Home Die Besitzformen
Article
Licensed
Unlicensed Requires Authentication

Die Besitzformen

  • Klaus Schreiber
Published/Copyright: June 6, 2012
Become an author with De Gruyter Brill
JURA - Juristische Ausbildung
From the journal Volume 34 Issue 7

Der Erwerb des Besitzes wird im BGB als »die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache« beschrieben (§ 854 Abs. 1 BGB). Dieser Besitz ist der unmittelbare Besitz. Daneben gibt es weitere Formen des Besitzes. Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die Besitzformen des BGB geben. Nach allgemeinen Informationen (A.) wird auf den unmittelbaren (B.) und mittelbaren Besitz (C.) sowie auf die Besitzdienerschaft (D.) eingegangen. Der Beitrag schließt mit einer Darstellung der Sonderformen des Erbenbesitzes (E.) und des Teil- und Mitbesitzes (F.).

Online erschienen: 2012-6-6
Erschienen im Druck: 2012-6

© 2012 by Walter de Gruyter Berlin Boston

Downloaded on 8.9.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/jura-2012-0105/html
Scroll to top button