BAG, Urteil vom 28. 10. 2004 – 8 AZR 199/04, Wiedereinstellung nach Betriebsübergang in der Insolvenz (Besprechung Wilhelm Bichlmeier, s.o.)
Abstract
BAG, Wiedereinstellung nach Betriebsübergang in der Insolvenz
BGB § 613 a
Urteil vom 28.10.2004 – 8 AZR 199/04
1. Im Insolvenzverfahren besteht kein Anspruch auf Wiedereinstellung, wenn ein Betriebsübergang nach der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses stattfindet. Auch unter Geltung der Insolvenzordnung ist aus europarechtlichen Gründen für diesen Fall kein Wiedereinstellungsanspruch geboten, selbst dann nicht, wenn das Insolvenzverfahren auf die Sanierung des Unternehmens abzielt.
2. Auch wenn eine Sanierung beschlossen wird, zwingt die Richtlinie 2001/23/EG nicht zur Annahme eines Wiedereinstellungsanspruchs bei Vollzug des Betriebsübergangs nach Ablauf der Kündigungsfrist. Für den Fall der Sanierung gelten zwar die Art. 3 und 4 der Richtlinie. Entgegen der früheren Auffassung des 8. Senats lässt sich aus Art. 3 und 4 der Richtlinie kein über die Kündigungsfrist hinausgehender Wiedereinstellungsanspruch ableiten.
(Leitsätze des Besprechungsautors)
Walter de Gruyter GmbH & Co. KG
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