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Die Selbstanzeige gemäß § 371 AO – aktuelle Änderung durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz

  • Matthias H. Gehm
Veröffentlicht/Copyright: 6. Juni 2012
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JURA - Juristische Ausbildung
Aus der Zeitschrift Band 34 Heft 7

Bedingt durch die Welle von Selbstanzeigen, welche zu Beginn des Jahres 2010 durch den Ankauf einer Daten-CD mit Informationen über Kapitalanleger in der Schweiz ausgelöst wurde, entbrannte die öffentliche Diskussion um die strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 371 AO. Diese Diskussion erhielt zudem zusätzliche Brisanz, weil mit Beschl. v. 20. 5. 2010 – 1 StR 577/09 – der BGH die Anforderungen an die Selbstanzeige verschärfte. Seinen vorläufigen Schlusspunkt erfuhr dieser öffentliche Diskurs im vom Bundestag am 17. 3. 2011 mit den Stimmen der CDU/CSU- und FDP-Bundestagsfraktion gegen die Stimmen der SPD und LINKS-Partei und bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verabschiedeten Schwarzgeldbekämpfungsgesetz. Nachfolgend werden die neueste Rechtslage zur Selbstanzeige und die Hintergründe der aktuellen Novelle dargestellt. Gleichzeitig mag der Beitrag als Paradigma gesetzgeberischen Handelns als Reaktion auf die öffentliche Diskussion und Entwicklung in der Rechtsprechung dienen.

Online erschienen: 2012-6-6
Erschienen im Druck: 2012-6

© 2012 by Walter de Gruyter Berlin Boston

Heruntergeladen am 10.9.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/jura-2012-0108/html
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