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Die sukzessive Mittäterschaft und Beihilfe

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Published/Copyright: March 4, 2010
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JURA - Juristische Ausbildung
From the journal Volume 31 Issue 9

Erfolgt die Beteiligung eines anderen, nachdem der (Haupt-) Täter die Schwelle zum Versuch überschritten hat, wird sie als sukzessiv bezeichnet. Die Frage ist, inwieweit dem Beitretenden das bisherige Verhalten zugerechnet werden kann. In der Praxis und im Examen hat dies eine nicht zu unterschätzende Bedeutung.

Online erschienen: 2010-03-04
Erschienen im Druck: 2009-September

© Copyright 2009 by De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-GmbH, Berlin

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