Home Neue Radikalität? Protest, Gewalt und ziviler Ungehorsam – Versuche einer Grenzziehung
Article Open Access

Neue Radikalität? Protest, Gewalt und ziviler Ungehorsam – Versuche einer Grenzziehung

  • Jannis Grimm , Hannah Franzki and Mariam Salehi
Published/Copyright: June 3, 2023
Become an author with De Gruyter Brill

Wir schreiben diesen Beitrag im Januar 2023. In der letzten Woche hat die Polizei das Dorf Lützerath in Nordrhein-Westfalen geräumt, das von Klimaaktivist*innen besetzt war, damit die Kohle, die unter dem Dorf liegt, abgebaggert werden kann. Es gehen Bilder und Videos durch die Medien, die unterschiedliche beteiligte Akteur*innen bei der Ausübung körperlicher Gewalt zeigen. Wir sehen darauf, wie Polizist*innen mit massiver physischer Gewalt gegen Protestierende vorgehen, um die Räumung durchzusetzen. Aufnahmen dokumentieren das teils martialisch anmutende Vorgehen der Polizei, wie etwa einer Polizeieinheit, die begleitet von einem Schlachtruf und mit gezogenem Schlagstock in die Menge von Demonstrierenden stürmt.[1] Eine Sanitäterin berichtet später in den sozialen Medien von Knochenbrüchen und Kopfverletzungen. Gleichzeitig werden Demonstrierende gezeigt, die Polizist*innen angehen, sie bewerfen – ob mit Matsch oder Steinen wird heftig diskutiert. Besonders einprägsam ist dabei das Bild eines Menschen in Mönchskutte, der sich zunächst nur über eine Reihe im Schlamm feststeckender Polizist*innen lustig macht, dann aber auch einen von ihnen zurück in den Schlamm schubst.[2]

Zum einen werden diese Bilder und die starke Heroisierung des körperlichen Widerstands gegen Staatsgewalt in den (sozialen) Medien wie im politischen Diskurs, nahezu in Echtzeit, als Beweise für eine angebliche Radikalisierung der Klimabewegung ins Feld geführt. Zwar war die Auseinandersetzung um die Räumung von Lützerath für einen langen Zeitraum zunächst von einem relativ geringen Ausmaß an Gewalt begleitet, insbesondere im historischen Vergleich mit anderen Vorläufern in der Umweltbewegung. Das lag auch an der bedachten und dezidiert friedlichen Organisation des Widerstands und am zunächst eher konfliktvermeidenden Verhalten auf allen Seiten. Doch boten die beschriebenen Zusammenstöße im Rahmen der Großdemonstration zum Ende der Räumung ideale Anknüpfungspunkte für einen versicherheitlichenden Diskurs, welcher der Klimabewegung bereits im Vorfeld die Ausübung oder zumindest inkaufnehmende Billigung von Gewalt unterstellte. Das Narrativ vom Extremismus der Klimaaktivist*innen, geprägt im Rahmen der Straßenblockaden und direkten Aktionen der Gruppe „Letzte Generation“, wurde dadurch aktualisiert.

Zum anderen lenken die Bilder den Fokus auf Polizeigewalt und die Frage, in welchen Situationen und Formen die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols legitim ist und wann die Exekutive ihre Rechte missbraucht, beziehungsweise außerhalb des ihr zugestandenen Rechtsrahmens handelt. Das Narrativ, das den Gewalteinsatz auf beiden Seiten gleichermaßen kritisiert, greift jedoch zu kurz. Denn anders als die Protestierenden ist die Polizei als Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols verpflichtet, jeden Gewalteinsatz sorgsam abzuwägen und auf Verhältnismäßigkeit zu achten. Provokation oder auch Flaschenwürfe durch Einzelne rechtfertigen weder den flächendeckenden Gewalteinsatz gegen alle übrigen Demonstrierenden, die in ihrer überwältigen Mehrheit friedfertig auftreten. Noch entschuldigt es, dass einzelne Polizeibeamt*innen während des Einsatzes unverhältnismäßige Gewalt einsetzen, wie auf einigen Videos und Livestreams deutlich zu sehen. Anlass zur Diskussion bietet auch die dritte Partei in diesem zunächst bipolar anmutenden Konflikt und ihr Verhältnis zur Staatsgewalt. Bei den Aufnahmen des Polizeieinsatzes immer wieder im Bild: das RWE-Logo auf den Transportern, in denen die in Gewahrsam genommenen Personen abtransportiert werden.

Ein dritter Diskursstrang bemüht sich darüber hinaus um eine Relativierung, oder zumindest Kontextualisierung, der beschriebenen Gewaltphänomene. Greta Thunberg verleiht in einem Interview am Rande des Demonstrationsgeschehen etwa der Haltung vieler Klimaaktivist*innen Ausdruck. Diese kontrastieren den medialen Aufschrei über Sitzblockaden der „Letzten Generation“ mit der fehlenden Entrüstung über das Leid der Opfer von Umweltkatastrophen – oder über den generellen Mangel an überzeugenden alternativen Strategien zur Eindämmung der Klimakrise. Von Anne Will auf die Gewaltbereitschaft der Protestierenden angesprochen, entgegnet sie, dass es seltsam sei, dass die Medien fast nie die großen Unternehmen nach der Gewalt befragten, die durch ihre Emissionen verursacht werde. Die Medien konzentrierten sich mit ihrem engen Fokus auf die physische Konfrontation in der Protestsituation selbst, auf die falschen Formen der Gewalt – vor lauter Bäumen, so der implizite Vorwurf, sehe man den Wald nicht mehr.

Der Wortwechsel zwischen Thunberg und Will steht in seinem zeitgenössischen Kontext paradigmatisch für die Situiertheit der Debatten, die wir um legitime und illegitime Staatsgewalt, um legitimen und illegitimen Widerstand führen. Im Iran gingen zu diesem Zeitpunkt seit über vier Monaten Menschen gegen ein repressives Regime auf die Straße. Protestierende werden niedergeschossen, inhaftiert und hingerichtet. Gelegentlich sieht man Bilder von Objekten, die von Protestierenden in Brand gesteckt wurden. Ihr Widerstand wird im Kontext des Regimes, in dem er stattfindet aber erklärt, legitimiert, heroisiert. Noch stärker zeigt sich die Relativität und Kontextabhängigkeit unserer Wahrnehmung von Widerstand – auch gewaltsamem – in der Debatte um die russische Invasion der Ukraine: Welche Art von Widerstand darf oder muss die Ukraine gegen diesen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg leisten, wo endet Selbstverteidigung und beginnt ein (Gegen-)Angriff, und auf welche Art und Weise kann oder muss Gewalt beendet werden?

Beispiele wie diese werfen immer wieder neu die Frage auf, was Gewalt (und Gewaltfreiheit) eigentlich ausmacht, wer sie ausübt und wann und durch wen sie legitim ist. Mit diesem Heft möchten wir den Versuch unternehmen, anhand von Schlaglichtern auf eine Reihe aktueller Konfliktarenen ein Stück weit zur Beantwortung diese Frage beizutragen. Eines unserer Anliegen ist es dabei, aufzuzeigen, dass eine essenzielle Definition von Gewalt und Gewaltfreiheit unabhängig von Kontext, Positionalität und normativer Situierung empirisch wie konzeptionell nicht möglich ist. Versuche definitorischer Grenzziehung – insbesondere wenn sie umstrittene „Grenzbegriffe unserer politischen Sprache“[3]wie Gewalt, zivilen Ungehorsam, Protest betreffen – sind immer gleichermaßen gebunden an die epistemologische, ontologische und normative Brille, durch die wir auf die Welt blicken, wie auch an die Untersuchungsgegenstände, die unsere empirische Aufmerksamkeit wecken und unseren Blick durch diese Brille leiten. Das Heft und seine Beiträge zu einer Reihe aktueller Konfliktfelder – vom Streit über die direkten Aktionen und Straßenblockaden der Klimabewegung, zum fortwährenden revolutionären Momentum im Iran, über die Debatten um die „Krawallnächte“ in deutschen Großstädten – erhebt daher keinen Anspruch auf Allgemein- oder Endgültigkeit. Sie stellen vielmehr den Versuch dar, das wachsende Forschungsfeld um den Nexus „Gewalt-Widerstand-Legitimität“ in seiner aktuellen Ausformung zu umreißen und zumindest in einigen der aktuell stark aufgeheizten Debatten zur Differenzierung beizutragen und weiterer diskursiver Aufrüstung vorzubeugen.

Der einleitende Beitrag des Themenschwerpunkts von Hannah Franzki, Jannis Grimm und Mariam Salehi soll vor diesem Hintergrund über eine Problematisierung der Gewaltfrage hinaus gehen und Perspektiven für die Selbstverortung derer aufzeigen, die gewaltförmige Phänomene in ihrer sozialen, temporalen, diskursiven und normativen Situiertheit zu beschreiben suchen. Er knüpft damit implizit an Richard Swedbergs Aufruf zur bewussten und aufmerksamen Theoretisierung in der Sozialforschung – also der Konzentration auf die „praktische Anwendung der Theorie in Konfrontation mit der empirischen Realität“[4] – und seiner Übertragung auf die Gewaltsoziologie an.[5] Gleichzeitig nimmt er eine empirische Engführung dieses Desiderats auf das Forschungsfeld Protest, Mobilisierung, Widerstand vor.

Hieran anschließend befasst sich Stefan Malthaner im zweiten Beitrag des Hefts mit dem Verhältnis – und der Arbeit an den Grenzen – von Protest- und Gewaltforschung. Denn die Frage, wie die Kontinuität empirischer Prozesse über die Grenzen etablierter Forschungsfelder hinweg untersucht und theoretisiert werden kann, ist von ungebrochener Relevanz; und die Protest- und Bewegungsforschung zieht seit je her großes Innovationspotential daraus, Impulse aus anderen Literaturen aufzunehmen. Ihr Verhältnis zu unterschiedlichen Feldern der Gewaltforschung werde, so Malthaner, jedoch in Teilen limitiert durch grundlegend verschiedene Forschungsparadigmen, d. h. Imaginationen des Gegenstandes, in die Horizonte relevanter Fragen und Erklärungslogiken eingeschrieben sind.

Im Anschluss an diesen konzeptionellen Überblick fokussieren Eric von Dömming und Maximilian Pichl im dritten Beitrag des Themenschwerpunkts auf eines der zentralen Untersuchungsfelder der sozialen Bewegungsforschung der letzten Jahrzehnte, den Interaktionsnexus von Protestierenden und Sicherheitskräften und seine diskursive Einbettung. Am Beispiel aktueller Auseinandersetzungen um Protest, etwa antikapitalistische Proteste oder den zivilen Ungehorsam der Letzten Generation, illustrieren die Autoren, wie die Polizei durch diskursive Praktiken in entscheidender Weise dazu beiträgt, wie die Proteste öffentlich wahrgenommen werden und ob sie weithin als legitim oder illegitim gelten. Hierdurch prägen sie selbst entscheidend mit, inwieweit eigene Repression gegen Protestierende in der Öffentlichkeit akzeptiert oder skandalisiert werden. Die Polizei nimmt somit als eigenständige politische Akteurin eine Grenzziehung zwischen illegitimen und legitimen Protesten vor, welche im Beitrag aus rechtssoziologischer Perspektive beleuchtet wird.

Ebenfalls mit dem Kampf um Deutungshoheiten befasst sich der nachfolgende vierte Beitrag des Themenschwerpunkts von Laura Kotzur anhand der Analyse von gewaltsamen Ausschreitungen in deutschen Großstädten. Sie zeigt darin auf, wie kollektive Gewaltereignisse im urbanen Raum immer wieder Projektionsflächen für diskursive Eskalationen bieten. Sogenannte „Krawallnächte“ wie jene in Stuttgart und Frankfurt im Sommer 2020 können mit Stuart Hall als Conjunctures verstanden werden, in denen situative Ereignisse und medial-diskursive Deutungskämpfe in ein größeres Aushandlungsgefüge eingebettet werden. Kotzur arbeitet diese Einbettungsprozesse in ihrem Beitrag diskursanalytisch heraus und zeigt auf, wie oppositionelle Narrative immer wieder die versicherheitlichenden, rassifizierenden und kulturalisierenden hegemonialen Lesarten der Krawallnächte herausfordern und die Ereignisse so repolitisieren können.

Der Themenschwerpunkt wird abgerundet von Tareq Sydiqs Analyse von Staat-Gesellschaftsbeziehungen in repressiven Kontexten. Der Beitrag illustriert anhand des Irans, wie autoritäre Macht grundsätzlich durch einen exklusiven Charakter charakterisiert ist, der durch Repressionen aufrechterhalten wird, gleichzeitig aber auch effektive Politikgestaltung leisten muss, um Output-Legitimität zu generieren. Aus pragmatischen Überlegungen wird dafür begrenzte gesellschaftliche Teilhabe gewährt. Wo aus dieser Responsivität jedoch signifikante Machtverschiebungen zugunsten gesellschaftlicher Konkurrent*innen erwachsen, reagieren Machthabende durch den Einsatz massiver Gewalt. Diese sichert kurzfristig zwar den Machterhalt, schwächt aber die Institutionen, auf denen der eigene Machtapparat aufbaut. Dieses Wechselspiel, so Sydiq, kann Staat-Gesellschaftsbeziehungen langfristig stark beschädigen – wie derzeit im Iran zu beobachten ist. Dermaßen polarisierte Staat-Gesellschaftsbeziehungen lassen sich schließlich immer schwerer in friedliche Formen des Machterhalts zurückführen, womit eine staatlich beförderte Eskalationsspirale droht.

Die Texte in den übrigen Rubriken widmen sich diesmal ebenfalls dem Heftthema, indem sie an einzelne Konfliktakteur*innen heranzoomen oder einzelne konzeptionelle Debattenstränge, etwa um die Legalität von Protest in der Demokratie oder die Funktion und Begriffsgeschichte von Widerstand und zivilem Ungehorsam nachzeichnen. So rücken mit Dieter Ruchts „kritischer Zwischenbilanz“ in der Aktuellen Analyse und dem Beitrag von Ricardo Kaufer und Anton Albrecht, der in der Rubrik FJSB+ online erscheint und an eine frühere Analyse im FJSB anknüpft (siehe Kaufer/Albrecht 2022),[6] gleich zwei Artikel die Gruppe Letzte Generation und die Konsequenzen ihres Wirkens ins Zentrum. Rucht formuliert darin die Leitthese, dass die Letzte Generation zwar dank ihrer Aktionen eine enorme mediale Beachtung gefunden hat, jedoch aufgrund des Zuschnitts ihrer Forderungen und Handlungen weiter reichende Wirkungschancen bislang vergeben hat. Kaufer und Albrecht beleuchten ebenfalls die Grenzen der Aktionen der Gruppe und wagen einen Ausblick. Einem gänzlich anderen Akteur widmet sich dagegen Angela María Sánchez Alfonso in ihrem FJSB+ Beitrag zu Protest gegen die gewaltsame Inwertsetzung landwirtschaftlicher Nutzflächen in Kolumbien: Auf der Grundlage einer situierten Analyse der Erfahrungen von Kleinbäuer*innen in der Region Ariari untersucht der Beitrag Landnutzungsplanung, Verschuldung und Agrarentwicklungspolitik und zeigt dabei auf, wie politische Interventionen im Sinne von Entwicklung bisweilen äußerst gewaltsame Prozess mit erheblichen Folgen für das Leben, das Land und die sozioökologischen Zusammenhänge Betroffener darstellen können.

Der Pulsschlag beherbergt zwei Fachgespräche zwischen den Herausgeber*innen dieses Hefts und ausgewiesenen Expert*innen zum Nexus Widerstand und Gewalt. Im ersten Interview setzt sich Hannah Franzki im Gespräch mit den drei Anwält*innen Ulrike Donat, Dieter Magsam und Martin Klingner mit juristischen Strategien in den Gerichtsverfahren zur Aufarbeitung der (Polizei)Gewalt im Kontext des G20-Gipfels in Hamburg 2017 auseinander. Im zweiten Gespräch diskutieren Jannis Grimm und Christian Volk, unter welchen Bedingungen Protest und Widerstand als ziviler Ungehorsam gelten kann, wo die Grenzen des gerechtfertigten politischen Ausdrucks in der Demokratie verlaufen, und wie es dabei um das Verhältnis zu Gewalt steht. Lena Herbers setzt diese Erörterung in ihrem Kommentar für die Rubrik ipb beobachtet aus rechtssoziologischer Perspektive fort, fokussiert dabei aber vor allem auf die Ebene juristischer Auseinandersetzung darüber, wie weit Protest gehen darf.

Auch die Literatur-Rubrik greift das Schwerpunktthema auf. Clara-Auguste Süß widmet sich in ihrer Rezension vier aktuellen Büchern, die sich dem Thema Radikalisierung aus unterschiedlichen Richtungen nähern. Die Autor*innen betonen dabei die Bedeutung so verschiedener Aspekte wie staatliches Handeln, Raum, soziale Umfelder, Unterstützungsbeziehungen sowie Legitimitätswahrnehmungen und Emotionen. Gemein haben die vier Bücher aus Sicht der Rezensentin, dass sie relational gelesen werden können und dadurch den Forschungsstand in der Bewegungsforschung enorm bereichern. Auch das Buch „Gekränkte Freiheit. Aspekte des libertären Autoritarismus“ weist vielfältige Bezüge zum Themenschwerpunkt auf. Die Autor*innen zeichnen darin die Konturen einer libertär-autoritären Bewegung nach, die sich nicht zuletzt aus einem Ressentiment gegen die Demokratie speist und von Halbwahrheiten und Verschwörungserzählungen getragen wird. „Ungemein anregend“ resümiert unser Rezensent Johannes Kiess angesichts der Kombination aus theoretischer Tiefe und empirischen Fallstudien. Im letzten Beitrag der Rubrik bespricht Carolina A. Vestena den Band „Social Movements and the Politics of Debt“, der an der Schnittstelle zwischen Bewegungsforschung und politischer Ökonomie laut der Rezensentin „produktiv“ und „lehrreich“ die komplexen Prozesse einer umkämpften Schuldenpolitik analysiert.

Nachruf

Herausgeber und Redaktion des Forschungsjournals Soziale Bewegungen trauern um Dr. Antje Vollmer, die Mitte März nach schwerer Krankheit im Alter von 79 Jahren verstorben ist. Frau Vollmer war dem Journal schon sehr früh und besonders engagiert verbunden.

1988 gehörte sie zu den Gründungsmitgliedern unseres wissenschaftlichen Beirats, der die publizistischen Aktivitäten der neu gegründeten Zeitschrift mit kritischen Hinweisen und innovativen Vorschlägen unterstützte. Während der darauffolgenden zwei Jahrzehnte blieb Frau Vollmer eine engagierte Mitstreiterin der Anliegen des Forschungsjournals. Mit einer stets aufgeschlossenen Haltung und klugen Anregungen bereicherte Antje Vollmer unsere Arbeitszusammenhänge während dieser Zeit. Insbesondere bei den Tagungen, die die Forschungsgruppe seit Mitte der 1980er Jahre zu wichtigen Aspekten des zivilgesellschaftlichen Engagements und aktuellen Protestgeschehen durchführte, war Frau Vollmer oft eine scharfsinnige und nachdenkliche Mahnerin, die unsere Arbeit parallel zu ihren herausfordernden politischen Aufgaben bei Bündnis 90/Die Grünen und ihrer Verantwortung im Bundestag mit neugierigem Interesse begleitete. Aus einer pazifistischen Grundhaltung heraus, vertrat Antje Vollmer immer wieder streitbare Positionen, wie auch jüngst zur deutschen Haltung gegenüber dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Sie eckte damit an, nicht zuletzt auch in der Redaktion des Forschungsjournals. Dennoch wussten wir ihre persönlichen Anregungen und ihren Rückhalt immer zu schätzen.

Als Herausgeber und Redaktion des Journals gedenken wir Antje Vollmer. Wir danken für ihre vielfältigen Unterstützungen und erinnern uns respektvoll an ihre Lebensleistung.

Berlin, den 17. März 2023

Published Online: 2023-06-03
Published in Print: 2023-06-02

© 2023 bei den Autorinnen und Autoren, publiziert von De Gruyter.

Dieses Werk ist lizensiert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.

Downloaded on 25.9.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/fjsb-2023-0017/html
Scroll to top button