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Verfall (von Wertersatz) bei Vertragsschluss aufgrund Korruption

  • Kai Lohse
Veröffentlicht/Copyright: 12. Mai 2009
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Juristische Rundschau
Aus der Zeitschrift Band 2009 Heft 5

Eine der umstrittensten, zugleich für die Praxis aber bedeutsamsten Probleme des Verfallsrechts ist die Frage, was der Täter bei einem in strafbarer Weise manipulierten, insbesondere auf Korruption beruhenden gegenseitigen Vertrag im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB erlangt hat. Zusätzliche Brisanz hat diese Thematik durch das für die Aufnahme in die amtliche Sammlung bestimmte Urteil des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 30. Mai 2008–1 StR 166/07 – erhalten. Diese Entscheidung präzisiert nicht nur die Voraussetzungen einer Strafbarkeit nach § 16 UWG, die Anforderungen an einen Verbotsirrtums i. S. d. § 17 StGB und weiterer Fragen des Verfallsrechts, die hier nicht näher erörtert werden können, sondern trifft auch wichtige Aussagen zum »Erlangten« im Austauschverhältnis, die sich merklich von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (5. Strafsenat) absetzen.

Online erschienen: 2009-05-12
Erschienen im Druck: 2009-May
Heruntergeladen am 30.9.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/JURU.2009.188/html
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