Bericht zum Arbeitsgespräch „Arsen in Büchern: Auf dem Weg zu angemessenen Arbeitsschutzmaßnahmen“
Abstract
Die Frage, welches gesundheitliche Risiko vom Umgang mit (potenziell) arsenhaltigen Buchbeständen ausgeht, ist seit einigen Jahren weit über die bibliothekarische Community hinaus präsent. Vor diesem Hintergrund fand vom 10. bis 11. Oktober 2024 ein interdisziplinäres Arbeitsgespräch an der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel statt. Der vorliegende Bericht bietet einen Überblick zu den Beiträgen des Arbeitsgesprächs, fasst zentrale Erkenntnisse zusammen und präsentiert abschließend die im Rahmen des Arbeitsgesprächs erarbeiteten Empfehlungen für einen angemessenen Umgang mit (potenziell) arsenhaltigen Buchbeständen in Bibliotheken.
Seit einigen Jahren und verstärkt seit dem Frühjahr 2024 hat die Frage, inwiefern von Arsen und anderen Gefahrstoffen in historischen Bibliotheksbeständen ein gesundheitliches Risiko für Mitarbeitende, Nutzende und externe Dienstleister ausgeht, enorme mediale Aufmerksamkeit erfahren. Bibliotheken mit Beständen vor 1900 sehen sich vor diesem Hintergrund mit der Frage konfrontiert, nach welchen Maßstäben etablierte Arbeitsschutzkonzepte überprüft und – unter Berücksichtigung eines verhältnismäßigen Einsatzes der verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen – weiterentwickelt werden sollten.
Diesen Fragen widmete sich das Arbeitsgespräch Arsen in Büchern: Auf dem Weg zu angemessenen Arbeitsschutzmaßnahmen, das von Almuth Corbach (Leiterin Stabsstelle Erhaltung und Restaurierung, Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel HAB) und Dr. Roland Suchenwirth (Büro Hygieia, ehemals Niedersächsisches Landesgesundheitsamt, Hannover) organisiert wurde und vom 10. bis 11. Oktober 2024 an der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel stattfand. Maßgeblich für die Konzeption der Tagung waren dabei ein multiperspektivischer Zugang und die Vernetzung von Akteur*innen aus verschiedenen akademischen Disziplinen und Arbeitsfeldern. In diesem Sinne versammelte die Veranstaltung mehr als dreißig Teilnehmende aus ganz Deutschland, die ihre Erfahrungen und Kompetenzen auf verschiedenen Feldern der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes, der Bestandserhaltung, der Materialwissenschaften, der Toxikologie und der Umwelthygiene sowie die Sichtweise der Nutzenden in Bibliotheken und privatwirtschaftlicher Dienstleister im Bereich der Bestandserhaltung und Restaurierung einbrachten. Die Impulsvorträge der vier Panels boten den Ausgangspunkt für überaus produktive Anschlussdiskussionen. Ziel des Arbeitsgespräches war es auch, im Rahmen der Abschlussdiskussion einen größtmöglichen Konsens zum Umgang mit (potenziell) arsenhaltigen Buchbeständen festzuhalten.
Kooperationspartner der Tagung waren: die Kommission Bestandserhaltung des Deutschen Bibliotheksverbands (dbv), die AG Bestandserhaltung des Niedersächsischen Beirats für Bibliotheksangelegenheiten und der Wolfenbütteler Arbeitskreis für Bibliotheks-, Buch- und Mediengeschichte. Dr. Johannes Mangei (HAB) begrüßte die Teilnehmenden zum Auftakt als Vertreter der Direktion und richtete seinen besonderen Dank an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur für die Finanzierung des Arbeitsgesprächs. Zudem betonte er, dass die Leitung des Hauses eine wissenschaftsgeleitete Herangehensweise in Bezug auf die zentrale Fragestellung der Veranstaltung ausdrücklich unterstützt. Als Sprecher des Wolfenbütteler Arbeitskreises für Bibliotheks-, Buch- und Mediengeschichte lud er darüber hinaus dazu ein, die Inhalte der Tagung als Themenband in der Reihe „Medium Buch“ zu publizieren[1]. Dr. Armin Schlechter (Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz/Pfälzische Landesbibliothek) begrüßte als Vorsitzender der Kommission Bestandserhaltung des dbv, skizzierte deren bisheriges und laufendes Engagement im Hinblick auf einen verantwortungsvollen Umgang mit arsenhaltigem Bibliotheksgut und verwies unter anderem auf die im Dezember 2023 publizierte Handreichung Information zum Umgang mit potentiell gesundheitsschädigenden Pigmentbestandteilen an historischen Bibliotheksbeständen (hier: arsenhaltige Pigmente)[2], deren Aktualisierung derzeit in Arbeit sei. Felicitas Hundhausen (Universitätsbibliothek Osnabrück) verortete abschließend das Thema des Arbeitsgespräches innerhalb der Aufgaben der AG Bestandserhaltung des Niedersächsischen Beirats für Bibliotheksangelegenheiten.
Am Beginn des ersten Panels „Arbeitsabläufe in Bibliotheken – Unterschiede zu Museen“ stand Almuth Corbachs Impulsvortrag „Fuer dem Staube hueten – Gefahrstoffe in Bibliotheksgut“. Corbach hob hervor, dass eine visuelle Identifikation von arsenhaltigen Pigmenten auf Einbandüberzügen, Farbschnitten, Rückenschildern, Vorsätzen, Buchmalerei und kolorierter Grafik nicht möglich sei. Sie erläuterte, dass die wasserunlöslichen Pigmente im Gegensatz zu löslichen Farbstoffen beim Auftrag immer mit einem Bindemittel vermischt werden müssen und erinnerte daran, dass das Vorkommen von Schwer- und Halbmetallen in historischen Pigmenten keineswegs auf Grüntöne reduziert werden könne. Beispielhaft nannte sie das arsenhaltige gelbe Auripigment sowie den quecksilberhaltigen roten Zinnober, die bereits in mittelalterlicher Buchmalerei verwendet wurden. In diesem Sinne habe die Frage nach einem verantwortungsvollen Umgang mit Arsen in Bibliotheksgut exemplarische Bedeutung und andere Gefahrstoffe (darunter auch biozide Wirkstoffe sowie Schimmel) seien immer mitzudenken. Corbach betonte zudem, dass bereits Autoren mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Traktate um die gesundheitsschädliche Wirkung arsenhaltiger Pigmente wissen, vor oraler und inhalativer Aufnahme von Staub warnen und entsprechende Schutzmaßnahmen formulieren. Die Bedeutung und Wirksamkeit basaler Hygienemaßnahmen ist damit seit Jahrhunderten bekannt.
Prof. Oliver Hahn, Leiter Kunst- und Kulturgutanalyse an der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (Berlin), zeigte in seinem Impulsvortrag die „Möglichkeiten und Grenzen von Materialanalysen an Bibliotheksgut“ auf. Hahn betonte, dass mit Hilfe von Materialanalysen die Art und Zusammensetzung arsenhaltiger Komponenten ermittelt werden könne. Auch die Frage, ob die Komponenten – etwa durch Korrosion – Arsen freisetzen, lasse sich beantworten. Hierdurch sei jedoch allein eine erste Abschätzung des Gefährdungspotenzials möglich, während Rückschlüsse auf die Konzentrationen arsenhaltiger Komponenten in der Raumluft oder im Staub nicht möglich und allein durch Luft- beziehungsweise Staubproben zu ermitteln seien. In diesem Sinne hob Hahn die Differenz zwischen der Frage, ob ein historisches Objekt arsenhaltige Substanzen aufweise, und der Frage, ob durch das historische Objekt Arsen freigesetzt werde, hervor. Dabei sei zu beachten, dass eine Fülle von Büchern und Objekten in Bibliotheken gebundenes und soweit zunächst einmal „unschädliches“ Arsen enthalten. Als bisher wenig bedachte Quelle könne dies zum Beispiel auch der Fall bei Kanzleipapieren des 18. Jahrhunderts sein, bei deren Herstellung zuweilen das arsenhaltige blaue Pigment Smalte als Weißmacher verwendet wurde.
Dr. Alexandra Schieweck, Leiterin des Fachbereichs Materialanalytik und Innenluftchemie am Fraunhofer Wilhelm-Klauditz-Institut (Braunschweig), skizzierte in ihrem Vortrag zu „Schadstoffen in Museen und Bibliotheken. Staub und Luft“ Konzepte für Luftfremdstoffmessungen und Staubproben (u. a. Wischproben) im museal genutzten Umfeld. Art und Konzentration der jeweils analysierten Substanzen seien dabei von der Raumausstattung, der Raumnutzung und den Sammlungsobjekten abhängig. Aufgrund der chemischen und physikalischen Eigenschaften von Schwermetallen biete eine Staubprobe das ideale Material für die Analyse der Schwermetallbelastung in Innenräumen. Schieweck hob zudem hervor, dass bei Sammlungsobjekten und Ausstattungselementen zwischen Eigenemissionen sowie im und am Objekt verbleibenden Substanzen – etwa durch Ein- und Auftrag von bioziden Wirkstoffen, Holzschutzmitteln oder Schwermetallen im Rahmen von konservatorischen oder restauratorischen Maßnahmen – zu unterscheiden sei. Auch sie betonte, dass die Frage, in welchem Maße und welcher Partikelgröße eine Quelle Schadstoffe tatsächlich freisetze und damit Menschen einer Schadstoffbelastung ausgesetzt seien, im Fokus von Messungen in Innenräumen stehen sollte.
Der zweite Block „Erfassung der Belastung – Analytik und Humanbiomonitoring“ rückte die medizinische Perspektive auf Arsen in Bibliotheksgut in den Fokus. Dr. Roland Suchenwirth eröffnete das Panel mit seinem Impulsvortrag „Gefährlich schön – oder ‚giftgrün‘?“ Er betonte, dass Arsen ebenso Teil unserer natürlichen Umwelt wie ein industrielles Abfallprodukt der Erzverhüttung seit Jahrtausenden sei und sich eine Hintergrundbelastung im Boden, im Hausstaub, im Wasser, in der Luft und in der Nahrung finde. Dabei sei zwischen anorganischen und organischen Arsenverbindungen zu unterscheiden, wobei letztere etwa in Fisch und Meeresfrüchten zu finden seien. Da anorganisches Arsen krebserregend sei, lasse sich hier kein Nullrisiko definieren. Ein „Freimessen“ von historischen Objekten wie z. B. Büchern durch Materialuntersuchung auf „den einen Schadstoff zum Zeitpunkt X“ biete keine Gewähr, dass nicht andere Schadstoffe enthalten sein könnten. Auch könnten Arsenpigmente z. B. durch Entnahme- und Rückstellvorgänge am Regal oder über Staubniederschlag zu späteren Zeitpunkten von einem Buch auf nebenstehende Bücher übertragen werden.
Ausgehend von der bloßen Identifikation einer Gefahr, etwa der Vermutung einer Arsenbelastung in Bibliotheksgut, seien für eine gesundheitliche Beurteilung jedoch stets zwei Schritte notwendig: Zum einen eine Bewertung der Exposition, zum anderen eine Effektbewertung. Nur durch eine Kombination beider Schritte lasse sich das vorhandene tatsächliche Risiko charakterisieren, um im Anschluss die Risikominderung angehen zu können. Zielführend sei dabei eine beschäftigtenzentrierte Analytik und – wie Suchenwirth im Anschluss an die Vorträge des ersten Panels betonte – die grundsätzliche Reduktion des Expositionsniveaus. Diese könne maßgeblich durch Staubminderung über eine qualifizierte Reinigung von Räumen und Objekten gewährleistet werden. Mit vertretbarem Aufwand sei so der größtmögliche Beitrag zum Gesundheitsschutz zu erreichen.
Prof. Thomas Göen, Laborleiter und Leiter der DFG-Arbeitsgruppe „Analysen in biologischem Material“ am Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Friedrich-Alexander-Universität (Erlangen-Nürnberg), bot in seinem Vortrag „Mitarbeiter mit Kontakt zu ‚Grünen Büchern‘ – Wie lässt sich das Risiko zuverlässig bestimmen?“ einen Überblick über die arbeitsmedizinischen gesetzlichen Grundlagen sowie die Praxis des Human-Biomonitorings und die Besonderheiten bei der Untersuchung von Belastungen mit arsenhaltigen Verbindungen. Dabei betonte er, dass das Biomonitoring einen Goldstandard für die Erfassung der individuellen Belastung – etwa durch Schwermetalle – darstelle. Es berücksichtige sämtliche Aufnahmewege von Arsen und Arsenverbindungen sowie verschiedene Faktoren – etwa außerberufliche Exposition oder Interaktionen mit Blick auf den Stoffwechsel –, die die in Blut- oder Urinproben ermittelten Konzentration von arsenhaltigen Verbindungen beeinflussen. Entscheidend für die Bewertung sei es, im Rahmen des Biomonitorings zwischen verschiedenen anorganischen und organischen Arsenverbindungen zu differenzieren und folglich nicht nur Gesamtarsen zu bestimmen, sondern speziierend zu untersuchen.
Am Beginn des dritten Panels „Erkenntnisse und Folgerungen für den Arbeitsschutz“ sprach Martina Hefner, Leiterin der Stabsstelle Sicherheitsingenieur an der Christian-Albrechts-Universität (Kiel), zu „Arsen in Büchern aus Sicht des Arbeitsschutzes der Universität Kiel“. Sie verband ihren Erfahrungsbericht über den Umgang mit der potenziellen Arsenbelastung in Büchern mit grünem Farbschnitt in der Universitätsbibliothek Kiel seit Ende 2023 mit einer Darstellung der Verfahrensschritte zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Hefner betonte, dass die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden der/dem Unternehmer*in bzw. Arbeitgeber*in obliege. Das Erstellen einer für das betriebliche Handeln verbindlichen Gefährdungsbeurteilung hänge maßgeblich von der Initiative und der Entscheidung der jeweiligen Führungspersonen ab. Zentral sei zudem, dass nach der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen auch die Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten konsequent überprüft werde. Nur so könne die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen gewährleistet werden.
Prof. Dennis Nowak, Direktor des Instituts und der Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin des Klinikums der Ludwig-Maximilians-Universität (München), stellte an den Beginn seiner „Arbeitsmedizinischen Überlegungen zu einer rationalen Risikobewertung“ die Unterscheidung zwischen Hazard und Risk beziehungsweise Gefahr(stoff) und Risiko. Während unter Gefahr das Potenzial einer Sache zu verstehen sei, die Gesundheit zu schädigen, bezeichne Risiko die Wahrscheinlichkeit, ob und wie schwer die Gesundheit durch eine Sache Schaden nehme. Auf dieser Basis betonte Nowak wie bereits weitere Redner*innen und Diskutant*innen vor ihm, dass es zentral sei, zwischen der (potenziellen) Arsenbelastung eines historischen Objektes und dem tatsächlichen Gesundheitsrisiko, das von dieser (potenziellen) Belastung ausgeht, zu unterscheiden. Zudem betonte Nowak, dass es eine Strategie sein könne, Synergien zwischen dem Produktschutz und dem Schutz von Mitarbeitenden zu schaffen: Maßnahmen zum Schutz der historischen Objekte könnten zugleich als Gesundheitsschutz für die Nutzer*innen konzipiert werden. Ein bewusster Umgang mit historischen Büchern, verbunden mit gezieltem Händewaschen vor und nach dem Handling historischer Objekte bzw. dem Tragen von Handschuhen bei der Benutzung, käme dem Erhalt der Objekte zugute und diene zugleich der Gesundheitsvorsorge. Bei besonders intensiven, staubfreisetzenden Tätigkeiten an den Objekten seien Maßnahmen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung wie das Arbeiten an einer Sicherheitswerkbank sowie das Tragen von geeigneten Masken (z. B. FFP2) erforderlich. Im weiteren Verlauf seines Impulsreferates berichtete Nowak über eigene Forschungsarbeiten, die sich unter anderem der Frage widmeten, welches Risiko für Mitarbeitende des Naturkundemuseums Berlin aus dem Umgang mit arsenbelasteten Präparaten resultierte und welche angemessenen Maßnahmen sich daraus ableiten ließen. Darüber hinaus verwies er auf das aktuell laufende, von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt geförderte Projekt MUSA[3], das die Entwicklung effektiver und zugleich kostengünstiger Tools für das Gefahrstoffmonitoring zum Ziel hat.
Zu Beginn des vierten Panels „Resümee und offene Fragen“ rückten aktuelle Strategien zur Minimierung der Exposition durch potenziell schwermetallhaltigen Staub ins Zentrum. Stephanie Preuss, Leiterin des Referats Bestandserhaltung der Deutschen Nationalbibliothek (Frankfurt/Leipzig), stellte die an beiden Standorten gezogenen „Konsequenzen für die Bestandserhaltung aus Sicht der Deutschen Nationalbibliothek“ vor. Preuss betonte die generelle Notwendigkeit, die Gefährdung durch Staub zu minimieren. Im Zentrum der Maßnahmen der DNB stehe daher die konsequente und fachgerechte Reinigung von Medienwerken (also eine Entfernung loser Schmutzauflagen mit Staubsaugern der Staubklasse „H“ nach DIN EN 60335-2-69) vor ihrer internen wie externen Nutzung. Um den Eintrag von Staub proaktiv zu reduzieren, wurde zudem die Schutzverpackung von Medienwerken intensiviert. Weiterhin wird an der DNB vor Bereitstellung von historischen Medienwerken grundsätzlich eine Informations-Fahne eingelegt, die auf konservatorisch sachgerechte Handhabung sowie unter anderem auf mögliche Gefahrstoffe hinweist und dazu auffordert, das Befeuchten der Finger beim Umblättern zu unterlassen und nach der Benutzung die Hände zu waschen. Der Text wurde in Abstimmung mit der juristischen Abteilung der DNB formuliert. Mit Blick auf interne Workflows wurden zudem Mischarbeitsplätze zur Reduktion einer individuellen (potenziellen) Exposition angeregt.
Dr. Ursula Hartwieg, Leiterin der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) (Berlin), sprach aus Sicht der KEK über „Konsequenzen für die Bestandserhaltung“. Sie betonte einerseits, dass das Thema Arsen vorrangig ein Thema des Arbeitsschutzes, nicht der Bestandserhaltung sei. Zum anderen gehöre die Reinigung von Magazinen und Beständen zu den Pflichten der Unterhaltsträger und damit zu den Daueraufgaben, für die keine Drittmittel bereitgestellt werden könnten. Dennoch stelle sich die Frage, wie die KEK den an sie herantretenden Antragsstellenden signalisieren könne, welche finanziellen und personellen Ressourcen für einen verantwortungsvollen Umgang mit (potenziell) gefahrstoffbelasteten Beständen angemessen seien. Die Frage nach dem Verhältnis von Fachkenntnis zu Mittelflüssen bzw. entstehendem Mittelbedarf stelle sich nicht zuletzt vor dem Hintergrund des zu beobachtenden Rückgangs der Bibliotheksetats und verfügbarer Drittmittelsummen.
Zwei kürzere Impulsvorträge aus Bereichen der Arbeitsschutzverwaltung beschlossen das vierte Panel. Dr. Stefan Baars berichtete von seiner Tätigkeit im Gewerbeärztlichen Dienst Niedersachsen und skizzierte in diesem Kontext die Bedeutung der rechtlichen Bestimmungen zum Umgang mit kanzerogenen Stoffen. Dr. Robert Knobel, Aufsichtsperson bei GUVH/LUKN (Hannover), umriss die gesetzlichen Hintergründe und den Aufbau der Zentralen Expositionsdatenbank (ZED). Dabei handelt es sich um ein Serviceangebot, das Arbeitgebern seit 2015 die Führung eines Expositionsverzeichnisses im Rahmen einer zentralen Datenbank ermöglicht. Die Dokumentation und langfristige Speicherung der Daten von Beschäftigten, die Gefahrstoffen exponiert sind, ist gesetzlich verpflichtend, sofern im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ein entsprechendes Risiko festgestellt wurde.
Als Kriterien, die gegen eine Aufnahme in die Datenbank sprechen, wurden benannt:
Einhaltung der allgemeinen Staubgrenzwerte (Grobstaub), staubarmes Arbeiten
Aufnahme geringer Mengen
kurzzeitige Exposition
Tätigkeiten mit erhöhter Staubentwicklung unter dem Abzug (einer Sicherheitswerkbank)
Auf konkrete Nachfrage in der anschließenden Diskussion äußerte Knobel deutliche Zweifel, ob die für eine Aufnahme in die ZED erforderlichen Voraussetzungen bei den diskutierten Tätigkeiten in Bibliotheken als erfüllt anzusehen seien.
Abschließend galt es, zentrale Erkenntnisse des Arbeitsgespräches sowie die von den Teilnehmenden erarbeiteten Empfehlungen für einen angemessenen Umgang mit (potenziell) arsenbelasteten Bibliotheksbeständen zusammenzufassen.
So herrschte Einigkeit darüber, dass Überlegungen zum verantwortungsvollen Umgang mit schwermetallhaltigen Pigmenten keinesfalls auf Grüntöne beschränkt werden dürfen. Darüber hinaus ist eine rein visuelle Identifikation von Pigmenten (unabhängig davon, ob es sich um rote, gelbe, blaue oder grüne Farbe handelt) nicht möglich. Entsprechend kann die Verwendung einer Farbvergleichsskala zur Identifikation potenziell arsenhaltiger Bände sogar kontraproduktiv sein und ist nicht zu empfehlen.
Handlungsleitend sollte vielmehr nicht die Frage sein, ob einzelne Bücher, sondern ob die historischen Bestände der jeweiligen Häuser tatsächlich im nennenswerten Umfang Arsenverbindungen oder andere toxische Metalle aus Farbmitteln freisetzen und welche potenziellen Risiken sich hieraus für die Mitarbeitenden und Nutzenden einer Bibliothek ergeben. Konzeptionell produktiv ist dabei eine Umkehrung der Perspektive beziehungsweise der „Beweislast“: Jedes (historische) Buch ist als potenzieller Schadstoffträger zu betrachten, jedoch nicht zwingend zugleich als relevanter Emittent von Schadstoffen. Entsprechend lässt der Umstand, dass Teile eines historischen Buchbestandes möglicherweise mit Arsen belastet sind, keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Schadstoffbelastung in der Innenraumluft und im Staub zu. Nur professionell durchgeführte Schadstoffmessungen im Staub können hier Aufschluss geben. Einige Teilnehmende sprachen sich für wiederholte Staubmessungen in Bibliotheken aus, um die Gefährdungsprüfung – bezogen auf Staub, nicht alleine auf Arsen – regelmäßig zu aktualisieren.
Eine pauschale Separierung potenziell arsenhaltiger Bestände wird hingegen nicht als sinnvoll und zielführend angesehen. Vielmehr erweist sich ein bewusster Umgang mit potenziell gefahrstoffbelastetem Bibliotheksgut als entscheidend. Gerade im Hinblick auf die finanziellen Herausforderungen, denen sich staatliche Einrichtungen in Zukunft gegenübersehen, sind vier Basismaßnahmen besonders zielführend:
Grundlegend ist eine ausreichende und wiederkehrende Information aller Beteiligten durch Gespräche, Aushänge, Aufsteller, Einlegefahnen oder über digitale Medien, Tutorials, Videoclips und dergleichen.
Zentral ist darüber hinaus eine etatisierte kontinuierliche Reinigung der Räumlichkeiten und der historischen Bestände mit dem Ziel einer konsequenten Staubreduzierung,
eine gute Händehygiene vor und nach der Arbeit mit historischen Medien und
der Verzicht auf das Befeuchten der Finger bei der Arbeit mit historischem Bibliotheksgut.
Durch diese vier Basismaßnahmen wird die orale Aufnahme von Staub entscheidend reduziert. Ergänzend wurde auf das (eigentlich selbstverständliche) Fernhalten von Speisen und Getränken von Arbeitsplätzen mit historischen Beständen hingewiesen. Ebenso sollte durch das Tragen von geeigneter Schutzkleidung (z. B. Armstulpen zum Teilkörperschutz, Kittel) bei entsprechenden Tätigkeiten eine mögliche Verschleppung von belasteten Stäuben mit der Privatkleidung in den häuslichen Bereich vermieden werden. Bei besonders intensiven, staubfreisetzenden Tätigkeiten an den Objekten sind – je nach Gefährdungsbeurteilung – ggf. auch weiterreichende Schutzmaßnahmen wie das Arbeiten an einer Sicherheitswerkbank sowie das Tragen von geeigneten Masken (z. B. FFP2) erforderlich.
Der langfristige Erfolg der skizzierten Maßnahmen hängt dabei auch von ihrer konsequenten Umsetzung ab, deren Festlegung in Gefährdungsbeurteilungen und deren Überwachung Aufgabe der Bibliotheksleitungen ist.
Das Thema Schadstoffe in den Sammlungen stellt die Bibliotheken vor große logistische Herausforderungen, die eine bestmögliche Allokation der personellen und finanziellen Ressourcen erfordern. Der Schutz der menschlichen Gesundheit steht vor den Zielen der Erhaltung und Zugänglichkeit der historischen Objekte. Er kann durch die Auswahl angemessener und gefahrenreduzierender Arbeitsschutzmaßnahmen optimiert und insbesondere durch Staubreduktion erreicht werden.
Die genannten Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten lassen sich sinngemäß auf den Schutz der Nutzenden übertragen, so dass bei konsequenter Umsetzung auch dieser Personenkreis als ausreichend geschützt angesehen werden kann.
© 2025 bei den Autoren, publiziert von Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
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