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Editorial

Published/Copyright: June 29, 2019
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Im vergangenen Jahr haben die EU-Finanzminister den Weg für eine Angleichung der Mehrwertsteuersätze von E-Books und Print-Büchern frei gemacht. Die EU-Richtlinie 2018/1713 vom 6. November 2018 stellt es den EU-Mitgliedstaaten frei, die Mehrwertsteuer auf elektronische Publikationen zu reduzieren. In Deutschland hieße dies, dass E-Books künftig nur noch mit 7 % statt wie bisher mit 19 % besteuert werden. Die Verabschiedung der Richtlinie geht wesentlich auf einen gemeinsamen Vorstoß von Kulturstaatsministerin Monika Grütters und ihren Amtskollegen aus Frankreich, Italien und Polen zurück. Schon 2014 hatten die Fraktionsspitzen der Koalitionsparteien beschlossen, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % für gedruckte Medien künftig auch für E-Medien anwenden zu wollen.

Eine Umsetzung der Richtlinie in Deutschland ist im Koalitionsvertrag ausdrücklich vorgesehen, lässt aber auf sich warten. Damit könnte nicht nur die getrennte Besteuerung von E-Bundles der Vergangenheit angehören, auch die Kosten für die Beschaffung von E-Books würden deutlich sinken.

Aber welche Medien betrifft die Freigabe durch die EU-Richtlinie tatsächlich? Es geht um „Bücher, Zeitungen und Zeitschriften auf physischen Trägern, auf elektronischem Weg oder beidem, einschließlich des Verleihs durch Büchereien (einschließlich Broschüren, Prospekte und ähnlicher Drucksachen, Bilder-, Zeichen- oder Malbücher für Kinder, Notenhefte oder Manuskripte, Landkarten und hydrografischer oder sonstiger Karten), mit Ausnahme von Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken dienen, und mit Ausnahme von Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen“. Multimediainhalte sind also ausgenommen, oder zumindest Inhalte, die im Wesentlichen multimedial sind. Was wird damit aus den Bestrebungen der Verleger, wissenschaftlichen Content textueller und nichttextueller Herkunft vielfach zu vernetzen, um eine neue Leseerfahrung zu bieten? Wie steht es um bibliographische Datenbanken oder Datenbanken, die neben Büchern und Zeitschriften noch anderes Material enthalten? Hier besteht ein großer gesetzgeberischer Gestaltungsspielraum. Schon 2016 erklärte die deutsche Bundesregierung, dass sie sich für die Möglichkeit einsetzt, „auf eBooks, ePaper und andere elektronische Informationsmedien einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwenden zu können“. Was ist unter ePapern zu verstehen? Die Welt der wissenschaftlichen Publikationen ist vielfältig. Gehören Datenpublikationen zu den ePapern?

Bis Ostern sollte eigentlich das Jahressteuergesetz vorliegen, in dem der Bundesfinanzminister den neuen ermäßigten Mehrwertsteuerversatz regeln und die EU-Richtlinie nach eigener Aussage im Interesse von Innovationen in der Verlagsbranche voll ausschöpfen wollte. Inzwischen ist klar, dass die Steuereinnahmen in Deutschland in den kommenden Jahren geringer steigen als erwartet.

Es ist also nicht angeraten, sich mit der Verabschiedung der EU-Richtlinie nun zurückzulehnen und die weitere Entwicklung in Ruhe abzuwarten. Nicht nur Verlegervereinigungen und Börsenverein sollten für die Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes eintreten, auch Bibliotheken haben hier etwas nachzuholen. Der Markt für elektronische Bücher zieht an, in den Bibliotheken gehören E-Books inzwischen zu den am stärksten genutzten Angeboten. Und das gilt auch für viele andere elektronische Publikationen. Deren volles Innovationspotential ist noch längst nicht ausgeschöpft.

Konstanze Söllner

Published Online: 2019-06-29
Published in Print: 2019-07-01

© 2019 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

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  27. Veranstaltungskalender
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