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BGH v. 9. 11. 2005 – VIII ZR 339/04, Nachträglicher Wegfall des Eigenbedarfs vor Ablauf der Kündigungsfrist (Hinz)
-
Werner Hinz
Veröffentlicht/Copyright:
2. Februar 2007
Abstract
§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Hat der Vermieter ein Mietverhältnis über Wohnraum wegen Eigenbedarfs wirksam gekündigt und fällt der geltend gemachte Grund nachträglich weg, so ist dies nur dann zu berücksichtigen, wenn der Grund vor dem Ablauf der Kündigungsfrist entfallen ist; in diesem Fall ist der Vermieter zu einer entsprechenden Mitteilung an den Mieter verpflichtet.
Urt. des BGH v. 9. 11. 2005 – VIII ZR 339/04.
Published Online: 2007-02-02
Published in Print: 2006-11-28
© Walter de Gruyter
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Artikel in diesem Heft
- Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht bei Gewinnmitteilungen aus dem Ausland
- Geschäftsverteilung und wirksamer Rechtschutz im Rahmen des § 321 a ZPO
- Zur Reichweite der Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Urkunde
- Notwehr gegen Schwangere
- Einige Eckpunkte in der Entwicklung der Videoaufzeichnung von strafprozessualen Zeugenvernehmungen
- Das Recht der Schöffen auf Akteneinsicht für die Dauer der Hauptverhandlung
- BGH v. 1. 12. 2005 – III ZR 191/03, Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht bei Gewinnmitteilungen aus dem Ausland (mit Abhandlung Blobel/Rösler)
- BGH v. 15. 12. 2005 – III ZR 65/05, Kontrollpflicht einer Spielbank nach Spielsperre (Witt)
- BGH v. 9. 11. 2005 – VIII ZR 339/04, Nachträglicher Wegfall des Eigenbedarfs vor Ablauf der Kündigungsfrist (Hinz)
- BVerfG v. 23. 8. 2006 – 2 BvR 226/06, Bundesverfassungsgericht zum Begriff der Nova bei nachträglicher Sicherungsverwahrung (Rau/Zschieschack)
- BVerfG v. 27. 6. 2006 – 2 BvR 1392/02, Gutachterkosten zur Prüfung der Frage der weiteren Unterbringung im Maßregelvollzug sind vom Verurteilten zu tragen (Eisenberg im Anschluss an Eisenberg JR 2006 57)
- Buchbesprechungen
- BAG aktuell
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