Die aktuelle Entscheidung Menschenrechtskonforme Auslegung als Verfassungsmehrwert: Konvergenzen von Grundgesetz und EMRK im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung
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Mehrdad Payandeh
In seinem Urteil zur Sicherungsverwahrung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Regelungen dieses Instituts unter detaillierten Vorgaben für den Gesetzgeber umfassend für verfassungswidrig erklärt, nachdem es noch im Jahr 2004 weder in der Sicherungsverwahrung an sich noch in dem rückwirkenden Wegfall der zuvor vorgesehenen Höchstdauer der Unterbringung Verfassungsverstöße erkannt hatte. Mit dem aktuellen Urteil reagiert das BVerfG auf Aufsehen erregende Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der strukturelle Mängel der Sicherungsverwahrung in Deutschland benannt hatte. Das BVerfG passt die hierfür offenen Vorgaben des Grundgesetzes den völkerrechtlichen Anforderungen an und kommt dadurch nicht nur zu einer Fortentwicklung seiner Rechtsprechung, sondern auch zu einer Stärkung der verfassungsrechtlichen Garantien. Die durch die Stra�burger Urteile entstandene Unsicherheit über die Umsetzung der völkerrechtlichen Vorgaben ist damit beseitigt worden.
© 2012 by Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin/Boston
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