Das englische Insolvenzeröffnungsverfahren im Anwendungsbereich der EuInsVO und im Vergleich mit dem deutschen Insolvenzeröffnungsverfahren
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Simon Schilling
Abstract
I. Einleitung
Am 31.5.2002 ist die vom Rat der EU verabschiedete Verordnung Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren (EuInsVO) in Kraft getreten. Diese wurde als ein Meilenstein in der Bewältigung grenzüberschreitender Insolvenzen nach über dreißigjähriger Entwicklungsdauer bejubelt. Ist ein Hauptinsolvenzverfahren im Sinne von Art. 3 Abs. 1 EuInsVO einmal eröffnet, lässt sich hieran aufgrund des in Artt. 16, 17 EuInsVO verankerten Prioritätsgrundsatzes kaum noch rütteln. Hiernach ist das zeitlich zuerst eröffnete Verfahren ohne weitere Prüfung der Zuständigkeit des eröffnenden Gerichts in sämtlichen Mitgliedstaaten als Hauptinsolvenzverfahren anzuerkennen. Ein später eröffnetes Verfahren ist grundsätzlich einzustellen. Entscheidend ist daher, wie schnell es zu einem Eröffnungsbeschluss durch das nationale Gericht kommt. Das im Eröffnungsverfahren anzuwendende Recht richtet sich gemäß Art. 4 Abs. 2 EuInsVO nach der lex fori concursus. Im angeblich kürzeren und einfacheren englischen Insolvenzeröffnungsverfahren wird vielfach der Grund vermutet, dass die deutschen Gerichte aus den Kompetenzkonflikten bislang zumeist als Verlierer hervorgingen. Der vorliegende Artikel beschäftigt sich mit der Frage, ob diese Vermutung zutrifft bzw. inwieweit die deutschen Regelungen dem englischen Recht Paroli zu bieten vermögen.
Walter de Gruyter GmbH & Co. KG
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- BAG, Urteil vom 31.8.2005 – 5 AZR 517/04, Gleichbehandlungsgrundsatz bei Betriebsübergang
- BGH, Urteil vom 20.6.2005 – II ZR 18/03, Kündigung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund (Anmerkung Tilo Keil)
- BGH, Urteil vom 10.11.2005 – IX ZB 168/04, Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Amtsbeendigung (Anmerkung Thorsten Graeber)
- BGH, Urteil vom 1.12.2005 – IX ZR 115/01, Schadenersatzansprüche gegen Konkursverwalter und Masse
- BGH, Beschluss vom 1.12.2005 – IX ZB 17/04, Nachtragsverteilung im Verbraucherinsolvenzverfahren
- BGH, Beschluss vom 8.12.2005 – IX ZB 308/04, Entlassung des Insolvenzverwalters
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- BGH, Beschluss vom 15.12.2005 – IX ZB 135/03, Forderungsaufnahme in die Insolvenztabelle nach Ablauf der Anmeldefrist
- BGH, Beschluss vom 14.12.2005 – IX ZB 207/04, Insolvenzeröffnung wegen einer einzigen Forderung
- BGH, Urteil vom 12.1.2006 – IX ZR 140/04, Änderung eines Schuldenbereinigungsplans
- BGH, Urteil vom 12.1.2006 – IX ZR 239/04, Einkommensteuererstattung als Teil der Insolvenzmasse
- BGH, Beschluss vom 26.1.2006 – IX ZB 231/04, Kosten des Gläubigers nach Rücknahme des Insolvenzantrags
- AG Dresden, Beschluss vom 12.1.2006 – 531 IN 3653/05, Keine Insolvenzfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Braun (Hrsg.), Insolvenzordnung, 2. Auflage (Besprechung Peter Busch)
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