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§ 613 a BGB und der Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

  • Wilhelm Bichlmeier
Published/Copyright: March 8, 2006
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Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht
From the journal Volume 16 Issue 3

Abstract

 I. Ausgangslage

Die Entscheidungen des 8. Senats des BAG zum rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang in der Insolvenz und am Rande auch eine Entscheidung des LAG Köln haben einmal mehr die Debatte zu § 613 a BGB bei sog. übertragenden Sanierungen entfacht. Hinzu kommen zwei Entscheidungen des BAG, die bislang nur als Pressemeldungen vorliegen. Als sanierende Übertragung wird in Fachkreisen die Übertragung des Geschäftsbetriebs des insolventen schuldnerischen Unternehmens durch den Insolvenzverwalter auf einen Erwerber/Investor verstanden. Ob dabei das Unternehmen vom Insolvenzverwalter im Vorfeld, z.B. während einer Fortführungsphase, tatsächlich saniert wurde, spielt hierbei keine Rolle. Der Interessent, d. h. der gegebenenfalls spätere Erwerber bzw. Investor, versucht, den Betrieb so günstig wie möglich zu erhalten; beim Übernahmepoker von Bedeutung sind neben dem Preis die Arbeitsbedingungen der zu übernehmenden Arbeitnehmer, d. h. die Lohnhöhe, die Arbeitszeit, Zusatzvergünstigungen etc. In mitunter burschikoser Weise und ohne Gefühl für soziale Problemstellungen werden den Verwaltern Übernahmebedingungen diktiert, die von diesen an die Belegschaften und ihre Vertreter weitergereicht werden. Dass über diese Vorgehensweise ein über lange Zeit funktionierendes Sozialsystem gefährdet wird und über die beim geretteten Unternehmen neu eingerichteten Kostenstrukturen – insbesondere bei den Löhnen und der Arbeitszeit – Konkurrenten, die bis dahin keine Probleme hatten, mit in den Abgrund gerissen werden, scheint nicht zu interessieren. Eine Fortführung plus sanierende Übertragung um jeden Preis ist aus einer Position gesellschaftlicher Gesamtverantwortung, aber auch aus einer auf die Interessen von Arbeitnehmern abstellenden Position nicht erstrebenswert. Außerdem bietet die Insolvenzordnung für »echte« Sanierungen, also Sanierungen in und mittels Insolvenzverfahren, einen Weg, der geordnet die Belange aller Gläubigergruppen berücksichtigen lässt: das Insolvenzplanverfahren – wenig praktiziert und anscheinend bei den Verfahrensbeteiligten nicht sehr beliebt und zu wenig bekannt(?).

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Online erschienen: 2006-03-08
Erschienen im Druck: 2006-02-24

Walter de Gruyter GmbH & Co. KG

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  5. BAG, Urteil vom 28. 10. 2004 – 8 AZR 199/04, Wiedereinstellung nach Betriebsübergang in der Insolvenz (Besprechung Wilhelm Bichlmeier, s.o.)
  6. BAG, Urteil vom 18.8.2005 – 8 AZR 523/04, Aufhebungsvertrag im Zusammenhang mit geplantem Betriebsübergang
  7. BGH, Urteil vom 29.9.2005 – IX ZR 184/04, Stundung von Steuerforderungen gegen Abtretung eines Anspruchs gegen anderen Hoheitsträger
  8. BGH, Urteil vom 24.10.2005 – II ZR 129/04, Unterbilanzhaftung als reine Innenhaftung (Anmerkung Gregor Bräuer)
  9. BGH, Urteil vom 3.11.2005 – IX ZR 181/04, Insolvenzverwertung im Wege der Übernahme durch absonderungsberechtigten Gläubiger (Anmerkung Ulf Gundlach/Volkhard Frenzel)
  10. BGH, Urteil vom 3.11.2005 – IX ZR 140/04, Schadenersatzanspruch eines Massegläubigers gegen Insolvenzverwalter ohne Umsatzsteuer
  11. BGH, Urteil vom 1.12.2005 – IX ZR 95/04, Feststellung titulierter Forderung zur Insolvenztabelle
  12. BGH, Beschluss vom 1.12.2005 – IX ZB 186/05, Neuer Eröffnungsantrag mit Restschuldbefreiung nach Abweisung mangels Masse
  13. BGH, Beschluss vom 1.12.2005 – IX ZB 208/05, Anordnungen des Rechtsbeschwerdegerichts im Insolvenzeröffnungsverfahren
  14. BGH, Beschluss vom 8.12.2005 – IX ZB 38/05, Darlegung und Glaubhaftmachung von Forderungen des einen Insolvenzantrag stellenden Finanzamts
  15. Zeitschriftenschau - Insolvenzrecht Oktober bis Dezember 2005
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