Entscheidung über die Nebenklagekosten im Wege des § 33 a StPO
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Kurt Kiethe
Abstract
Entschließt sich der nebenklageberechtigte Verletzte dazu, die ihm gem. § 406 g Abs. 1 S. 2 StPO – im Ermittlungsverfahren –, bzw. gem. § 397 StPO – nach wirksam werden seiner Anschlusserklärung – zustehenden Befugnisse aktiv wahrzunehmen, hat er gem. § 472 StPO einen Anspruch darauf, dass dem Verurteilten die dem Nebenkläger erwachsenen notwendigen Auslagen – auch diejenigen, die zeitlich in das Vorverfahren fallen – auferlegt werden. Endet das Strafverfahren gegen den Beschuldigten mit einem für den nebenklageberechtigten Verletzen bzw. Nebenkläger unanfechtbarem Beschluss, beispielsweise mit einem Strafbefehl, und übersieht das Gericht bei dem Erlass seine Beteiligung am Verfahren mit der Folge, dass eine Auslagenentscheidung gem. § 472 StPO unterbleibt, muss er sich nicht damit abfinden, seine Kosten selbst zu tragen. Nach richtiger Auffassung ist im Wege des Nachverfahrens gem. § 33 a StPO eine Nachholung der Überbürdung der Nebenklagekosten auf den Verurteilten durchsetzbar.
© Walter de Gruyter
Artikel in diesem Heft
- Unerheblichkeit des Mangels und Arglist des Verkäufers
- Die »Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen« und ihre Bedeutung für die Entwicklung des Zivilrechts im 20. und 21. Jahrhundert
- Zur Strafbarkeit heimlicher Vaterschaftstests
- Entscheidung über die Nebenklagekosten im Wege des § 33 a StPO
- BGH v. 6. 4. 2006 – III ZR 256/04, Schutzbereich eines Prüfvertrags über den Börsengang einer AG
- BGH v. 11. 5. 2006 – VII ZR 146/04, Keine Anwendung des § 648 a auf Bürgschaft, die ein Unternehmen aufgrund einer Sicherungsabrede beanspruchen kann
- BGH v. 24. 3. 2006 – V ZR 173/05, Unerheblichkeit des Mangels und Arglist der Verkäufers (mit Abhandlung Looschelders)
- BGH v 12. 7. 2005 – VI ZR 132/04, Auswirkungen des Fahrzeugrestwerts auf die Schadensersatzforderung des Geschädigten
- OLG München v. 30. 11. 2004 – 3 Ws 720-722/04, Beschlagnahme von Verteidigungsunterlagen bei mehreren Beschuldigten
- BGH v. 23. 4. 2007 – GSSt 1/06, Großer Senat zur Zulässigkeite der Berichtiung des Protokolls nach erhobener Verfahrensrüge
- Buchbesprechungen
- BAG aktuell
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