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Von Meteoriten, Skeletten und anderen Kostbarkeiten

  • Thorsten Süß
Veröffentlicht/Copyright: 10. Mai 2011
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Der Sachverhalt, den das LG Augsburg zu beurteilen hatte, dürfte bisher einmalig gewesen sein und so schnell auch nicht wieder zur Entscheidung anstehen: Ein Hobbyastronom aus Deutschland hatte die Flugbahn eines Meteoritensplitters berechnet, der von einem Meteoriten abgeplatzt war und irgendwo in Südbayern niedergegangen sein musste. Nach langer Suche fand er den Splitter auf dem frei zugänglichen, aber abgelegenen Geröllhang-Grundstück einer österreichischen Gemeinde im deutsch-österreichischen Grenzgebiet und nahm ihn an sich. Fachleute schätzten den Wert auf über 100.000 EUR. Geld, das anscheinend auch die Gemeinde gebrauchen konnte, denn sie klagte – und verlor. Durch Anwendung von Art. 43 I, II EGBGB gelangte das LG zur Anwendung österreichischen Rechts, das hier nicht weiter interessieren soll. Wie aber wäre der Fall nach deutschem Recht zu lösen gewesen? Wem gehörte nun der Meteoritensplitter? Der Fall gibt Anlass, über einige Formen originären Eigentumserwerbs im BGB nachzudenken und Unstimmigkeiten aufzuzeigen.

Online erschienen: 2011-05-10
Erschienen im Druck: 2011-May

© 2011 by Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin

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