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StR Unmittelbares Ansetzen zum Versuch
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Nikolaus Bosch
Veröffentlicht/Copyright:
10. November 2011
Wann der Täter zur Tatbestandsverwirklichung unmittelbar ansetzt und damit den objektiven Tatbestand des Versuchs verwirklicht, lässt sich nicht präzise mit der Stoppuhr, sondern letztlich nur wertend im abwägenden Vergleich mit Parallelkonstellationen ermitteln. Umso wichtiger ist es aber, dass in strafrechtlichen Klausuren als Begründungsersatz nicht auf die hierzu vertretenen Theorien verwiesen wird, sondern die dafür maßgebenden Wertungskriterien offengelegt werden und sachverhaltsnah argumentiert wird. Hierfür möchte der vorliegende Beitrag eine Hilfestellung bieten.
Online erschienen: 2011-11-10
Erschienen im Druck: 2011-December
© 2011 by Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin/Boston
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Artikel in diesem Heft
- Jura Info
- ZR Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles
- StR Zur Verfassungsmäßigkeit des § 306 b Abs. 2 Nr. 2 StGB
- ÖR Beginn der Widerspruchsfrist für die Anfechtung eines Verkehrszeichens
- Neue Rechtsprechung und Gesetzgebung zum gefährlichen Werkzeug in §§ 113, 224, 244 StGB
- Die Bedeutung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht für die internationale Zusammenarbeit in Zivilsachen
- Einführung in das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
- ZR Faktische und fehlerhafte Vertragsverhältnisse
- StR Unmittelbares Ansetzen zum Versuch
- ZR Grundfragen des Unternehmenskaufs im Lichte der jüngeren Rechtsprechung
- Mediation – Aufbruch in eine neue Streitkultur
- Die aktuelle Entscheidung Familienformen im Wandel – Das Sorgerecht für Väter nichtehelicher Kinder
- Examensklausur ZR Vermietung eines fremden Pkw und die Folgen
- Examensklausur ÖR Das nachträglich zerronnene Subventionsglück
- Übungsklausur StR Brandstiftungsdelikte
- Examensklausur Schwerpunktbereich Wirtschafts- und Steuerstrafrecht Juwelen und Jokus
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