BGH, Urteil vom 10.11.2005 – IX ZB 168/04, Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Amtsbeendigung (Anmerkung Thorsten Graeber)
-
Thorsten Graeber
Abstract
InsO §§ 63, 66; InsVV §§ 1, 3
Beschluss vom 10.11.2005 – IX ZB 168/04
1. Im Falle vorzeitiger Beendigung des Amtes als Insolvenzverwalter richtet sich die Berechnungsgrundlage nach dem Wert der Masse, die der Verwaltung des ausgeschiedenen Insolvenzverwalters bis zu seiner Ablösung unterlegen hat.
2. Ein nach Ablösung des Insolvenzverwalters, aber noch vor der Entscheidung über seinen Vergütungsfeststellungsantrag sich ergebender Massezufluss ist dem ausgeschiedenen Insolvenzverwalter zuzurechnen, falls er ausschließlich Folge seiner Tätigkeit ist. Ist er dies nicht, hat der ausgeschiedene Insolvenzverwalter jedoch wesentlich zu dem Massezufluss beigetragen, kann dies einen Zuschlag zur Regelvergütung rechtfertigen.
3. Ein Massezufluss, der im Zeitpunkt der Entscheidung über den Vergütungsfestsetzungsantrag des ausgeschiedenen Insolvenzverwalters zwar möglich erscheint, jedoch noch nicht eingetreten ist, kann vorerst nicht berücksichtigt werden. Dem ausgeschiedenen Insolvenzverwalter bleibt jedoch unbenommen, nach erfolgter Masseanreicherung eine Ergänzung seiner Vergütung zu beantragen.
Walter de Gruyter GmbH & Co. KG
Articles in the same Issue
- Die insolvenzrechtliche Sicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeit durch Verwaltungs-, Treuhand- und Sicherungsvertrag
- Umsatzsteuerpflicht der Masse bei vorinsolvenzlicher Inbesitznahme des Sicherungsgutes durch den Sicherungsnehmer
- Das englische Insolvenzeröffnungsverfahren im Anwendungsbereich der EuInsVO und im Vergleich mit dem deutschen Insolvenzeröffnungsverfahren
- Die Insolvenzfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft
- BAG, Urteil vom 17.8.2005 – 7 ABR 56/04, Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats nach Aufnahme eines Wahlanfechtungsverfahrens durch den Insolvenzverwalter
- BAG, Urteil vom 31.8.2005 – 5 AZR 517/04, Gleichbehandlungsgrundsatz bei Betriebsübergang
- BGH, Urteil vom 20.6.2005 – II ZR 18/03, Kündigung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund (Anmerkung Tilo Keil)
- BGH, Urteil vom 10.11.2005 – IX ZB 168/04, Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Amtsbeendigung (Anmerkung Thorsten Graeber)
- BGH, Urteil vom 1.12.2005 – IX ZR 115/01, Schadenersatzansprüche gegen Konkursverwalter und Masse
- BGH, Beschluss vom 1.12.2005 – IX ZB 17/04, Nachtragsverteilung im Verbraucherinsolvenzverfahren
- BGH, Beschluss vom 8.12.2005 – IX ZB 308/04, Entlassung des Insolvenzverwalters
- BGH, Urteil vom 12.12.2005 – II ZR 283/03, Haftung des einer GbR beitretenden Gesellschafters für Altverbindlichkeiten (Anmerkung Nils Abram)
- BGH, Beschluss vom 15.12.2005 – IX ZB 135/03, Forderungsaufnahme in die Insolvenztabelle nach Ablauf der Anmeldefrist
- BGH, Beschluss vom 14.12.2005 – IX ZB 207/04, Insolvenzeröffnung wegen einer einzigen Forderung
- BGH, Urteil vom 12.1.2006 – IX ZR 140/04, Änderung eines Schuldenbereinigungsplans
- BGH, Urteil vom 12.1.2006 – IX ZR 239/04, Einkommensteuererstattung als Teil der Insolvenzmasse
- BGH, Beschluss vom 26.1.2006 – IX ZB 231/04, Kosten des Gläubigers nach Rücknahme des Insolvenzantrags
- AG Dresden, Beschluss vom 12.1.2006 – 531 IN 3653/05, Keine Insolvenzfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Braun (Hrsg.), Insolvenzordnung, 2. Auflage (Besprechung Peter Busch)
Articles in the same Issue
- Die insolvenzrechtliche Sicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeit durch Verwaltungs-, Treuhand- und Sicherungsvertrag
- Umsatzsteuerpflicht der Masse bei vorinsolvenzlicher Inbesitznahme des Sicherungsgutes durch den Sicherungsnehmer
- Das englische Insolvenzeröffnungsverfahren im Anwendungsbereich der EuInsVO und im Vergleich mit dem deutschen Insolvenzeröffnungsverfahren
- Die Insolvenzfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft
- BAG, Urteil vom 17.8.2005 – 7 ABR 56/04, Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats nach Aufnahme eines Wahlanfechtungsverfahrens durch den Insolvenzverwalter
- BAG, Urteil vom 31.8.2005 – 5 AZR 517/04, Gleichbehandlungsgrundsatz bei Betriebsübergang
- BGH, Urteil vom 20.6.2005 – II ZR 18/03, Kündigung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund (Anmerkung Tilo Keil)
- BGH, Urteil vom 10.11.2005 – IX ZB 168/04, Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Amtsbeendigung (Anmerkung Thorsten Graeber)
- BGH, Urteil vom 1.12.2005 – IX ZR 115/01, Schadenersatzansprüche gegen Konkursverwalter und Masse
- BGH, Beschluss vom 1.12.2005 – IX ZB 17/04, Nachtragsverteilung im Verbraucherinsolvenzverfahren
- BGH, Beschluss vom 8.12.2005 – IX ZB 308/04, Entlassung des Insolvenzverwalters
- BGH, Urteil vom 12.12.2005 – II ZR 283/03, Haftung des einer GbR beitretenden Gesellschafters für Altverbindlichkeiten (Anmerkung Nils Abram)
- BGH, Beschluss vom 15.12.2005 – IX ZB 135/03, Forderungsaufnahme in die Insolvenztabelle nach Ablauf der Anmeldefrist
- BGH, Beschluss vom 14.12.2005 – IX ZB 207/04, Insolvenzeröffnung wegen einer einzigen Forderung
- BGH, Urteil vom 12.1.2006 – IX ZR 140/04, Änderung eines Schuldenbereinigungsplans
- BGH, Urteil vom 12.1.2006 – IX ZR 239/04, Einkommensteuererstattung als Teil der Insolvenzmasse
- BGH, Beschluss vom 26.1.2006 – IX ZB 231/04, Kosten des Gläubigers nach Rücknahme des Insolvenzantrags
- AG Dresden, Beschluss vom 12.1.2006 – 531 IN 3653/05, Keine Insolvenzfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Braun (Hrsg.), Insolvenzordnung, 2. Auflage (Besprechung Peter Busch)