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Gerichtsstände der ZPO
-
Klaus Schreiber
Published/Copyright:
March 14, 2012
Die ZPO enthält in den §§ 12–40 allgemeine Regelungen über Gerichtsstände. Hierbei geht es um die örtliche Zuständigkeit der Gerichte. Ob die Amtsgerichte oder die Landgerichte für einen Rechtsstreit zuständig sind, ist demgegenüber den Regelungen der sachlichen Zuständigkeit zu entnehmen; sie finden sich in den §§ 23, 71 ff. GVG i. V. m. § 1 ZPO.
Online erschienen: 2012-3-14
Erschienen im Druck: 2012-3
© 2012 by Walter de Gruyter Berlin Boston
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