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BGH v. 21. 7. 2005 – 1 StR 78/05, Keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei sachgerechter Aktenausfolge an anwaltlichen Geschädigtenvertreter

  • Gabriele Cirener und Günther M Sander
Veröffentlicht/Copyright: 8. März 2007
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Juristische Rundschau
Aus der Zeitschrift Band 2006 Heft 7

Abstract

§ 46 StGB; Art. 6 MRK

Es ist keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, sondern Erfüllung rechtsstaatlicher Gebote, wenn die Staatsanwaltschaft nicht »ohne weiteres« anklagt, sondern zunächst Begehren auf Akteneinsicht eines Rechtsanwalts als Vertreter der Geschädigten nachkommt.

Die Beachtung der Opferbelange ist Teil der zentralen rechtsstaatlichen Aufgaben des Strafverfahrens (vgl. BGH NJW 2005, 1519, 1520 m. w. N.). Hierzu gehört auch Akteneinsicht für einen Geschädigtenanwalt (§ 406 e Abs. 1 StPO).

– LS der Redaktion –

Beschl. des BGH v. 21. 7. 2005 – 1 StR 78/05.

Published Online: 2007-03-08
Published in Print: 2006-07-26

© Walter de Gruyter

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