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Die Straflosigkeit des »Busengrapschens«
Published/Copyright:
February 4, 2010
Die sexuelle Selbstbestimmung erwachsener Frauen wird durch die Vorschriften des StGB nur fragmentarisch geschützt. Sanktioniert werden nur Handlungen von einiger Erheblichkeit i. S. d. § 184 f Nr. 1 StGB, die unter Einsatz qualifizierter Nötigungsmittel i. S. d. § 177 Abs. 1 StGB verübt werden. Einfache sexuelle Übergriffe, wie z. B. der Griff an die Brust, erfüllen dagegen keinen Straftatbestand, so dass sich die Betroffenen nur durch eigene Gegenwehr schützen können.
Online erschienen: 2010-02-04
Erschienen im Druck: 2009-January
© Copyright 2009 by De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-GmbH, Berlin
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