Grundfragen der Begünstigung – Plädoyer für eine vermögensorientierte Restriktion des Tatbestandes
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Nikolaus Bosch
Eine zutreffende Handhabung des Tatbestands der Begünstigung wird in Klausuren vor allem durch die notwendige Offenheit der Teilnahmelehre und die wenig bestimmte Abgrenzung verschiedener Stufen der Deliktsverwirklichung erschwert. Zu den bestehenden Problemen der Tatbestandsauslegung trägt aber auch die unscharfe Rechtsgutbestimmung der h.M. bei, die in § 257 StGB eine bunte Mischung aus Rechtspflege- und Vermögensinteressen, aber auch nichtvermögensbezogenen Individualinteressen geschützt sieht. Der Beitrag verdeutlicht die damit einhergehenden Fragen der Tatbestandsauslegung unter Berücksichtigung typischer Klausurkonstellationen.
© 2012 by Walter de Gruyter Berlin Boston
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