Die Entscheidungswirkung von Normbeanstandungen des Bundesverfassungsgerichts
Normbeanstandungen können sich auf Grund von Normenkontrollen vor allem des Bundesverfassungsgerichts ergeben. Hält das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz für verfassungswidrig, muß es nicht zwangsläufig zu einer allgemeinverbindlichen Nichtigerklärung der betreffenden Vorschrift(en) kommen. Es sind auch andere Entscheidungen möglich, die nicht auf eine totale Kassation der Norm hinauslaufen. Namentlich kommt eine auf Normerhaltung gerichtete verfassungskonforme Auslegung in Betracht. Auch kann ein verfassungswidriges Gesetz zur Vermeidung eines rechtlichen Chaos vorübergehend aufrecht erhalten bleiben. Ebenso kann das Gericht den Gesetzgeber mittels eines »Appells« zur Neuregelung der Materie in Pflicht nehmen.
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