsende gilt der Strafrahmen des § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG auch bei versuchtem Mord
Artikel
Lizenziert
Nicht lizenziert Erfordert eine Authentifizierung

Im Verfahren gegen Heranwachsende gilt der Strafrahmen des § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG auch bei versuchtem Mord

BGH, Urteil vom 30. Juni 2020 – 3 StR 377/18, zur Veröffentlichung bestimmt
  • Wolfgang Mitsch EMAIL logo
Veröffentlicht/Copyright: 9. April 2021
Veröffentlichen auch Sie bei De Gruyter Brill

Online erschienen: 2021-04-09
Erschienen im Druck: 2021-04-06

© 2021 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

Heruntergeladen am 29.9.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/juru-2021-0005/html
Button zum nach oben scrollen