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BGH v. 21. 7. 2005 – 1 StR 78/05, Keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei sachgerechter Aktenausfolge an anwaltlichen Geschädigtenvertreter
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Gabriele Cirener
Veröffentlicht/Copyright:
8. März 2007
Abstract
§ 46 StGB; Art. 6 MRK
Es ist keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, sondern Erfüllung rechtsstaatlicher Gebote, wenn die Staatsanwaltschaft nicht »ohne weiteres« anklagt, sondern zunächst Begehren auf Akteneinsicht eines Rechtsanwalts als Vertreter der Geschädigten nachkommt.
Die Beachtung der Opferbelange ist Teil der zentralen rechtsstaatlichen Aufgaben des Strafverfahrens (vgl. BGH NJW 2005, 1519, 1520 m. w. N.). Hierzu gehört auch Akteneinsicht für einen Geschädigtenanwalt (§ 406 e Abs. 1 StPO).
– LS der Redaktion –
Beschl. des BGH v. 21. 7. 2005 – 1 StR 78/05.
Published Online: 2007-03-08
Published in Print: 2006-07-26
© Walter de Gruyter
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Artikel in diesem Heft
- Transsexualität als Bewährungsprobe für die Dichotomie von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft
- Über die Aufgaben des Strafverfahrens
- BVerfG v. 6. 12. 2005 – 1 BvL 3/03, Verfassungswidrigkeit des § 7 Abs. 1 Nr. 3 TranssexuellenG; (mit Abhandlung Windel)
- BGH v. 18. 2. 2005 – AnwZ 3/03, Singularzulassung beim BGH nicht verfassungswidrig
- Pfälzisches OLG Zweibrücken v. 25. 5. 2005 – 3 W 63/05, Rechtsschutz eines Telekommunikationsanbieters gegen richterliche Eingriffe
- EGMR v. 23. 11. 2005 – Beschwerde-Nr. 73047/01, Zum Recht des Angeklagten auf Konfrontation mit einem Belastungszeugen – Der Fall Monika Haas
- BGH v. 21. 7. 2005 – 1 StR 78/05, Keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei sachgerechter Aktenausfolge an anwaltlichen Geschädigtenvertreter
- KG v. 27. 9. 2005 – 4 Ws 128/05, Öffentliche Zustellung der Ladung eines Jugendlichen
- Buchbesprechungen
- BAG aktuell
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